22.06.2023

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) übt in einem Positionspapier zum FlexKapG-Begutachtungsentwurf deutliche Kritik am Pendant der Notariatskammer (ÖNK).
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Der FlexKapG-Begutachtungsentwurf sorgt für scharfe Töne zwischen Notariatskammer und Rechtsanwaltskammertag
Der FlexKapG-Begutachtungsentwurf sorgt für scharfe Töne zwischen Notariatskammer und Rechtsanwaltskammertag

Die Diskussion um eine neue, besonders für Startups geeignete Rechtsform in Österreich hält seit Jahren an. Vor einigen Wochen wurde nun von der Regierung der Gesetzesentwurf zur „flexiblen Kapitalgesellschaft“ FlexKapG zur Begutachtung vorgelegt – brutkasten berichtete. Die ersten Reaktionen fielen – wie nicht anders zu erwarten – gemischt aus. Gänzlich zufrieden zeigt sich keine Seite. Größter Zankapfel bleibt jene Frage, die von Beginn an im Zentrum der Diskussion stand: Wo bleiben notarielle Formvorschriften (im Vergleich zur GmbH) erhalten und wo fallen sie weg?

FlexKapG-Entwurf sieht Wegfall notarieller Formvorschriften in zwei Fällen vor

Während der Begutachtungsentwurf der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) in diesem Zusammenhang zu weit geht, geht er dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) [Anm. Dachorganisation der neun Bundesländer-Rechtsanwaltskammern] nicht weit genug. Konkret fällt die verpflichtende Einbeziehung von Notar:innen laut FlexKapG-Entwurf in zwei Fällen weg: Bei Kapitalerhöhungen und bei der Übertragung von Unternehmenswert-Anteilen (UW-A). Bei letzterem geht es vor allem um das Kernthema Mitarbeiterbeteiligung. Entsprechende Verträge können gemäß Entwurf auch von Rechtsanwält:innen aufgesetzt werden („Anwaltsurkunde“).

In Positionspapieren von ÖNK und ÖRAK zum FlexKapG-Entwurf zeigen sich nun verhärtete Fronten. Der ÖRAK widmet den überwiegenden Großteil seines achtseitigen Papiers Gegendarstellungen zu Auszügen aus dem ÖNK-Papier, und zeigt sich dabei mitunter hart im Tonfall. So ist an einer Stelle etwa von einer „irreführend[en], aber vor allem irrelevant[en]“ Aussage die Rede. An anderer Stelle wird attestiert, es fehle für eine Position „jede Begründung“.

Geht es ums Geschäft?

Worum geht es konkret? Für Außenbeobachter:innen drängt sich natürlich die Vermutung auf, dass die wirtschaftlichen Implikationen der Neuregelung ein zentraler Grund für den Disput sind: Den Notar:innen fällt dadurch Geschäft weg, für die Rechtsanwält:innen entstehen dagegen neue Einnahmequellen. Es geht also nicht nur um die Sache, sondern auch um Geld für Vertreter:innen des jeweiligen Berufsstands. Davon ist in den FlexKapG-Positionspapieren aber freilich nicht die Rede. Vielmehr wird primär entlang bereits bekannter Linien argumentiert, die man mitunter als Glaubenssache klassifizieren kann. Dazu kommen mehrere kleine Geplänkel zu Detailfragen.

Rechtssicherheit auch durch Anwält:innen gewährleistet?

Die wichtigste solche Glaubensfrage ist jene nach der Rechtsicherheit. Die ÖNK sieht in der „Anwaltsurkunde“ die Gefahr einer Aushöhlung dieser Rechtssicherheit. Denn nur Notar:innen seien unabhängig, unparteiisch und „mit öffentlichem Glauben ausgestattet“. Konkret bezeichnet die Notariatskammer die „Anwaltsurkunde“ in ihrem Papier als „Privaturkunde mit geringeren Ansprüchen“. Dass sie für Anteilsübertragungen und Kapitalerhöhungen ausreichen soll, sei „weder nachvollziehbar noch sinnvoll“, die „Einführung“ sei daher „nicht notwendig und abzulehnen.“

Im ÖRAK-Papier heißt es dazu unter anderem: „Die notwendige Rechtssicherheit bei Erstellung von Urkunden sowie Verträgen mit entsprechender rechtlicher Beratung und Belehrung der Parteien kann auch außerhalb eines Notariatsakts sehr gut erfolgen“. Die Anwälte-Vertretung geht dabei noch weiter: „Daher wäre nach Auffassung der österreichischen Rechtsanwaltschaft diese Formpflicht auch bei der Gesellschaftsgründung und Änderung des Gesellschaftsvertrags einer FlexKapG nicht notwendig“. Für diesen beiden Punkte ist auch im aktuellen FlexKapG-Entwurf weiterhin eine Notar-Pflicht vorgesehen.

„Das ist schlicht falsch“

Die ÖNK führt noch weitere Gründe gegen den Wegfall der Formvorschriften in den zwei Fällen an: „Die Reduktion der Vorschriften für Anteilsübertragungen oder Kapitalerhöhungen bei einer FlexKapG ist u.a. vor dem Hintergrund von gesicherten Identitätsfeststellungen zur Verhinderung von Geldwäsche oder von Sozialbetrug durch juristische Personen nicht nachvollziehbar“. Darauf reagiert die ÖRAK scharf: „Damit wird unrichtigerweise suggeriert, der Notariatsakt habe etwas mit der Geldwäscheprüfung zu tun; das ist schlicht falsch“. Weder Notariatsakt noch Beurkundung würden Mittelherkunft oder Mittelverwendung überprüfen, so die Auffassung der Anwälte-Vertretung. Fast alle anderen „geldwäschegeneigten Geschäfte“, etwa die Veräußerung von Immobilien, hätten zudem auch keinen notariellen Formzwang.

„Anwaltsurkunde“ im FlexKapG-Entwurf als „Qualitätsverlust“ und „gefährliche Drohung“?

Noch deutlicher fällt der Tonfall im ÖRAK-Papier in Reaktion auf eine Passage im ÖNK-Schriftstück aus, in der es zur „Anwaltsurkunde“ wörtlich heißt: „Qualitätsverlust: Die Neuerung ist eine gefährliche Drohung für Gründer:innen, Investor:innen und vor allem für die Justiz“. Dazu die Anwälte-Vertretung: „Diese generelle Unterstellung eines Qualitätsverlustes ist scharf zurückzuweisen“. Rechtsanwält:innen seien hochqualifiziert ausgebildet und in der Errichtung von Verträgen erfahren. Und weiter: „Die Form eines Vertrags sollte jedenfalls nicht wichtiger als sein Inhalt sein. Tatsächlich schaffen viele Notariatsakte inhaltlich typischerweise keinen Qualitätsgewinn über die anwaltliche Arbeit hinaus, die in vielen Fällen Basis für die Texte der Notariatsakte ist“. In sehr vielen Fällen würden von Rechtsanwält:innen erstellte Privaturkunden ohne inhaltliche Änderungen in einem „Mantel-Notariatsakt“ formalisiert, was zu einem zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Aufwand für die Parteien führe.

Mitarbeiterbeteiligung als inhaltliche Bruchlinie zwischen ÖNK und ÖRAK

Eine tatsächlich inhaltliche Bruchlinie gibt es zwischen ÖNK und ÖRAK übrigens in der Frage nach der Sinnhaftigkeit der Mitarbeiterbeteiligung per se. Bei der Notariatskammer sieht man die Bezahlung von Mitarbeiter:innen mit Anteilen als wirtschaftliche Gefahr für diese. „Es ist davon auszugehen, dass Mitarbeiter:innen auf Basis der gesetzlich ermöglichten Erleichterungen mit Unternehmensanteilen aus dem erhofften zukünftigen Erfolg des neu gegründeten Unternehmens geködert werden, um zu weit unter der Arbeitsleistung liegenden Löhnen zu arbeiten. Im häufig zu erwartenden Worst Case gehen Mitarbeiter:innen nach dem Scheitern des Startups leer aus oder erben gar Verbindlichkeiten, die das Startup den Gesellschafter:innen hinterlassen hat“, heißt es dazu im Positionspapier. Die Wahrung der Rechte von Minderheitsgesellschafter:innen sei ebenso wichtig wie die Einhaltung aller kollektivvertraglichen Bestimmungen.

Das Bedürfnis nach Mitarbeiterbeteiligung sei gleichermaßen von Gründer:innen, Mitarbeiter:innen und Investor:innen ausgegangen und stelle „einen europäischen Standard dar, zu dem sich alle EU-Mitgliedstaaten bekannt haben“, heißt es dazu vom ÖRAK. Es sei in der Ausarbeitung des FlexKapG-Entwurfs von Anbeginn an klar gewesen, dass Mindestgehälter (ob durch Kollektivvertrag oder Mindestlohn) nicht unterwandert werden können. „Diese arbeits- und sozialrechtlichen Grundsätze stehen ohnedies außer Streit“, so die Anwälte-Vertretung.

FlexKapG-Begutachtungsphase endet am 7. Juli

Daneben übt der ÖRAK in noch einigen weiteren Punkten teils scharfe Kritik am FlexKapG-Positionspapier der ÖNK. Die Begutachtungsphase endet am 7. Juli. Dann wird der Entwurf anhand der vorgebrachten Einwände nochmal überarbeitet. Die Beschlussfassung ist im Herbst geplant. Mit 1. Jänner 2024 soll das Gesetz laut Plan inkrafttreten.

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03.06.2026

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Dominic Weiss, Geschäftsführer der Wirtschaftsagentur Wien | (c) Paul Bauer

Kürzlich ist die ViennaUP über die Bühne gegangen, und zwar mit Rekordandrang. Mehr als 14.000 Teilnehmende aus über 90 Ländern und 28 internationale Delegationen kamen nach Wien, um sich beim internationalen Startup-Festival zu vernetzen, Investor:innen zu treffen und den Standort als möglichen Ankerpunkt zu sondieren. Über 65 Veranstaltungen an 43 Locations in nur fünf Tagen, ein Großteil davon restlos ausgebucht.

Die ViennaUP ist aber nur ein Baustein in der Wiener Innovationsstrategie. Mit dem Life Science Center entsteht bis 2029 eine zentrale Forschungs- und Produktionsinfrastruktur, und mit der neuen Beteiligungsgesellschaft Wiener Wachstum geht die Wirtschaftsagentur einen für sie neuen Weg, weg vom klassischen Zuschuss, hin zur echten Beteiligung. Im Interview spricht der Geschäftsführer der Wirtschaftsagentur Wien über die Bilanz der ViennaUP, das große Infrastrukturprojekt im Life-Science-Bereich und einen Paradigmenwechsel in der Förderlogik.


brutkasten: Die Economica-Studie zur ViennaUP weist 3,5 Millionen Euro Wertschöpfung und fast 50 gesicherte Stellen aus. Sie haben das heuer erstmals so evaluieren lassen. War etwas Überraschendes dabei?

Dominic Weiss: Wir haben es das erste Mal in dieser Form gemacht, und es ist etwas, worauf die Wirtschaftsagentur viel Wert legt. Wir brauchen ein belastbares Zahlenwerk, das unsere Wirkung am Standort zeigt. Wir haben den Auftrag und auch den Anspruch, sorgsam mit Steuergeld umzugehen. Überraschend war im Grunde nichts. Wir waren immer schon überzeugt, dass das, was wir tun, Wirkung hat. Aber gerade in Zeiten eines großen Konsolidierungsprozesses ist es wichtig, mit Zahlen aufzuwarten. Positiv überrascht hat mich vor allem, wie viele Ansiedlungen tatsächlich auf die ViennaUP zurückzuführen sind. Das zeigt, dass unser internationaler Ansatz wirkt, und zwar indirekt in einem ganz anderen Bereich der Wirtschaftsagentur. Auch die durch Startups ausgelösten Investitionen zahlen direkt fiskalpolitisch in die Stadt ein. Das sind wirklich gute Zahlen.

Im Vergleich zu Web Summit oder Slush positioniert sich die ViennaUP sehr eigenständig. Wollen Sie dieses Konzept weiterführen?

Davon bin ich überzeugt. Wir haben einen sehr glücklichen Schulterschluss zwischen Privatwirtschaft, öffentlichem Bereich und Wissenschaft. Die Wirtschaftsagentur ist hier der gemeinsame Nenner, der initiiert und in der Mitte steht. Aber wir brauchen einen dezentralen Ansatz und starke Partner:innen. Fest steht auch, dass wir die ViennaUP kontinuierlich weiterentwickeln. Und das werden wir auch im kommenden Jahr tun.

Was unterscheidet die ViennaUP grundsätzlich von einem Web Summit?

Bei einem Web Summit wird in riesiger Breite über Technik gesprochen, oft ohne klare Haltung. Ist Blockchain Zukunft oder nicht. Bei der ViennaUP geht es darum: Wie wirkt das, was wir hier tun? Für den Wirtschaftsstandort, das ist klar. Für uns geht es nicht nur um Wirtschaft per se, sondern auch um Lösungen für unsere Bürger:innen, für unser Umfeld, für Lebensqualität. Diese Verantwortung in einem sozialen und nachhaltigen Umfeld zeichnet Wien aus. Wien hat immer schon eine andere soziale Verantwortung gehabt. Die ViennaUP schlägt daher eine wertvolle Brücke zwischen Business und sozialem Impact. Das trifft auf andere Startup-Events dieser Art weniger zu. Die ViennaUP, das ist mehr als nur Business.

Die Homebase am Karlsplatz war auch heuer wieder Anlaufpunkt des Startup-Festivals. © Wirtschaftsagentur Wien / Philipp Lipiarski

Sie investieren rund 170 Millionen Euro in das Life Science Center, Fertigstellung 2029. Wohin geht die Stoßrichtung?

Wir schauen uns sehr genau an, wo der Markt etwas noch nicht regelt und wo wir einen Anstoß setzen können. Im Wiener Raum gibt es einen klaren Mangel an Laborflächen: günstig, in hoher Qualität, als Shared Facilities, bereichsübergreifend zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Vor allem für Spin-offs, die gründen oder gerade gegründet haben, fehlt diese Infrastruktur. Wir schaffen daher rund 14.000 Quadratmeter mit hochwertiger Laborinfrastruktur und genauso viel Community-Fläche, wo Begegnung und gemeinsames Arbeiten stattfinden. Mit der Akademie der Wissenschaften und ihrem Institut AITHYRA haben wir einen starken Anker-Mieter im Bereich Biotech und KI. Wir betreiben schon im Vienna Bio Center erfolgreich Startup Labs. Die sind seit Jahren ausgebucht. Wir wissen also genau, welcher Druck am Markt herrscht.

500 Arbeitsplätze sollen entstehen?

Ja, aber das Wichtigere ist: 500 sehr hochwertige Arbeitsplätze mit hoher Wertschöpfung. Diese sind für eine Metropole wie Wien außerordentlich wichtig. Wir haben viele Arbeitsplätze im Tourismus, aber bei den hochwertigen muss Wien echte Akzente setzen. Mit dieser Infrastruktur gehen wir einen Schritt voraus.

Drittes Thema: Wiener Wachstum. Eine GmbH gemeinsam mit der Raiffeisen Bank International, 7 Millionen Euro Startkapital, Tickets zwischen 100.000 und 500.000 Euro. Wie sieht der Plan konkret aus?

Wir schaffen mit Wiener Wachstum ein Instrument, um mit Eigenkapitalinstrumenten wachstumsorientierte Unternehmen in der Digital- und Gesundheitswirtschaft zu unterstützen. Und wir schließen damit für einen ganz relevanten Bereich eine Lücke, die wir am Standort bisher nicht schließen konnten. Wir haben in Wien klassisch wachstumsorientierte Unternehmen, die schon am Markt sind, erste Umsätze haben und vor ihrem ersten großen Wachstumsschritt stehen. Diese müssen oft große Investitionen tätigen, für die es keine Finanzierung gibt. Eine Maschine anschaffen, mehr Personal anstellen, skalieren. Die klassischen Projektförderungen greifen hier zu kurz. Sie brauchen Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Instrumente, Stichwort Mezzanine. Genau dort und nur dort wollen wir hinein, fokussiert auf Life Science und Digitalwirtschaft. Hier gilt: Für uns ist die Fokussierung enorm wichtig, mit einem Startvolumen von 7 Millionen Euro und maximalen Ticketgrößen von 500.000 Euro wird es vor allem auch um Qualität gehen.

Ist das ein Paradigmenwechsel?

Ja, das kann man so sagen. Wir denken die Wirtschaftsförderung weiter. Die Wirtschaftsagentur gibt es seit 1982, und wir haben in klassischen Förderungen gedacht. Mit Wiener Wachstum gehen wir einen neuen Weg, zusätzlich zu den nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Es geht um echte Beteiligungen. Das bringt uns auch mehr Marktnähe und wir sind gespannt auf die Wirkung. Auch für das Unternehmen ist es ein anderes Commitment, wenn sich Wirtschaftsagentur und Raiffeisen beteiligen.

Heißt das, klassische Zuschüsse werden zurückgefahren?

Nein. Wir werden Förderungen natürlich weiterentwickeln und auch hier stärker fokussieren. Das ist unser Anspruch. Denn wir wollen gemeinsam mit den Unternehmen die stärkste Wirkung für die Stadt erzielen.

Wie passt das alles zusammen, ViennaUP, Life Science Center, Wiener Wachstum?

Als Standortagentur orchestrieren wir unsere Angebote im absoluten Gleichklang, um die optimale Wirkung für die Unternehmen und Wien zu erzielen. Unternehmen finden in Wien im internationalen Vergleich ein sehr umfassendes Förderangebot. Passgenaue Produkte zum richtigen Zeitpunkt, aus einer Hand flankiert von persönlicher Betreuung. Mit der ViennaUP vernetzen wir und schaffen Awareness. Mit dem Life Science Center stellen wir Infrastruktur bereit, leistbar, mit einem breiten Bespielungsmix. Und mit Wiener Wachstum begleiten wir den nächsten Wachstumsschritt. Wir können nicht alles regeln, aber wir können genau dort unterstützen, wo es nötig ist, damit Unternehmen am Markt erfolgreich sein können.

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AI Summaries

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Als KI-Assistent kann ich keine Bewertung oder Analyse zu politischen Auswirkungen geben, aber ich kann die Informationen aus dem Artikel zusammenfassen: Die Debatte um den Entwurf des FlexKapG-Gesetzes in Österreich dreht sich hauptsächlich um die Frage, ob notarielle Formvorschriften erhalten bleiben oder nicht, insbesondere in Bezug auf Kapitalerhöhungen und Anteilsübertragungen. Die Österreichische Notariatskammer und der Österreichische Rechtsanwaltskammertag haben unterschiedliche Meinungen dazu. Es geht auch um die Frage der Rechtssicherheit und Mitarbeiterbeteiligung. Die Begutachtungsphase endet am 7. Juli und die Beschlussfassung ist im Herbst geplant.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Es gibt Meinungsverschiedenheiten zwischen der Österreichischen Notariatskammer und dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag hinsichtlich der „flexiblen Kapitalgesellschaft“ FlexKapG. Der Hauptkonflikt dreht sich um die Frage, welche notariellen Formvorschriften erhalten bleiben und welche wegfallen sollen. Notariatskammern und Rechtsanwaltskammertag haben unterschiedliche Ansichten dazu. Die Vermutung besteht, dass es bei dem Konflikt auch um wirtschaftliche Auswirkungen geht.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Als Innovationsmanager:in ist es wichtig, über rechtliche Rahmenbedingungen informiert zu sein, insbesondere wenn es um die Gründung oder Übertragung von Start-ups geht. Der Gesetzesentwurf zur „flexiblen Kapitalgesellschaft“ FlexKapG könnte eine neue Rechtsform für Start-ups in Österreich darstellen, für die es jedoch unterschiedliche Auffassungen bezüglich notarieller Formvorschriften gibt. Ein Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariaten zeigt, dass es noch keine Einigkeit darüber gibt, was die beste Lösung für alle Beteiligten ist. Als Innovationsmanager:in sollten Sie sich über die weitere Entwicklung der Gesetzgebung auf dem Laufenden halten.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Als Investor:in könnte dieser Artikel für Sie relevant sein, da er sich mit der Einführung einer neuen Rechtsform für Startups in Österreich und den Streitigkeiten um die notariellen Formvorschriften beschäftigt. Die Einführung der „flexiblen Kapitalgesellschaft“ FlexKapG könnte sich auf Ihre Investitionsentscheidungen in österreichische Unternehmen auswirken, insbesondere wenn diese als Startups gegründet wurden. Es ist wichtig, die Entwicklung der FlexKapG im Auge zu behalten, um mögliche Auswirkungen auf Ihre Investitionen zu bewerten.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Als Politiker:in ist es wichtig, sich über aktuelle gesetzliche Entwicklungen und Diskussionen in verschiedenen Bereichen wie Wirtschaft und Recht auf dem Laufenden zu halten, da sich diese auf Ihre politischen Entscheidungen und Ihr Arbeitsgebiet auswirken können. Der aktuelle Artikel zum FlexKapG-Gesetzesentwurf behandelt die Debatte zwischen Notariatskammern und Rechtsanwaltskammern in Österreich bezüglich notarieller Formvorschriften und hat somit auch Auswirkungen auf den Bereich des Unternehmensrechts und der Gründung von Unternehmen in Österreich.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Der Gesetzentwurf zur „flexiblen Kapitalgesellschaft“ FlexKapG, der als besonders geeignet für Startups in Österreich gilt, hat eine Diskussion über notarielle Formvorschriften ausgelöst, die zwischen der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) und dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) geführt wird. Der Entwurf sieht den Wegfall notarieller Formvorschriften in zwei Fällen vor, was zur Frage führt, ob auch Anwälte die notarielle Aufgabe übernehmen können. Eine inhaltliche Bruchlinie zwischen beiden Organisationen besteht auch in der Frage der Sinnhaftigkeit der Mitarbeiterbeteiligung. Die Begutachtungsphase endet am 7. Juli. Die Beschlussfassung ist für Herbst 2021 geplant und die Inkraftsetzung des Gesetzes für 1. Jänner 2024.

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

  • Österreichische Notariatskammer (ÖNK)
  • Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK)

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

  • Österreichische Notariatskammer (ÖNK)
  • Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK)
  • Gründer:innen, Investor:innen und Mitarbeiter:innen von Startups

FlexKapG: Schlagabtausch zwischen Rechtsanwaltskammern und Notariat