26.05.2023

Startup-Paket: Brunner und Zadić stellen Rechtsreform FlexKapG und Mitarbeiterbeteiligung vor

Die Ministerien für Finanzen und Justiz präsentieren am heutigen Freitag das neue Maßnahmenpaket zur Kapitalgesellschaftsform FlexKapG und zur Mitarbeiterbeteiligung. Es soll Erleichterungen für die Startup-Welt am Standort Österreich bringen.
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Finanzminister Markus Brunner und Justizministerin Alma Zadić im weXelerate in Wien © brutkasten
Finanzminister Markus Brunner und Justizministerin Alma Zadić im weXelerate in Wien © brutkasten

Am heutigen Freitag schicken die Ministerien für Finanzen und Justiz das Startup-Förderungsgesetz und das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz in Begutachtung. Dabei geht es um lang diskutierte neue Regelungen zur Mitarbeiterbeteiligung und die Reform zur Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG). Ab 1.01.2024 sollen sie in Kraft treten.

FlexKapG zwischen GmbH und Aktiengesellschaft

Mit der FlexKapG sei versucht worden, eine Zwischenstellung zwischen GmbH und Aktiengesellschaft aufzubauen, erklärt Justizministerin Alma Zadić im Rahmen der Präsentation. Damit einher geht eine Senkung des Stammkapitals von bisher 35.000 Euro auf 10.000 Euro bei GmbHs und FlexKapG sowie eine Senkung der Mindeststammeinlage der Gesellschafter:innen von 70 Euro auf einen Euro. Dass die Kapitalgesellschaftsform auf dem GmbH-Recht aufbaut, wertet die Justizministerin als starken Vorteil. Weiterhin sollen Umlaufbeschlüsse zukünftig einfach und digital erfolgen, wodurch zeitaufwendige Wege, wie bspw. eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, umgangen werden können.

Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligung

„Es geht um einen wettbewerbsfähigen Standort Österreich“, betont Finanzminister Brunner. Daher brauche es Verbesserungen die auch den Gründungsstandort und die Jungunternehmer:innen Österreichs entlasten. Das neue steuerliche Modell für die Mitarbeiterbeteiligung solle eine solche Entlastung für die Startupszene darstellen. Denn die FlexKapG ermöglicht es, sogenannte „Unternehmenswert-Anteile“ auszugeben. Durch diese neue Anteilsklasse können bis zu 25 Prozent des Stammkapitals ausgegeben werden – der geringste zulässige Nennbetrag ist dabei ein Cent.

Zu den neuen Rahmenbedingungen gehört unter anderem, dass jeweilige Startups maximal 100 Angestellte haben, einen Umsatz von 40 Millionen Euro nicht überschreiten und unter 10 Jahre alt sind. Zudem gebe es eine Mindesthaltefrist von fünf Jahren und eine Mindestbeschäftigungsdauer von drei Jahren für die Arbeitnehmer:innen.

Anteilsübertragung vereinfacht

Die Anteilsübertragung an Mitarbeiter:innen oder Gesellschafter:innen soll außerdem dadurch vereinfacht werden, dass zukünftig auch Anwält:innen mittels einer sogenannten „Anwaltsurkunde“ eine Anteilsübertragung vornehmen können. Bisher war dies lediglich durch den Notariatsakt möglich.

Stimmen aus der Startup- und Investoren-Welt zur FlexKapG

Nora Frizberg von Speedinvest begrüßt die neue Rechtsreform als essenziellen Schritt für den Standort Österreich. „Ich glaube im österreichischen Gesellschaftsrecht waren schon seit langer Zeit Reformen nötig – und die kommen hiermit. Insbesondere für Startups ist diese Flexibilisierung des Gesellschaftsrechts ein wichtiger Schritt, da es das tägliche Arbeiten erleichtert“, meint Frizberg. Auch auf internationaler Ebene könne der Standort Österreich damit ihrer Meinung nach nachziehen.

Auch Markus Raunig, Vorstandsvorsitzender bei AustrianStartups, deutet das präsentierte Maßnahmenpaket als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Gegenüber dem brutkasten erklärt er: „Wir freuen uns sehr, dass damit Neugründungen erleichtert werden, Mitarbeiterbeteiligung attraktiver wird und mit der flexiblen Kapitalgesellschaft ein Vehikel entsteht, das die Türe zu weiterer Entbürokratisierung in den nächsten Jahren öffnet.“ Allerdings betont er auch, dass man im Zuge der Begutachtung noch einige Punkte nachbessern sollte. Dabei bezieht er sich im Speziellen auf die Grenze von 100 Mitarbeiter:innen, dem Maximalalter von 10 Jahren, aber auch auf die Mindestbeschäftigungsdauer und Mindesthaltefrist.

Die Österreichische Notariatskammer (ÖNK) zeigt sich besonders beim Vorschlag zur Einführung einer „Anwaltsurkunde“ kritisch. Als Nachteile durch diese Neuregelung nennt die ÖNK einen Qualitätsverlust und bemängelt die Rechtssicherheit. Schließlich sei die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes mit dem Notarberuf nicht vereinbar. Außerdem würde dadurch eine unparteiliche Beratung durch Notar:innen bei weitreichenden Entscheidungen der Gesellschafter:innen entfallen.

Ebendiese Kritik hält der Rechtsanwalt Keyvan Rastegar, der ebenfalls die Regierung bei der Schaffung der neuen Rechtsreform beriet, für unbegründet. Mit Blick auf Digitalisierung und Entbürokratisierung ist für den Anwalt die Zeit vorbei, in der man eine notarielle Beglaubigung vor dem Firmenbuchgericht einholen muss:

„Genauso hat der noch aufwendigere Notariatsakt keinen Anwendungsbereich mehr im modernen Gesellschaftsrecht – seine historischen Gründe liegen in einer mündigen Wirtschaftswelt einfach nicht mehr vor. Für eine solche Bevormundung genügt auch der überstrapazierte Verweis auf das Argument der „Rechtssicherheit“ nicht.“

Zwar freue sich auch Rastegar grundsätzlich über die Entwürfe der Koalition, die definitiv ein Schritt in die richtige Richtung seien, bei dem sich viele Leute Mühe gegeben hätten. Allerdings versteht er sie als absolutes Minimum mit viel Ausbaupotenzial. „Beispielsweise gibt es keine echten Erleichterungen für die Gründung und anstatt einer dringend gebotenen Entbürokratisierung und Flexibilisierung wurden lediglich zwei Privilegien der Notare auf Anwälte ausgeweitet“, so der RPCK-Gründer abschließend.

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Martin Simmerstatter, Business Leader bei FlexPowerHub. (c) cognify GmbH

FlexPowerHub ist als Plattform Teil des Salzburger Data-Science-Startups cognify und wurde in Zusammenarbeit mit der Salzburg AG im Jahr 2021 entwickelt, wie brutkasten berichtete. In einer Aussendung von Volue wurde nun die Übernahme bekanntgegeben. Zahlen zum Kaufpreis oder der Bewertung von FlexPowerHub wurden nicht genannt. Mit der Übernahme verfolgt Volue seine strategische Position als zentraler Partner für den automatisierten Energiehandel in ganz Europa.

Die Übernahme eines österreichischen Unternehmens ist für Volue nichts Neues, Ende 2024 wurde bereits das Wiener Startup PowerBot übernommen.

Autopilot für Stromhandel

FlexPowerHub funktioniert im Grunde wie ein Autopilot für den europäischen Stromhandel. Das System analysiert Marktdaten, prognostiziert den Bedarf im Stromnetz und ermöglicht den Energiemarktteilnehmern, datengestützte Entscheidungen in hochvolatilen Umgebungen zu treffen. Das System soll damit eine verbesserte Vorhersagbarkeit und Planungsfähigkeit für Batterie-Energiespeichersysteme (BESS) und andere Speicheranlagen bieten. Aktuell arbeitet FlexPowerHub an der Erweiterung des Prognoseportfolios um drei zusätzliche Märkte: Frankreich, Belgien und die Niederlande.

„Wir haben FlexPowerHub gegründet, weil wir gesehen haben, wie viel Wertschöpfung auf den DACH-Systemdienstleistungsmärkten ungenutzt blieb. Der Zusammenschluss mit Volue bedeutet, dass wir unsere Technologie und Expertise einer viel breiteren Kundengruppe zugänglich machen können – mit der Größe und Reichweite, um für Erzeuger und Händler in der gesamten Region und darüber hinaus einen echten Unterschied zu machen“, so Martin Simmerstatter, Business Leader bei FlexPowerHub.

„Die Energiewende schreibt die Regeln für das Funktionieren der Strommärkte neu“

Für das norwegische Technologieunternehmen Volue, das Energieversorger weltweit mit einer Software für genaue Marktprognosen, Anlagensteuerung und den Stromhandel ausstattet, ist die Übernahme ein strategischer Schritt. Da das europäische Stromnetz durch den Ausbau erneuerbarer Energien immer volatiler wird, soll der schnelle, automatisierte Handel mit Regelleistung zum entscheidenden Wettbewerbsvorteil werden.

Das betont auch Volue-CEO Stephan Sieber zu dem Exit: „Die Energiewende schreibt die Regeln für das Funktionieren der Strommärkte neu, und auf den Systemdienstleistungsmärkten geschieht dies am schnellsten. Wir sind davon überzeugt, dass jene Erzeuger und Händler in dieser neuen Ära erfolgreich sein werden, die weiter in die Zukunft blicken und schneller als je zuvor agieren können – und zwar über alle Märkte hinweg, nicht nur auf einem. FlexPowerHub bietet uns heute eine bewährte Bietintelligenz für Systemdienstleistungen und einen klaren Weg, um Kunden in ganz Europa denselben marktübergreifenden Vorteil zu verschaffen.“

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