01.04.2022

FlexKap: So muss die GmbH-Alternative laut Forschungsrat aussehen

Die Startup-Szene bekommt in Sachen neue Gesellschaftsform Unterstützung vom Rat für Forschung und Technologieentwicklung.
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Sabine Herlitschka ist stellvertretende Vorsitzende des Rats für Forschung und Technologieentwicklung © RFTE/Johannes Zinner
Sabine Herlitschka ist auch stellvertretende Vorsitzende des Rats für Forschung und Technologieentwicklung © RFTE/Johannes Zinner

Der Rat für Forschung und Technologieentwicklung berät die Regierung in den Bereichen Grundlagenforschung und Innovation und äußert sich regelmäßig auch zu wirtschaftspolitischen Themen, die für innovative Jungunternehmen wichtig sind. Eines davon ist die Frage einer neuen Gesellschaftsform, die spezielle Bedürfnisse von Startups abdecken soll – etwa wenn es um eine einfachere Beteiligung von Investor:innen oder Mitarbeiter:innen geht. Seit geraumer Zeit wird in der Regierung bereits um die sogenannte “FlexKap” oder “FlexCo” als solche Alternative zur GmbH verhandelt. Zuletzt gab es aber scharfe Kritik aus der Startups-Szene. Der Letztentwurf ignoriere wichtige Forderungen der Startups, so der Tenor.

Der Forschungsrat schlägt nun in dieselbe Kerbe. Sabine Herlitschka, stellvertretende Ratsvorsitzende, betont die Wichtigkeit „der vollumfänglichen Berücksichtigung der Bedarfe der Startup- und Investor:innenszene, wenn es um das Design und die Umsetzung der geplanten neuen Gesellschaftsform FlexCo/FlexKapG geht.“ Es müsse jedenfalls vermieden werden, eine lediglich leicht modifizierte Variante bereits existierender Gesellschaftsformen wie der GmbH umzusetzen.

Diese Punkte sollte die FlexKap enthalten

“Der Rat unterstützt die Forderungen der heimischen Startup-Szene und wünscht allen Beteiligten den Mut zu einer kooperativen aber vor allem radikalen Neudefinition, ohne die eine neue Gesellschaftsrechtsform lediglich kosmetische Veränderungen mit sich bringt und im schlimmsten Fall vollkommen obsolet wäre”, heißt es in der offiziellen Stellungnahme des Rats. Der Forschungsrat weist darin auf jene Punkte hin, die er als besonders wichtig für die neue Gesellschaftsform erachtet:

  • Entfall der verpflichtenden notariellen Einbindung (z.B. bei Kapitalerhöhungen oder Anteilsübertragungen)
  • eine international wettbewerbsfähige Form der Mitarbeiter:innenbeteiligung
  • eine unbürokratische und digitale Möglichkeit zur Unternehmensgründung auch jenseits von Ein-Personen-Unternehmen
  • die Entbürokratisierung der Prüfpflichten am Firmenbuchgericht
  • eine freie Ausgestaltung von Anteilsklassen
  • die Möglichkeit, einen rein englischsprachigen Gesellschaftsvertrag zu nutzen

„Die derzeit laufenden Aktivitäten der Bundesregierung zur Definition einer neuen Gesellschaftsform für investitions- und innovationsintensive Startups sind grundsätzlich zu begrüßen“, so die Ratsvorsitzende Klara Sekanina, „gleichzeitig sollte die Regierung die seitens des RFTE und auch von anderen Stakeholdern wiederholt geforderten Elemente berücksichtigen, ohne die eine solche Gesellschaftsform nicht die gewünschten Effekte erzielen wird.“

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Digitale Exporte
(c) Viktor Stojkoski, Philipp Koch, Eva Coll, & César A. Hidalgo

“Die Entwicklung von Österreichs Exportwirtschaft ist eine Erfolgsstory, die ihresgleichen sucht” – so lautet der erste Satz im aktuellen Bericht “Österreichische Exportwirtschaft 2024/2025” der Wirtschaftskammer-Unterorganisation Außenwirtschaft Austria. Mit 201 Milliarden Euro Gesamtvolumen wurde 2023 ein neuer Rekord erzielt. Bei den Pro-Kopf-Exporten der Waren liegt Österreich auf Platz 8 in der Weltrangliste, innerhalb der EU sogar auf Platz 6.

EU weit hinter USA und China bei digitalen Exporten

Es besteht also kein Zweifel an der Stärke von Österreichs Exportwirtschaft. Doch die Sache hat einen Haken. Das legt eine diese Woche in “Nature Communications” publizierte Studie nahe, die von einem Forscher:innen-Team rund um EcoAustria Researcher Philipp Koch erstellt wurde. Die Kernaussage: Bei digitalen Exporten liegt die EU weit hinter den USA und China. Doch dieses Segment wächst schneller als der klassische Waren-Exportsektor.

Konkret übertrafen die digitalen Exporte der USA im Jahr 2021 laut Studie jene der EU-27 um mehr als das Zehnfache. 672 Milliarden US-Dollar stehen 48 Milliarden US-Dollar gegenüber. Auch China hat die EU-27 im selben Zeitraum um mehr als das Doppelte übertroffen (107 Mrd. US-Dollar). Forscher Philipp Koch nennt weitere Zahlen: “Österreich exportierte im Jahr 2021 weniger als 290 Millionen US-Dollar an digitalen Produkten. Das entspricht lediglich rund 1,1 Prozent der gesamten österreichischen Waren- und Dienstleistungsexporte”. Global betrachtet zeichnete im Jahr 2021 der digitale Handel mit knapp einer Billion US-Dollar für rund 3,5 Prozent des insgesamten Welthandels verantwortlich.

Digitale Exporte USA EU China
(c) Viktor Stojkoski, Philipp Koch, Eva Coll, & César A. Hidalgo 

Ökonomische und ökologische Vorteile

Die digitalen Exporte hätten jedoch sowohl ökonomische als auch ökologische Vorteile, führen die Studien-Autor:innen aus: “Länder, die Wirtschaftswachstum von Treibhausgasemissionen entkoppelt haben, tendieren zu höheren digitalen Exporten, was darauf hindeutet, dass der digitale Handel nachhaltigere Formen der wirtschaftlichen Entwicklung unterstützen kann.” Zudem seien digitale Produkte tendenziell von höherer wirtschaftlicher Komplexität als physische Produkte, was darauf hindeute, dass digitale Produkt-Exporte wertvolle Beiträge zur Weiterentwicklung einer Wirtschaft leisten.

Koch kommentiert: “Insgesamt sind gesteigerte digitale Exporte ein Schlüsselelement für das langfristige wirtschaftliche Wohlergehen von Österreich und Europa im globalen Markt. Die Ergebnisse unserer Studie unterstreichen einmal mehr die Notwendigkeit für Europa, den digitalen Sektor zu stärken und in digitale Infrastruktur zu investieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben”.

Tochterunternehmen erschweren Datenerfassung

Belastbare Daten zu den digitalen Exporten zu bekommen, gestaltete sich für die Studienautor:innen übrigens gar nicht so einfach. “Wenn jemand in Österreich beispielsweise ein Videostreaming-Abonnement des US-amerikanischen Anbieters Netflix kauft, ist dies eine internationale Handelstransaktion. Da Technologieunternehmen allerdings häufig lokale Tochtergesellschaften besitzen, die ihre Auslandstransaktionen verschleiern [Anm. siehe Vergleich in der Grafik], und der Handel von Dienstleistungen nicht sehr granular erfasst wird, gestaltete sich die Erfassung des internationalen Handels mit digitalen Produkten bislang schwierig”, heißt es von ihnen.

Durch den Einsatz von Machine Learning kombiniert mit Umsatzstatistiken von mehr als 15.000 Unternehmen sei es aber gelungen, bilaterale Handelsschätzungen für 31 Sektoren, 189 Länder und alle Jahre von 2016 bis 2021 zu erstellen.

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