29.11.2021

Austrian Startups kritisiert Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung der Regierung mit Gegenvorschlag

Für Startups gibt es derzeit in Österreich keine attraktive Möglichkeit, Mitarbeiter:innen zu beteiligen.
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Markus Raunig von Austrian Startups © Sebastian Popp
Markus Raunig von Austrian Startups © Sebastian Popp

In der jüngsten Steuerreform hat die Regierung in Österreich eine steuerbegünstigte Gewinnbeteiligung von Mitarbeitern ab 1. Jänner 2022 von bis zu 3000 Euro pro Jahr ermöglicht. Für die Startup-Szene allerdings kein Grund zu jubeln, denn die Gewinnbeteiligung ist an die Gewinne des Vorjahres geknüpft und die können Startups selten vorweisen. Gleichzeitig sei der Betrag sehr niedrig angesetzt. Das kritisiert der Think-tank Austrian Startups, der gemeinsam mit der Steuerberatung Mazars einen Gegenentwurf ausgearbeitet hat. Dazu habe man sich Modelle aus anderen Ländern wie Frankreich, Portugal, Estland oder Großbritannien genau angesehen. „Mitarbeiter:innen sollen Investor:innen gleichgestellt werden, denn sie investieren ja ihre Arbeitskraft und ihr Engagement“, betonte Peter Wundsam von Mazars Austria.

Dieses Modell wünschen sich Startups für die Mitarbeiterbeteiligung

Der Vorschlag zur steuerbegünstigten Mitarbeiterbeteiligung nach Mazars sieht so aus:

  • Bei Gewährung der Beteiligung von Mitarbeiter:innen sollen keine Steuern anfallen. Der Hintergrund ist die Regelung für Mitarbeiter:innenbeteiligung, wie sie derzeit gestaltet ist. „Will ein Unternehmen Mitarbeiter:innen beteiligen, muss es zuerst den Unternehmenswert ermitteln lassen und danach echte Kapitalanteile bzw. Substanzgenussrechte oder echte stille Beteiligungen gewähren“, erklärt Wundsam. Die so gewährten Anteile sind in diesem Moment auch steuerpflichtig und zwar bemessen an dem ermittelten Unternehmenswert.
  • Damit dieser Vorteil hauptsächlich von Startups genutzt wird, soll er nur Unternehmen gewährt werden, die jünger als 15 Jahre sind (nach Vorbild Portugal), nicht bösennotiert und Mitarbeiter:innen pro Kopf mit maximal 20 Prozent beteiligen.
  • Die Besteuerung soll erst bei Verkauf der Anteile erfolgen und zwar nach der Kapitalertragssteuer und nicht nach der Lohnsteuer – ungeachtet der Behaltedauer.
  • Jährliche Ausschüttungen sollen bis zu einem Betrag von 3000 Euro steuerfrei sein.
  • Gab es keine jährlichen Ausschüttungen, kann ein Betrag von 3000 Euro pro Jahr der Haltedauer als Freibetrag beim Verkauf realisiert werden. Maximal sollen fünf Jahre kumuliert werden können, also würde der maximale Freibetrag beim Verkauf der Anteile 15.000 Euro betragen.

Neue Gesellschaftsform in Diskussion

Derzeit arbeitet die Regierung auch an einer neuen Gesellschaftsform, die die Beteiligung von Mitarbeiter:innen erleichtern soll. In Diskussion standen dabei bereits die „Austrian Limited“ oder die „Flexible Kapitalgesellschaft“, die unter den Kürzeln FlexCo oder FlexKap firmiert. Wann und ob diese Gesellschaftsform tatsächlich umgesetzt wird, ist derzeit noch unklar. Austrian-Startups-Chairman Markus Raunig nutzte die Präsentation des Mazars-Modells zur Mitarbeiterbeteiligung einmal mehr, um darauf hinzuweisen, dass die Regierung mehr Maßnahmen für Startups umsetzen müsse.

Bisher nur drei Forderungen der Startup-Szene umgesetzt

Von 36 Empfehlungen von Austrian Startups hätten es immerhin 18 ins Regierungsprogramm geschafft. Nur drei davon seien bisher umgesetzt, gab Raunig zu bedenken. Dabei handelt es sich um die Unternehmensgründung per Videokonferenz, ein Sandbox-Modell, das FinTechs die Entwicklung und Erprobung von Finanzinnovationen unter temporär gelockerten Regularien ermöglicht und die „Entrepreneurship Week“, die unternehmerisches Denken an Schulen vermittelt. Aus Raunigs Sicht gibt es besonderen Handlungsbedarf bei der Rot-Weiß-Rot-Card, um Fachkräfte aus dem EU-Ausland einfacher nach Österreich holen zu können, dem Zugang zu Wachstumskapital und bei bürokratischen Hürden. Die Pandemie solle keine Ausrede sein, denn die habe die Dringlichkeit, innovative unternehmen zu fördern, nur noch erhöht.

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Elias und Matthias Bohun von Traivelling bei der Prämierung der besten Geschäftsidee Niederösterreichs 2019
Elias und Matthias Bohun von Traivelling bei der Prämierung der besten Geschäftsidee Niederösterreichs 2019 (c) Daniela Matejschek

Interkontinentale Zugreisen einfach und nachhaltig zu ermöglichen, dafür wurde Traivelling vor gut fünf Jahren gegründet. Ursprünglich war das Unternehmen im B2C-Bereich tätig. Privatpersonen sollten ohne großartige Recherche weite Strecken mit dem Zug zurücklegen können. Zuletzt wollte man sich im B2B-Bereich verstärken, doch nun ist das Unternehmen insolvent. Ein Konkursverfahren am Handelsgericht Wien wurde eröffnet.

„Wir arbeiten in einem knappen Margenbereich“

Zuletzt arbeitete Traivelling daran, eine Softwareschnittstelle im B2B-Bereich anzubieten, über die Tickets weitervermittelt werden sollten. Das Wiener Startup hätte dafür monatliche Fees von B2B-Partnern und eine Provision von Bahnfirmen erhalten. Aus einer Aussendung des Kreditschutzverbands KSV1870 geht hervor, dass Traivelling dadurch Umsätze in einer Größenordnung generieren wollte, die für einen langfristigen Unternehmenserfolg entscheidend sein sollten. Im Endeffekt war laut KSV 1870 eben diese Softwareschnittstelle für die Nutzung durch Unternehmenskunden, also der B2B-Bereich, die Ursache für die Insolvenz.

Die Entwicklung dieser Schnittstelle konnte nämlich bis dato nicht fertiggestellt werden. Auch ein Rettungsversuch durch Verhandlungen mit Investoren scheiterte. „Es waren unüberbrückbare vertragliche Differenzen zwischen den Investoren und uns“, erklärt Geschäftsführer Elias Bohun, der die Namen der Investoren nicht nennen möchte.

„Wir arbeiten in einem knappen Margenbereich. Am Ende ist uns leider das Geld ausgegangen, obwohl wir jeden Tag Buchungen hatten. Wir hätten aber ein Vielfaches gebraucht“, sagt Bohun. Bereits gebuchte Tickets würden ihre Gültigkeit behalten. Das Unternehmen hatte zwei Mitarbeiter.

Die Verbindlichkeiten betragen laut Kreditschutzverband 435.000 Euro, rund 200 Gläubiger seien betroffen. Die Zahl der Gläubiger sei so groß, weil Traivelling sich unter anderem mittels Crowdfunding finanzierte.

Crowdfunding und FFG-Förderung

Das Startup konnte im Jahr 2025 über eine Crowdfunding-Aktion 200.000 Euro einsammeln (brutkasten berichtete). Um diese Summe zu erreichen, habe es laut Geschäftsführer Elias Bohun nur zehn Tage gebraucht. Zusätzlich erhielt das Wiener Startup eine FFG-Basisförderung. Insgesamt konnten man eine Finanzierung in Höhe von rund 600.000 Euro aufstellen.

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