01.04.2022

FlexKap: So muss die GmbH-Alternative laut Forschungsrat aussehen

Die Startup-Szene bekommt in Sachen neue Gesellschaftsform Unterstützung vom Rat für Forschung und Technologieentwicklung.
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Sabine Herlitschka ist stellvertretende Vorsitzende des Rats für Forschung und Technologieentwicklung © RFTE/Johannes Zinner
Sabine Herlitschka ist auch stellvertretende Vorsitzende des Rats für Forschung und Technologieentwicklung © RFTE/Johannes Zinner

Der Rat für Forschung und Technologieentwicklung berät die Regierung in den Bereichen Grundlagenforschung und Innovation und äußert sich regelmäßig auch zu wirtschaftspolitischen Themen, die für innovative Jungunternehmen wichtig sind. Eines davon ist die Frage einer neuen Gesellschaftsform, die spezielle Bedürfnisse von Startups abdecken soll – etwa wenn es um eine einfachere Beteiligung von Investor:innen oder Mitarbeiter:innen geht. Seit geraumer Zeit wird in der Regierung bereits um die sogenannte “FlexKap” oder “FlexCo” als solche Alternative zur GmbH verhandelt. Zuletzt gab es aber scharfe Kritik aus der Startups-Szene. Der Letztentwurf ignoriere wichtige Forderungen der Startups, so der Tenor.

Der Forschungsrat schlägt nun in dieselbe Kerbe. Sabine Herlitschka, stellvertretende Ratsvorsitzende, betont die Wichtigkeit „der vollumfänglichen Berücksichtigung der Bedarfe der Startup- und Investor:innenszene, wenn es um das Design und die Umsetzung der geplanten neuen Gesellschaftsform FlexCo/FlexKapG geht.“ Es müsse jedenfalls vermieden werden, eine lediglich leicht modifizierte Variante bereits existierender Gesellschaftsformen wie der GmbH umzusetzen.

Diese Punkte sollte die FlexKap enthalten

“Der Rat unterstützt die Forderungen der heimischen Startup-Szene und wünscht allen Beteiligten den Mut zu einer kooperativen aber vor allem radikalen Neudefinition, ohne die eine neue Gesellschaftsrechtsform lediglich kosmetische Veränderungen mit sich bringt und im schlimmsten Fall vollkommen obsolet wäre”, heißt es in der offiziellen Stellungnahme des Rats. Der Forschungsrat weist darin auf jene Punkte hin, die er als besonders wichtig für die neue Gesellschaftsform erachtet:

  • Entfall der verpflichtenden notariellen Einbindung (z.B. bei Kapitalerhöhungen oder Anteilsübertragungen)
  • eine international wettbewerbsfähige Form der Mitarbeiter:innenbeteiligung
  • eine unbürokratische und digitale Möglichkeit zur Unternehmensgründung auch jenseits von Ein-Personen-Unternehmen
  • die Entbürokratisierung der Prüfpflichten am Firmenbuchgericht
  • eine freie Ausgestaltung von Anteilsklassen
  • die Möglichkeit, einen rein englischsprachigen Gesellschaftsvertrag zu nutzen

„Die derzeit laufenden Aktivitäten der Bundesregierung zur Definition einer neuen Gesellschaftsform für investitions- und innovationsintensive Startups sind grundsätzlich zu begrüßen“, so die Ratsvorsitzende Klara Sekanina, „gleichzeitig sollte die Regierung die seitens des RFTE und auch von anderen Stakeholdern wiederholt geforderten Elemente berücksichtigen, ohne die eine solche Gesellschaftsform nicht die gewünschten Effekte erzielen wird.“

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N26-Founder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf (v.li.) (c) N26

Elf Jahre nach ihrer Gründung gelingt es der Neobank N26, über einen längeren Zeitraum profitabel zu wirtschaften. Im dritten Quartal dieses Jahres erzielte das Unternehmen zum ersten Mal ein operatives Ergebnis von 2,8 Millionen Euro im Plus. Bereits im Juni konnte die Neobank ihren ersten monatlichen Gewinn verbuchen – brutkasten berichtete.

2024: 440 Mio. Euro Umsatz

Mitte des Jahres äußerte CEO Valentin Stalf die Hoffnung, dass das gesamte Jahr profitabel ausfallen könnte. Fünf Monate später steht N26 jedoch vor einem (unbereinigten) operativen Jahresminus von etwa 20 Millionen Euro. Zum Vergleich: Im Vorjahr lag das Minus noch bei 78,3 Millionen Euro.

Die aktuellen Zahlen verdeutlichen, dass es für die Neobank N26 in diesem Jahr deutlich bergauf geht. Der Umsatz wird voraussichtlich rund 440 Millionen Euro erreichen, was einem Wachstum von etwa 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Nahezu die Hälfte davon soll aus Zinserträgen stammen, ergänzt durch Erträge aus der Veranlagung von Kundengeldern und einem wachsenden Anteil aus dem Kreditgeschäft. Der Rest resultiert aus Gebühren und Provisionen.

N26: Transaktionsvolumen von 140 Milliarden Euro

Erstmals überschritt der Betrag der Kundeneinlagen in diesem Jahr die zehn Milliarden Euro. Das Transaktionsvolumen soll 2024 zudem 140 Milliarden Euro erreichen.

Nach der Aufhebung der Wachstumsbeschränkung im Juni, die von der deutschen Finanzaufsicht Bafin aufgrund von Mängeln in der Geldwäsche- und Betrugsbekämpfung verhängt wurde, verzeichnet N26 aktuell mehr als 200.000 Neuanmeldungen pro Monat, wie Stalf verkündet.


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