01.04.2022

FlexKap: So muss die GmbH-Alternative laut Forschungsrat aussehen

Die Startup-Szene bekommt in Sachen neue Gesellschaftsform Unterstützung vom Rat für Forschung und Technologieentwicklung.
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Sabine Herlitschka ist stellvertretende Vorsitzende des Rats für Forschung und Technologieentwicklung © RFTE/Johannes Zinner
Sabine Herlitschka ist auch stellvertretende Vorsitzende des Rats für Forschung und Technologieentwicklung © RFTE/Johannes Zinner

Der Rat für Forschung und Technologieentwicklung berät die Regierung in den Bereichen Grundlagenforschung und Innovation und äußert sich regelmäßig auch zu wirtschaftspolitischen Themen, die für innovative Jungunternehmen wichtig sind. Eines davon ist die Frage einer neuen Gesellschaftsform, die spezielle Bedürfnisse von Startups abdecken soll – etwa wenn es um eine einfachere Beteiligung von Investor:innen oder Mitarbeiter:innen geht. Seit geraumer Zeit wird in der Regierung bereits um die sogenannte “FlexKap” oder “FlexCo” als solche Alternative zur GmbH verhandelt. Zuletzt gab es aber scharfe Kritik aus der Startups-Szene. Der Letztentwurf ignoriere wichtige Forderungen der Startups, so der Tenor.

Der Forschungsrat schlägt nun in dieselbe Kerbe. Sabine Herlitschka, stellvertretende Ratsvorsitzende, betont die Wichtigkeit „der vollumfänglichen Berücksichtigung der Bedarfe der Startup- und Investor:innenszene, wenn es um das Design und die Umsetzung der geplanten neuen Gesellschaftsform FlexCo/FlexKapG geht.“ Es müsse jedenfalls vermieden werden, eine lediglich leicht modifizierte Variante bereits existierender Gesellschaftsformen wie der GmbH umzusetzen.

Diese Punkte sollte die FlexKap enthalten

“Der Rat unterstützt die Forderungen der heimischen Startup-Szene und wünscht allen Beteiligten den Mut zu einer kooperativen aber vor allem radikalen Neudefinition, ohne die eine neue Gesellschaftsrechtsform lediglich kosmetische Veränderungen mit sich bringt und im schlimmsten Fall vollkommen obsolet wäre”, heißt es in der offiziellen Stellungnahme des Rats. Der Forschungsrat weist darin auf jene Punkte hin, die er als besonders wichtig für die neue Gesellschaftsform erachtet:

  • Entfall der verpflichtenden notariellen Einbindung (z.B. bei Kapitalerhöhungen oder Anteilsübertragungen)
  • eine international wettbewerbsfähige Form der Mitarbeiter:innenbeteiligung
  • eine unbürokratische und digitale Möglichkeit zur Unternehmensgründung auch jenseits von Ein-Personen-Unternehmen
  • die Entbürokratisierung der Prüfpflichten am Firmenbuchgericht
  • eine freie Ausgestaltung von Anteilsklassen
  • die Möglichkeit, einen rein englischsprachigen Gesellschaftsvertrag zu nutzen

„Die derzeit laufenden Aktivitäten der Bundesregierung zur Definition einer neuen Gesellschaftsform für investitions- und innovationsintensive Startups sind grundsätzlich zu begrüßen“, so die Ratsvorsitzende Klara Sekanina, „gleichzeitig sollte die Regierung die seitens des RFTE und auch von anderen Stakeholdern wiederholt geforderten Elemente berücksichtigen, ohne die eine solche Gesellschaftsform nicht die gewünschten Effekte erzielen wird.“

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Marinomed: Sanierungsplan des Korneuburger BioTechs angenommen

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Andreas Grassauer, CEO Marinomed.
(c) Marinomed - Andreas Grassauer, CEO Marinomed

Beim Landesgericht Korneuburg fand heute, am 14. November 2024, die Sanierungsplantagsatzung im Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung über die Marinomed Biotech AG statt. Ohne Gegenstimme haben die Gläubiger den Sanierungsplan angenommen.

Im August dieses Jahres meldete das Korneuburger (NÖ) Biotech-Unternehmen Marinomed Insolvenz an. Grund dafür waren Umsatzrückgänge und Verluste in Millionenhöhe – brutkasten berichtete.

Damals hieß es vom Unternehmen: „Anlass der Antragstellung ist, dass die kurzfristig benötigten Finanzmittel zur Sicherstellung der Liquidität der Gesellschaft nicht planmäßig aufgebracht werden konnten und eine Zahlungsunfähigkeit droht.“

Was der Sanierungsplan vorsieht

Nach Aussage des Kreditschutzverbands von 1870 (KSV1870) sieht der Sanierungsplan für Marinomed insgesamt 30 Prozent vor, zahlbar in fünf Raten über einen Zeitraum von zwei Jahren ab Annahme. Für den Fall weiterer erfolgreicher Sanierungs- und Reorganisationsmaßnahmen könnte noch eine sogenannte „Superquote“ von bis zu sieben Prozent, abhängig vom jeweiligen Erfolg, an die Gläubiger fließen.

Weiter heißt es vom KSV1870, dass insgesamt 98 Gläubiger Forderungen in Höhe von rund 31 Mio. Euro angemeldet haben, welche in einer Summe von rund 30 Mio. Euro auch anerkannt wurden.

„Mit der Annahme des Sanierungsplans wurde nunmehr ein Grundstein in Richtung Sanierung des Unternehmens gesetzt. Es obliegt der Schuldnerin, die vereinbarte Quote in den nächsten beiden Jahren auch zu erfüllen“, sagt Peter Stromberger vom KSV1870 zum Sanierungsplan.

Bis 2023 Rekordumsätze für Marinomed

Erst im Frühling 2023 verlautbarte Marinomed, das umsatzstärkste erste Quartal in der Unternehmensgeschichte erzielt zu haben: 3,3 Mio. Euro Umsatz. Es folgte ein deutlicher Einbruch und ein Verlust von 6,8 Mio. Euro. Anfang 2024 standen nur mehr 0,7 Mio. Euro zu Buche.

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