01.04.2022

FlexKap: So muss die GmbH-Alternative laut Forschungsrat aussehen

Die Startup-Szene bekommt in Sachen neue Gesellschaftsform Unterstützung vom Rat für Forschung und Technologieentwicklung.
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Sabine Herlitschka ist stellvertretende Vorsitzende des Rats für Forschung und Technologieentwicklung © RFTE/Johannes Zinner
Sabine Herlitschka ist auch stellvertretende Vorsitzende des Rats für Forschung und Technologieentwicklung © RFTE/Johannes Zinner

Der Rat für Forschung und Technologieentwicklung berät die Regierung in den Bereichen Grundlagenforschung und Innovation und äußert sich regelmäßig auch zu wirtschaftspolitischen Themen, die für innovative Jungunternehmen wichtig sind. Eines davon ist die Frage einer neuen Gesellschaftsform, die spezielle Bedürfnisse von Startups abdecken soll – etwa wenn es um eine einfachere Beteiligung von Investor:innen oder Mitarbeiter:innen geht. Seit geraumer Zeit wird in der Regierung bereits um die sogenannte „FlexKap“ oder „FlexCo“ als solche Alternative zur GmbH verhandelt. Zuletzt gab es aber scharfe Kritik aus der Startups-Szene. Der Letztentwurf ignoriere wichtige Forderungen der Startups, so der Tenor.

Der Forschungsrat schlägt nun in dieselbe Kerbe. Sabine Herlitschka, stellvertretende Ratsvorsitzende, betont die Wichtigkeit „der vollumfänglichen Berücksichtigung der Bedarfe der Startup- und Investor:innenszene, wenn es um das Design und die Umsetzung der geplanten neuen Gesellschaftsform FlexCo/FlexKapG geht.“ Es müsse jedenfalls vermieden werden, eine lediglich leicht modifizierte Variante bereits existierender Gesellschaftsformen wie der GmbH umzusetzen.

Diese Punkte sollte die FlexKap enthalten

„Der Rat unterstützt die Forderungen der heimischen Startup-Szene und wünscht allen Beteiligten den Mut zu einer kooperativen aber vor allem radikalen Neudefinition, ohne die eine neue Gesellschaftsrechtsform lediglich kosmetische Veränderungen mit sich bringt und im schlimmsten Fall vollkommen obsolet wäre“, heißt es in der offiziellen Stellungnahme des Rats. Der Forschungsrat weist darin auf jene Punkte hin, die er als besonders wichtig für die neue Gesellschaftsform erachtet:

  • Entfall der verpflichtenden notariellen Einbindung (z.B. bei Kapitalerhöhungen oder Anteilsübertragungen)
  • eine international wettbewerbsfähige Form der Mitarbeiter:innenbeteiligung
  • eine unbürokratische und digitale Möglichkeit zur Unternehmensgründung auch jenseits von Ein-Personen-Unternehmen
  • die Entbürokratisierung der Prüfpflichten am Firmenbuchgericht
  • eine freie Ausgestaltung von Anteilsklassen
  • die Möglichkeit, einen rein englischsprachigen Gesellschaftsvertrag zu nutzen

„Die derzeit laufenden Aktivitäten der Bundesregierung zur Definition einer neuen Gesellschaftsform für investitions- und innovationsintensive Startups sind grundsätzlich zu begrüßen“, so die Ratsvorsitzende Klara Sekanina, „gleichzeitig sollte die Regierung die seitens des RFTE und auch von anderen Stakeholdern wiederholt geforderten Elemente berücksichtigen, ohne die eine solche Gesellschaftsform nicht die gewünschten Effekte erzielen wird.“

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Die neue Besetzung des Startup-Rats © BMWET/Dolenc

Der Startup-Rat des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) ist neu aufgestellt worden. Die für Startups zuständige Staatssekretärin Elisabeth Zehetner hat damit neun Expert:innen für die kommenden drei Jahre berufen. Das Gremium vereint Perspektiven aus Startups, Venture Capital, Business Angels, Inkubatoren und Interessenvertretungen und soll als Schnittstelle zwischen Politik und Startup-Community fungieren. Entscheidungen trifft der Rat dabei nicht – er agiert rein beratend.

Neue Gesichter, ein prominenter Abgang

Neu berufen wurden:

Weiterhin im Rat sitzen Rudolf Dömötör, Claudia Falkinger, Stefan Haubner, Laura Raggl und Werner Wutscher

Mobilisierung von privatem Wachstumskapital im Zentrum

Im Zentrum der kommenden drei Jahre stehen laut Zehetner die Mobilisierung von privatem Wachstumskapital, einfachere und schnellere Gründungsprozesse, bessere Bedingungen für Scaleups sowie die stärkere Verankerung von Unternehmertum in Bildung und Gesellschaft. Gleichzeitig geht es darum, Österreich noch stärker als Teil eines gemeinsamen europäischen Innovations- und Kapitalmarkts zu positionieren.

„Wir wollen nicht nur mehr Gründungen, sondern mehr Wachstumsgeschichten aus Österreich. Dafür braucht es Menschen am Tisch, die wissen, wo es in der Praxis hakt, was international funktioniert und welche nächsten Schritte wirklich einen Unterschied machen“, betont die Staatssekretärin.

Fokus der neuen Periode: der Dachfonds

Zentrales Vorhaben dabei ist der Scaleup-Dachfonds: ein Fund-of-Funds mit einem Zielvolumen von 300 bis 500 Millionen Euro, der bei der Austria Wirtschaftsservice (aws) angesiedelt wird und in VC-Fonds investieren soll, die wiederum Startups finanzieren. Laut aktuellem Budgetgesetz soll der Fonds bis Ende 2027 sein First Closing abschließen.

Die Vergangenheit des Gremiums

2020 setzte Ex-Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck einen Startup-Beauftragten (Michael Altrichter) samt Startup-Komitee ein. Diese Konstruktion war vertraglich an ihre Amtszeit gebunden und endete mit ihrem Rücktritt. Im Juli 2022 rief Nachfolger Martin Kocher den Startup-Rat in seiner heutigen Form ins Leben – personell großteils identisch mit dem alten Komitee.

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