24.11.2023

FlexKap fixiert: Startup-Community setzt sich in wichtigem Punkt durch

Entgegen Befürchtungen aus der Startup-Community wurde die Regierungsvorlage für die FlexKap nahezu termingerecht vorgelegt. Damit sollte sich das Inkrafttreten mit 1. Jänner 2024 ausgehen. Auch ein vielkritisierter Vorschlag ist vom Tisch.
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FlexKap FlexCo
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Noch vor wenigen Tagen sah es so aus, als könne der Zeitplan für die Regierungsvorlage zur neuen Rechtsform „Flexible Kapitalgesellschaft“ (FlexKap) nicht eingehalten werden – brutkasten berichtete über diesbezügliche Befürchtungen aus der Startup-Community. Nun wurden es gerade einmal zwei Tage Verspätung. Statt, wie geplant, am 22. November wurde die Regierungsvorlage heute dem Parlament übermittelt, um in der nächsten Sitzung zur Abstimmung zu kommen. Auf der Website des Parlaments scheint sie bereits auf. Das bedeutet, das geplante Inkrafttreten mit 1. Jänner 2024 sollte sich ausgehen.

Absegnung von Anwalts-Urkunden durch Richter:innen kommt nicht

Die finalen Verhandlungen zu Streitpunkten im FlexKap-Gesetz sind in einem zentralen Bereich zugunsten der Startup-Community ausgegangen, wie aus einer offiziellen Information zur Regierungsvorlage hervorgeht. Demnach hält die Regelung aus dem Erstentwurf, dass Urkunden zur Anteilsübertragung zukünftig neben Notar:innen auch von Anwält:innen unterfertigt werden können. Zwischenzeitlich war eine mögliche Regelung ins Spiel gebracht worden, dass Anwalts-Urkunden von Richter:innen abgesegnet werden müssen. Das wurde abgewendet. Die Startup-Community erwartet sich Erleichterungen durch die somit geringeren Form-Erfordernisse.

Kompromiss: Fristen bei Mitarbeiter:innenbeteiligung etwas herabgesetzt

In einem weiteren Streitpunkt, der die neue Mitarbeiter:innenbeteiligung betrifft, kam es zu einem Kompromiss, der eine Verbesserung im Sinne der Startup-Community darstellt. Der im Mai präsentierte Startup Paket-Erstentwurf sah vor, dass Mitarbeiter:innen für die neue Beteiligung zumindest drei Jahre im Unternehmen sein müssen, dann sollte eine verpflichtende Mindesthaltedauer von fünf Jahren gelten. Diese Fristen wurden nun auf zwei bzw. drei Jahre verkürzt. Seitens der Startup-Community, vertreten durch den Startup-Rat im Wirtschaftsministerium, war eine Herabsetzung der Fristen auf jeweils ein Jahr gefordert worden.

Herabsetzung des Mindeststammkapitals nicht nur bei FlexKap, sondern auch bei GmbH

Ein weiterer Kernpunkt des FlexKap-Gesetzes ist eine Herabsetzung des Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro, die auch für GmbHs gilt (dort waren es bislang formell 35.000 Euro, wobei der niedrigere Satz bei „gründungsprivilegierten“ GmbHs bereits länger galt). Damit wird auch die Körperschaftssteuer, die fünf Prozent des Mindeststammkapitals ausmacht, reduziert. Bei Unternehmensanteilen wird die Mindeststammeinlage von 70 Euro auf einen Euro reduziert. Für Unternehmenswertanteile, also jene, die im Rahmen der Mitarbeiter:innenbeteiligung ausgegeben werden, gilt die Grenze von einem Cent.

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Biogena-CEO Albert Schmidbauer beim traditionellen Läuten der Börsenglocke | © Wiener Börse AG/APA-Fotoservice/Arman Rastegar
Biogena-CEO Albert Schmidbauer beim traditionellen Läuten der Börsenglocke | © Wiener Börse AG/APA-Fotoservice/Arman Rastegar

Bereits im Juli hatte das Salzburger Unternehmen Biogena rund um Gründer Albert Schmidbauer seinen Börsengang angekündigt, wie brutkasten berichtete. Heute erfolgte das Listing im Direct Market Plus, also im KMU-Segment der Wiener Börse. Gelistet wurde mit der Biogena Good Vibes AG die oberste Holding der Unternehmensgruppe. Wenige Stunden nach Handelsstart lag die Marktkapitalisierung bei knapp über 480 Millionen Euro.

Zwei AGs sollen perspektivisch verschmolzen werden

Bereits seit 2020 ist mit der Beteiligungsgesellschaft Biogena Group Invest AG ein anderer Teil der Unternehmensgruppe dort gelistet. „Perspektivisch sollen die Strukturen zusammengeführt werden; eine Verschmelzung der Biogena Group Invest AG mit der Biogena Good Vibes AG wird derzeit geprüft“, heißt es dazu in einer Aussendung zum heutigen Börsenstart.

Wachstum auf 500 Mio. Euro Umsatz bis 2030 geplant

Die Biogena Group verfolgt einen ambitionierten Wachstumskurs, wie CEO Schmidbauer auch im Juli gegenüber brutkasten darlegte. Bis 2030 will man den Konzernumsatz von zuletzt 156,65 Millionen Euro auf rund 500 Millionen Euro steigern.

„Die bestehenden Fertigungskapazitäten in Koppl und am neuen Spezialproduktionsstandort Liefering reichen bereits für rund 500 Millionen Euro Umsatz. Die Anlage ist aktuell zu weniger als 25 Prozent ausgelastet. Das heißt: Ein wesentlicher Teil der industriellen Basis für das geplante Wachstum ist bereits vorhanden und muss nicht erst vollständig neu aufgebaut werden“, so Schmidbauer damals.

„Zugang zum Kapitalmarkt eröffnet uns neue Möglichkeiten“

Anlässlich des heutigen Börsenstarts kommentiert der CEO: „Biogena ist aus der Überzeugung entstanden, Gesundheit neu und ganzheitlich zu denken – und aus diesem Anspruch ist über die Jahre eine Unternehmensgruppe mit internationaler Perspektive gewachsen.“ Die Notierung sei „weit mehr als ein finanzieller Meilenstein“, sie sei „der nächste konsequente Schritt“ in der Entwicklung.

„Der Zugang zum Kapitalmarkt eröffnet uns neue Möglichkeiten, unsere Ideen schneller in die Welt zu bringen, international weiter zu wachsen und Biogena langfristig als starke österreichische Gesundheitsmarke zu positionieren“, so Schmidbauer

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