24.11.2023

FlexKap fixiert: Startup-Community setzt sich in wichtigem Punkt durch

Entgegen Befürchtungen aus der Startup-Community wurde die Regierungsvorlage für die FlexKap nahezu termingerecht vorgelegt. Damit sollte sich das Inkrafttreten mit 1. Jänner 2024 ausgehen. Auch ein vielkritisierter Vorschlag ist vom Tisch.
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FlexKap FlexCo
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Noch vor wenigen Tagen sah es so aus, als könne der Zeitplan für die Regierungsvorlage zur neuen Rechtsform „Flexible Kapitalgesellschaft“ (FlexKap) nicht eingehalten werden – brutkasten berichtete über diesbezügliche Befürchtungen aus der Startup-Community. Nun wurden es gerade einmal zwei Tage Verspätung. Statt, wie geplant, am 22. November wurde die Regierungsvorlage heute dem Parlament übermittelt, um in der nächsten Sitzung zur Abstimmung zu kommen. Auf der Website des Parlaments scheint sie bereits auf. Das bedeutet, das geplante Inkrafttreten mit 1. Jänner 2024 sollte sich ausgehen.

Absegnung von Anwalts-Urkunden durch Richter:innen kommt nicht

Die finalen Verhandlungen zu Streitpunkten im FlexKap-Gesetz sind in einem zentralen Bereich zugunsten der Startup-Community ausgegangen, wie aus einer offiziellen Information zur Regierungsvorlage hervorgeht. Demnach hält die Regelung aus dem Erstentwurf, dass Urkunden zur Anteilsübertragung zukünftig neben Notar:innen auch von Anwält:innen unterfertigt werden können. Zwischenzeitlich war eine mögliche Regelung ins Spiel gebracht worden, dass Anwalts-Urkunden von Richter:innen abgesegnet werden müssen. Das wurde abgewendet. Die Startup-Community erwartet sich Erleichterungen durch die somit geringeren Form-Erfordernisse.

Kompromiss: Fristen bei Mitarbeiter:innenbeteiligung etwas herabgesetzt

In einem weiteren Streitpunkt, der die neue Mitarbeiter:innenbeteiligung betrifft, kam es zu einem Kompromiss, der eine Verbesserung im Sinne der Startup-Community darstellt. Der im Mai präsentierte Startup Paket-Erstentwurf sah vor, dass Mitarbeiter:innen für die neue Beteiligung zumindest drei Jahre im Unternehmen sein müssen, dann sollte eine verpflichtende Mindesthaltedauer von fünf Jahren gelten. Diese Fristen wurden nun auf zwei bzw. drei Jahre verkürzt. Seitens der Startup-Community, vertreten durch den Startup-Rat im Wirtschaftsministerium, war eine Herabsetzung der Fristen auf jeweils ein Jahr gefordert worden.

Herabsetzung des Mindeststammkapitals nicht nur bei FlexKap, sondern auch bei GmbH

Ein weiterer Kernpunkt des FlexKap-Gesetzes ist eine Herabsetzung des Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro, die auch für GmbHs gilt (dort waren es bislang formell 35.000 Euro, wobei der niedrigere Satz bei „gründungsprivilegierten“ GmbHs bereits länger galt). Damit wird auch die Körperschaftssteuer, die fünf Prozent des Mindeststammkapitals ausmacht, reduziert. Bei Unternehmensanteilen wird die Mindeststammeinlage von 70 Euro auf einen Euro reduziert. Für Unternehmenswertanteile, also jene, die im Rahmen der Mitarbeiter:innenbeteiligung ausgegeben werden, gilt die Grenze von einem Cent.

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(c) N26
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Bei N26 geht der nächste Vorstand von Bord: Arnd Schwierholz legt seine Funktionen als Chief Financial Officer und Vorstandsmitglied der N26 SE sowie der N26 Bank SE mit Ende August zurück. Das gab die Berliner Digitalbank am Mittwoch bekannt. Eine Nachfolge werde „zu gegebener Zeit“ kommuniziert, heißt es in der Aussendung. Übergangsweise soll Chief Operating Officer Aytac Aydin die Verantwortung für das Finanzteam übernehmen, vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörden.

Abgang nach erstem Jahresüberschuss

Schwierholz war 2023 als CFO zu N26 gestoßen und hatte anschließend zusätzlich Vorstandsmandate in beiden Gesellschaften übernommen. Von Jänner bis April 2026 führte er das Unternehmen zudem interimistisch als Co-CEO.

Seine Entscheidung falle, so N26, nach dem ersten Jahresüberschuss der Bank: Das Geschäftsjahr 2025 schloss sie mit Bruttoerträgen von über 500 Mio. Euro und einem Rohertrag von über 350 Mio. Euro ab. Die Höhe des Jahresüberschusses selbst nennt das Unternehmen nicht. Ein erstes profitables Quartal hatte N26 im Herbst 2024 verbucht, brutkasten berichtete.

CEO Mike Dargan dankte dem scheidenden Finanzchef für „seinen Beitrag und die Disziplin, mit der er N26 zu nachhaltiger Profitabilität geführt hat“. Man blicke „aus einer Position finanzieller Stärke in die Zukunft“. Aufsichtsratsvorsitzender Andreas Dombret würdigte Schwierholz‘ Rolle beim Aufbau der finanziellen Grundlagen „für N26 als profitable und widerstandsfähige europäische Bank“.

Der Umbau an der Spitze geht weiter

Der Wechsel reiht sich in einen tiefgreifenden Umbau der Führungsebene ein. Mitgründer Valentin Stalf hatte im August 2025 seinen Rückzug aus der operativen Verantwortung angekündigt und sollte nach einer Übergangsphase in den Aufsichtsrat wechseln, wie er damals im brutkasten-Interview erläuterte. Zuvor hatten Medienberichten zufolge mehrere US-Investoren die Ablösung der beiden Gründer gefordert, brutkasten berichtete. Im Dezember 2025 zog auch Mitgründer Maximilian Tayenthal als CEO nach, ebenfalls von brutkasten dokumentiert: Der Aufsichtsrat bestellte den damaligen UBS-Vorstand Mike Dargan mit Antritt im April 2026 zum neuen CEO.

Hintergrund des Umbaus sind auch die anhaltenden Auseinandersetzungen der Bank mit der deutschen Finanzaufsicht BaFin. Diese hatte im Dezember 2025 ein Maßnahmenpaket gegen die Bank verhängt, einen Sonderbeauftragten bestellt sowie zusätzliche Eigenmittelanforderungen und Geschäftsbeschränkungen festgelegt. Bereits ab November 2021 hatte die BaFin die Zahl der monatlich aufnehmbaren Neukund:innen begrenzt, diese Wachstumsbeschränkung fiel Ende Mai 2024 weg.

N26 zählt nach eigenen Angaben rund 1.600 Mitarbeitende, ist in 24 Märkten aktiv und hat neben Berlin auch einen Standort in Wien.

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