27.08.2020

Fixkostenzuschuss Phase II: Das ist zu beachten

Die Experten von Ecovis haben die Details rund um den Fixkostenzuschuss Phase II für uns zusammengefasst.
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Alle Details zum Fixkostenzuschuss Phase II
Alle Details zum Fixkostenzuschuss Phase II (Bild (c) Adobe Stock - MQ-Illustrations)

Noch steht die endgültige Genehmigung durch die EU-Kommission aus – diese wird in den kommenden Wochen erwartet. Die Richtlinie zum Fixkostenzuschuss Phase II ist auf der Seite des Finanzministeriums jedoch bereits online. Im Vergleich zur ersten Phase gibt es einige deutliche Unterschiede. „Wir haben die Dauer der Periode für die der Zuschuss beantragt werden kann verdoppelt. Wir haben die Voraussetzungen für die Förderung nach unten gedreht und parallel dazu den Umfang des Zuschusses massiv erhöht. Damit können die Unternehmen mit weniger Aufwand – nämlich einem Antrag für ein halbes Jahr – mehr Geld beantragen“, erklärt Finanzminister Gernot Blümel dazu in einer Aussendung.

Viele Neuerungen im Vergleich zu Phase I

Konkret können in der Fixkostenzuschuss Phase II Fixkosten ab 30 Prozent Umsatzrückgang beantragt werden und die Fixkosten können bei 100 Prozent Umsatzausfall auch zu 100 Prozent ersetzt werden. Zusätzlich zur Phase I können Leasingraten, Absetzung für Abnutzung (AfA) und „endgültig frustrierte Aufwendungen“, etwa bereits getätigte Vorleistungen von Reiseveranstaltern für stornierte Reisen,  abgerechnet werden. AfA und Leasingraten können auch rückwirkend für den Betrachtungszeitraum für den Fixkostenzuschuss I angesetzt werden.

Neu ist auch eine Pauschalierungsmöglichkeit, die kleinen Unternehmen zugute kommen soll. Demnach können Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung im letztveranlagten Jahr weniger als 100.000 Euro Umsatz hatten, pauschal 30 Prozent des Umsatzausfalls als Fixkosten ansetzen. Dazu ist eines explizit klargestellt: „Da der Fixkostenzuschuss der Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung von Covid-19 dient, darf diese Liquiditätshilfe nicht für die Zahlung von Boni an Vorstände oder Geschäftsführer verwendet werden“, heißt es vom Ministerium.

Alle Details zum Fixkostenzuschuss Phase II

Alle Details zum Fixkostenzuschuss Phase II haben die Experten von Ecovis für den brutkasten in der folgenden Übersicht zusammengestellt:

Eckdaten Fixkostenzuschuss Phase II

Zuständige Stelle: COVID-19 Finanzierungsangentur des Bundes GmbH (COFAG)
Beginn: 16.09.2020
Ende: 31.08.2021
Betrachtungszeitraum: 6
Anzahl der Anträge: max. 2

Änderungen gegenüber dem Fixkostenzuschuss Phase I (FKZ I):

Gegenüber dem Fixkostenzuschuss Phase I wurde die Dauer der Periode für die der Zuschuss beantragt werden kann verdoppelt. Die Voraussetzungen für die Förderung sind gesunken. Ein Antrag ist bereits ab 30 Prozent Umsatzausfall möglich (vorher 40 Prozent). Zusätzlich zu Phase I können Leasingraten, Absetzung für Abnutzung und endgültig frustrierte Aufwendungen abgerechnet werden. Die Absetzung für Abnutzung und die Leasingraten können auch rückwirkend für den Betrachtungszeitraum für den Fixkostenzuschuss Phase I angesetzt werden. Ganz neu: pauschale Fixkosten.

Perioden  

Betrachtungszeitraum 1: 16.06.2020 bis 15.07.2020
Betrachtungszeitraum 2: 16.07.2020 bis 15.08.2020
Betrachtungszeitraum 3: 16.08.2020 bis 15.09.2020
Betrachtungszeitraum 4: 16.09.2020 bis 15.10.2020
Betrachtungszeitraum 5: 16.10.2020 bis 15.11.2020
Betrachtungszeitraum 6: 16.11.2020 bis 15.12.2020
Betrachtungszeitraum 7: 16.12.2020 bis 15.01.2021
Betrachtungszeitraum 8: 16.01.2021 bis 15.02.2021
Betrachtungszeitraum 9: 16.02.2021 bis 15.03.2021                             

Anträge können für bis zu maximal sechs Betrachtungszeiträume, die zeitlich zusammenhängen müssen, gestellt werden. Ein Antrag für Betrachtungszeiträume, für die bereits ein FKZ I beantragt wurde oder beantragt wird, ist ausgeschlossen.

Wurde bereits ein FKZ I beantragt, so ist der Betrachtungszeitraum für den FKZ II wie folgt zu wählen:

Betrachtungszeitraum FKZ Ierster Betrachtungszeitraum FKZ II
endet vor 16.06.202016.06.2020 bis 15.07.2020
endet nach 15.06.2020zeitlich direkt nach dem letzten für den FKZ I gewählten Zeitraum
kein FKZ I AntragBetrachtungszeiträume ab 15.09.2020

Alternativ: Betrachtungs- und Vergleichszeiträume nach Quartal

Anträge

  1. Antrag für 50 Prozent des Fixkostenzuschusses ab 16.09.2020
  2. Antrag für den Rest des Fixkostenzuschusses bzw. 100 Prozent des Fixkostenzuschusses ab 16.12.2020

Umsatzrückgang

In der zweiten Phase können Fixkosten bereits ab einem 30 Prozent Umsatzrückgang beantragt werden.

Grenzen

Mindestens ein Zuschuss von 500 Euro

Maximal von 5 Millionen Euro

Höhe der Ersatzrate, Erstattung

Im Gegensatz zum FKZ I keine Stufen. Der Fixkostenzuschuss = Umsatzausfall, somit z.B. 100 Prozent Umsatzausfall = 100 Prozent Fixkostenzuschuss.

Zusätzlich zur Phase I können folgende Fixkosten berücksichtigt werden

a.) Leasingraten

Die Leasingraten werden zur Gänze übernommen. Wenn die AfA (b) oder die fiktive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter (c) beantragt wird, dann ist nur der Finanzierungskostenanteil des Leasings anzusetzen.

b.) Absetzung für Abnutzung (AfA)

Die Absetzung für Abnutzung gem § 7 Abs 1 EStG kann für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens angesetzt werden, wenn das Wirtschaftsgut unmittelbar der betrieblichen Tätigkeit dient und vor dem 16.03.2020 angeschafft wurde.

c.) Fiktive Abschreibung für Abnutzung für bewegliche Wirtschaftsgüter

welche primäre Betriebsmittel für die Erzielung der Umsätze des Unternehmens darstellen und welche sich nicht im Eigentum des Unternehmens befinden.

d.) Endgültig frustrierte Aufwendungen

z.B. Vorleistungen von Reiseveranstalter für stornierte Reisen

d.) Fixkosten als 30% Pauschalbetrag des Umsatzausfalls

Bei einem Jahresumsatz unter 100.000 Euro im letzten Steuerjahr können wahlweise pauschal 30 Prozent des Umsatzausfalls als Fixkosten angesetzt werden.

Der Fixkostenzuschuss hat der Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19 zu dienen und darf nicht für die Zahlung von Boni an Vorstände oder Geschäftsführer verwendet werden.

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Marie-Therese Barth und Florian Moosbeckhofer | (c) We Are Unicorns
Marie-Therese Barth und Florian Moosbeckhofer | (c) We Are Unicorns

„Wir wollen Lust auf Zukunft machen, zeigen, dass KMU bereit sind für die Transformation und sie dabei an der Hand nehmen“, sagt Florian Moosbeckhofer im brutkasten-Talk. Gemeinsam mit Marie-Therese Barth hat er nun in Wien das Unternehmen We Are Unicorns gegründet. Die beiden arbeiteten zuvor knapp sieben Jahre lang in der Wirtschaftskammer zusammen – unter anderem an der „Innovation Map“. Aus dieser gemeinsamen Zeit kenne man die Bedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen genau, sagt Barth.

„Ziellosigkeit“ als Ausgangslage

Und heimische Betriebe würden aktuell massiv unter Druck stehen. Die Energiewende, der Fachkräftemangel und die rasche Digitalisierung würden den Geschäftsalltag tiefgreifend verändern. Den Unternehmen fehlt dabei für weitreichende Strategieprozesse nach Erfahrung von Barth oft schlichtweg die Zeit. „Viele KMU suchen nach Wegen zur Zukunftsgestaltung und stehen dabei häufig vor einer gewissen Ziellosigkeit“, erklärt die Co-Gründerin. „Sie wissen, sie müssen etwas tun, wissen aber nicht, wie sie anfangen sollen“.

„Innovationsabteilung as a Service“

Genau diese Lücke möchte We Are Unicorns mit dem sogenannten Future Radar schließen, dessen Oberfläche optisch an die genannte „Innovation Map“ erinnert. Das kostenfreie digitale Werkzeug soll den Betrieben 55 handfeste Chancen für den eigenen unternehmerischen Erfolg aufzeigen. „Es ist ein Zukunftsradar, das sehr klar und greifbar konkrete Chancen zeigt, die KMU direkt ergreifen können“, betont Moosbeckhofer. Ein eigens entwickelter KI-Assistent ergänzt das Programm. Dieser Helfer ordnet relevante Themen ein und leitet daraus konkrete nächste Schritte für das jeweilige Unternehmen ab. Das Gründerteam versteht sich dabei als unmittelbare, zusätzliche Ressource für die Betriebe. „Wir fungieren ein bisschen als Innovationsabteilung as a Service“, beschreibt Barth den Ansatz. „Wir kommen in den Betrieb und arbeiten gemeinsam mit dem Team, denn jedes Unternehmen ist selbst Experte in der eigenen Branche“.

Verbindung mit Startups als wichtiger Baustein

Besondere Gelegenheiten für derartige Innovationen entstehen nach Beobachtung des Gründer:innen-Duos bei Betriebsübergaben. Tausende Familienunternehmen stehen in den kommenden Jahren vor einer solchen Nachfolgesituation. „Das sind oft Fenster, die sich im betrieblichen Ablauf öffnen, um Dinge neu zu denken“, schildert Moosbeckhofer seine Erfahrungen aus der Beratungspraxis. Das Team sieht hier hohes Potenzial in einer gezielten Zusammenarbeit mit Startups. Junge Technologieunternehmen bringen nach Überzeugung von Moosbeckhofer häufig völlig neue Lösungen mit. Die etablierten Betriebe bieten den Startups im Gegenzug Verbindlichkeit und Marktzugang. „Für Startups sind KMU extrem gut, weil sie Traktion am Markt und eine hohe Verbindlichkeit haben“, führt Moosbeckhofer aus.

„Wieder positive Narrative nach vorne holen“

Dieser Weg in die Zukunft gelingt für alle Akteur:innen nach Ansicht der Gründer:innen am besten mit einer positiven Grundeinstellung. „Destruktives Jammern“ löse eine negative Spirale aus und bremse die Gestaltungskraft, meint Barth. Sie verweist dabei auf Erkenntnisse aus der Hirnforschung, wonach Jammern einen ähnlichen Effekt im Gehirn auslöse wie eine Sucht. „Wir müssen schauen, dass wir wieder positive Narrative nach vorne holen“, fordert sie daher. Es brauche einen bewussten Perspektivenwechsel. „Unsere Zukunft ist positiv und wir können stolz darauf sein“.

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AI Summaries

Fixkostenzuschuss Phase II: Das ist zu beachten

  • Noch steht die endgültige Genehmigung durch die EU-Kommission aus – diese wird in den kommenden Wochen erwartet.
  • Die Richtlinie zum Fixkostenzuschuss Phase II ist auf der Seite des Finanzministeriums jedoch bereits online.
  • Im Vergleich zur ersten Phase gibt es einige deutliche Unterschiede.
  • Ein Antrag ist etwa bereits ab 30 Prozent Umsatzausfall möglich.
  • Zusätzlich zu Phase I können Leasingraten, Absetzung für Abnutzung und endgültig frustrierte Aufwendungen abgerechnet werden.
  • Ein Ersatz bis zu 100 Prozent ist möglich.

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