27.08.2020

Fixkostenzuschuss Phase II: Das ist zu beachten

Die Experten von Ecovis haben die Details rund um den Fixkostenzuschuss Phase II für uns zusammengefasst.
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Alle Details zum Fixkostenzuschuss Phase II
Alle Details zum Fixkostenzuschuss Phase II (Bild (c) Adobe Stock - MQ-Illustrations)

Noch steht die endgültige Genehmigung durch die EU-Kommission aus – diese wird in den kommenden Wochen erwartet. Die Richtlinie zum Fixkostenzuschuss Phase II ist auf der Seite des Finanzministeriums jedoch bereits online. Im Vergleich zur ersten Phase gibt es einige deutliche Unterschiede. „Wir haben die Dauer der Periode für die der Zuschuss beantragt werden kann verdoppelt. Wir haben die Voraussetzungen für die Förderung nach unten gedreht und parallel dazu den Umfang des Zuschusses massiv erhöht. Damit können die Unternehmen mit weniger Aufwand – nämlich einem Antrag für ein halbes Jahr – mehr Geld beantragen“, erklärt Finanzminister Gernot Blümel dazu in einer Aussendung.

Viele Neuerungen im Vergleich zu Phase I

Konkret können in der Fixkostenzuschuss Phase II Fixkosten ab 30 Prozent Umsatzrückgang beantragt werden und die Fixkosten können bei 100 Prozent Umsatzausfall auch zu 100 Prozent ersetzt werden. Zusätzlich zur Phase I können Leasingraten, Absetzung für Abnutzung (AfA) und „endgültig frustrierte Aufwendungen“, etwa bereits getätigte Vorleistungen von Reiseveranstaltern für stornierte Reisen,  abgerechnet werden. AfA und Leasingraten können auch rückwirkend für den Betrachtungszeitraum für den Fixkostenzuschuss I angesetzt werden.

Neu ist auch eine Pauschalierungsmöglichkeit, die kleinen Unternehmen zugute kommen soll. Demnach können Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung im letztveranlagten Jahr weniger als 100.000 Euro Umsatz hatten, pauschal 30 Prozent des Umsatzausfalls als Fixkosten ansetzen. Dazu ist eines explizit klargestellt: „Da der Fixkostenzuschuss der Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung von Covid-19 dient, darf diese Liquiditätshilfe nicht für die Zahlung von Boni an Vorstände oder Geschäftsführer verwendet werden“, heißt es vom Ministerium.

Alle Details zum Fixkostenzuschuss Phase II

Alle Details zum Fixkostenzuschuss Phase II haben die Experten von Ecovis für den brutkasten in der folgenden Übersicht zusammengestellt:

Eckdaten Fixkostenzuschuss Phase II

Zuständige Stelle: COVID-19 Finanzierungsangentur des Bundes GmbH (COFAG)
Beginn: 16.09.2020
Ende: 31.08.2021
Betrachtungszeitraum: 6
Anzahl der Anträge: max. 2

Änderungen gegenüber dem Fixkostenzuschuss Phase I (FKZ I):

Gegenüber dem Fixkostenzuschuss Phase I wurde die Dauer der Periode für die der Zuschuss beantragt werden kann verdoppelt. Die Voraussetzungen für die Förderung sind gesunken. Ein Antrag ist bereits ab 30 Prozent Umsatzausfall möglich (vorher 40 Prozent). Zusätzlich zu Phase I können Leasingraten, Absetzung für Abnutzung und endgültig frustrierte Aufwendungen abgerechnet werden. Die Absetzung für Abnutzung und die Leasingraten können auch rückwirkend für den Betrachtungszeitraum für den Fixkostenzuschuss Phase I angesetzt werden. Ganz neu: pauschale Fixkosten.

Perioden  

Betrachtungszeitraum 1: 16.06.2020 bis 15.07.2020
Betrachtungszeitraum 2: 16.07.2020 bis 15.08.2020
Betrachtungszeitraum 3: 16.08.2020 bis 15.09.2020
Betrachtungszeitraum 4: 16.09.2020 bis 15.10.2020
Betrachtungszeitraum 5: 16.10.2020 bis 15.11.2020
Betrachtungszeitraum 6: 16.11.2020 bis 15.12.2020
Betrachtungszeitraum 7: 16.12.2020 bis 15.01.2021
Betrachtungszeitraum 8: 16.01.2021 bis 15.02.2021
Betrachtungszeitraum 9: 16.02.2021 bis 15.03.2021                             

Anträge können für bis zu maximal sechs Betrachtungszeiträume, die zeitlich zusammenhängen müssen, gestellt werden. Ein Antrag für Betrachtungszeiträume, für die bereits ein FKZ I beantragt wurde oder beantragt wird, ist ausgeschlossen.

Wurde bereits ein FKZ I beantragt, so ist der Betrachtungszeitraum für den FKZ II wie folgt zu wählen:

Betrachtungszeitraum FKZ Ierster Betrachtungszeitraum FKZ II
endet vor 16.06.202016.06.2020 bis 15.07.2020
endet nach 15.06.2020zeitlich direkt nach dem letzten für den FKZ I gewählten Zeitraum
kein FKZ I AntragBetrachtungszeiträume ab 15.09.2020

Alternativ: Betrachtungs- und Vergleichszeiträume nach Quartal

Anträge

  1. Antrag für 50 Prozent des Fixkostenzuschusses ab 16.09.2020
  2. Antrag für den Rest des Fixkostenzuschusses bzw. 100 Prozent des Fixkostenzuschusses ab 16.12.2020

Umsatzrückgang

In der zweiten Phase können Fixkosten bereits ab einem 30 Prozent Umsatzrückgang beantragt werden.

Grenzen

Mindestens ein Zuschuss von 500 Euro

Maximal von 5 Millionen Euro

Höhe der Ersatzrate, Erstattung

Im Gegensatz zum FKZ I keine Stufen. Der Fixkostenzuschuss = Umsatzausfall, somit z.B. 100 Prozent Umsatzausfall = 100 Prozent Fixkostenzuschuss.

Zusätzlich zur Phase I können folgende Fixkosten berücksichtigt werden

a.) Leasingraten

Die Leasingraten werden zur Gänze übernommen. Wenn die AfA (b) oder die fiktive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter (c) beantragt wird, dann ist nur der Finanzierungskostenanteil des Leasings anzusetzen.

b.) Absetzung für Abnutzung (AfA)

Die Absetzung für Abnutzung gem § 7 Abs 1 EStG kann für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens angesetzt werden, wenn das Wirtschaftsgut unmittelbar der betrieblichen Tätigkeit dient und vor dem 16.03.2020 angeschafft wurde.

c.) Fiktive Abschreibung für Abnutzung für bewegliche Wirtschaftsgüter

welche primäre Betriebsmittel für die Erzielung der Umsätze des Unternehmens darstellen und welche sich nicht im Eigentum des Unternehmens befinden.

d.) Endgültig frustrierte Aufwendungen

z.B. Vorleistungen von Reiseveranstalter für stornierte Reisen

d.) Fixkosten als 30% Pauschalbetrag des Umsatzausfalls

Bei einem Jahresumsatz unter 100.000 Euro im letzten Steuerjahr können wahlweise pauschal 30 Prozent des Umsatzausfalls als Fixkosten angesetzt werden.

Der Fixkostenzuschuss hat der Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19 zu dienen und darf nicht für die Zahlung von Boni an Vorstände oder Geschäftsführer verwendet werden.

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Beyond Gravity Austria
© Beyond Gravity Austria/Canva - Kurt Kober, Geschäftsführer von Beyond Gravity Austria.

Beyond Gravity Austria (vormals RUAG Space Austria) zählt mit rund 57 Millionen Euro Umsatz (2025) und rund 250 Mitarbeitenden zu den größten österreichischen Weltraumtechnikunternehmen. Das Hochtechnologieunternehmen rüstet weltweit Satelliten und Trägerraketen mit Elektronik, Mechanik und Thermalisolation aus und hat eigenen Angaben nach eine Exportquote von rund 100 Prozent. Erst kürzlich hat der Weltraumzulieferer seine Produktionsfläche in Niederösterreich verdoppelt – brutkasten berichtete über den 4,5-Millionen-Euro-Ausbau.

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Nun wird die nächste Generation von US-Wettersatelliten mit Technologie aus Österreich ausgestattet. Beyond Gravity Austria liefert – wie man vermeldet – hochpräzise Navigationsempfänger für zwei NASA-Wettersatelliten, die ab 2032 für die US-Wetterbehörde NOAA ins All starten sollen. Gebaut werden die Satelliten vom US-Unternehmen Lockheed Martin in Colorado.

Die Navigationsempfänger aus Wien werden – so der Claim – die Position der Satelliten in rund 36.000 Kilometern Höhe mit einer Genauigkeit von weniger als 20 Metern bestimmen.

„Im Rahmen unseres ersten Vertrags mit Lockheed Martin werden wir Navigationsempfänger für zwei NASA-Wettersatelliten liefern. Je genauer die Position des Satelliten durch unseren Empfänger bestimmt wird, desto genauer sind die Wetter- und Umweltdaten“, sagt Kurt Kober, Geschäftsführer von Beyond Gravity Austria. Die Wettersatelliten namens GeoXO sollen die Vorhersage von Unwettern sowie die Überwachung von Umwelt- und Klimaphänomenen in der westlichen Hemisphäre deutlich verbessern.

Nicht die erste NASA-Partnerschaft

Beyond Gravity Austria lieferte schon mehrmals Technik für NASA-Satelliten, etwa einen Navigationsempfänger für den 2018 gestarteten NASA-Umweltsatelliten ICESat-2 oder Navigationsempfänger für den 2024 gestarteten Klimaschutzsatelliten PACE inklusive Thermalisolation für ein NASA-Instrument des Satelliten.

Die Wettersatelliten GeoXO (Geostationary Extended Observations) werden in einer geostationären Umlaufbahn über dem Äquator betrieben. In dieser Höhe von rund 36.000 Kilometern bewegen sie sich mit derselben Geschwindigkeit, wie die Erdrotation und können dadurch kontinuierlich dieselbe Region der Erde beobachten.

© zVg – Infografik zu den GeoXO-Wettermissionen.

„Unsere GEORIX-Empfänger bieten selbst in einer Entfernung von 36.000 Kilometern eine Positionsbestimmung mit einer Genauigkeit von weniger als 20 Metern. Damit setzen wir neue Maßstäbe für präzise Echtzeit-Navigation an Bord von Satelliten“, so Kober. Im Jahr 2023 wurde der erste GEORIX-Navigationsempfänger ins All geschickt; er bestimmt die Position des NASA-Klimainstruments TEMPO, das atmosphärische Gase (Ozon, Stickstoffdioxid und Formaldehyd) sowie Aerosole über Nordamerika misst.

Rund 30 Satelliten nutzen Navigationsempfänger von Beyond Gravity

Insgesamt nutzen derzeit etwa 30 Satelliten Navigationsempfänger von Beyond Gravity zur Positionsbestimmung. Die Empfänger kommen bei Satelliten von der niedrigen Erdumlaufbahn (LEO) bis zur geostationären Erdumlaufbahn (GEO) zum Einsatz, also in Entfernungen von etwa 1.000 Kilometern bis 36.000 Kilometern von der Erde. Alle weltraumgestützten Navigationsempfänger werden am österreichischen Standort von Beyond Gravity in Wien entwickelt und produziert.

Die GeoXO-Mission soll Bilder und atmosphärische Messungen der westlichen Hemisphäre der Erde und eine Echtzeit-Erfassung der Blitzaktivität liefern sowie kurzfristige Wettervorhersagen und Warnungen vor Extremwetter und Umweltgefahren unterstützen.

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AI Summaries

Fixkostenzuschuss Phase II: Das ist zu beachten

  • Noch steht die endgültige Genehmigung durch die EU-Kommission aus – diese wird in den kommenden Wochen erwartet.
  • Die Richtlinie zum Fixkostenzuschuss Phase II ist auf der Seite des Finanzministeriums jedoch bereits online.
  • Im Vergleich zur ersten Phase gibt es einige deutliche Unterschiede.
  • Ein Antrag ist etwa bereits ab 30 Prozent Umsatzausfall möglich.
  • Zusätzlich zu Phase I können Leasingraten, Absetzung für Abnutzung und endgültig frustrierte Aufwendungen abgerechnet werden.
  • Ein Ersatz bis zu 100 Prozent ist möglich.

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