27.08.2020

Fixkostenzuschuss Phase II: Das ist zu beachten

Die Experten von Ecovis haben die Details rund um den Fixkostenzuschuss Phase II für uns zusammengefasst.
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Alle Details zum Fixkostenzuschuss Phase II
Alle Details zum Fixkostenzuschuss Phase II (Bild (c) Adobe Stock - MQ-Illustrations)

Noch steht die endgültige Genehmigung durch die EU-Kommission aus – diese wird in den kommenden Wochen erwartet. Die Richtlinie zum Fixkostenzuschuss Phase II ist auf der Seite des Finanzministeriums jedoch bereits online. Im Vergleich zur ersten Phase gibt es einige deutliche Unterschiede. “Wir haben die Dauer der Periode für die der Zuschuss beantragt werden kann verdoppelt. Wir haben die Voraussetzungen für die Förderung nach unten gedreht und parallel dazu den Umfang des Zuschusses massiv erhöht. Damit können die Unternehmen mit weniger Aufwand – nämlich einem Antrag für ein halbes Jahr – mehr Geld beantragen”, erklärt Finanzminister Gernot Blümel dazu in einer Aussendung.

Viele Neuerungen im Vergleich zu Phase I

Konkret können in der Fixkostenzuschuss Phase II Fixkosten ab 30 Prozent Umsatzrückgang beantragt werden und die Fixkosten können bei 100 Prozent Umsatzausfall auch zu 100 Prozent ersetzt werden. Zusätzlich zur Phase I können Leasingraten, Absetzung für Abnutzung (AfA) und “endgültig frustrierte Aufwendungen”, etwa bereits getätigte Vorleistungen von Reiseveranstaltern für stornierte Reisen,  abgerechnet werden. AfA und Leasingraten können auch rückwirkend für den Betrachtungszeitraum für den Fixkostenzuschuss I angesetzt werden.

Neu ist auch eine Pauschalierungsmöglichkeit, die kleinen Unternehmen zugute kommen soll. Demnach können Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung im letztveranlagten Jahr weniger als 100.000 Euro Umsatz hatten, pauschal 30 Prozent des Umsatzausfalls als Fixkosten ansetzen. Dazu ist eines explizit klargestellt: “Da der Fixkostenzuschuss der Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung von Covid-19 dient, darf diese Liquiditätshilfe nicht für die Zahlung von Boni an Vorstände oder Geschäftsführer verwendet werden”, heißt es vom Ministerium.

Alle Details zum Fixkostenzuschuss Phase II

Alle Details zum Fixkostenzuschuss Phase II haben die Experten von Ecovis für den brutkasten in der folgenden Übersicht zusammengestellt:

Eckdaten Fixkostenzuschuss Phase II

Zuständige Stelle: COVID-19 Finanzierungsangentur des Bundes GmbH (COFAG)
Beginn: 16.09.2020
Ende: 31.08.2021
Betrachtungszeitraum: 6
Anzahl der Anträge: max. 2

Änderungen gegenüber dem Fixkostenzuschuss Phase I (FKZ I):

Gegenüber dem Fixkostenzuschuss Phase I wurde die Dauer der Periode für die der Zuschuss beantragt werden kann verdoppelt. Die Voraussetzungen für die Förderung sind gesunken. Ein Antrag ist bereits ab 30 Prozent Umsatzausfall möglich (vorher 40 Prozent). Zusätzlich zu Phase I können Leasingraten, Absetzung für Abnutzung und endgültig frustrierte Aufwendungen abgerechnet werden. Die Absetzung für Abnutzung und die Leasingraten können auch rückwirkend für den Betrachtungszeitraum für den Fixkostenzuschuss Phase I angesetzt werden. Ganz neu: pauschale Fixkosten.

Perioden  

Betrachtungszeitraum 1: 16.06.2020 bis 15.07.2020
Betrachtungszeitraum 2: 16.07.2020 bis 15.08.2020
Betrachtungszeitraum 3: 16.08.2020 bis 15.09.2020
Betrachtungszeitraum 4: 16.09.2020 bis 15.10.2020
Betrachtungszeitraum 5: 16.10.2020 bis 15.11.2020
Betrachtungszeitraum 6: 16.11.2020 bis 15.12.2020
Betrachtungszeitraum 7: 16.12.2020 bis 15.01.2021
Betrachtungszeitraum 8: 16.01.2021 bis 15.02.2021
Betrachtungszeitraum 9: 16.02.2021 bis 15.03.2021                             

Anträge können für bis zu maximal sechs Betrachtungszeiträume, die zeitlich zusammenhängen müssen, gestellt werden. Ein Antrag für Betrachtungszeiträume, für die bereits ein FKZ I beantragt wurde oder beantragt wird, ist ausgeschlossen.

Wurde bereits ein FKZ I beantragt, so ist der Betrachtungszeitraum für den FKZ II wie folgt zu wählen:

Betrachtungszeitraum FKZ Ierster Betrachtungszeitraum FKZ II
endet vor 16.06.202016.06.2020 bis 15.07.2020
endet nach 15.06.2020zeitlich direkt nach dem letzten für den FKZ I gewählten Zeitraum
kein FKZ I AntragBetrachtungszeiträume ab 15.09.2020

Alternativ: Betrachtungs- und Vergleichszeiträume nach Quartal

Anträge

  1. Antrag für 50 Prozent des Fixkostenzuschusses ab 16.09.2020
  2. Antrag für den Rest des Fixkostenzuschusses bzw. 100 Prozent des Fixkostenzuschusses ab 16.12.2020

Umsatzrückgang

In der zweiten Phase können Fixkosten bereits ab einem 30 Prozent Umsatzrückgang beantragt werden.

Grenzen

Mindestens ein Zuschuss von 500 Euro

Maximal von 5 Millionen Euro

Höhe der Ersatzrate, Erstattung

Im Gegensatz zum FKZ I keine Stufen. Der Fixkostenzuschuss = Umsatzausfall, somit z.B. 100 Prozent Umsatzausfall = 100 Prozent Fixkostenzuschuss.

Zusätzlich zur Phase I können folgende Fixkosten berücksichtigt werden

a.) Leasingraten

Die Leasingraten werden zur Gänze übernommen. Wenn die AfA (b) oder die fiktive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter (c) beantragt wird, dann ist nur der Finanzierungskostenanteil des Leasings anzusetzen.

b.) Absetzung für Abnutzung (AfA)

Die Absetzung für Abnutzung gem § 7 Abs 1 EStG kann für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens angesetzt werden, wenn das Wirtschaftsgut unmittelbar der betrieblichen Tätigkeit dient und vor dem 16.03.2020 angeschafft wurde.

c.) Fiktive Abschreibung für Abnutzung für bewegliche Wirtschaftsgüter

welche primäre Betriebsmittel für die Erzielung der Umsätze des Unternehmens darstellen und welche sich nicht im Eigentum des Unternehmens befinden.

d.) Endgültig frustrierte Aufwendungen

z.B. Vorleistungen von Reiseveranstalter für stornierte Reisen

d.) Fixkosten als 30% Pauschalbetrag des Umsatzausfalls

Bei einem Jahresumsatz unter 100.000 Euro im letzten Steuerjahr können wahlweise pauschal 30 Prozent des Umsatzausfalls als Fixkosten angesetzt werden.

Der Fixkostenzuschuss hat der Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19 zu dienen und darf nicht für die Zahlung von Boni an Vorstände oder Geschäftsführer verwendet werden.

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Das Cubilog-Founderteam (c) Cubilog

Das EduTech-Startup Cubilog hat eine Lernwürfel-App-Kombination entwickelt, mit der Kindern im Alter von fünf bis acht Jahren interaktiv, analog und digital-unterstützt lernen können.

Bei Cubilog handelt es sich also um eine Kombination aus Soft- und Hardware: Interaktive eBooks können über die Cubilog-App für Android und iOS heruntergeladen und an mobilen Endgeräten verwendet werden.

Würfel-App-Kombi aus dem Burgenland

Gegründet wird Cubilog als FlexCo von Andreas Gradinger, Daniel Stojnic und Carina Fröhlich. Aktuell sitzt das Startup im burgenländischen Neufeld an der Leitha. Co-Founderin Fröhlich ist die Elementarpädagogin im Team, während sich Gradinger und Stojnic um die Software- und Firmenentwicklung kümmern.

Hinzu kommt eine Hardware-Lösung, der sogenannte Sense-Cube – ein mit Sensoren ausgestatteter Würfe. Dieser kann via Bluetooth mit der Cubilog-App verbunden werden und ermöglicht es Kindern, über verschiedene Sensoren spielerisch zu interagieren. Auf dem Würfel finden sich unter anderem ein Drehknopf, ein Mikrofon, ein Bewegungssensor und Taster.

Wissen, Geschicklichkeit, Grob- und Feinmotorik

Fördern will man mit den interaktiven Elementen sowohl die Grob- und Feinmotorik, als auch die Geschicklichkeit und Visuomotorik der Kinder. Durch die Taster sollen auch das Navigieren und Begreifen von Raumrichtungen unterstützt werden. Über das Mikrofon sei es Kindern zudem möglich, durch Sprechen und Pusten Zunge und Mundmuskulatur zu stärken.

“Der Sense-Cube ermöglicht Kindern eine neue Form der Interaktivität, da sie in den eBooks Aufgaben erhalten, die sie durch das bewusste Bedienen der Sensoren lösen können”, heißt es von Carina Fröhlich, Co-Gründerin von Cubilog.

Die in der App erhältlichen eBooks werden vom Gründerteam selbst geschrieben. Mittlerweile arbeitet man bereits mit einer Volksschule zusammen, in der sich das Team mit Absprache von Lehrer:innen inhaltliche Inputs holt. Aktuell sei beispielsweise eine Geschichte mit Fokus auf Sachunterrichtsthemen in Arbeit. Im Zuge der Geschichten werden regelmäßig interaktive Aufgaben an die Kinder gestellt, die sie am Sense-Cube motorisch lösen können.

Multisensorisches Lernen für MINKT

Das Gründerteam verfolgt mit der App-Würfel-Kombi das Ziel, multisensorisches Lernen zu fördern und durch die Inhalte der bereitgestellten eBooks Inklusion erlebbar zu machen.

“Die Kinder sammeln durch Cubilog auf spielerische und interaktive Art und Weise neue Erfahrungen und Erkenntnisse. Inhaltlich richten wir unseren Fokus primär auf den MINKT-Bereich, also in der Mathematik, Informatik, in den Naturwissenschaften sowie in der Kunst und Technik.”

Kindergarten und Volksschule im Visier

Vorerst richtet sich Cubilog mit seinen Inhalten an Kinder im letzten verpflichtenden Kindergartenjahr als Vorbereitung auf die Schule sowie an die erste und zweite Volksschulklasse. In puncto Vertrieb will man sich primär an Eltern richten und den privaten Gebrauch des Sense-Cubes fördern. Aber auch weitere Kooperationen mit Bildungseinrichtungen seien in Arbeit.

Bis dato erhält sich das EduTech-Startup aus der aws First Incubator Förderung sowie aus Eigenmitteln. Mittlerweile sei man auch auf Investorensuche. Auch ein eigener Webshop sei aktuell im Aufbau. Und die Geschichten soll es bald nicht nur auf Deutsch, sondern auch auf Englisch geben.

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AI Summaries

Fixkostenzuschuss Phase II: Das ist zu beachten

  • Noch steht die endgültige Genehmigung durch die EU-Kommission aus – diese wird in den kommenden Wochen erwartet.
  • Die Richtlinie zum Fixkostenzuschuss Phase II ist auf der Seite des Finanzministeriums jedoch bereits online.
  • Im Vergleich zur ersten Phase gibt es einige deutliche Unterschiede.
  • Ein Antrag ist etwa bereits ab 30 Prozent Umsatzausfall möglich.
  • Zusätzlich zu Phase I können Leasingraten, Absetzung für Abnutzung und endgültig frustrierte Aufwendungen abgerechnet werden.
  • Ein Ersatz bis zu 100 Prozent ist möglich.

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