10.07.2018

Fahrtendienst Uber verliert erneut vor Wiener Gericht

Die einstweilige Verfügung des Handelsgerichts, die Ende April verhängt worden ist, wurde von Oberlandesgericht Wien bestätigt. Der einzige Schritt, der Uber noch bleibt, ist der Gang zum Obersten Gerichtshof.
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Uber
(C) PhotoPlus+/Fotolia - Uber muss in Wien den nächsten Rückschlag einstecken.

Im Streit zwischen Wiener Taxler und dem Fahrtendienstanbieter Uber gab es für das US-Unternehmen einen herben Rückschlag. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat die Ende April verhängte einstweilige Verfügung (EV) des Handelsgerichts jetzt bestätigt. Für das US-Unternehmen bleibt als letzer Schritt nur noch der Gang vor den Obersten Gerichtshof (OGH).

+++ Uber: Innovation kann man bremsen, aber nicht aufhalten! +++

Zuständigkeit österreichischer Gerichte bestätigt

Der Oberste Gerichtshof hat zudem bereits letzten Freitag entschieden, dass in dieser Kausa österreichische Gerichte zuständig sind – und nicht jene aus Holland, wo Uber seine Europazentrale hat. „Wir freuen uns, dass die österreichischen Gerichte in diesem höchst komplexen Rechtstreit unsere Rechtsansicht bestätigen“, so Dieter Heine, Anwalt für Taxi 40100 und zuständiger Partner bei Vavrovsky Heine Marth. „Das OLG Wien hat sich einmal mehr klar zur Rechtswidrigkeit des Uber-Systems geäußert. Durch die Entscheidung des OGH ist auch sichergestellt, dass Uber für die unserer Ansicht nach zahlreichen Verstöße gegen die nunmehr bestätigte EV zur Verantwortung gezogen werden wird und sich nicht über formal-juristische Spitzfindigkeiten aus der Affäre ziehen kann. Uber behauptet zwar, sein System seit April 2018 geändert zu haben, jedoch wurden vielfache Verstöße gegen die EV bekannt, die bereits zu Strafanträgen beim Exekutionsgericht geführt haben.“

+++ Einstweilige Verfügung: Uber soll vorübergehend Betrieb in Wien einstellen +++

Der Streit: Worum geht es?

Kurzum: Es geht um den Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung. Uber ist eine App, die mit Mietwagen-Anbeitern zusammenarbeitet und eigentlich bloß vermittelt. Im Mietwagengewerbe gibt es keine behördlichen Vorgaben, was den Fahrpreis betrifft – dies bleibt zwischen Anbieter und Kunde Verhandlungssache. Per Gesetz ist es aber vorgegeben, dass der Mietvertrag für die Fahrt in der Zentrale des Anbieters finalisiert werden muss. Der Grund: Eine klare Trennung zwischen Taxianbietern, die jederzeit Kunden auf der Straße aufnehmen dürfen, und Mietwagen. Der große Vorwurf ans US-Unternehmen: Man habe sich nicht an diese Regeln gehalten, sondern Fahrer hätten unterwegs Aufträge angenommen. Hierbei hat die Taxifunkzentrale 40100 auch Testfahrten durchgeführt, Uber in die Falle laufen lassen und Gesetzesübertretungen festgehalten.

Uber drohen hohe Strafen

Das Handelsgericht Wien hat infolgedessen im April 2018 entschieden, dass es nur dann als Vermittlungsgeschäft gilt, wenn die Fahrer in ihrer Rolle als Autovermieter die Firma immer verlassen. Sollten sie jedoch Kunden unterwegs abholen, sei das illegal. Als Folge dieser Entscheidung hatte Uber in Wien für zwei Tage seine Dienstlesitungen eingestellt, das System geändert und Berufung eingelegt. Jene wurde nun abgelehnt. „Das Ergebnis ist eine weitere Bestätigung, dass sie illegal gehandelt haben“, sagt Christian Holzhauser, Geschäftsführer von Taxi 40100. Für ihn „ist der gewonnene Rekurs ein weiterer entscheidender Schritt, die Uber-Mietwagen zu gewerberechtskonformen Verhalten anzuhalten und wieder die Grundbedingungen für fairen Wettbewerb und gegen Sozialdumping zu schaffen“. Der US-Firma drohen pro nachgewiesenem Verstoß 100.000 Euro Strafe.


⇒ Zur Website des Fahrtendienstleisters

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Michael Waupotitsch, Vice President Textile Recycling bei Andritz © Andritz Group

Allein in Österreich könnten zukünftig rund 220.000 Tonnen davon besser verwertet werden. Bisher scheitert eine echte Kreislaufwirtschaft jedoch an der Praxis: „Wirkliches Faser-zu-Faser-Recycling, also sprich aus Abfällen wirklich wieder ein Kleidungsstück zu machen, das liegt im Bereich von 1% und weniger“, zieht Michael Waupotitsch, Vice President Textile Recycling bei Andritz, im Gespräch ernüchternde Bilanz. Der Großteil der Altkleider wird deponiert oder verbrannt.

Vorhersage statt bloßer Materialbestimmung

Hier setzt die neue Technologie „teXscan“ an, die Andritz gemeinsam mit der französischen Tochtergesellschaft Laroche entwickelt. Während bestehende Nahinfrarot-Systeme lediglich die reine Materialzusammensetzung bestimmen können, soll die neue Lösung erstmals die konkrete Rezyklierfähigkeit zerstörungsfrei vorhersagen.

„Die Innovation dabei ist, dass man erstmals nicht nur Farbe oder Zusammensetzung messen, sondern eine Vorhersage treffen kann, wie gut etwas recycelbar ist.“, so Waupotitsch. Das System ordnet den Textilien einen Score von 0 bis 100 zu, der auf Kriterien wie der Faserlänge und dem Kurzfaseranteil basiert. Waupotitsch betont jedoch im Gespräch, dass es sich hierbei um „keinen industriellen Standard“, sondern primär um eine „Entscheidungshilfe“ für Sortier- und Recyclingbetriebe handelt.

Der teXscan © Andritz

Bislang nur weiße Baumwolle identifizierbar

Bislang beschränkt sich die Analysefähigkeit des Prototyps ausschließlich auf weiße Baumwollfasern. Die größte Herausforderung im Massenmarkt stellen jedoch Mischgewebe und gefärbte Stoffe dar, die den Großteil heutiger Fast Fashion ausmachen. Andritz plant, bis Ende des Jahres verlässliche Aussagen über farbige Baumwolle zu treffen; Mischgewebe sollen als nächstes folgen.

Aktuell existiert das System als Tischgerät. Um industriell relevant zu werden, soll die Technologie zu Handheld-Geräten oder vollautomatisierten Online-Sensoren für Förderbänder weiterentwickelt werden, erklärt der Textil-Recycling-Experte.

teXscan als strategischer „Door Opener“

„Recycling von Textilien steht im Wettbewerb mit extrem günstigen Frischfasern“, merkt Waupotitsch im Gespräch an. Man müsse das gesamte wirtschaftliche System beachten und vorsichtig sein sich in dieser Hinsicht nicht selbst zu belügen, denn „unterm Strich muss es sich auch rechnen“, so der Experte. Zudem fehlen in Europa flächendeckende, genormte Sammelsysteme, wie man sie vom Altpapier kennt.

Für den Technologiekonzern ist der Scanner ohnehin nicht das primäre Endprodukt sondern eine Möglichkeit der Zusammenarbeit. Andritz versteht sich als Maschinen- und Anlagenbauer. Das Messgerät soll vielmehr als „Door-Opener“ fungieren, um letztlich großskalierte mechanische und chemische Recyclinganlagen zu vertreiben.

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