10.07.2018

Fahrtendienst Uber verliert erneut vor Wiener Gericht

Die einstweilige Verfügung des Handelsgerichts, die Ende April verhängt worden ist, wurde von Oberlandesgericht Wien bestätigt. Der einzige Schritt, der Uber noch bleibt, ist der Gang zum Obersten Gerichtshof.
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Uber
(C) PhotoPlus+/Fotolia - Uber muss in Wien den nächsten Rückschlag einstecken.

Im Streit zwischen Wiener Taxler und dem Fahrtendienstanbieter Uber gab es für das US-Unternehmen einen herben Rückschlag. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat die Ende April verhängte einstweilige Verfügung (EV) des Handelsgerichts jetzt bestätigt. Für das US-Unternehmen bleibt als letzer Schritt nur noch der Gang vor den Obersten Gerichtshof (OGH).

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Zuständigkeit österreichischer Gerichte bestätigt

Der Oberste Gerichtshof hat zudem bereits letzten Freitag entschieden, dass in dieser Kausa österreichische Gerichte zuständig sind – und nicht jene aus Holland, wo Uber seine Europazentrale hat. “Wir freuen uns, dass die österreichischen Gerichte in diesem höchst komplexen Rechtstreit unsere Rechtsansicht bestätigen”, so Dieter Heine, Anwalt für Taxi 40100 und zuständiger Partner bei Vavrovsky Heine Marth. “Das OLG Wien hat sich einmal mehr klar zur Rechtswidrigkeit des Uber-Systems geäußert. Durch die Entscheidung des OGH ist auch sichergestellt, dass Uber für die unserer Ansicht nach zahlreichen Verstöße gegen die nunmehr bestätigte EV zur Verantwortung gezogen werden wird und sich nicht über formal-juristische Spitzfindigkeiten aus der Affäre ziehen kann. Uber behauptet zwar, sein System seit April 2018 geändert zu haben, jedoch wurden vielfache Verstöße gegen die EV bekannt, die bereits zu Strafanträgen beim Exekutionsgericht geführt haben.”

+++ Einstweilige Verfügung: Uber soll vorübergehend Betrieb in Wien einstellen +++

Der Streit: Worum geht es?

Kurzum: Es geht um den Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung. Uber ist eine App, die mit Mietwagen-Anbeitern zusammenarbeitet und eigentlich bloß vermittelt. Im Mietwagengewerbe gibt es keine behördlichen Vorgaben, was den Fahrpreis betrifft – dies bleibt zwischen Anbieter und Kunde Verhandlungssache. Per Gesetz ist es aber vorgegeben, dass der Mietvertrag für die Fahrt in der Zentrale des Anbieters finalisiert werden muss. Der Grund: Eine klare Trennung zwischen Taxianbietern, die jederzeit Kunden auf der Straße aufnehmen dürfen, und Mietwagen. Der große Vorwurf ans US-Unternehmen: Man habe sich nicht an diese Regeln gehalten, sondern Fahrer hätten unterwegs Aufträge angenommen. Hierbei hat die Taxifunkzentrale 40100 auch Testfahrten durchgeführt, Uber in die Falle laufen lassen und Gesetzesübertretungen festgehalten.

Uber drohen hohe Strafen

Das Handelsgericht Wien hat infolgedessen im April 2018 entschieden, dass es nur dann als Vermittlungsgeschäft gilt, wenn die Fahrer in ihrer Rolle als Autovermieter die Firma immer verlassen. Sollten sie jedoch Kunden unterwegs abholen, sei das illegal. Als Folge dieser Entscheidung hatte Uber in Wien für zwei Tage seine Dienstlesitungen eingestellt, das System geändert und Berufung eingelegt. Jene wurde nun abgelehnt. “Das Ergebnis ist eine weitere Bestätigung, dass sie illegal gehandelt haben”, sagt Christian Holzhauser, Geschäftsführer von Taxi 40100. Für ihn “ist der gewonnene Rekurs ein weiterer entscheidender Schritt, die Uber-Mietwagen zu gewerberechtskonformen Verhalten anzuhalten und wieder die Grundbedingungen für fairen Wettbewerb und gegen Sozialdumping zu schaffen”. Der US-Firma drohen pro nachgewiesenem Verstoß 100.000 Euro Strafe.


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Die Sieger:innen des 37. Bundesfinale von Jugend Innovativ stehen fest. Ingesamt wurde ein Preisgeld in Höhe von rund 60.000 Euro an die Projektteams vergeben. Im Finale in Wien setzten sich in sieben Kategorien die Gewinner:innen jeweils gegen vier weitere Teams in der entsprechenden Kategorie durch.

Heuer insgesamt 427 Einreichungen bei Jugend Innovativ

In diesem Jahr konnten sich über 100 Schüler:innen und Lehrlinge aus 35 Projekten über eine Qualifikation zum Bundesfinale freuen. Ingesamt verzeichnete Jugend Innovativ heuer 427 Projekt-Einreichungen. Der Schulwettbewerb würdigt mit dem Bundesfinale junge Talente und bietet ihnen darüber hinaus die Chance ihre Ideen zu präsentieren.

Jugend Innovativ wird im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW), des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) sowie des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) abgewickelt. Bisher haben über 11.900 Projekt-Teams am Wettbewerb teilgenommen. 

“Auch in diesem Jahr sind herausragende Projekte entstanden, die eine solide Grundlage für Unternehmensgründungen darstellen können. Die zukunftsweisenden Lösungsansätze haben das Potenzial eine entscheidende Rolle für den Wirtschaftsstandort Österreich zu spielen“, so Edeltraud Stiftinger und Bernhard Sagmeister, aws Geschäftsführung.

Wien und Burgenland holen zweimal den 1. Platz

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Für den 1. Platz der jeweiligen Kategorie gab es 2.500 Euro Preisgeld. Die Zweitplatzierten-Teams bekamen jeweils 2.000 Euro, während die 3. Plätze mit 1.500 Euro dotiert waren.

In der Kategorie Science überzeugte ein Trio aus Eisenstadt die Jury. Luca Brandstätter, Bernhard Gupper und Daniel Hutterer entwickelten angelehnt an Storchenflügel eine spezielle Flügelform für die Luftfahrt. Das Design der Flugtechnickschüler soll dadurch Elektroantriebe von Flugzeugen mehr Effizienz geben.

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