26.05.2021

Fahren ohne Fahrer: Österreich sollte Deutschland schnell folgen

Kommentar. In Deutschland dürfen ab 2022 Autos ohne Fahrer fahren. Genau solche Gesetze braucht es, um global mitzuspielen.
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Kommentar: Deutschland erlaubt fahrerloses Fahren
brutkasten-Redakteur Dominik Perlaki | Hintergrund (c) Adobe Stock / hans-christian friedl/EyeEm
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In der aus hiesiger Sicht etwas seltsamen Diskussion um die mögliche Einführung eines Tempolimits auf deutschen Autobahnen, gibt es – bei sehr vielen Dingen, die für ein Limit sprechen – ein Contra-Argument, das doch reizvoll wirkt: Deutschlands Premium-Automarken seien deswegen führend am Weltmarkt, weil der deutsche Heimatmarkt, in dem man die Schnelligkeit der Fahrzeuge tatsächlich ausreizen darf, optimale Bedingungen biete.

Dass es sich dabei um eine Vereinfachung handelt, die viele Parameter außen vor lässt, steht außer Frage. Doch davon, dass die weltweit einzigartige Gesetzeslage durchaus eine Rolle in der Entwicklung gespielt hat, kann eben doch ausgegangen werden.

Vor ein paar Tagen hat der deutsche Bundestag ein neues Gesetz verabschiedet, das auf den Straßen des großen Nachbarn wieder eine – zumindest kurzfristig – weltweit einzigartige Gesetzeslage schafft: Ab 2022 dürfen autonome Fahrzeuge der „Stufe 4“ tatsächlich fahrerlos unterwegs sein. Sie müssen zwar weiterhin unter menschlicher Aufsicht stehen, aber nur mehr durch eine Leitzentrale. Damit werden auch nur bestimmte Usecases, etwa öffentlicher Nahverkehr oder Güterverkehr sinnvoll möglich.

Fahrerloses Fahren: Ein großer Sprung, den auch Österreich machen könnte

Das Gesetz schöpft also noch nicht das volle Möglichkeiten-Spektrum autonomen Fahrens aus. Das ist gegenwärtig wohl auch richtig so, ist doch auch die Technologie derzeit noch nicht ausgereift genug für bestimmte komplexe Verkehrssituationen. Jedenfalls aber ist die neue Regelung ein großer Sprung. Sie wird die weitere Entwicklung der Technologie in Deutschland maßgeblich begünstigen und könnte so der angeschlagenen Auto-Industrie einen neuen Drive verschaffen.

Dass es so eine Regelung weltweit erstmals in unserem Nachbarland gibt, das man nicht gerade mit Laissez-faire-Gesetzen assoziiert, sollte uns in Österreich zu denken geben: Wir könnten das auch. Und wir sollten das auch – so schnell wie möglich. Denn nicht nur haben wir Hightech-Unternehmen wie TTTech direkt in dem Segment, sondern auch zahlreiche Autoindustrie-Zulieferer und -Endfertigungen, die massiv profitieren könnten. Denn Österreich würde neben Deutschland zum logischen Standort für entsprechende Entwicklungen der Konzerne werden.

Wenn der Mut für den ersten Schritt fehlt, sollte man zumindest anderen folgen

Und dieser Gedankenansatz gilt freilich nicht nur für den Bereich autonomes Fahren. Viele Innovationen werden nicht deswegen gesetzlich verunmöglicht oder erschwert, weil sie eine Gefahr für die Bürger des Landes darstellen, sondern weil die Regelungen aus einer Zeit stammen, in der sich die entsprechende Frage noch nicht gestellt hat. Das gilt nicht nur in so plakativen und durchaus komplexen Feldern wie dem Individualverkehr. Oftmals verhindern veraltete Regelungen bekanntermaßen auch neue Geschäftsmodelle, die für alle Seiten effizienter sind und nur jenen wehtun, die nicht bereit sind, mit der Zeit zu gehen. Der zweite Teil des abgedroschenen Sprichworts ist bekannt.

Wir haben in den vergangenen Jahren in diesem Land unzählige Think Tanks, Regierungsberater*innen mit Innovations-Fokus und spezielle Gremien gesehen. Es gibt eine Startup-Beauftragte und ein Startup-Komitee. Regierungsmitglieder treffen Vertreter*innen der Innovationsszene und hören sich ihre Ideen an. Welche Gesetze es bräuchte, um im globalen Innovationswettlauf vorne mitzuspielen, ist der Regierung also gut bekannt. Umgesetzt wurde davon in den vergangenen Jahren aber nur wenig. Offenbar fehlt der Mut, selbst den ersten Schritt zu tun. Zumindest wäre es dann gut, anderen schnell zu folgen, die den ersten Schritt getan haben. Mit dem deutschen Gesetz für fahrerloses Fahren würde sich wieder einmal so eine Gelegenheit bieten.

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Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Innovationsminister Peter Hanke (Archivbild) | (c) BKA/Paul Gruber
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Sie wird regelmäßig als möglicher Hebel genannt, um Startups abseits von klassischen Förderungen staatlich zu unterstützen: die öffentliche Beschaffung. Gleichzeitig wird kritisiert, dass diese oft nicht die kommunizierten Zielsetzungen, etwa in der Stärkung der heimischen Innovationslandschaft, widerspiegelt. Das will die österreichische Bundesregierung nun mit einem „nationalen Aktionsplan Strategische Öffentliche Beschaffung“ ändern, der bis Jahresende unter Federführung von Wirtschafts- und Innovationsministerium ausgearbeitet werden soll.

Öffentliche Auftraggeber stärker als Erst- und Referenzkunden für Startups etablieren

Der Aktionsplan soll „als Handlungsleitfaden für den Bund, seine Beteiligungen sowie weitere öffentliche Auftraggeber dienen“. Ziel sei es, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und europäische Wertschöpfung stärker in Beschaffungsprozessen zu verankern. Ein besonderer Schwerpunkt liege darauf, öffentliche Auftraggeber stärker als Erst- und Referenzkunden für innovative Unternehmen und Startups zu etablieren. Damit sollen „neue Technologien schneller zur Marktreife gelangen und zusätzliche Impulse für Wachstum und privates Kapital entstehen“.

Hanke: „Das Billigstbieterprinzip ist in dieser Form nicht mehr zeitgemäß“

Innovationsminister Peter Hanke führt aus: „Mit rund 70 Milliarden Euro jährlich verfügt der Staat über enorme Gestaltungskraft. Diese wollen wir künftig gezielt einsetzen, um Innovationen schneller in die Anwendung zu bringen, die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts zu stärken und europäische Souveränität auszubauen.“

Hier gelte es neue Wege zu gehen: „Das Billigstbieterprinzip ist in dieser Form nicht mehr zeitgemäß. Wir brauchen eine Beschaffung, die europäische Souveränität und Innovationskraft in den Vordergrund stellt“, so Hanke. Der Staat soll dabei „als Ankerkunde vorangehen“ und innovativen Unternehmen die Möglichkeit geben, ihre Lösungen erstmals im Markt einzusetzen. „Das stärkt unsere Startups, schafft heimische Wertschöpfung und macht Österreich technologisch unabhängiger“, meint der Minister. Bundesbeteiligungen wie die ÖBB und ASFINAG seien dabei bereits Vorreiter. Ziel sei es, dass die Republik ihre Rolle als Eigentümer konsequenter ausbaue.

Und Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer ergänzt: „Der Staat soll nicht nur einkaufen, sondern Innovationen den Weg in den Markt ebnen. Wenn die öffentliche Hand als Erst- und Referenzkunde vorangeht, schaffen wir Marktchancen für heimische Unternehmen, stärken europäische Wertschöpfung und machen aus Innovation schneller wirtschaftlichen Erfolg. Genau diesen Paradigmenwechsel treiben wir jetzt voran.“

Spinoff-Gründungen als konkrete KPI für „Austrian Quantum Cluster“

Zeitgleich geben die beiden Minister per Aussendung auch ein Update zu weiteren Maßnahmen im Bereich der in der Industriestrategie 2035 (brutkasten berichtete) definierten Schlüsseltechnologien. In der AI Factory Austria seien demnach 53 von insgesamt 80 Millionen Euro Projektkosten als Investition in einen Supercomputer vorgesehen, der kommendes Jahr in Wien in Betrieb gehen soll.

Zudem nennen die Ministerien einige KPIs für den „Austrian Quantum Cluster“, in den heuer 30 Millionen Euro aus dem Fonds Zukunft Österreich fließen (brutkasten berichtete). Demnach soll der „erste Megacluster Österreichs“ unter der Ägide von aws (Austria Wirtschaftsservice), FFG (Forschungsförderungsgesellschaft), CDG (Christian Doppler Forschungsgesellschaft) und FWF (Wissenschaftsfonds) etwa mindestens fünf Spinoffs hervorbringen und mindestens acht Millionen Euro Folgeinvestitionen für Startups bzw. Scaleups hebeln. „Wir wollen Quantentechnologie nicht nur erforschen, sondern in Österreich entwickeln, produzieren und vermarkten. Unser Ziel ist klar: Aus Spitzenforschung soll Spitzenindustrie werden“, kommentiert Hattmannsdorfer. Dabei setze man auf „Fokus statt Gießkanne“.

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