✨ AI Kontextualisierung
Inzwischen gibt es in vielen Ländern Testbetriebe für autonome Fahrzeuge mit entsprechenden Sondergenehmigungen. Dabei müssen im Normalfall – etwa auch in Österreich – menschliche Fahrer am Steuer sitzen, um notfalls eingreifen zu können. Abhängig von der Gesetzeslage sind Testfahrten im öffentliche Raum oder überhaupt nur auf Teststrecken möglich. Deutschland ebnete nun gesetzlich den Weg für tatsächlich fahrerloses Fahren. Ein entsprechendes Gesetz, das als Prestigeprojekt des deutschen Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer gilt, wurde nun im Bundestag verabschiedet.
Fahrerloses Fahren – aber noch mit zentraler Kontrolle
Konkret ermöglicht es die neue Regelung, die 2022 inkrafttreten wird, fahrerlosen Fahrzeugen der Stufe 4 “in bestimmten festgelegten Grenzen” im Regelbetrieb am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Bei dieser Stufe handelt es sich um “vollautomatisiertes Fahren” – die Bordsysteme sind dabei in der Lage, die Kontrolle über das Fahrzeug ohne Überwachung durch einen menschlichen Fahrer zu übernehmen. Allerdings muss es eine menschliche Fernüberwachung aus einer Leitzentrale geben. Und es gibt einen Punkt im Gesetz, der besonders für Kritik sorgt: Wenn der Mobil-Empfang abreißt, muss das System das Auto am Rand der Straße anhalten. Das könne sich bei den auch offline voll funktionstüchtigen Fahrzeugen eher als Gefahrenquelle denn als Sicherheitsmechanismus entpuppen, meinen Kritiker.
Auch wegen der festgeschriebenen Notwendigkeit einer zentralen Überwachung dürften die Möglichkeiten des neuen Gesetzes zunächst vor allem bei Bussen im Nahverkehr, wie sie etwa auch in Wien bereits getestet werden, und im Güterverkehr zum Einsatz kommen. Experten feiern das Gesetz jedenfalls als großen Sprung, der Deutschland mit seiner zuletzt angeschlagenen Auto-Industrie wieder in die globale Pole Position bringen soll.