15.04.2019

EU-Urheberrecht nimmt die letzte Hürde: Neos wollen Uploadfilter anfechten

Nun hat auch der EU-Rat das neue Urheberrecht abgenickt. Österreich hat nun zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Neos möchten die Uploadfilter vor dem EuGH anfechten.
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Urheberrecht
(c) fotolia / bluedesign

Am 15.4. hat die umstrittene Reform des Urheberrechts ihre letzte Hürde in der Europäischen Union genommen. Bei einer finalen Abstimmung des Europäischen Rats stimmten die meisten Staaten für die neue EU-Richtlinie, darunter auch Österreich. Die Niederlande, Luxemburg, Polen, Italien, Finnland und Schweden stimmten mit Nein. Belgien, Slowenien und Estland enthielten sich.

+++Alle Details zur Abstimmung im EU-Parlament in Sachen Copyright+++

Die Staaten haben nun 24 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, heißt es in einem Statement der Europäischen Kommission. Darin heißt es von der Kommission auch, dass die neue Regeln Qualitätsjournalismus in der EU fördern werden. „Mit der heutigen Einigung machen wir das Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter“, sagt EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker: Europa werde nun klare Regeln haben, sowie Kreativen eine faire Entlohnung und Usern starke Rechte bieten, sagt er weiter.

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Am Mittwoch, 17. April, wird die neue Richtlinie formell im Europäischen Parlament in Straßburg unterschrieben. Im Vorfeld hatte es zahlreiche Bürgerproteste in mehreren europäischen Städten gegeben. Vor allem der Widerstand gegen Artikel 13, der in der finalen Version Artikel 17 heißt, war groß. Julia Reda von der Piratenpartei verweist via Twitter darauf, dass man nun auf nationaler Ebene agieren kann – den Bürgern wiederum bleibt auch die Möglichkeit, bei der kommenden Europawahl auf die Entscheidung zu reagieren.

 

Freude bei Blümel, Kritik von Neos

Österreichs Medienminister Gernot Blümel begrüßt am Montag in einer Aussendung den „wichtigen Schritt in Richtung Level Playing Field“. Die Entscheidung sei „nicht nur entscheidend für den europäischen Standort, sondern auch ein wesentlicher Schritt in Richtung gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle“, so Medienminister Gernot Blümel. Es gehe „insbesondere darum, dass sich die multinationalen Online-Giganten an Spielregeln halten und in die Verantwortung genommen werden können“, so der Medienminister weiter: „Denn bislang machen eben diese Online-Giganten enorme Gewinne mit den Leistungen anderer – ohne dafür selbst etwas zu leisten.“

Kritik kommt auf politischer Ebene indes von den Neos via OTS-Aussendung: „Besonders dreist“ findet Claudia Gamon, Spitzenkandidatin der Neos für die kommende EU-Parlamentswahl, die Argumentation, laut der Uploadfilter nicht im Gesetz stehen. „Die Richtlinie sagt klar, dass Plattformen alles tun müssen, um die Veröffentlichung von urheberrechtsgeschütztem Inhalten zu verhindern. Und da führt kein Weg an Uploadfiltern vorbei! Es ist fahrlässig, etwas anderes zu behaupten“, sagt sie.

Urheberrecht-Anfechtung beim EuGH

Gamon möchte die Uploadfilter beim EuGH anfechten. „Ein automatisiertes Filtern von Inhalten vor der Veröffentlichung auf Online-Plattformen greift unverhältnismäßig in die Meinungs- und Informationsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger ein. Damit sind nicht nur Parodien, Satire und Memes in Gefahr, das widerspricht in jeder Hinsicht unseren liberalen Vorstellungen eines freien, offenen und demokratischen Internets,“ so Gamon.

Ein Startup-Unternehmer, der nicht namentlich genannt werden will, zeigt sich gegenüber dem brutkasten jedoch skeptisch: Die Anfechtung beim EuGH sei erst nach den besagten zwei Jahren möglich, das Verfahren selbst würde dann weitere ein bis drei Jahre dauern – in Summe also bis zu fünf Jahre Ungewissheit für europäische Unternehmen. Wer noch kann und die finanzielle Kraft dazu hat, wird Europa verlassen und den Firmensitz in Länder verlegen, „in denen Innovation noch willkommen ist und man nicht von Staat gezwungen wird, unbezahlbare amerikanische Filter Technologie zu lizenzieren“, sagt der Unternehmer abschließend.

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Neugründung
(c) Scott Graham via Unsplash

Insgesamt 39.978 Neugründungen gab es in Österreich laut Wirtschaftskammer (WKÖ) im Jahr 2025 – eine weitere Steigerung, nachdem es bereits 2024 ein Allzeithoch gegeben hatte, wie brutkasten zu Jahresbeginn berichtete. Nun gab die WKÖ neue Zahlen und eine begleitende Umfrage für das erste Halbjahr 2026 heraus – und der Aufwärtstrend setzt sich darin deutlich fort.

82,6 Prozent Einzelunternehmen

21.718 Neugründungen (ohne Personenbetreuung) gab es demnach in den ersten sechs Monaten des Jahres – ein Plus von 4,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum und damit neuerlich ein Rekord. Startups machen freilich nur einen kleinen Bruchteil davon aus – konkrete Zahlen gibt es dazu nicht. Aber so viel: 82,6 Prozent der Gründungen erfolgten als Einzelunternehmen, davon 42,5 Prozent von Frauen. 41,1 Prozent aller Gründer:innen starten zudem zunächst nebenberuflich.

Stärkste Zuwächse bei jungen Altersgruppen

Die stärksten Zuwächse gebe es dabei bei den unter 20-Jährigen sowie bei den 20- bis 30-Jährigen, heißt es von der WKÖ. Das Durchschnittsalter der Gründer:innen liegt laut Erhebung bei 36,6 Jahren. Die wichtigsten Sparten bei den Neugründungen im ersten Halbjahr waren Gewerbe und Handwerk (37,8 Prozent), Information und Consulting (23,4 Prozent) sowie Handel (22,9 Prozent).

Eigenverantwortung und Flexibilität als größte Motive

Auch die Gründe fürs Gründen wurden in der Motivumfrage des WKÖ-Gründerservice erhoben: 67,9 Prozent der Befragten möchten demnach lieber ihre eigene Chefin oder ihr eigener Chef sein. 67,6 Prozent wollen ihre Zeit flexibler gestalten, 62,3 Prozent wollen mehr Verantwortung übernehmen.

Drei politische Forderungen

Gleichzeitig fragte die WKÖ auch nach den Wünschen der neuen Gründer:innen. Ein klares Ergebnis: 78,1 Prozent wünschen sich einen zentralen digitalen One-Stop-Shop für Gründungen. Diesen fordert auch die Wirtschaftskammer von der Politik. Sie erneuert außerdem die Forderungen nach dem Beteiligungsfreibetrag und nach mehr Flexibiliät bei der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige im Opting-in-Modell.

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