26.03.2019

Abstimmung zum Urheberrecht: Kritik und Lösungen der Startup-Szene

Das neue EU-Urheberrecht sorgt für viel Unsicherheit in der Szene. Kritiker befürchten unter anderem Einschnitte für Startups. Zugleich entstehen Lösungen, mit denen das Copyright besser verwaltet werden kann.
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Urheberrecht
(c) Fotolia/freshidea

Seit der Datenschutzgrundverordnung hat wohl kein Thema der EU-Politik so stark polarisiert wie die Reform des Urheberrechts. Das EU-Parlament, die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission einigten sich im Februar auf einen gemeinsamen Weg (der brutkasten berichtete), jetzt muss nur noch das Europäische Parlament über die neue Richtlinie abstimmen. Heute, am 26. März 2019, stimmt das EU-Parlament final über die neue Richtlinie ab.

Die vor der Abstimmung vorliegende Version beinhaltet umstrittene Themen wie Upload-Filter (Artikel 13) und das Leistungsschutzrecht (Artikel 11). Das Leistungsschutzrecht sieht vor, dass Unternehmen wie Google an Verlage zahlen müssen, wenn sie deren Inhalte in sogenannten Snippets verwenden. Artikel 13 wiederum beinhaltet die Vorgabe, dass Plattformen wie YouTube Inhalte schon beim Upload auf Verstöße gegen das Urheberrecht überprüfen müssen.

Für und Wider zum Urheberrecht

Die Befürworter des neuen Urheberrechts betonen, dass die Werke von Kreativen dadurch besser geschützt und diese für ihre Leistungen fair bezahlt werden. Das streicht vor allem Axel Voss (CDU), Berichterstatter im EU-Parlament, hervor. Außerdem haben rund 200 europäische Verbände und Verwertungsgesellschaften die EU-Parlamentarier aufgefordert, der Reform zuzustimmen – in Österreich unter anderem die AKM, der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels (HVB).

Kritiker wiederum befürchten unter anderem, dass die geplanten Upload-Filter zu einer weiteren Einengung des Internets führen könnten: Die Technologie, die heute zum Schutz des Urheberrechts eingesetzt wird, könne künftig auch zur Beschränkung der Meinungsfreiheit genutzt werden, heißt es. Zudem wird die Wirksamkeit des Leistungschutzrechts angezweifelt: Google könnte daraufhin gewisse Dienste in Europa schlichtweg nicht mehr anbieten, heißt es vonseiten der Kritiker. Unter anderem haben europäische Tech-Unternehmer einen offenen Brief an das EU-Parlament geschrieben.

++Alle Details zum offenen Brief der Tech-Unternehmer unter diesem Link+++

Als Gegenmaßnahmen zur Reform gibt es europaweite Proteste und eine Online-Petition, die deutschsprachige Version Online-Enzyklopädie Wikipedia ging für einen Tag offline (der brutkasten berichtete), auf YouTube machen Videoblogger gegen die Upload-Filter mobil. Von Google selbst hieß es in einem Tweet vom 13. Februar, dass die Reform jedem helfen soll – inklusive den europäischen Kreativen, Konsumenten, kleinen Publishern und Plattformen. „Wir werden den finalen Text der EU-Urheberrechtsrichtlinie studieren und dann einige Zeit benötigen, um die nächsten Schritte zu setzen“, heißt es von Google Europa.

Ausnahmen für Startups

Startups sind in gewissem Ausmaß von der Thematik der Content Filter befreit, sagt Meinhard Ciresa, Rechtsanwalt und Vortragender an der Akademie für Recht und Steuern (ARS). Unternehmen, die jünger als drei Jahre alt sind, weniger als fünf Millionen Nutzer haben und weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz vorweisen, müssen die Filter nicht implementieren. Dabei müssen alle drei Punkte zutreffen.

Beim Leistungsschutzrecht gibt es aber keine Ausnahmeregelung für Startups. Für Snippets von Pressebeiträgen müssen künftig Lizenzen erworben werden. „Einzelne Worte“ oder „kurze Passagen“ dürfen laut Entwurf aber weiter lizenzfrei verwendet werden. „Vermutlich wird sich nicht viel gegenüber der derzeitigen Situation ändern, weil sich die großen Plattformen wie Facebook und Google als Suchmaschine und News Channel immer durchsetzen werden, egal wie die Rechtslage konkret beschaffen sein wird. Und die kleinen Startup-Plattformen liegen nicht im Fokus der Reform“, sagt Ciresa.

Kuhhandel für eine Gas-Pipeline

Doch auch die Ausnahmeregelung bei den Uploadfiltern hatte in der Community für viel Unmut gesorgt. Denn ursprünglich hatte es aus Deutschland geheißen, dass man generell alle Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von unter 20 Millionen Euro von den neuen Regeln ausklammern wollte. Dann einigten sich Deutschland und Frankreich jedoch auf den besagten Kompromiss. Und wie ein am Tag vor der Abstimmung, also am 25. März, veröffentlichter Artikel der FAZ zeigt, dürfte es hier einen Kuhhandel gegeben haben, bei dem beim Urheberrecht im Tausch gegen Maßnahmen zur Nord-Stream-2-Gaspipeline Zugeständnisse gemacht wurden.

+++Die Details zu den Ausnahmen für Startups unter diesem Link+++

Verteidigt wird dies unter anderem von der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die Website golem.de zitiert die Kanzlerin wörtlich: „Beim Urheberrecht hat Frankreich gesagt: Ihr könnt nicht alle Startups beim Leistungsschutz ausnehmen; das geht nicht; das würde dazu führen, dass es nur noch Startups gibt und überhaupt keinen Leistungsschutz für die Kreativen mehr“

Facebook und Google stehen bereit

Kritik kommt aus der Startup-Szene unter anderem von Mic Hirschbrich, CEO von Updatemi: Sollte die Richtlinie in der vorhandenen Form durchgehen, müssten viele ihre Geschäftsmodelle ändern, und den meisten werde dies nicht gelingen. Kein einziger technischer Experte, egal welcher politischer Couleur, befürwortet laut Hirschbrich die aktuelle Machart der Richtlinie. Auch die Gründerväter des WWW, etwa Tim Berners-Lee, warnen laut Hirschbrich eindringlich davor: Wer das freie Internet dazu nutze, seine Inhalte frei zur Verfügung zu stellen, sie hinter keine Paywall stellt und dann den Staat bittet, diese freien Links zu besteuern oder zu lizenzieren, der greife unsachgemäß in die Architektur des WWW ein.

In Bezug auf die Upload-Filter bemängelt Hirschbrich etwa, dass Unternehmen eine KI-Filtertechnologie einsetzen werden müssen, über die derzeit kein europäisches Unternehmen verfügt: Google hingegen kann schon jetzt über das Content-ID-Verfahren Urheberrechtsverletzungen bei hochgeladenen Videos auf YouTube erkennen. Bei Facebook ist ein Rights Manager in die Publisher-Tools integriert.

Wer also dem Gesetz folgen möchte und keine eigene Technologie hat (was auf praktisch alle Europäer zutrifft), der ist paradoxerweise auf die Lösungen jener US-Konzerne angewiesen, deren Macht eigentlich beschnitten werden sollte, sagt Hirschbrich. „Ich bezweifle, dass wir in Europa eine Content-ID-Alternative am Tisch haben werden, die die betreffenden Unternehmen in eine wettbewerbstaugliche Situation versetzt“, sagt er. Weiters gibt Hirschbrich zu bedenken, dass selbst die beste Content-ID-API gravierende Fehler macht. „Verantwortungsvoller wäre es gewesen, dem europäischen Markt vorab einen ausgereiften, proprietären Open-Source-Filter, gerne aus europäischer Technologie, anzubieten“, sagt er. Europa brauche eigene Technologien und erfolgreiche digitale Verlage sowie eine Regulierung und Urheberrechtsreform, die unsere digitale Entwicklung unterstützt, ohne die Freiheits- und Bürgerrechte zu schwächen.

Lösungen aus der Blockchain

Doch wo es Probleme gibt, dort entstehen Lösungen – und diese könnten auch dieses Mal aus der Startup-Welt kommen: „Mit der Blockchain könnte Europa führend in Sachen Urheberrecht werden“, sagt etwa Dominik Thor, CEO von Vaultitude. Zwar betont er, dass sich sein Unternehmen explizit gegen eine qualitative Prüfung urheberrechtlich geschützten Materials – also Upload-Filter – entschieden hat. „Denn für die Analyse von Musik- und Videodateien bräuchte man eine ausgefeilte AI, und da können wir als kleines Startup nicht voranpreschen“, sagt er.

Stattdessen löse Vaultitude jedoch andere Probleme des Urheberrechts: die Dokumentation und die Rechteverwaltung. Nach dem Hochladen eines Werks durch den Künstler wird nämlich ein Hashwert errechnet, der daraufhin in der Blockchain gespeichert wird. Somit bietet Vaultitude eine notarähnliche Funktion, die Daten sind transparent, fälschungssicher und unveränderbar. Patentämter können damit bereits eingereichte Patente überprüfen, Unternehmen ihre Betriebsgeheimnisse verwalten. Als Kunden nennt Thor unter anderem die Rechtsabteilungen von Visa und Procter&Gamble sowie das MIT. Man sieht: Die Basis für Lösungen ist vorhanden. Es wird sich nur noch zeigen müssen, welche Methoden zur Verwaltung des Urheberrechts sich letztendlich durchsetzen werden und welche wirtschaftlich Sinn machen.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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