15.04.2019

EU-Urheberrecht nimmt die letzte Hürde: Neos wollen Uploadfilter anfechten

Nun hat auch der EU-Rat das neue Urheberrecht abgenickt. Österreich hat nun zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Neos möchten die Uploadfilter vor dem EuGH anfechten.
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Urheberrecht
(c) fotolia / bluedesign

Am 15.4. hat die umstrittene Reform des Urheberrechts ihre letzte Hürde in der Europäischen Union genommen. Bei einer finalen Abstimmung des Europäischen Rats stimmten die meisten Staaten für die neue EU-Richtlinie, darunter auch Österreich. Die Niederlande, Luxemburg, Polen, Italien, Finnland und Schweden stimmten mit Nein. Belgien, Slowenien und Estland enthielten sich.

+++Alle Details zur Abstimmung im EU-Parlament in Sachen Copyright+++

Die Staaten haben nun 24 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, heißt es in einem Statement der Europäischen Kommission. Darin heißt es von der Kommission auch, dass die neue Regeln Qualitätsjournalismus in der EU fördern werden. „Mit der heutigen Einigung machen wir das Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter“, sagt EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker: Europa werde nun klare Regeln haben, sowie Kreativen eine faire Entlohnung und Usern starke Rechte bieten, sagt er weiter.

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Am Mittwoch, 17. April, wird die neue Richtlinie formell im Europäischen Parlament in Straßburg unterschrieben. Im Vorfeld hatte es zahlreiche Bürgerproteste in mehreren europäischen Städten gegeben. Vor allem der Widerstand gegen Artikel 13, der in der finalen Version Artikel 17 heißt, war groß. Julia Reda von der Piratenpartei verweist via Twitter darauf, dass man nun auf nationaler Ebene agieren kann – den Bürgern wiederum bleibt auch die Möglichkeit, bei der kommenden Europawahl auf die Entscheidung zu reagieren.

 

Freude bei Blümel, Kritik von Neos

Österreichs Medienminister Gernot Blümel begrüßt am Montag in einer Aussendung den „wichtigen Schritt in Richtung Level Playing Field“. Die Entscheidung sei „nicht nur entscheidend für den europäischen Standort, sondern auch ein wesentlicher Schritt in Richtung gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle“, so Medienminister Gernot Blümel. Es gehe „insbesondere darum, dass sich die multinationalen Online-Giganten an Spielregeln halten und in die Verantwortung genommen werden können“, so der Medienminister weiter: „Denn bislang machen eben diese Online-Giganten enorme Gewinne mit den Leistungen anderer – ohne dafür selbst etwas zu leisten.“

Kritik kommt auf politischer Ebene indes von den Neos via OTS-Aussendung: „Besonders dreist“ findet Claudia Gamon, Spitzenkandidatin der Neos für die kommende EU-Parlamentswahl, die Argumentation, laut der Uploadfilter nicht im Gesetz stehen. „Die Richtlinie sagt klar, dass Plattformen alles tun müssen, um die Veröffentlichung von urheberrechtsgeschütztem Inhalten zu verhindern. Und da führt kein Weg an Uploadfiltern vorbei! Es ist fahrlässig, etwas anderes zu behaupten“, sagt sie.

Urheberrecht-Anfechtung beim EuGH

Gamon möchte die Uploadfilter beim EuGH anfechten. „Ein automatisiertes Filtern von Inhalten vor der Veröffentlichung auf Online-Plattformen greift unverhältnismäßig in die Meinungs- und Informationsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger ein. Damit sind nicht nur Parodien, Satire und Memes in Gefahr, das widerspricht in jeder Hinsicht unseren liberalen Vorstellungen eines freien, offenen und demokratischen Internets,“ so Gamon.

Ein Startup-Unternehmer, der nicht namentlich genannt werden will, zeigt sich gegenüber dem brutkasten jedoch skeptisch: Die Anfechtung beim EuGH sei erst nach den besagten zwei Jahren möglich, das Verfahren selbst würde dann weitere ein bis drei Jahre dauern – in Summe also bis zu fünf Jahre Ungewissheit für europäische Unternehmen. Wer noch kann und die finanzielle Kraft dazu hat, wird Europa verlassen und den Firmensitz in Länder verlegen, „in denen Innovation noch willkommen ist und man nicht von Staat gezwungen wird, unbezahlbare amerikanische Filter Technologie zu lizenzieren“, sagt der Unternehmer abschließend.

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(c) Adobe Stock

Mit dem Marienkäfer-förmigen Sensor „Mary“, der an der Unterwäsche von Babys und Kleinkindern angebracht werden kann, und dort Vitalwerte wie Temperatur und Atmung misst, wollte das Klagenfurter Startup Sticklett durchstarten. 2016 gestartet, holte man sich 2017 ein sechsstelliges Investment, wie brutkasten berichtete. 2018 schloss man eine erfolgreiche Kickstarter-Kampagne ab, im Jahr danach gab es eine Investment-Zusage in der Show 2 Minuten 2 Millionen – samt Listung bei Bipa. Hinzu kam eine ganze Reihe von Awards in den Folgejahren.

„Geschäftsverlauf ist hinter den Erwartungen geblieben“

Doch der große Durchbruch gelang dem Startup seitdem nicht. Und wie die Kreditschutzverbände nun vermelden, musste das Unternehmen einen Konkursantrag einbringen.

Die Kosten für Produktentwicklung und Markteinführung seien in den ersten Jahren primär durch Eigenmittel und Förderungen gedeckt worden, wird beim AKV aus dem Konkursantrag zitiert. „Der Geschäftsverlauf ist jedoch trotz grundsätzlich guter Voraussetzungen (funktionierende Produkte; funktionierender Produktionsprozess) letztendlich leider hinter den Erwartungen geblieben, da es nicht gelungen ist, die Produktionskosten auf ein solches Maß zu senken, dass auch die Attraktivität und damit die Nachfrage am Markt eine entsprechende Steigerung erfahren hätte.“

Zuletzt geplatztes Millioneninvestment

Für Vertriebs- bzw. Marketingaktivitäten, die es ermöglicht hätten, einen weit größeren Bekanntheitsgrad zu erlangen und damit einen weit größeren Markt zu erschließen, habe das Geld nicht ausgereicht. Zuletzt habe man noch intensiv versucht, Investor:innen zu finden und dabei auch über ein Investment in Höhe von einer Million Euro verhandelt. „Bedauerlicherweise ist es – trotz zunächst auch positiv abgeschlossener Gespräche – dann zu keiner Umsetzung des Investments gekommen“, heißt es von Sticklett. Entsprechend könne man aktuell keine positive Fortbestandsprognose stellen.

Möglicher Sanierungsantrag steht noch im Raum

Insgesamt sind zwölf Gläubiger:innen betroffen. Dienstnehmer:innen hatte das Unternehmen hingegen zuletzt keine mehr. Die Passiva betragen 550.527 Euro. Diesen stehen laut Unternehmensangaben Aktiva von rund 124.000 Euro gegenüber. Es scheint aber noch einen Hoffnungsschimmer für das Startup zu geben: Noch stehe nicht fest, ob ein Sanierungsplan gestellt werden kann oder nicht, heißt es im Konkursantrag.

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