26.03.2019

Urheberrecht: EU-Parlament stimmt für Artikel 11 und 13

Die umstrittenen Passagen im neuen EU-Urheberrecht wurden von den Politikern abgenickt. Somit wird die neue Richtlinie in Kraft treten.
/artikel/urheberrecht-eu-parlament-artikel-11-13
Urheberrecht EU Parlament - Wahlswiper - Klimanotstand
(c) European Parliament

Das EU-Parlament hat in seinem heutigen Votum zur Reform des Urheberrechts auch die umstrittenen Artikel 11 und Artikel 13 abgenickt. Das teilt die EU-Palamentarierin Julia Reda (Priatenpartei) mit, die das Votum via Twitter als „Schwarzen Tag für die Netzfreiheit“ bezeichnete.

Auch vom Rechtsausschuss des Parlaments heißt es offiziell, dass die Reform mit 348 zu 274 Stimmen angenommen wurde.

 

Die Abstimmung über Änderungsanträge zu einzelnen Punkten – wie etwa die Artikel 11 und 13 des Urheberrechts wurde zuvor mit nur fünf Stimmen abgelehnt. Details zu den rechtlichen Hintergründen derartiger Abstimmungen veröffentlicht das EU-Parlament unter diesem Link.

+++Analyse: Was das neue EU-Urheberrecht für Startups bedeutet+++

Das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an diesem EU-politischen Thema war so groß, dass diverse Streams auf den Websites der EU-Institutionen down waren. Der brutkasten konnte lediglich einen französischsprachigen Stream zur Verfügung stellen, der via Periscope übertragen wurde.

Offizielles Statement des Parlaments zum Urheberrecht

In einer Presseaussendung hat das EU-Parlament offiziell verkündet, welche Auswirkungen das neue Urheberrecht auf die europäische Wirtschaft haben soll. Demnach sollen vor allem Angebote wie YouTube, Facebook und Google News von der Richtlinie betroffen sein. Ein offizielles Statement vom „Vater der Reform“, Axel Voss (CDU), wird ab 15 Uhr unter diesem Link übertragen.

+++Die wichtigsten Video-Statements vom Tag der Abstimmung+++

Verlage und Kreative sollen durch die Reform mehr Rechte bekommen und für ihre Arbeit besser entlohnt werden, heißt es in der Presseaussendung. Verlage bekommen das Recht, direkt mit den Plattformen über die Lizenzierung von Inhalten abzustimmen, außerdem sind die Plattformen für die darauf geposteten Inhalte verantwortlich – Stichwort: „Uploadfilter“.

Ausnahmen für Wikipedia und Open Source

Das Parlament weist explizit darauf hin, dass die Meinungsfreiheit gewahrt bleiben soll. So soll es weiterhin möglich sein, dass „Snippets“ im Google Newsfeed auftauchen. Auch dürfen Artikel auf Facebook geteilt werden, sofern sie eine gewisse Länge nicht überschreiten. Auch Memes und GIFs soll es weiterhin geben, heißt es in der Aussendung: Urheberrechtlich geschütztes Material darf hochgeladen werden, wenn es für Zitate und Parodien verwendet wird.

Und auch für Wikipedia gibt es laut dem EU-Parlament eine Entwarnung: Es wird explizit darauf hingewiesen, dass nicht-kommerzielle Online-Enzyklopädien von der Richtlinie ausgenommen sind – das trifft auf Wikpedia definitiv zu. Das Gleiche gilt für Open-Source-Plattformen wie GitHub. Auch für Startups gibt es Ausnahmen – die jedoch aus Sicht der Community nicht befriedigend sind.

Erste Reaktionen zum neuen Urheberrecht

Im Gespräch mit dem brutkasten hatte sich unter anderem Michael Hirschbrich, Gründer von updatemi, gegen die neue Richtlinie stark gemacht. Er änderte kurz nach der Abstimmung sein Facebook-Profilbild auf einen schwarzen Hintergrund. Mehr wolle er zu diesem Abstimmungsergebnis nicht sagen, schreibt er gegenüber dem brutkasten.

Google, welches im Zentrum der Debatte stand, veröffentlichte ebenfalls Statements via Twitter. Dort heißt es, dass die Richtlinie zwar verbessert worden sei, aber dennoch für Ungewissheit in der europäischen Digital- und Kreativwirtschaft sorgen werde. Es komme auf die Details an – und Google werde mit den Stakeholdern zusammenarbeiten, um die neuen Regeln zu implementieren.

 

Kritik von ISPA und Austrian Startups

Der Verband der heimischen Internet Service Provider (ispa) bezeichnet die Reform in einer Aussendung als „katastrophal“. „Mit enormem Bedauern und Frustration müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass sich die Abgeordneten im Europäischen Parlament heute über die Warnungen und zuletzt auch die heftige Kritik aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft an der EU-Urheberrechtsreform hinweggesetzt und diese schlichtweg verpfuschte Reform inklusive der umstrittenen Link-Steuer und Upload-Filter beschlossen haben“, sagt ISPA Generalsekretär Maximilian Schubert direkt im Anschluss an die Abstimmung: „Dass die öffentlich debattierten Artikel 11 und 13 kurz vor dem entscheidenden Votum zu Artikel 15 und 17 umbenannt wurden, ist nur ein Hütchenspielertrick und ändert nichts an ihrem problematischen Inhalt, der dem Internet in Europa nachhaltig schaden wird.“

Das Ziel der Reform sei ein Urheberrecht für das digitale Zeitalter gewesen, das Ergebnis sei nun jedoch genau das Gegenteil: „Während nun einer Vielzahl von KMUs und Startups droht, finanziell und wettbewerbstechnisch auf der Strecke zu bleiben, werden am Ende nur jene großen, multinationalen Konzerne davon profitieren, auf die die Reform ursprünglich abgezielt hat“, sagt Schubert: „„Unzählige Menschen haben zuletzt im Internet oder bei europaweiten Demonstrationen millionenfach gegen diese Link-Steuer und Upload-Filter protestiert und ihre Sorgen vor Missbrauch, ausufernder Überwachung sowie der Unterdrückung ihrer Meinung zum Ausdruck gebracht. Ihnen bietet sich bei der Wahl zum Europäischen Parlament am 23. Mai die Gelegenheit, Politikerinnen und Politikern, die das Internet den kommerziellen Interessen der Verleger und ihren überholten Geschäftsmodellen geopfert haben, eine Absage zu erteilen.“

Ebenfalls kommt Kritik vom heimischen Verband Austrian Startups: „Das ist ein trauriger Tag für Startups in Europa. Die großen Player haben erfolgreich gegen Wettbewerb & Innovation angekämpft und bekommen den bestellten Protektionismus, um ihre Oligopole zu schützen“, sagt Geschäftsführer Markus Raunig: „Die nun notwendigen Uploadfilter sind ein weiterer Stolperstein für junge aufstrebende Plattformen aus Europa und werden die Vormachtstellung von Facebook, Google & co weiter stärken.“ Während diese großen Giganten die dafür notwendigen Investments stemmen können, werden kleinere Plattformen die Technologie vermutlichen von ihnen kaufen müssen, führt Raunig weiter aus: „Da helfen die angekündigten Ausnahmeregeln für Startups wenig – denn auch nach 3 Jahren werden kleine Plattformen hier kaum selbst aktiv werden können.“

Es bleibe ein zusätzlicher Kostenpunkt und womöglich eine direkte technologische Abhängigkeit vom großen Konkurrenten, sagt Raunnig. Zum Thema Leistungsschutzrecht führt er aus, dass dieses schon in Deutschland und Spanien nicht funktioniert habe und teilweise sogar kleinen Medienplattformen geschadet habe. „Wir befürchten, dass wir dadurch weniger Nachrichten von unabhängigen Publishern & Medien-Startups sehen und große Verlage ihre Macht dadurch besser absichern werden können“, sagt Raunig abschließend.

Redaktionstipps

Deine ungelesenen Artikel:
31.07.2026

Sonnnig: Wie das Energy-Sharing-Startup seine Endkund:innen-Plattform für Energieversorger weiterentwickelt

Das Wiener Startup sonnnig baut eine White-Label-Lösung zur Verwaltung von Energiegemeinschaften. Nach dem Erfolg bei Privatabnehmer:innen will das zwei Jahre alte Unternehmen nun Energieversorgern unter die Arme greifen. Mit einer neuen aws-Seedfinancing-Förderung im Rücken sucht das Team Partnerunternehmen.
/artikel/sonnnig-wie-das-energy-sharing-startup-seine-endkundinnen-plattform-fuer-energieversorger-weiterentwickelt
31.07.2026

Sonnnig: Wie das Energy-Sharing-Startup seine Endkund:innen-Plattform für Energieversorger weiterentwickelt

Das Wiener Startup sonnnig baut eine White-Label-Lösung zur Verwaltung von Energiegemeinschaften. Nach dem Erfolg bei Privatabnehmer:innen will das zwei Jahre alte Unternehmen nun Energieversorgern unter die Arme greifen. Mit einer neuen aws-Seedfinancing-Förderung im Rücken sucht das Team Partnerunternehmen.
/artikel/sonnnig-wie-das-energy-sharing-startup-seine-endkundinnen-plattform-fuer-energieversorger-weiterentwickelt
Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Urheberrecht: EU-Parlament stimmt für Artikel 11 und 13

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Urheberrecht: EU-Parlament stimmt für Artikel 11 und 13

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Urheberrecht: EU-Parlament stimmt für Artikel 11 und 13

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Urheberrecht: EU-Parlament stimmt für Artikel 11 und 13

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Urheberrecht: EU-Parlament stimmt für Artikel 11 und 13

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Urheberrecht: EU-Parlament stimmt für Artikel 11 und 13

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Urheberrecht: EU-Parlament stimmt für Artikel 11 und 13

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Urheberrecht: EU-Parlament stimmt für Artikel 11 und 13

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Urheberrecht: EU-Parlament stimmt für Artikel 11 und 13