15.04.2019

EU-Urheberrecht nimmt die letzte Hürde: Neos wollen Uploadfilter anfechten

Nun hat auch der EU-Rat das neue Urheberrecht abgenickt. Österreich hat nun zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Neos möchten die Uploadfilter vor dem EuGH anfechten.
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Urheberrecht
(c) fotolia / bluedesign

Am 15.4. hat die umstrittene Reform des Urheberrechts ihre letzte Hürde in der Europäischen Union genommen. Bei einer finalen Abstimmung des Europäischen Rats stimmten die meisten Staaten für die neue EU-Richtlinie, darunter auch Österreich. Die Niederlande, Luxemburg, Polen, Italien, Finnland und Schweden stimmten mit Nein. Belgien, Slowenien und Estland enthielten sich.

+++Alle Details zur Abstimmung im EU-Parlament in Sachen Copyright+++

Die Staaten haben nun 24 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, heißt es in einem Statement der Europäischen Kommission. Darin heißt es von der Kommission auch, dass die neue Regeln Qualitätsjournalismus in der EU fördern werden. „Mit der heutigen Einigung machen wir das Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter“, sagt EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker: Europa werde nun klare Regeln haben, sowie Kreativen eine faire Entlohnung und Usern starke Rechte bieten, sagt er weiter.

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Am Mittwoch, 17. April, wird die neue Richtlinie formell im Europäischen Parlament in Straßburg unterschrieben. Im Vorfeld hatte es zahlreiche Bürgerproteste in mehreren europäischen Städten gegeben. Vor allem der Widerstand gegen Artikel 13, der in der finalen Version Artikel 17 heißt, war groß. Julia Reda von der Piratenpartei verweist via Twitter darauf, dass man nun auf nationaler Ebene agieren kann – den Bürgern wiederum bleibt auch die Möglichkeit, bei der kommenden Europawahl auf die Entscheidung zu reagieren.

 

Freude bei Blümel, Kritik von Neos

Österreichs Medienminister Gernot Blümel begrüßt am Montag in einer Aussendung den „wichtigen Schritt in Richtung Level Playing Field“. Die Entscheidung sei „nicht nur entscheidend für den europäischen Standort, sondern auch ein wesentlicher Schritt in Richtung gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle“, so Medienminister Gernot Blümel. Es gehe „insbesondere darum, dass sich die multinationalen Online-Giganten an Spielregeln halten und in die Verantwortung genommen werden können“, so der Medienminister weiter: „Denn bislang machen eben diese Online-Giganten enorme Gewinne mit den Leistungen anderer – ohne dafür selbst etwas zu leisten.“

Kritik kommt auf politischer Ebene indes von den Neos via OTS-Aussendung: „Besonders dreist“ findet Claudia Gamon, Spitzenkandidatin der Neos für die kommende EU-Parlamentswahl, die Argumentation, laut der Uploadfilter nicht im Gesetz stehen. „Die Richtlinie sagt klar, dass Plattformen alles tun müssen, um die Veröffentlichung von urheberrechtsgeschütztem Inhalten zu verhindern. Und da führt kein Weg an Uploadfiltern vorbei! Es ist fahrlässig, etwas anderes zu behaupten“, sagt sie.

Urheberrecht-Anfechtung beim EuGH

Gamon möchte die Uploadfilter beim EuGH anfechten. „Ein automatisiertes Filtern von Inhalten vor der Veröffentlichung auf Online-Plattformen greift unverhältnismäßig in die Meinungs- und Informationsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger ein. Damit sind nicht nur Parodien, Satire und Memes in Gefahr, das widerspricht in jeder Hinsicht unseren liberalen Vorstellungen eines freien, offenen und demokratischen Internets,“ so Gamon.

Ein Startup-Unternehmer, der nicht namentlich genannt werden will, zeigt sich gegenüber dem brutkasten jedoch skeptisch: Die Anfechtung beim EuGH sei erst nach den besagten zwei Jahren möglich, das Verfahren selbst würde dann weitere ein bis drei Jahre dauern – in Summe also bis zu fünf Jahre Ungewissheit für europäische Unternehmen. Wer noch kann und die finanzielle Kraft dazu hat, wird Europa verlassen und den Firmensitz in Länder verlegen, „in denen Innovation noch willkommen ist und man nicht von Staat gezwungen wird, unbezahlbare amerikanische Filter Technologie zu lizenzieren“, sagt der Unternehmer abschließend.

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Heimzma
© Alissar Najjar - Alexander Valtingojer, Michael Kowatschew und Valentin Perkonigg von Heizma.

2024 als Wärmepumpen-Installateur gestartet positioniert sich das Wiener Startup Heizma mittlerweile als „ganzheitlicher Anbieter moderner Energielösungen“. Der Hintergrund: Der Wärmepumpen-Ausbau wurde bis Ende 2024 massiv gefördert und das Unternehmen baute sein Geschäftsmodell – zunächst sehr erfolgreich – darauf auf. Mit dem Förderstopp brach der Markt um 85 Prozent ein und Heizma reagierte unter anderem mit Produktdiversifizierung (brutkasten berichtete).

Zuletzt 2 Mio. Euro Monatsumsatz

Hinzu kamen Photovoltaik, Stromspeicher und E-Auto-Ladestationen. Zudem wurde mit meo Energy eine Energiemanagement-Lösung aus der Insolvenz übernommen und später in „Optima“ umbenannt. Der Strategiewechsel trägt Früchte: Zuletzt vermeldete Heizma im April mit zwei Millionen Euro den bislang höchsten Monatsumsatz.

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Durchschnittlich sollen damit laut Heizma 80 Prozent des Stromverbrauchs abgedeckt werden, an sonnigen Tagen sogar bis zu 98 Prozent. Der Clou: Die Versorgung geht dank Stromspeicher auch in der Nacht weiter, wenn die Photovoltaik-Anlagen nicht produzieren. „Energiegemeinschaften sind großartig – aber häufig mit einer Schwachstelle verbunden: der Nacht. Genau dann, wenn besonders viel Energiebedarf herrscht, war Gemeinschaftsstrom bisher oft nicht verfügbar. Mit Teilma schließen wir diese Lücke“, kommentiert Heizma-Co-Founder und -CEO Michael Kowatschew. Man mache Sonnenstrom damit alltagstauglicher.

Günstigere regionale Variante

Einspeiser erhalten 8,40 Cent, Bezieher zahlen 10,90 Cent pro Kilowattstunde netto. Dabei gibt es die „Bürgerenergiegemeinschaft“ in zwei Varianten: einer österreichweiten und einer regionalen innerhalb einzelner Netzgebiete. Bei letzterer entfallen Teile der Netzentgelte. Wenn so eine regionale Zuordnung möglich sei, erfolge diese für Mitglieder automatisch, heißt es vom Startup.

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