15.04.2019

EU-Urheberrecht nimmt die letzte Hürde: Neos wollen Uploadfilter anfechten

Nun hat auch der EU-Rat das neue Urheberrecht abgenickt. Österreich hat nun zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Neos möchten die Uploadfilter vor dem EuGH anfechten.
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Urheberrecht
(c) fotolia / bluedesign

Am 15.4. hat die umstrittene Reform des Urheberrechts ihre letzte Hürde in der Europäischen Union genommen. Bei einer finalen Abstimmung des Europäischen Rats stimmten die meisten Staaten für die neue EU-Richtlinie, darunter auch Österreich. Die Niederlande, Luxemburg, Polen, Italien, Finnland und Schweden stimmten mit Nein. Belgien, Slowenien und Estland enthielten sich.

+++Alle Details zur Abstimmung im EU-Parlament in Sachen Copyright+++

Die Staaten haben nun 24 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, heißt es in einem Statement der Europäischen Kommission. Darin heißt es von der Kommission auch, dass die neue Regeln Qualitätsjournalismus in der EU fördern werden. „Mit der heutigen Einigung machen wir das Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter“, sagt EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker: Europa werde nun klare Regeln haben, sowie Kreativen eine faire Entlohnung und Usern starke Rechte bieten, sagt er weiter.

+++Analyse zum neuen Urheberrecht: Kritik und Lösungen der Startup-Szene+++

Am Mittwoch, 17. April, wird die neue Richtlinie formell im Europäischen Parlament in Straßburg unterschrieben. Im Vorfeld hatte es zahlreiche Bürgerproteste in mehreren europäischen Städten gegeben. Vor allem der Widerstand gegen Artikel 13, der in der finalen Version Artikel 17 heißt, war groß. Julia Reda von der Piratenpartei verweist via Twitter darauf, dass man nun auf nationaler Ebene agieren kann – den Bürgern wiederum bleibt auch die Möglichkeit, bei der kommenden Europawahl auf die Entscheidung zu reagieren.

 

Freude bei Blümel, Kritik von Neos

Österreichs Medienminister Gernot Blümel begrüßt am Montag in einer Aussendung den „wichtigen Schritt in Richtung Level Playing Field“. Die Entscheidung sei „nicht nur entscheidend für den europäischen Standort, sondern auch ein wesentlicher Schritt in Richtung gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle“, so Medienminister Gernot Blümel. Es gehe „insbesondere darum, dass sich die multinationalen Online-Giganten an Spielregeln halten und in die Verantwortung genommen werden können“, so der Medienminister weiter: „Denn bislang machen eben diese Online-Giganten enorme Gewinne mit den Leistungen anderer – ohne dafür selbst etwas zu leisten.“

Kritik kommt auf politischer Ebene indes von den Neos via OTS-Aussendung: „Besonders dreist“ findet Claudia Gamon, Spitzenkandidatin der Neos für die kommende EU-Parlamentswahl, die Argumentation, laut der Uploadfilter nicht im Gesetz stehen. „Die Richtlinie sagt klar, dass Plattformen alles tun müssen, um die Veröffentlichung von urheberrechtsgeschütztem Inhalten zu verhindern. Und da führt kein Weg an Uploadfiltern vorbei! Es ist fahrlässig, etwas anderes zu behaupten“, sagt sie.

Urheberrecht-Anfechtung beim EuGH

Gamon möchte die Uploadfilter beim EuGH anfechten. „Ein automatisiertes Filtern von Inhalten vor der Veröffentlichung auf Online-Plattformen greift unverhältnismäßig in die Meinungs- und Informationsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger ein. Damit sind nicht nur Parodien, Satire und Memes in Gefahr, das widerspricht in jeder Hinsicht unseren liberalen Vorstellungen eines freien, offenen und demokratischen Internets,“ so Gamon.

Ein Startup-Unternehmer, der nicht namentlich genannt werden will, zeigt sich gegenüber dem brutkasten jedoch skeptisch: Die Anfechtung beim EuGH sei erst nach den besagten zwei Jahren möglich, das Verfahren selbst würde dann weitere ein bis drei Jahre dauern – in Summe also bis zu fünf Jahre Ungewissheit für europäische Unternehmen. Wer noch kann und die finanzielle Kraft dazu hat, wird Europa verlassen und den Firmensitz in Länder verlegen, „in denen Innovation noch willkommen ist und man nicht von Staat gezwungen wird, unbezahlbare amerikanische Filter Technologie zu lizenzieren“, sagt der Unternehmer abschließend.

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Ein halbes Jahr nach der Präsentation der „Industriestrategie 2035“ hat die österreichische Bundesregierung – in Form von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Infrastrukturminister Peter Hanke, Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn – gemeinsam mit Georg Kopetz, CEO und Co-Founder TTTECH, eine erste Zwischenbilanz vorgelegt. Demnach sind aktuell 42 der insgesamt 117 definierten Maßnahmen – was rund 35 Prozent entspricht – bereits umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung.

Um die Standortbedingungen für heimische Betriebe konkret zu verbessern, liegt der strategische Fokus der Regierung derzeit auf dem Abbau bürokratischer Hürden und der finanziellen Unterstützung beim Aufbau neuer Produktionskapazitäten. Zwei Kernmaßnahmen stehen dabei im Zentrum: das neue Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetz und ein frischer Fördercall der Austria Wirtschaftsservice (aws).

Beschleunigungsgesetz für Industrieanlagen

Um die oft langwierigen Genehmigungsverfahren für neue Produktionsanlagen zu straffen, geht mit dem heutigen 16. Juni 2026 der erste Teil des Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetzes in die Begutachtungsphase. Dieser erste Gesetzesabschnitt konzentriert sich spezifisch auf Anlagen im Bereich der Energie- und Umwelttechnologien.

Das in Begutachtung befindliche Gesetz sieht die Etablierung eines Fast-Track-Verfahrens vor: Das Wirtschaftsministerium kann Vorhaben künftig innerhalb einer Frist von 30 Tagen offiziell als „strategisches Projekt“ einstufen. Projekten, die diesen Status erhalten, wird in den behördlichen Genehmigungsverfahren rechtlich ein „überragendes öffentliches Interesse“ beigemessen. Dies soll formelle Hürden abbauen und die Verfahrensdauer signifikant reduzieren. Um die Unternehmen zudem nicht zwischen verschiedenen Zuständigkeiten aufzureiben, wird das Prinzip der „Single Points of Contact“ eingeführt. Bei den neun Bundesländern werden zentrale Kontaktstellen eingerichtet, die den Unternehmen künftig als alleinige Ansprechpartner durch die Genehmigungsverfahren dienen.

18 Millionen Euro für Pilotanlagen und Skalierung

Flankierend zu den administrativen Erleichterungen startet die Förderbank aws ein neues Impulsprogramm unter dem Titel „Industrielle Schlüsseltechnologien – Leitbetriebe 2030„. Der Call öffnete heute um 13:00 Uhr und ist mit einem Gesamtfördervolumen von 18 Millionen Euro dotiert. Das Programm soll Unternehmen in der ressourcenintensiven Phase zwischen technologischer Entwicklung und der tatsächlichen industriellen Produktion mit frischem Kapital unterstützen.

Die Eckdaten der Förderung

  • Zielgruppe: Mittlere und große österreichische Unternehmen, die eine industrielle Skalierungsfähigkeit aufweisen.
  • Ticketgröße: Pro eingereichtem Projekt können bis zu drei Millionen Euro an Förderung beantragt werden.
  • Projektvolumen: Das Gesamtinvestitionsvolumen der Projekte muss zwischen 1 und 50 Millionen Euro betragen.
  • Förderzweck: Gefördert werden Investitionen in neuartige Pilot-Produktionsanlagen mit hohem Innovationsgehalt sowie der Aufbau von wesentlichen Innovationsinfrastrukturen, wie etwa Laborinfrastruktur oder Reinräumen, innerhalb der neun definierten Schlüsseltechnologien.
  • Einreichfrist: Konzepte können bis Ende Oktober bei der aws eingereicht werden.

Neben diesen beiden primären Maßnahmen hob die Regierung in ihrer Halbjahresbilanz weitere Schritte hervor, die Innovationen „Made in Austria“ vorantreiben sollen. Dazu zählen unter anderem die Beschaffung eines KI-optimierten Hochleistungsrechners für die AI Factory Austria mit einem Investitionsvolumen von 53 Millionen Euro sowie eine anstehende Patentrechtsnovelle, die es KMU und Startups künftig ermöglichen soll, selbst genutzte Patente als bilanzierbare Vermögenswerte auszuweisen. Damit soll geistiges Eigentum besser nutzbar gemacht, Innovation gezielt gefördert und der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für innovative Unternehmen verbessert werden.

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