08.06.2022

EU einigt sich auf Frauenquote für Aufsichtsräte ab 2026

Ab 2026 gilt in der gesamten EU eine Geschlechterquote für Aufsichtsräte – auch rein weiblich sollen sie nicht besetzt werden.
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Warum eigentlich nicht 50:50? © Unsplash
Warum eigentlich nicht 50:50? © Unsplash

Am Dienstagabend konnte sich die EU auf eine EU-weite Frauenquote für Aufsichtsräte und Vorstände in börsennotierten Unternehmen einigen. Bereits seit 2012 lag der Vorschlag auf dem Tisch – zehn Jahre hat es gedauert, ihn durch alle Instanzen zu bringen. Greifen soll die Quote voll ab 2026. Bis dahin verpflichtet das Gesetz börsennotierte Unternehmen in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten mindestens 40 Prozent der Aufsichtsratspositionen oder 33 Prozent der Vorstands- und Aufsichtsratsposten weiblich zu besetzen – oder männlich, sollte es sich dabei um das unterrepräsentierte Geschlecht handeln. Sanktionen sind nicht vorgesehen – man setze auf den Druck der Öffentlichkeit.

Nur Frankreich erfüllt nationale Quote

Die Vertretung der Geschlechter in den Aufsichtsräten der Unternehmen ist von Land zu Land sehr unterschiedlich: In Estland sind 9 % der nicht geschäftsführenden Sitze von Frauen besetzt, in Frankreich mehr als 45 %. Letzteres hat sein eigenes gesetzliches Ziel von 40 % und ist der einzige EU-Staat, der diese Zahl übertrifft. Gesetzliche Vorgaben haben neben Frankreich bereits Deutschland, Italien und auch Österreich eingeführt. Staaten, die bereits nationale Quotenregeln haben, sollen von dem neuen EU-Gesetz ausgenommen werden.

Quotenregelungen greifen

In Österreich muss bei der Neubestellung von Aufsichtsräten in börsennotierten Unternehmen und Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeiter:innen eine Quote von 30 Prozent für jedes Geschlecht reserviert werden. Können diese Positionen nicht besetzt werden, bleiben die entsprechenden “Stühle” leer. Österreich liegt laut einer aktuellen Deloitte-Studie mit einer durchschnittlichen Quote von 28 Prozent Frauen in den Aufsichtsräten im globalen Mittelfeld. Laut EY ist der Anteil in den österreichischen Unternehmen, die unter die Quotenregelung fallen zuletzt sogar auf fast 30 Prozent gestiegen – in Unternehmen, die nicht unter die Regelung fallen, sieht die Lage jedoch ganz anders aus. In den Vorständen aller im Wiener Börsen Index gelisteten Unternehmen sind demnach nur 8,5 Prozent Frauen.

EY Mixed Leadership Barometer © EY Österreich
EY Mixed Leadership Barometer © EY Österreich

Spitzenreiter bei Geschlechterdiversität in Aufsichtsräten sind laut Deloitte neben Frankreich auch Norwegen mit 42 Prozent und Italien mit 37 Prozent Frauenanteil. Die Studie „Women in the Boardroom“ kommt zu dem Ergebnis, dass Quotenregelungen greifen.

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(c)Canva/Taxefy - Aleksej Sinicyn von Taxefy.

Nach den Aufregungen der letzten Jahre – das Finanzministerium bearbeitete die Anträge, die über das Startup eingebracht wurden, nicht mehr bzw. man wurde von der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) geklagt – gibt es nun Positives von Taxefy zu berichten.

Taxefy: 10.000 Anträge und 350.000 Downloads

Bei den zuletzt übermittelten 10.000 Anträgen konnte Taxefy für seine Kund:innen im Schnitt 959 Euro pro eingereichten Antrag geltend machen. Zudem hat das Startup die Cybersicherheit der App in puncto Datenschutz weiter ausgebaut, wie das Founder-Team mitteilt. Die App wurde in Österreich mittlerweile 350.000 Mal heruntergeladen.

“Die zahlreichen Verbesserungen und Erleichterungen bei der Bedienung von Taxefy sowie der Ausbau der Cybersicherheit sind bei unseren Kund:innen sehr gut angekommen. In den Sommermonaten konnten wir eine potenzielle Steuergutschrift erreichen, die bereits doppelt so hoch ist wie bei einer automatisch erstellten, antraglosen Arbeitnehmer:innenveranlagung. Das kommt den Menschen speziell in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten mehr als zugute”, sagt Aleksej Sinicyn, Gründer und Geschäftsführer von Taxefy.

SBA Research prüfte

Mit der neuen App-Version wurde laut dem Founder viel in die Sicherheit der App investiert, um die Userdaten bestmöglich zu schützen. Dabei wurde die IT-Infrastruktur der Taxefy-App auch durch das Institut SBA Research unterschiedlichen Belastungstests unterzogen. Und hat bestanden, wie man uns wissen lässt.

“Mit unserem neuen Sicherheitsupdate befinden wir uns auf dem aktuellsten Stand der Technik und können unseren Kund:innen ganz im Sinne der Datensicherheit den höchstmöglichen Schutz bieten”, so Sinicyn weiter.

Den Fokus auf Compliance gegenüber den Behörden und die Sicherheitsstandards zu erhöhen, verkündete Taxefy bereits im April. Seither wickelt das Startup ebenfalls alle Fälle über eine eigens für sie zuständige Steuerberatungskanzlei ab.

Steuernummer über Taxefy-App

Eine weitere Neuerung wurde in Taxefy für bisherige “Nicht-Erklärer:innen”, also Arbeitnehmer:innen, die noch nicht steuerlich erfasst wurden, eingeführt. Sofern sie noch keine Steuernummer haben, können User diese direkt über die App anfordern und “in Sekundenschnelle” erhalten.

Das Startup will mit seiner App maßgeblich dabei unterstützen, zu viel bezahlte Steuern unkompliziert und auch rückwirkend zurückzuholen. Und zwar selbst dann, wenn man bereits einen automatischen Steuerausgleich erhalten hat.

“Der automatische Steuerausgleich kann fünf Jahre rückwirkend mittels eines eigens eingebrachten Antrags digital überschrieben werden”, erklärt Zoltán Gálffy, Geschäftsführer der TAX APP TXFY Steuerberatungsgesellschaft mbH und der FALCON Beratungsgruppe. “Es lohnt sich daher immer, die eigene Steuererklärung aktiv einzureichen, um so die höchstmögliche Steuergutschrift zu erhalten.”

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