26.01.2022

(Erschreckend niedriger) neuer Höchstwert bei Frauenanteil in Österreichs Vorständen

Der Anteil der weiblichen Vorstandsmitglieder der im Wiener Börsen Index (WBI) gelisteten österreichischen Unternehmen hat sich seit 2015 mehr als verdoppelt.
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Frauenanteil Vorstände und Aufsichtsräte börsennotierte Unternehmen in Österreich
(c) Adobe Stock - Martin Villadsen

Zuerst die gute Nachricht: Der Frauenanteil in den Vorständen der im Wiener Börsen Index (WBI) gelisteten österreichischen Unternehmen war lau aktuellem „EY Mixed Leadership Barometer“ noch nie so hoch. Und nun die schlechte: Mit 8,5 Prozent (nach 7,3 Prozent vor einem halben Jahr) ist er noch immer erschreckend niedrig. Aktuell stehen 16 weibliche Vorstandsmitglieder 188 männlichen gegenüber. Seit Juli 2015, als der Frauenanteil mit damals 4,2 Prozent erstmals für diese Analyse erfasst wurde, hat dieser sich mehr als verdoppelt.

Keine Vorständin in 40 von 55 börsennotierten Unternehmen

Die meisten Frauen sind momentan in den Chefetagen in der Konsumgüterbranche anzutreffen, wo der Anteil bei 23,5 Prozent liegt. An zweiter Stelle folgt die Immobilienbranche (12,5 Prozent) und an dritter Stelle die Industrie (9,8 Prozent). Keine einzige Vorständin gibt es in fünf Branchen: Informationstechnologie, Automobil, Rohstoffe, Telekommunikation und Transport. Und eine weitere Negativ-Statistik: Insgesamt gibt es in 40 von 55 österreichischen börsennotierten Unternehmen noch keine Frau im Vorstand. Drei der 16 Frauen Vorständinnen leiten dafür das Unternehmen als CEO: Herta Stockbauer (BKS Bank), Silvia Schmitten-Walgenbach (CA-Immo) und Elisabeth Stadler (Vienna Insurance Group). Fünf Frauen stehen dem Finanz-Ressort vor.

EY Law-Partnerin Helen Pelzmann kommentiert in einer Aussendung: „Wenn wir in den kommenden Jahren immer mehr Frauen an den Unternehmensspitzen sehen, wird das eine enorme Signalwirkung entfalten. Es ist erwiesen, dass gerade inspirierende Role Models talentierte Frauen auf ihrem Karriereweg bestärken und ermutigen, den Aufstieg trotz Hindernissen auf sich zu nehmen – ohne weibliche Vorbilder in den Vorstandsetagen fehlt dieser motivierende Antrieb. Außerdem ist es wichtig, Frauen in den Besetzungsprozessen einzubinden, denn sonst werden kaum neue Aufsichtsrätinnen und Vorständinnen berufen“.

Frauenanteil in österreichischen Vorständen und Aufsichtsräten
(c) EY Österreich

Frauenanteil in Aufsichtsräten: „Genderquote zeigt Wirkung“

Etwas besser ist die Lage in den Aufsichtsräten der WBI-Unternehmen, wo allerdings auch seit 2018 für 21 von den 53 im Index notierten Unternehmen eine gesetzliche 30 Prozent-Frauenquote gilt. Inzwischen gibt es in 49 der 55 untersuchten Unternehmen mindestens eine Frau im Aufsichtsrat. Beinahe drei Viertel der österreichischen WBI-Unternehmen haben mindestens zwei weibliche Aufsichtsratsmitglieder. Der Anteil ist damit von zuletzt 28,7 auf 29,7 Prozent gestiegen – ebenfalls ein neuer Höchststand. Insgesamt gibt es nun 157 Aufsichtsrätinnen, um acht mehr als im Vorjahr (149). Gegenüber August 2021 hat sich die Gesamtzahl der Aufsichtsratsmitglieder von 520 auf 529 erhöht, 372 davon sind Männer.

Am höchsten ist der Anteil weiblicher Aufsichtsratsmitglieder in der Immobilien- (37,2 Prozent) und Energiebranche (37,1 Prozent). Dahinter folgen die Finanz- und die Telekommunikationsbranche, wo jeweils genau jedes dritte Aufsichtsratsmitglied weiblich ist. Am niedrigsten ist der Anteil weiblicher Gremiumsmitglieder mit 16,7 Prozent aktuell in der Rohstoffbranche.

Pelzmann kommentiert: „Die Genderquote zeigt Wirkung, es gibt 56 weibliche Aufsichtsratsmitglieder mehr als zum Zeitpunkt des Inkrafttretens. Dieser Zuwachs ist zu einem überwiegenden Teil darauf zurückzuführen, dass jene österreichischen im WBI notierten Unternehmen, die die Quote erfüllen müssen, mehr Aufsichtsratsposten an Frauen vergeben haben. Allerdings ist das Ziel noch nicht erreicht. Fast jedes fünfte verpflichtete österreichische Unternehmen muss die Frauenquote im Aufsichtsrat bei der nächsten Wahl erhöhen“.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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