08.06.2022

EU einigt sich auf Frauenquote für Aufsichtsräte ab 2026

Ab 2026 gilt in der gesamten EU eine Geschlechterquote für Aufsichtsräte – auch rein weiblich sollen sie nicht besetzt werden.
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Warum eigentlich nicht 50:50? © Unsplash
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Am Dienstagabend konnte sich die EU auf eine EU-weite Frauenquote für Aufsichtsräte und Vorstände in börsennotierten Unternehmen einigen. Bereits seit 2012 lag der Vorschlag auf dem Tisch – zehn Jahre hat es gedauert, ihn durch alle Instanzen zu bringen. Greifen soll die Quote voll ab 2026. Bis dahin verpflichtet das Gesetz börsennotierte Unternehmen in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten mindestens 40 Prozent der Aufsichtsratspositionen oder 33 Prozent der Vorstands- und Aufsichtsratsposten weiblich zu besetzen – oder männlich, sollte es sich dabei um das unterrepräsentierte Geschlecht handeln. Sanktionen sind nicht vorgesehen – man setze auf den Druck der Öffentlichkeit.

Nur Frankreich erfüllt nationale Quote

Die Vertretung der Geschlechter in den Aufsichtsräten der Unternehmen ist von Land zu Land sehr unterschiedlich: In Estland sind 9 % der nicht geschäftsführenden Sitze von Frauen besetzt, in Frankreich mehr als 45 %. Letzteres hat sein eigenes gesetzliches Ziel von 40 % und ist der einzige EU-Staat, der diese Zahl übertrifft. Gesetzliche Vorgaben haben neben Frankreich bereits Deutschland, Italien und auch Österreich eingeführt. Staaten, die bereits nationale Quotenregeln haben, sollen von dem neuen EU-Gesetz ausgenommen werden.

Quotenregelungen greifen

In Österreich muss bei der Neubestellung von Aufsichtsräten in börsennotierten Unternehmen und Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeiter:innen eine Quote von 30 Prozent für jedes Geschlecht reserviert werden. Können diese Positionen nicht besetzt werden, bleiben die entsprechenden “Stühle” leer. Österreich liegt laut einer aktuellen Deloitte-Studie mit einer durchschnittlichen Quote von 28 Prozent Frauen in den Aufsichtsräten im globalen Mittelfeld. Laut EY ist der Anteil in den österreichischen Unternehmen, die unter die Quotenregelung fallen zuletzt sogar auf fast 30 Prozent gestiegen – in Unternehmen, die nicht unter die Regelung fallen, sieht die Lage jedoch ganz anders aus. In den Vorständen aller im Wiener Börsen Index gelisteten Unternehmen sind demnach nur 8,5 Prozent Frauen.

EY Mixed Leadership Barometer © EY Österreich
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Spitzenreiter bei Geschlechterdiversität in Aufsichtsräten sind laut Deloitte neben Frankreich auch Norwegen mit 42 Prozent und Italien mit 37 Prozent Frauenanteil. Die Studie „Women in the Boardroom“ kommt zu dem Ergebnis, dass Quotenregelungen greifen.

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Was brauchen Startups, um erfolgreich zu sein? In vielen Fällen: Kapital. Die Wirtschaftsprüfungskanzlei Forvis Mazars hat sich Erfolgsstrategien von mehr als 1.700 Startups aus über 100 Ländern angesehen und im Rahmen der Female Founder Challenge untersucht. Am Ende definierte man vier Faktoren, die erfolgreiches Fundraising ausmachen.

Vier Schritte zur Kapitalbeschaffung

1. Richtige Menge

Zuerst sei entscheidend, die richtige Menge an Kapital zu beschaffen. Dabei sei Forvis Mazars zufolge “eine sorgfältige Bewertung der eingeworbenen Beträge und die Unternehmensbewertung” wichtig.

2. Richtiger Zeitpunkt

Als zweiten Schritt müsse man den richtigen Zeitpunkt für die Kapitalbeschaffung finden. Dieser hänge von der Reife des Unternehmens, der Markttraktion und der Tragfähigkeit des Geschäftsmodells ab. Der Studie von Forvis Mazars zufolge würden 79 Prozent der Unternehmen innerhalb der ersten fünf Jahre Kapital beschaffen. Nur 19 Prozent würden das erst später tun.

3. Richtige Gründe

Schritt drei ist eigentlich der Wichtigste: Was ist der Grund für die Kapitalbeschaffung? Sie dürfe kein Selbstzweck sein, sondern müsse der Erreichung bestimmter Ziele dienen. Man brauche neben Kapital auch eine klare Markenstrategie, ein aufgebautes Netzwerk und Fachwissen.

4. Richtige Partner:innen

Abschließend ist auch die Auswahl der Investor:innen entscheidend: Welche Personen oder Fonds verstehen das Unternehmen, teilen die Unternehmenswerte und bringen relevantes Fachwissen und Netzwerke mit?

Hürden in Bürokratie

Peter Wundsam, Partner bei Forvis Mazars in Österreich, betont die Notwendigkeit einer Entbürokratisierung: “Gründerinnen und Gründer stehen immer noch vor zahlreichen Hürden wie gewerberechtlichen Bestimmungen und hohen Lohnkosten, obwohl die Einführung der FlexKapG (Flexible Kapitalgesellschaft) bereits ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung war.”

Ähnliche Forderungen sind auch im Working Paper “Vision 2030” von AustrianStartups, invest.austria, der Jungen Wirtschaft und StartupNOW zu finden – brutkasten berichtete. In Österreich würden steuerliche Anreize fehlen, die Privatpersonen dazu motivieren, in Startups oder VC-Fonds zu investieren. Ein großes Potential für Risikokapitalfinanzierungen bleibe so hierzulande ungenutzt.

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