06.07.2022

EU will Startups Zugang zu Kapital erleichtern – auch an der Börse

Die EU will mit einer Innovation Agenda 45 Milliarden Euro Kapital für Startups hebeln.
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Neuer 2 Milliarden Euro EU-Technologie-VC-Fonds - EIC-Fonds
(c) Adobe Stock - Grecaud Paul

Die EU-Kommission will mit einer neuen Innovation Agenda Startups in zwei Bereichen das Wachstum erleichtern: dem Zugang zu Talent und dem Zugang zu Kapital. Die Entwürfe der Agenda sind Medien wie Politico und Bloomberg zugespielt worden und zeigen teilweise recht konkrete Maßnahmen auf. 45 Milliarden Euro an privatem Kapital will die EU damit für Startups in Europa hebeln. Geplant sind unter anderem Erleichterungen bei stock options, mit denen Startups gerne Schlüsselkräfte locken oder Maßnahmen zur stärkeren Einbindung von Pensionskassen und Versicherungen bei Risikokapital. Am greifbarsten sind die Pläne aber offenbar bei der Finanzierung von Startups über einen Börsengang.

Stimmrechte nach dem Börsengang

Der sogenannte EU Listing Act soll noch heuer die Voraussetzungen für ein Börsenlisting senken. Seit November 2021 läuft dafür eine Konsultation – Ziel ist, kleineren und mittleren Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern. In der Konsultation ging unter anderem vor die Zulassungsfolgepflichten und vor allem -kosten zu senken. Der Listing Act sollte auch den Umgang mit Aktien mit Mehrstimmrechten und Zwei-Klassen-Aktiensysteme vereinfachen, um Gründer:innen den Erhalt der Kontrolle über ihr Unternehmen zu ermöglichen. Vor allem die Vorschriften für Aktien in zwei Klassen könnten in der EU harmonisiert werden, berichtet Bloomberg.

Stock options: Schwierige Mission

Die übrigen Punkte der Innovation Agenda dürften noch weniger greifbar sein. Das gilt etwa für stock options – laut Politico sieht die Agenda dafür eine Arbeitsgruppe vor, die erarbeiten soll, wie EU-Mitgliedsländer Startups in diesem Punkt das Leben erleichtern könnten. Im Rennen um die besten Talente setzen Startups bei der Entlohnung von Schlüsselkräften gerne auf ein Paket aus Cash und Unternehmensanteilen. In vielen Ländern, darunter auch Österreich, ist das steuerlich so unattraktiv, das dafür Umgehungen gefunden werden – etwa Phantom Shares. Steuerliche Angelegenheiten liegen jedoch in der Hand der Mitgliedsstaaten, was die Möglichkeiten der EU in diesem Punkt schmälert.

Um im globalen Wettlauf um Talente eine bessere Chance zu haben, will die EU zudem eine Talenteinitiative starten, die „eine Million Menschen aus der Spitzentechnologie“ in die EU holen soll. Geplant sind spezielle Startup-Visa für Talent aus Drittländern. Für diesen Bereich will die EU 20 Millionen Euro in die Hand nehmen und damit privates Kapital hebeln.

Gespräche mit institutionellen Anlegern

Unkonkret sind die Pläne, Pensionsfonds und Versicherungen stärker in den Risikokapital-Markt einzubinden. Darin sehen Expert:innen bereits seit Jahren ein noch ungehobenes Potenzial an Kapital, das in Risikokapitalfonds fließen könnte. „Die Kommission wird führende Vertreter großer institutioneller Anleger (Renten-, Versicherungs- und Staatsfonds) an einen Tisch holen, um Möglichkeiten und Anforderungen für eine Erhöhung der Investitionen in VC-Fonds auszuloten“, heißt es in dem Agenda-Entwurf laut Politico.

Gender- und Diversitätsindex

Laut Bloomberg will die EU-Kommission auch den „Innovation Gap“ zwischen reicheren und ärmeren Regionen in der EU adressieren und dafür „Deep-Tech Innovation Valleys“ einrichten, die vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung mit 10 Milliarden Euro unterstützt werden sollen. Um den Frauenanteil unter Deep-Tech-Gründer:innen zu heben, will die EU künftig zudem einen Gender- und Diversitätsindex für Startups schaffen, der die Datenbasis für Maßnahmen bilden soll.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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