25.02.2022

Vorerst doch keine Abstimmung über EU-Bitcoin-Verbot aus Umweltgründen

Am 28. Februar sollte über einen Entwurf abgestimmt werden, der ein Verbot von Kryptowährungen mit Proof-of-Work-Mechanismus vorsieht - auch Bitcoin wäre betroffen. Nun wurde die Abstimmung aber abgesetzt.
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Abstimmung über De-Facto-EU-Bitcoin-Verbot abgesetzt
(c) Adobe Stock - Teerasak

Ein neuer EU-Gesetzesentwurf sorgte in der Krypto-Welt in den vergangenen Tagen für Unruhe. Konkret geht es um einen sogenannten „finalen Kompromissvorschlag“ des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON). In dem umfassenden Papier wird eine Definition und Einteilung von Kryptowerten in nachhaltig und nicht-nachhaltig vorgenommen. Kryptowährungen mit „ökologisch nicht nachhaltigen Konsensmechanismen“ dürften laut Entwurf ab dem 1. Januar 2025 in der EU nicht mehr emittiert oder gehandelt werden. „Insbesondere dürfen sie den Kauf oder Handel mit solchen Krypto-Vermögenswerten nicht erleichtern und keine Verwahrungsdienste für solche Krypto-Vermögenswerte anbieten“, heißt es im Wortlaut. Das vorgeschlagene Gesetz würde in dieser Form auch Bitcoin betreffen und de facto ein Verbot innerhalb der EU darstellen.

Abkehr von Proof-of-Work-Mechanismus bei Bitcoin nahezu ausgeschlossen

Denn mit „ökologisch nicht nachhaltigen Konsensmechanismen“ ist primär der „Proof-of-Work“-Mechanismus gemeint, der bei Bitcoin und zahlreichen anderen großen Kryptowährungen genutzt wird. Der öffentlich bekanntere, direkt damit verbundene Begriff ist „Mining“, das mit einen sehr hohen Energieverbrauch haben kann. Ob dieser Verbrauch bei Bitcoin tatsächlich so hoch ist, wie oftmals medial kolportiert, ist unter Expert:innen übrigens umstritten.

Auch in der Branche gibt es zahlreiche Bemühungen, vom Proof-of-Work-Mechanismus abzugehen. Bei der zweitgrößten Kryptowährung Ethereum soll – nach langjährigen Plänen, Ankündigungen und mehreren Verschiebungen – dieses Jahr endgültig der Umstieg auf den deutlich weniger energieintensiven Proof-of-Stake-Mechanismus erfolgen. Neuere Kryptowährungen wurden von Beginn an mit anderen Mechanismen konzipiert. Bei Bitcoin gilt es aber als praktisch ausgeschlossen, dass der Umstieg auf einen anderen Mechanismus großflächig gelingen könnte, da die Nutzer:innen sich im Zuge einer Abspaltung aktiv dafür entscheiden müssten.

„Missinterpretiert“: Abstimmung über EU-Bitcoin-Verbot abgesetzt

Das mögliche Proof-of-Work-Verbot in der EU hat laut Medienberichten zumindest in Deutschland Anhänger bei Sozialdemokraten, Grünen und Linken. Vor allem Liberale sprechen sich vehement dagegen aus. Abgestimmt hätte der Gesetzesentwurf am kommenden Montag, 28. Februar, werden sollen. Auch im Fall einer Entscheidung für den Entwurf wäre ein EU-Bitcoin-Verbot ab 2025 nicht besiegelt gewesen, da ein mehrmonatiger Trilog zwischen dem Europäischen Parlament, der EU-Kommission und dem Europäischen Rat gefolgt hätte.

Soweit dürfte es aber nun gar nicht kommen. Denn die Abstimmung wurde vorerst abgesetzt. Der ECON-Vorsitzende Stefan Berger sieht den Gesetzesentwurf missverstanden, wie er in einem Twitter-Thread (siehe oben) ausführt. „Als Berichterstatter ist es für mich zentral, dass der MiCA-Bericht [Anm. d. Red.: „Markets in Crypto Assets“] nicht als de-facto-Bitcoin-Verbot missinterpretiert wird“, schreibt Berger. „Die Diskussion um MiCA weist darauf, dass einzelne Passagen des Berichtsentwurfs missverständlich interpretiert und als Proof-of-Work-Verbot aufgefasst werden können. Es wäre fatal, wenn das EU-Parlament mit einer Abstimmung unter diesen Umständen ein falsches Signal vermitteln würde“. Er wolle daher die Verhandlungen mit den anderen Fraktionen wieder aufnehmen, um einen Rechtsrahmen zu schaffen, der Proof-of-Work nicht prinzipiell infrage stelle.

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iDWELL-Gründer und CEO Alexander Roth mit COO Anna-Katharina Matzenberger | Foto: iDWELL

Das 2017 gegründete Wiener PropTech iDWELL hat sich frisches Kapital gesichert: Der US-Kapitalgeber Riverside Acceleration Capital (RAC) stellt dem Unternehmen einen siebenstelligen Euro-Betrag zur Verfügung. Anders als bei der Finanzierungsrunde im November 2024 handelt es sich diesmal aber um kein Investment im klassischen Sinn.

„Es handelt sich um eine nicht verwässernde Wachstumsfinanzierung. Die Eigentümerstruktur von iDWELL wird dadurch nicht verändert“, bestätigt Gründer und CEO Alexander Roth auf Anfrage von brutkasten. Zu Laufzeit, exakter Höhe und Rückzahlungsmodell will sich das Unternehmen nicht äußern: Mit RAC sei Stillschweigen vereinbart worden.

RAC verfolgt nach eigener Darstellung zwei Strategien: Minderheitsbeteiligungen über RAC Growth Equity und nicht verwässernde Wachstumsdarlehen über RAC Growth Lending. Nach eigenen Angaben hat der Kapitalgeber seit seiner Gründung 2016 mehr als 100 B2B-Softwareunternehmen unterstützt. RAC ist Teil von The Riverside Company.

Bestandsinvestoren: Unterstützung ja, Beteiligung offen

Im November 2024 hatte iDWELL rund zehn Millionen Euro in einer klassischen Runde aufgenommen (brutkasten berichtete). Lead-Investor war die Amsterdamer Investmentgesellschaft Knight Capital, auch die bestehenden Investoren Flashpoint Venture aus London und Wecken & Cie aus Basel beteiligten sich.

Warum diesmal Fremd- statt Eigenkapital, beantwortet Roth allgemein: „In der aktuellen Unternehmensphase war eine nicht verwässernde Finanzierung die passende Lösung.“ Seit der letzten Runde habe man den Umsatz „signifikant“ gesteigert. Konkrete Zahlen nennt das Unternehmen nicht. Die langjährigen Bestandsinvestoren würden den eingeschlagenen Wachstumskurs „weiterhin voll“ unterstützen. Ob sie sich an der aktuellen Finanzierung beteiligt haben, lässt die Antwort offen.

Auch auf die Frage, wie stark der wiederkehrende Jahresumsatz (ARR) zuletzt gewachsen ist und ob iDWELL heute cash-flow-positiv arbeitet, gibt es keine Zahlen. Man verfüge über eine „solide langfristige Basis“, heißt es dazu.

Kapital fließt in KI-Produkte

Das Geld soll in den Ausbau der KI-gestützten Produktwelt fließen. Ein Schwerpunkt liegt auf „iDWELL Finance“, einer Lösung für automatisiertes Rechnungsmanagement. Sie stammt vom Wiener Startup domonda, an dessen Finanzsoftware sich iDWELL im Dezember 2025 die exklusiven Rechte für die Immobilienbranche gesichert hatte (brutkasten berichtete). Domonda hatte im Juni 2023 Insolvenz angemeldet und wurde zwei Monate später saniert. Nach Angaben von iDWELL setzten Ende 2025 rund 100 Immobilienunternehmen die Lösung ein.

Zweiter Baustein ist die hauseigene KI „Greta-AI“, die Verwaltungs-, Dokumentations- und Rechnungsprozesse automatisieren soll. Christian Stein, Senior Partner bei RAC, verweist auf die Positionierung im deutschsprachigen Raum und das Ökosystem an ERP-Integrationen, mit dem iDWELL die Digitalisierung der professionellen Immobilienverwaltung vorantreiben könne.

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