25.02.2022

Vorerst doch keine Abstimmung über EU-Bitcoin-Verbot aus Umweltgründen

Am 28. Februar sollte über einen Entwurf abgestimmt werden, der ein Verbot von Kryptowährungen mit Proof-of-Work-Mechanismus vorsieht - auch Bitcoin wäre betroffen. Nun wurde die Abstimmung aber abgesetzt.
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Abstimmung über De-Facto-EU-Bitcoin-Verbot abgesetzt
(c) Adobe Stock - Teerasak

Ein neuer EU-Gesetzesentwurf sorgte in der Krypto-Welt in den vergangenen Tagen für Unruhe. Konkret geht es um einen sogenannten „finalen Kompromissvorschlag“ des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON). In dem umfassenden Papier wird eine Definition und Einteilung von Kryptowerten in nachhaltig und nicht-nachhaltig vorgenommen. Kryptowährungen mit „ökologisch nicht nachhaltigen Konsensmechanismen“ dürften laut Entwurf ab dem 1. Januar 2025 in der EU nicht mehr emittiert oder gehandelt werden. „Insbesondere dürfen sie den Kauf oder Handel mit solchen Krypto-Vermögenswerten nicht erleichtern und keine Verwahrungsdienste für solche Krypto-Vermögenswerte anbieten“, heißt es im Wortlaut. Das vorgeschlagene Gesetz würde in dieser Form auch Bitcoin betreffen und de facto ein Verbot innerhalb der EU darstellen.

Abkehr von Proof-of-Work-Mechanismus bei Bitcoin nahezu ausgeschlossen

Denn mit „ökologisch nicht nachhaltigen Konsensmechanismen“ ist primär der „Proof-of-Work“-Mechanismus gemeint, der bei Bitcoin und zahlreichen anderen großen Kryptowährungen genutzt wird. Der öffentlich bekanntere, direkt damit verbundene Begriff ist „Mining“, das mit einen sehr hohen Energieverbrauch haben kann. Ob dieser Verbrauch bei Bitcoin tatsächlich so hoch ist, wie oftmals medial kolportiert, ist unter Expert:innen übrigens umstritten.

Auch in der Branche gibt es zahlreiche Bemühungen, vom Proof-of-Work-Mechanismus abzugehen. Bei der zweitgrößten Kryptowährung Ethereum soll – nach langjährigen Plänen, Ankündigungen und mehreren Verschiebungen – dieses Jahr endgültig der Umstieg auf den deutlich weniger energieintensiven Proof-of-Stake-Mechanismus erfolgen. Neuere Kryptowährungen wurden von Beginn an mit anderen Mechanismen konzipiert. Bei Bitcoin gilt es aber als praktisch ausgeschlossen, dass der Umstieg auf einen anderen Mechanismus großflächig gelingen könnte, da die Nutzer:innen sich im Zuge einer Abspaltung aktiv dafür entscheiden müssten.

„Missinterpretiert“: Abstimmung über EU-Bitcoin-Verbot abgesetzt

Das mögliche Proof-of-Work-Verbot in der EU hat laut Medienberichten zumindest in Deutschland Anhänger bei Sozialdemokraten, Grünen und Linken. Vor allem Liberale sprechen sich vehement dagegen aus. Abgestimmt hätte der Gesetzesentwurf am kommenden Montag, 28. Februar, werden sollen. Auch im Fall einer Entscheidung für den Entwurf wäre ein EU-Bitcoin-Verbot ab 2025 nicht besiegelt gewesen, da ein mehrmonatiger Trilog zwischen dem Europäischen Parlament, der EU-Kommission und dem Europäischen Rat gefolgt hätte.

Soweit dürfte es aber nun gar nicht kommen. Denn die Abstimmung wurde vorerst abgesetzt. Der ECON-Vorsitzende Stefan Berger sieht den Gesetzesentwurf missverstanden, wie er in einem Twitter-Thread (siehe oben) ausführt. „Als Berichterstatter ist es für mich zentral, dass der MiCA-Bericht [Anm. d. Red.: „Markets in Crypto Assets“] nicht als de-facto-Bitcoin-Verbot missinterpretiert wird“, schreibt Berger. „Die Diskussion um MiCA weist darauf, dass einzelne Passagen des Berichtsentwurfs missverständlich interpretiert und als Proof-of-Work-Verbot aufgefasst werden können. Es wäre fatal, wenn das EU-Parlament mit einer Abstimmung unter diesen Umständen ein falsches Signal vermitteln würde“. Er wolle daher die Verhandlungen mit den anderen Fraktionen wieder aufnehmen, um einen Rechtsrahmen zu schaffen, der Proof-of-Work nicht prinzipiell infrage stelle.

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Mitarbeiterbeteiligung - Werner Wutscher | (c) Luiza Puiu
Werner Wutscher | (c) Luiza Puiu

Transkribus ist eine KI-Plattform, die historische Handschriften automatisch erkennt. Entstanden ist sie an der Universität Innsbruck, heute ist sie als Europäische Genossenschaft organisiert und wird weltweit von Archiven und Forschenden genutzt. Ein Paradebeispiel für ein akademisches Spinoff, nur eben keines aus der Technik, sondern aus den Geisteswissenschaften. Genau solche Gründungen will ein neuer Ausgründungsrahmen künftig systematisch ermöglichen.

„SHAPE Austria“ wurde im Rahmen der ECN-Konferenz von Werner Wutscher (New Venture Scouting) und Sektionschef Elmar Pichl vom Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) vorgestellt. SHAPE steht für Social Sciences, Humanities and the Arts for People and the Economy. Der Bericht ergänzt den Ausgründungsrahmen von 2024, der den Hochschulen erstmals einheitliche Standards für Spinoffs vorgab. „Da war der klare Fokus auf skalierbare, technologieorientierte Startups. Die Geisteswissenschaften, Sozialwissenschaften und Künste sind zu kurz gekommen“, sagt Wutscher. Das Ministerium habe den Rahmen komplettieren wollen.

27 Institutionen in der Arbeitsgruppe

Erarbeitet wurde der Bericht von November 2025 bis Juni 2026 mit einer Arbeitsgruppe aus 27 Institutionen, darunter 16 Hochschulen von der Universität Wien über das Mozarteum bis zur Kunstuniversität Linz. Dazu kamen Interviews mit 16 Einrichtungen, die bereits weiter sind, etwa dem britischen ARC Accelerator, der Erasmus University Rotterdam oder der Universität Köln.

Das Ergebnis sind elf Empfehlungen, sechs an die Leitungsebene der Hochschulen, fünf an Transferstellen und Career Center. „Um auch strategische Themen zu diskutieren, braucht man unbedingt auch die Leitungsebene, also die Rektorate für diese Diskussionen“, so Wutscher.

Andere Sprache, andere Strukturen

Der zentrale Befund: Gründungen aus diesen Disziplinen folgen einer anderen Logik. Sie entstehen selten aus einer Marktchance, sondern aus einem gesellschaftlichen Problem. Im Bericht ist von „Reluctant Founders“ die Rede, Menschen, die nicht primär ein Unternehmen aufbauen, sondern etwas verändern wollen. „Du musst sehr stark über die Wirkung reden, über den Impact reden, um die dann gut abzuholen“, sagt Wutscher. Empfohlen wird ein „Prinzip der Zweisprachigkeit“: nach innen Wirkungssprache, nach außen klassische Startup-Begriffe, damit Finanzierung und Netzwerke nicht verschlossen bleiben. Statt von Kund:innen spricht man dann von Audiences.

Strukturell sind SHAPE-Gründungen meist günstiger und schneller als Tech-Spinoffs: kein Labor, kein Patentierungsprozess, kürzere Validierungszyklen. Dafür braucht es niederschwellige, mehrstufige Begleitung und offene Rechtsformen. Statt der GmbH kann auch ein Verein, eine Genossenschaft oder ein Hybridmodell passen. „Wenn du einen Verein gründest, um Gesundheitspolitik zu promoten, brauchst du kein Labor“, so Wutscher.

Soft IP statt Patente

Ein eigener Schwerpunkt gilt dem geistigen Eigentum. Wo keine Patente entstehen, sondern Urheberrecht, Software, Daten oder Know-how, greifen die üblichen IP-Richtlinien nicht. Der Bericht empfiehlt getrennte Regeln für Hard und Soft IP mit deutlich günstigeren Konditionen und nennt als Benchmark die University of Bristol: 20 Prozent Beteiligung bei patentbasierten Spinoffs, fünf Prozent bei „IP light“, null Prozent ohne verwertbares IP. Leitprinzip: so offen wie möglich, so geschlossen wie nötig, inklusive Creative-Commons- und Open-Source-Lizenzen.

Weil die Wirkung im Vordergrund steht, sollen Hochschulen auch nicht auf Lizenzeinnahmen hoffen, sondern Impact messen. Anlage 1 des Berichts liefert dafür beispielhafte Indikatoren, von erreichten Nutzer:innen bis zu Impact Case Studies.

Netzwerk und gemeinsames Programm

Weil die Pipelines einzelner Hochschulen klein sind, empfiehlt der Bericht ein österreichweites SHAPE-Netzwerk nach dem Vorbild des britischen Aspect Network und ein gemeinsames Frühphasenprogramm, angedockt an bestehende Strukturen wie AplusB, ECN oder die Ludwig Boltzmann Gesellschaft. New Venture Scouting koordiniert dafür ein Jahr lang Quartalstreffen der Arbeitsgruppe. Dazu kommt die Forderung, Transfer und Gründung in Berufungen und Evaluierungen anzuerkennen, im Sinne der CoARA-Initiative, die von rein publikationsbasierten Metriken abrücken will.

Die Beispiele in Anlage 2 reichen von ArtWave, einem Startup zweier Opernsängerinnen für Stressreduktion und Burnout-Prävention, über die Praxissoftware freudio für Psychotherapeut:innen bis zur Kärntner Freiwilligenplattform inmojo. „Wir haben noch sehr wenige. Deswegen haben wir den Ausgründungsrahmen um Success Stories ergänzt, damit sich die Leute das vorstellen können“, sagt Wutscher.

„Da wären wir mit vorne dabei“

Für Wutscher ist der Zeitpunkt entscheidend: Die großen Fragen rund um KI, Ethik oder Medizin bräuchten interdisziplinäre Teams. Und beim SHAPE-Thema stehe ganz Europa noch am Anfang. „Deswegen wäre das jetzt so spannend, wenn wir das jetzt starten könnten. Da wären wir mit vorne dabei.“

Bleibt der Haken: das neue Universitätsbudget. Wutscher, der auch Vorsitzender des Universitätsrats der Universität Klagenfurt ist, nennt die Kürzungen einen „massiven Dämpfer“. Die große Herausforderung sei, „dass diese Einsparungen nicht dazu führen, dass Innovation und das Neue gedrosselt werden“. Gerade bei Entrepreneurship-Aktivitäten sei die Entwicklung zuletzt nach oben gegangen: Österreichweit gebe es mittlerweile 31 Forschungs-Spinoffs, 2024 waren es noch 25.

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