02.01.2024

„Allererste FlexCo“: Am 1.1. knapp nach Mitternacht gab es bereits mehrere FlexKaps

Über unterschiedliche Wege wollten mehrere Unternehmen zur ersten FlexKap Österreichs werden. Eine davon heißt sogar "Allererste FlexCo".
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FlexKap FlexCo
Screenshot

Die erste FlexKap bzw. FlexCo, die „tatsächlich“ erste, die „wirklich“ erste oder doch die – im Firmenbuch namentlich – „Allererste FlexCo“. Bei brutkasten meldeten sich rund um Silvester mehrere Startups bzw. Anwaltskanzleien, die alle den Titel „erste FlexKap Österreichs“ für sich beanspruchen. Welche nun wirklich die erste Gesellschaft mit der neuen Rechtsform ist, bleibt bis zu einem gewissen Grad Interpretationssache. Fest steht: Wer am heutigen 2. Jänner, dem ersten Werktag im neuen Jahr gründet, ist zu spät. Viel zu spät.

Anwalt reichte Firmenbuchantrag 15 Sekunden nach Mitternacht ein

Um ganz vorne dabei zu sein, verzichtete eine ganze Reihe von Beteiligten sogar auf Sekt, Walzer und Co zu Neujahr um 0:00 Uhr. So etwa der Grazer Anwalt Wolfgang Stenzel, der am 1. Jänner 15 Sekunden nach Mitternacht den Firmenbuchantrag für die neue Seedback FlexCo von Gabriel Heiml und Sebastian Körber einbrachte. Der nötige Notariatsakt wurde bereits im Vorhinein am 28.12. via Notarity von Notarsubstitut Bernhard Plasser vom Notariat Dr. Christian Frühwirth erstellt. Bearbeitet wurde der Firmenbuchantrag dann aber doch erst heute am Werktag – das treffe aber bei allen FlexKaps zu, betont Gründer Heiml gegenüber brutkasten.

Geschäftskonto machte Seedback FlexCo fast einen Strich durch die Rechnung

Schon im Vorfeld wäre das Unterfangen aber fast gescheitert, erzählt Heiml: „Nach der Unterschrift [des Notariatsakts] war ich am Weg nach Schladming, um dort diesen Meilenstein auf der Skipiste zu feiern. Da erreichte mich die Nachricht, dass es aufgrund der späten Beschließung des Gesetzes Schwierigkeiten geben könnte das Geschäftskonto noch 2023 zu gründen. Das hätte unser Unterfangen, sofort zu Nichte gemacht, da die Stammeinlage vor Gründung einbezahlt werden muss“, so der Gründer. Nach vielen Telefonaten von der Skipiste aus, habe man eine neue Strategie gehabt. Letztlich habe man viel Unterstützung von der Ersten Bank erhalten und ein Treuhandkonto über Notarsubstitut Plasser genutzt.

Business & Biceps-Gründer zu Mitternacht im virtuellen Notar-Termin

Für die Business & Biceps FlexCo legten nicht nur das Gründer-Duo Patrick Taschner und Beniamino Grossrubatscher, sondern auch Notar Peter Puhr vom Notariat Puhr & Partner in Wiener Neustadt eine Nachtschicht ein. „Die Gründungsdokumente wurden in den virtuellen Datenraum der Notare hochgeladen, der Gesellschaftsvertrag wurde im Zuge der Videokonferenz nochmal sehr detailreich und in allen Facetten durchbesprochen und daraufhin von den Gründern mit ihrer ID Austria digital unterschrieben. Zum Zwecke der raschen Eintragung im Firmenbuch wurde das Stammkapital direkt auf mein Treuhandkonto bei der Notartreuhandbank einbezahlt“, erklärt Notar Puhr in einer Aussendung. Laut Startup war die Gründung um 0:01 Uhr und 44 Sekunden abgeschlossen.

Startup-Anwalt Strasser: „Wir reichen sicher nicht um Mitternacht ein“

Nichts von Nachtschichten zu Silvester hält dagegen Startup-Anwalt Christof Strasser. „Für uns war klar: Wir reichen sicher nicht um Mitternacht ein, weil wir da Feuerwerk schauen und unsere Kinder im Arm halten“, sagt er gegenüber dem brutkasten. Dennoch beansprucht der Jurist für sich, nicht nur die erste, sondern sogar die ersten drei FlexKaps gegründet zu haben. Eine davon ist das PropTech-Startup Propcorn FlexCo. Die anderen beiden gründete Strasser als „experimentelle FlexCos“ selbst über sein Unternehmen 42law. Und er nannte sie, „um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen“, „Erste FlexCo“ und „Allererste FlexCo“.

„Erste“ und „Allererste FlexCo“ mit „aufschiebend bedingter Gründung“

Und wie handhabte es der Anwalt? „Unterzeichnet wurden die Gründungsdokumente für beide FlexCos schon letzte Woche – und zwar aufschiebend bedingt zum 1. Januar 2024, 0:01 Uhr. Damit trat das FlexCo-Gesetz um Mitternacht in Kraft und wir haben mit der Dokumentation sicherheitshalber noch 60 Sekunden dazugelegt“, so Strasser.

Kein klarer Sieger im Rennen

Ob nun „aufschiebend bedingt“ um 0:01, manuell schon 45 Sekunden früher oder ganz formell mit Notar um 0:01:44 – man möge sich selbst ein Bild machen, welche FlexKap nun die wirklich tatsächlich allerallererste war. Und die genannten Beispiele sind nur jene „ersten FlexCos“, die sich aktiv bei brutkasten meldeten – es dürfte noch ein paar mehr geben.

Feedback, Fitness und Immobilien-KI

Und was machen die Unternehmen, die es so eilig mit der FlexCo-Gründung hatten? Seedback von Gabriel Heiml und Sebastian Körber tritt mit einer SaaS-Lösung für Feedback in Unternehmen an. Business & Biceps von Patrick Taschner und Beniamino Grossrubatscher hat sich auf Fitness im betrieblichen Kontext spezialisiert und Propcorn von Niki Stadler, Benni Contreras und Bertty Contreras will Immobilienentwickler:innen mit einer KI-basierten Lösung in der Entscheidungsfindung unterstützen.

Experimentelle „Allererste FlexCo“ als „tolle Spielwiese“

Die „Erste FlexCo“ und „Allererste FlexCo“ sind, wie oben erwähnt, „experimentelle“ Unternehmen von Startup-Anwalt Strasser. „Da wir schon am ‚Handbuch FlexCo – ein Gründer-Guide‘ arbeiten, der im Februar erscheinen wird, ist die ‚Allererste FlexCo‘ eine tolle Spielwiese für uns“, so der Jurist. Man werde nun sechs Monate lang jeden Monat eine Umgründungsmaßnahme durchführen, „z.B. eine Kapitalerhöhung, die Ausgabe oder Einziehung von Unternehmenswert-Anteilen, einen Verkauf mit Berücksichtigung komplizierter Liquidation Preference-Regelungen, etc.“, so Strasser. Das alles werde man genau dokumentieren und etwa Firmenbuchdetails und Verträge open source auf www.42law.com veröffentlichen. „Und eine besondere, gesellschaftsrechtliche Maßnahme haben wir uns für Juni ausgedacht, aber die verraten wir noch nicht“, kündigt der Anwalt an.

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easyvegan Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
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5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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