15.12.2023

FlexKap im Nationalrat abgesegnet – Kritik von SPÖ, FPÖ und Neos

Nun ist das FlexKap-Gesetz endgültig durch und kann geplant mit 1. Jänner in Kraft treten. Die Opposition nutzte die Nationalratssitzung für weitere Kritik an der neuen Gesellschaftsform.
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Wahlprogramm Nationalratswahl - FlexKap Mitarbeiter:innenbeteiligung passiert Finanzausschuss im Parlament
© Parlamentsdirektion / Peter Korrak

Es ist vollbracht! Nach einem gut drei Jahre andauernden Prozess ist das Gesetz zur neuen Gesellschaftsform Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap bzw. FlexCo) vom Nationalrat abgesegnet worden. Somit kann es, wie geplant, mit 1. Jänner 2024 in Kraft treten. 73 Abgeordnete stimmten dafür, 65 dagegen.

Wegfall der Notariatspflicht bei Anteilsübetragungen auch im Nationalrat Streitpunkt

Eine zentrale Neuerungen in der FlexKap gegenüber der GmbH ist der Wegfall der Notariatspflicht bei Anteilsübertragungen, der schon in den Verhandlungen zum größten Zankapfel geworden war. In der Nationalratssitzung übten nun auch SPÖ und FPÖ an diesem Punkt Kritik.

SPÖ und FPÖ fürchten ausländische Anwält:innen

Die beiden SPÖ-Abgeordneten Selma Yildirim und Ruth Becher befürchten etwa, dass zugunsten von mehr Flexibilität auf Sicherheit und Transparenz verzichtet werde. Becher meint, dies sei vor dem Hintergrund der Signa-Pleite „ein falsches Signal zu einer falschen Zeit“. Yildirim sieht zudem eine steigende Gefahr von Geldwäsche, weil künftig auch ausländische Anwält:innen, etwa aus Zypern oder Liechtenstein, Anwaltsurkunden aufsetzen können sollen.

FPÖ-Abgeordneter Harald Stefan argumentiert ähnlich. Es werde „ohne Not“ eine neue Form von Urkunden eingeführt, so der Mandatar. Die bisherige Übertragung von Unternhemensanteilen in Form eines Notariatsakts habe auch den anderen Gesellschafter:innen Sicherheit geboten. Künftig könnten nun auch „zypriotische, maltesische oder rumänische“ Anwält:innen Einträge im Firmenbuch vornehmen.

FPÖ sieht „keinen Mehrwert“ in FlexKap

Auch an der Herabsetzung des Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro, die auch für GmbHs gelten wird, übt FPÖ-Mandatar Stefan Kritik. Er rechne damit, dass viele schon bestehende GmbHs ihr Stammkapital herabsetzen werden, was Steuerausfälle von rund 80 Millionen Euro bewirken werde. Generell könne er keinen Mehrwert der FlexKap erkennen. Das Gründen werde dadurch nicht leichter, und für die steuerliche Begünstigung von Mitarbeiterbeteiligungen hätte man keine eigene Gesellschaftsform einführen müssen.

Neos scheitern mit Entschließungsantrag zu Gründung auf englisch und ohne Notar:in

Entgegengesetzte Kritik kommt von den Neos. Für Mandatarin Henrike Brandstötter ist das FlexKap-Gesetz „unambitioniert“. Das Paket sei vor dem Hintergrund der Bedürfnisse und Wünsche von Startups mehr als enttäuschend. Es brauche mehr Möglichkeiten, Unternehmen digital und ohne Notariatsakt zu gründen, meint sie. Auch englischsprachige Gründungsurkunden sollten möglich sein. Ein Entschließungsantrag der Neos zu diesen Punkten wurde in der Sitzung erwartungsgemäß abgelehnt. Zudem drängte Brandstötter in der Debatte darauf, die Rahmenbedingungen für Risikokapital zu verbessern und die Rot-Weiß-Rot-Karte so zu reformieren, dass sie innerhalb einer Woche ausgestellt werden kann.

Rein weiblicher FlexKap-Gesetzestext sorgt für Diskussionen

Diskussionen gab es auch zur Formulierung des Gesetzestextes in rein weiblicher Form – Männer und auch alle anderen Geschlechter sind allerdings explizit mitgemeint. Der FPÖ-Abgeordnete Harald Stefan wertet das als ein „eigenartiges Experiment“. SPÖ und Neos begrüßen die Initiative von Justizministerin Alma Zadić (Grüne) hingegen. Seitens der ÖVP heißt es, man nehme die Art der Formulierung „in Kauf“.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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