21.03.2024
INKLUSION

Fünf Faktoren, die Startups beachten sollten – und demnächst müssen

Menschen mit Behinderung werden kontinuierlich aus dem ersten Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Um sie zu integrieren, braucht es Politik und Unternehmer:innen, die inklusiv sind. Wie der Wettbewerbsfaktor Inklusion aussieht und wozu Unternehmen verpflichtet sind.
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Man sieht ein White-Board mit Post-Its darauf, auf denen die Aufgaben für inklusive Unternehmen notiert sind
Wie wichtig eine inklusive Arbeitswelt ist, erklärt Wolfgang Kowatsch von myAbility (c) wallis, pexels

Dieser Artikel erschien zuerst in unserem aktuellen brutkasten-Printmagazin (Download-Möglichkeit am Ende des Artikels).

121.617. So viele begünstigt behinderte Menschen – also jene, die einen Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent aufweisen – leben in Österreich. 57.440 von ihnen waren 2022 arbeitslos. 28.000 Menschen mit Behinderung arbeiten, statt am ersten Arbeitsmarkt, in speziellen Werkstätten, in denen sie bislang unterbezahlt werden, wie eine Studie der Wirtschaftsuniversität Wien zeigt. Dabei sind sie Teil eines riesigen Talentpools, sagt Wolfgang Kowatsch, Geschäftsführer  und Co-Founder von myAbility, einer Job- und Weiterbildungsplattform, die sich aktiv für eine inklusive Arbeitswelt einsetzt.

myAbility bietet weit über 5.000 Jobchancen für Menschen mit Behinderungen im gesamten DACH-Raum an (c) Renée del Missier

Viele Unternehmen nutzen diese Talente dennoch bisher kaum. Spätestens heuer allerdings müssen sie sich inklusiv zeigen, zumindest digital – denn am 28. Juni 2025 tritt die Novelle des digitalen Barrierefreiheitsgesetzes – European Accessibility Act (EAA) – in Kraft.

Was bedeutet das für Unternehmen und wie kann eine inklusive Unternehmenskultur gelingen? brutkasten hat nachgefragt und fünf Faktoren gefunden, die Unternehmen beachten sollten – und demnächst müssen.

#1 War for Talents – aber bitte barrierefrei

Menschen mit Behinderungen „formen einen großen Talentepool, werden aber trotz ihrer Qualifikationen und ihres Engagements häufiger übersehen oder nicht berücksichtigt“, sagt Wolfgang Kowatsch. Er ist überzeugt: Ein inklusives Arbeitsumfeld bringt Vorteile für alle Mitarbeitenden. Chancengleichheit sowie ein ausgeglichenes betriebliches Gesundheitsmanagement tragen dazu bei, Motivation und Produktivität beizubehalten beziehungsweise zu steigern sowie Krankenstände zu minimieren. Die Voraussetzung dafür ist barrierefreies Recruiting – also für alle zugängliche und verständliche Stellenanzeigen und das Abbauen von Berührungsängsten mit behinderten Menschen.

#2 Keine Angst vor „Behinderung“

Behindert? Ja, das darf man sagen. Umschreibungen wie „Handicap“ oder „besondere Bedürfnisse“ beschwichtigen, schaffen Distanz und stigmatisieren. Das sagen Gregor Demblin und Wolfgang Kowatsch von myAbility. Sie bezeichnen Sprache als „Reality Shaper“ (Realitäts-Former) der Inklusion maßgeblich beeinflusst. Die Devise inklusiver Arbeitswelten lautet also: Benennen statt Beschwichtigen. Was tatsächlich gesagt werden darf, sollte zwar in persönlichen Gesprächen individuell entschieden werden, der Leitfaden „Inklusives Wording“ bietet aber wichtige Anhaltspunkte dafür, welche Begriffe und Bezeichnungen (nicht) verwendet werden sollten.

Vor allem aber wird hier geraten, „keine Angst vor dem Wort Behinderung zu haben“. Dass inklusive interne Kommunikation zwangsläufig auch nach außen einen positiven Eindruck schafft, zeigen Umfragen, sagt Kowatsch: „Millennials beispielsweise bevorzugen Unternehmen mit inklusiver Unternehmenskultur.“

#3 Spaß an der Inklusion

Was vor Angst oder Zurückhaltung beim Thema Behinderung hilft, ist Wissen, das über die Grundbegriffe hinausgeht. Auch hier bietet die Plattform von myAbility Abhilfe: Über 200 Kompetenz- und Awareness-Kurse bietet sie jährlich an, Tendenz steigend. „Die Nachfrage in diesem Bereich ist sehr hoch“, erklärt Kowatsch. Das liege auch daran, dass mittlerweile ein breites virtuelles Angebot besteht. Um dem wachsenden Interesse an DisabilityManagement-Schulungen nachzukommen, entwickelte das myAbility-Team eine barrierefreie E-Learning-Lösung, die Basis- und Fachwissen zu Disability Inclusion vermittelt. Wichtig hierbei: Abwechslung. „Inklusion soll Spaß machen und abwechslungsreich sein. Die Zeiten von Monologen über rechtliche Rahmenbedingungen sind vorbei“, betont Kowatsch.

#4 Digitale Barrierefreiheit für alle

Wer nicht bereits eigeninitiativ an Inklusion gedacht hat, wird spätestens heuer handeln müssen, denn bis 2025 müssen Unternehmen mit mindestens zehn Mitarbeitenden oder einem Umsatz über zwei Millionen Euro jährlich digitale Inklusion im fixen Repertoire haben. Mit dem Inkrafttreten des European Accessibility Act (EAA) sind Unternehmen verpflichtet, sämtliche Ausschreibungen, Online-Dienstleistungen, Selbstbedienungsterminals und elektronische Kommunikationsdienste barrierefrei zu gestalten. Das betrifft also z. B. Websites und -shops, Apps und alle Softwarelösungen oder auch Endgeräte. „Accessibility wird damit ein wichtiges Erfolgskriterium im Produktdesign“, betont Kowatsch.

Man sollte auch rein aus wirtschaftlicher Sicht nicht 15 Prozent der Bevölkerung als Kund:innen ausschließen – denn so viele Menschen leben mit Behinderungen, wobei die ältere Bevölkerung und ihre Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen in dieser Zahl noch nicht einmal berücksichtigt sind

Wolfgang Kowatsch, Co-Founder von myAbility

#5 Zielgruppe expanded: Mehr Inklusion, mehr Wirtschaft

Neben der nötigen Inklusion schafft das digitale Angebot zudem eine deutlich erweiterte Zielgruppe. „Man sollte auch rein aus wirtschaftlicher Sicht nicht 15 Prozent der Bevölkerung als Kund:innen ausschließen – denn so viele Menschen leben mit Behinderungen, wobei die ältere Bevölkerung und ihre Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen in dieser Zahl noch nicht einmal berücksichtigt sind“, betont Kowatsch. Textbausteine, die für Screenreader eingebaut werden müssen, um Inhalte von Webseiten für alle zugänglich zu machen, verbessern zudem ganz nebenbei auch noch die Sichtbarkeit im Internet. Die unumgängliche Search Engine Optimization (SEO) wäre somit auch schon erledigt.

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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