21.03.2024
INKLUSION

Fünf Faktoren, die Startups beachten sollten – und demnächst müssen

Menschen mit Behinderung werden kontinuierlich aus dem ersten Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Um sie zu integrieren, braucht es Politik und Unternehmer:innen, die inklusiv sind. Wie der Wettbewerbsfaktor Inklusion aussieht und wozu Unternehmen verpflichtet sind.
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Man sieht ein White-Board mit Post-Its darauf, auf denen die Aufgaben für inklusive Unternehmen notiert sind
Wie wichtig eine inklusive Arbeitswelt ist, erklärt Wolfgang Kowatsch von myAbility (c) wallis, pexels

Dieser Artikel erschien zuerst in unserem aktuellen brutkasten-Printmagazin (Download-Möglichkeit am Ende des Artikels).

121.617. So viele begünstigt behinderte Menschen – also jene, die einen Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent aufweisen – leben in Österreich. 57.440 von ihnen waren 2022 arbeitslos. 28.000 Menschen mit Behinderung arbeiten, statt am ersten Arbeitsmarkt, in speziellen Werkstätten, in denen sie bislang unterbezahlt werden, wie eine Studie der Wirtschaftsuniversität Wien zeigt. Dabei sind sie Teil eines riesigen Talentpools, sagt Wolfgang Kowatsch, Geschäftsführer  und Co-Founder von myAbility, einer Job- und Weiterbildungsplattform, die sich aktiv für eine inklusive Arbeitswelt einsetzt.

myAbility bietet weit über 5.000 Jobchancen für Menschen mit Behinderungen im gesamten DACH-Raum an (c) Renée del Missier

Viele Unternehmen nutzen diese Talente dennoch bisher kaum. Spätestens heuer allerdings müssen sie sich inklusiv zeigen, zumindest digital – denn am 28. Juni 2025 tritt die Novelle des digitalen Barrierefreiheitsgesetzes – European Accessibility Act (EAA) – in Kraft.

Was bedeutet das für Unternehmen und wie kann eine inklusive Unternehmenskultur gelingen? brutkasten hat nachgefragt und fünf Faktoren gefunden, die Unternehmen beachten sollten – und demnächst müssen.

#1 War for Talents – aber bitte barrierefrei

Menschen mit Behinderungen „formen einen großen Talentepool, werden aber trotz ihrer Qualifikationen und ihres Engagements häufiger übersehen oder nicht berücksichtigt“, sagt Wolfgang Kowatsch. Er ist überzeugt: Ein inklusives Arbeitsumfeld bringt Vorteile für alle Mitarbeitenden. Chancengleichheit sowie ein ausgeglichenes betriebliches Gesundheitsmanagement tragen dazu bei, Motivation und Produktivität beizubehalten beziehungsweise zu steigern sowie Krankenstände zu minimieren. Die Voraussetzung dafür ist barrierefreies Recruiting – also für alle zugängliche und verständliche Stellenanzeigen und das Abbauen von Berührungsängsten mit behinderten Menschen.

#2 Keine Angst vor „Behinderung“

Behindert? Ja, das darf man sagen. Umschreibungen wie „Handicap“ oder „besondere Bedürfnisse“ beschwichtigen, schaffen Distanz und stigmatisieren. Das sagen Gregor Demblin und Wolfgang Kowatsch von myAbility. Sie bezeichnen Sprache als „Reality Shaper“ (Realitäts-Former) der Inklusion maßgeblich beeinflusst. Die Devise inklusiver Arbeitswelten lautet also: Benennen statt Beschwichtigen. Was tatsächlich gesagt werden darf, sollte zwar in persönlichen Gesprächen individuell entschieden werden, der Leitfaden „Inklusives Wording“ bietet aber wichtige Anhaltspunkte dafür, welche Begriffe und Bezeichnungen (nicht) verwendet werden sollten.

Vor allem aber wird hier geraten, „keine Angst vor dem Wort Behinderung zu haben“. Dass inklusive interne Kommunikation zwangsläufig auch nach außen einen positiven Eindruck schafft, zeigen Umfragen, sagt Kowatsch: „Millennials beispielsweise bevorzugen Unternehmen mit inklusiver Unternehmenskultur.“

#3 Spaß an der Inklusion

Was vor Angst oder Zurückhaltung beim Thema Behinderung hilft, ist Wissen, das über die Grundbegriffe hinausgeht. Auch hier bietet die Plattform von myAbility Abhilfe: Über 200 Kompetenz- und Awareness-Kurse bietet sie jährlich an, Tendenz steigend. „Die Nachfrage in diesem Bereich ist sehr hoch“, erklärt Kowatsch. Das liege auch daran, dass mittlerweile ein breites virtuelles Angebot besteht. Um dem wachsenden Interesse an DisabilityManagement-Schulungen nachzukommen, entwickelte das myAbility-Team eine barrierefreie E-Learning-Lösung, die Basis- und Fachwissen zu Disability Inclusion vermittelt. Wichtig hierbei: Abwechslung. „Inklusion soll Spaß machen und abwechslungsreich sein. Die Zeiten von Monologen über rechtliche Rahmenbedingungen sind vorbei“, betont Kowatsch.

#4 Digitale Barrierefreiheit für alle

Wer nicht bereits eigeninitiativ an Inklusion gedacht hat, wird spätestens heuer handeln müssen, denn bis 2025 müssen Unternehmen mit mindestens zehn Mitarbeitenden oder einem Umsatz über zwei Millionen Euro jährlich digitale Inklusion im fixen Repertoire haben. Mit dem Inkrafttreten des European Accessibility Act (EAA) sind Unternehmen verpflichtet, sämtliche Ausschreibungen, Online-Dienstleistungen, Selbstbedienungsterminals und elektronische Kommunikationsdienste barrierefrei zu gestalten. Das betrifft also z. B. Websites und -shops, Apps und alle Softwarelösungen oder auch Endgeräte. „Accessibility wird damit ein wichtiges Erfolgskriterium im Produktdesign“, betont Kowatsch.

Man sollte auch rein aus wirtschaftlicher Sicht nicht 15 Prozent der Bevölkerung als Kund:innen ausschließen – denn so viele Menschen leben mit Behinderungen, wobei die ältere Bevölkerung und ihre Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen in dieser Zahl noch nicht einmal berücksichtigt sind

Wolfgang Kowatsch, Co-Founder von myAbility

#5 Zielgruppe expanded: Mehr Inklusion, mehr Wirtschaft

Neben der nötigen Inklusion schafft das digitale Angebot zudem eine deutlich erweiterte Zielgruppe. „Man sollte auch rein aus wirtschaftlicher Sicht nicht 15 Prozent der Bevölkerung als Kund:innen ausschließen – denn so viele Menschen leben mit Behinderungen, wobei die ältere Bevölkerung und ihre Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen in dieser Zahl noch nicht einmal berücksichtigt sind“, betont Kowatsch. Textbausteine, die für Screenreader eingebaut werden müssen, um Inhalte von Webseiten für alle zugänglich zu machen, verbessern zudem ganz nebenbei auch noch die Sichtbarkeit im Internet. Die unumgängliche Search Engine Optimization (SEO) wäre somit auch schon erledigt.

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25.04.2025

Places2be: Puchenauer Startup ermöglicht Workation als Mitarbeiter-Benefit

Wem die Planung von Workation für seine Mitarbeiter:innen als zu lästig und mühsam erscheint, kann sich fortan an das oberösterreichische Startup Places2be wenden. Auch Privaturlaube sind möglich.
/artikel/places2be-puchenauer-startup-ermoeglicht-workation-als-mitarbeiter-benefit
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Places2be, Workation, wie workation beantragen
© Places2be - Birgit Koxeder-Hessenberger (li.) und Elke Mühlberger haben einen modernen Benefit entwickelt.

Lichtdurchflutete Räume, ein großer Pool sowie eine Sauna im Badezimmer. Dazu der frische Geruch des Meeres, bloß ein paar Gehminuten entfernt. Doch statt farbige Cocktails und lokale Spezialitäten sind KPIs, Meetings und das alltägliche Arbeitspensum auf der Tagesagenda – was nicht schlimm ist, denn hier lautet das Stichwort: Workation. Und nach Feierabend warten Strände, Wanderwege, Mountainbike-Touren oder sonstige Aktivitäten auf einen, wenn mal der Laptop zugeklappt wird. Ermöglich durch die eigene Firma, die Mitarbeiter:innen-Benefits anders denkt, als den klassischen Obstkorb oder den Fitnessstudio-Gutschein. Dies und Ähnliches ermöglichen die Founderinnen Birgit Koxeder-Hessenberger und Elke Mühlberger mit ihrem Startup Places2be.

Places2be: „Klassische Benefits schön“

Die beiden Frauen sind Mütter von schulpflichtigen Kindern, oft gemeinsam auf Urlaub gefahren und so mit dem Begriff Workation vertraut geworden. Zufällig haben sich beide gleichzeitig Gedanken darüber gemacht, sich beruflich umzuorientieren und sich überlegt, was sie als Mütter bei einem Arbeitgeber ansprechen würde. So recherchierten sie und sahen sich verschiedene Firmen und deren Benefits für Mitarbeiter:innen an.

„Wir sind nur auf klassische Sachen gestoßen, alles schön, aber langfristig angesprochen, haben wir uns nicht gefühlt“, erklärt Koxeder-Hessenberger. „Benefits sollen Mitarbeiter motivieren und wir haben gesehen, dass das durch übliche Benefits nicht erreicht wird. Also haben wir uns die Frage gestellt, was es in einer veränderten Arbeitswelt braucht, um das Gefühl zu haben, der Arbeitgeber drückt Wertschätzung seiner Angestellten aus.“

Der Gedanke der Workation manifestierte sich so richtig vor rund zwei Jahren. Mit Unterstützung des Mogree-Founders (Exit an Cloudflight) Harald Weinberger gründeten beide Founderinnen Places2be und begannen die Arbeit.

Kroatien, Italien oder Mallorca?

Konkret musste man als Schnittstelle für Vermieter von touristischen Regionen ein Netzwerk aufbauen und legte dabei den Fokus auf „Randzeiten“. „Was nicht leicht war“, wie Koxeder-Hessenberger gesteht. „In Nebensaisonen muss man Regionen finden, die attraktiv sind. Da haben wir viel Zeit hineingesteckt.“ Parallel dazu hat man Unternehmen angesprochen, die diese Benefits für ihre Mitarbeiter:innen ermöglichen wollten. Heute hat man Locations wie Kroatien, Mallorca, Italien und einige Orte innerhalb Österreichs im Repertoire, sowie drei Unternehmen als Kunden.

„Was denn noch?“

Wie aufmerksame Leser vielleicht mitbekommen haben, war „New Work“ im Zuge der Pandemie eine neue Größe in der Arbeitswelt, die diese auch am Laufen gehalten hat. Von Remote-Work, Home-Office über Achtsamkeit gab es beim Auslaufen von Covid-19 jene, die die neuen Tendenzen nicht mehr missen, aber auch Gegner davon, die zu alten Mustern zurückkehren wollten. In Gesprächen im Vorfeld der Gründung haben beide Founderinnen von Arbeitgebenden etwa oft hören müssen „was soll ich denn noch alles für meine Mitarbeiter machen?“.

„Workation ist noch immer etwas Neues und es herrscht eine große Unsicherheit“, erinnert sich Koxeder-Hessenberger. „Damit verbunden war es uns wichtig, dass Unternehmen bei unserer Lösung keinen großen Aufwand haben.“

Somit wurde das Netzwerk aufgebaut, das aus Unterkünften in Europa besteht, die sich sowohl für Workations als auch Urlaube eignen und somit ganz individuell beruflich und privat genutzt werden können. Arbeitgeber, die mit Places2be kooperieren, können so ihren Mitarbeiter:innen Aufenthalte zu stark reduzierten Preisen an den Standorten ermöglichen.

Einfach umsetzbar als Dogma

Denn, was Mitarbeiter heutzutage wollen würden und ein Großteil der klassischen Benefits nicht bieten könne, sei Zeit für sich, für Erholung, für neue Erlebnisse und Inspiration mit Freunden, mit der Familie oder mit Kolleginnen und Kollegen zu schaffen. Gleichzeitig aber sollten Benefits für Arbeitgeber möglichst einfach umsetzbar sein: „Unser Konzept ist mit keinem internen Aufwand und Budgetrisiko verbunden. Unternehmen legen ihr Budget flexibel fest und wir kümmern uns um den Rest“, erklärt Mühlberger.

Anders gesagt, eine Firma kann als Kunde von Places2be einen bestimmten Betrag X als Benefit festlegen. Mitarbeiter:innen ist es dann möglich über die Firmenmailadresse einen Urlaub oder eine Workation (bis zu 30 Prozent reduzierten Preisen) zu buchen. Solange bis das festgelegte Budget dafür aufgebraucht ist.

Telearbeitsgesetz

Arbeitsrechtlich beschränken sich die Unternehmen, die Places2be-Kunden sind, auf Europa als Zieldestination für Workation. Alles, was Interessierte zu dieser Thematik wissen möchten, wird per bereitgestelltem Whitepaper erklärt. Das sei grundsätzlich in der EU gar nicht so viel, sagt Koxeder-Hessenberger und verweist auf das Telearbeitsgesetz, das 2025 ausgeweitet wurde und im Paper erklärt wird. Darin heißt es:

„Telearbeit bzw. Workation wird in der Europäischen Union durch die sogenannte Rom I-Verordnung geregelt. Wenn Workation in einem Land stattfindet, mit dem Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen hat, was auf sämtliche EU-Staaten zutrifft, kann eine doppelte Besteuerung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Einkünfte vermieden werden.“

Beim Unfallversicherungsschutz gelten nach dem Telearbeitsgesetz ab 2025 unterschiedliche Regelungen:

  • Bei einer „Telearbeit im engeren Sinn“ – also in der eigenen Wohnung, bei Angehörigen oder in Coworking-Spaces – ist auch der Arbeitsweg unfallversicherungsrechtlich geschützt. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Örtlichkeiten „in der Nähe“ der eigenen Wohnung oder der Arbeitsstätte liegen bzw. die Entfernung dem üblichen Arbeitsweg entspricht.
  • Bei „Telearbeit im weiteren Sinn“ – also an allen anderen Orten – gibt es keinen Wegeschutz. Zwar sind die Arbeitnehmer:innen während der Verrichtung der Tätigkeit vor Ort im Falle eines Arbeitsunfalls versicherungsrechtlich geschützt. Am Weg selbst allerdings, etwa zu einem Hotel oder in ein Café, besteht kein Unfallversicherungsschutz. Es empfiehlt sich, eine zusätzliche Reiseversicherung abzuschließen.

Places2be: Neue Ziele in Aussicht

Das eigenfinanzierte Startup möchte künftig sein Netzwerk weiter ausbauen und dabei den Fokus darauf legen, dass sowohl „Mitarbeiter von Unternehmen Freude an anderen Destinationen haben, als auch Partner (Vermieter) neue Zielgruppen gewinnen, die zu unüblichen Zeiten in Regionen „urlauben“.

Neben den bisherigen Reisezielen sollen in Zukunft Frankreich, Südtirol und Portugal dazu kommen. Man befinde sich bereits in Gesprächen.

25.04.2025

Places2be: Puchenauer Startup ermöglicht Workation als Mitarbeiter-Benefit

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25.04.2025

Places2be: Puchenauer Startup ermöglicht Workation als Mitarbeiter-Benefit

Wem die Planung von Workation für seine Mitarbeiter:innen als zu lästig und mühsam erscheint, kann sich fortan an das oberösterreichische Startup Places2be wenden. Auch Privaturlaube sind möglich.
Places2be, Workation, wie workation beantragen
© Places2be - Birgit Koxeder-Hessenberger (li.) und Elke Mühlberger haben einen modernen Benefit entwickelt.

Lichtdurchflutete Räume, ein großer Pool sowie eine Sauna im Badezimmer. Dazu der frische Geruch des Meeres, bloß ein paar Gehminuten entfernt. Doch statt farbige Cocktails und lokale Spezialitäten sind KPIs, Meetings und das alltägliche Arbeitspensum auf der Tagesagenda – was nicht schlimm ist, denn hier lautet das Stichwort: Workation. Und nach Feierabend warten Strände, Wanderwege, Mountainbike-Touren oder sonstige Aktivitäten auf einen, wenn mal der Laptop zugeklappt wird. Ermöglich durch die eigene Firma, die Mitarbeiter:innen-Benefits anders denkt, als den klassischen Obstkorb oder den Fitnessstudio-Gutschein. Dies und Ähnliches ermöglichen die Founderinnen Birgit Koxeder-Hessenberger und Elke Mühlberger mit ihrem Startup Places2be.

Places2be: „Klassische Benefits schön“

Die beiden Frauen sind Mütter von schulpflichtigen Kindern, oft gemeinsam auf Urlaub gefahren und so mit dem Begriff Workation vertraut geworden. Zufällig haben sich beide gleichzeitig Gedanken darüber gemacht, sich beruflich umzuorientieren und sich überlegt, was sie als Mütter bei einem Arbeitgeber ansprechen würde. So recherchierten sie und sahen sich verschiedene Firmen und deren Benefits für Mitarbeiter:innen an.

„Wir sind nur auf klassische Sachen gestoßen, alles schön, aber langfristig angesprochen, haben wir uns nicht gefühlt“, erklärt Koxeder-Hessenberger. „Benefits sollen Mitarbeiter motivieren und wir haben gesehen, dass das durch übliche Benefits nicht erreicht wird. Also haben wir uns die Frage gestellt, was es in einer veränderten Arbeitswelt braucht, um das Gefühl zu haben, der Arbeitgeber drückt Wertschätzung seiner Angestellten aus.“

Der Gedanke der Workation manifestierte sich so richtig vor rund zwei Jahren. Mit Unterstützung des Mogree-Founders (Exit an Cloudflight) Harald Weinberger gründeten beide Founderinnen Places2be und begannen die Arbeit.

Kroatien, Italien oder Mallorca?

Konkret musste man als Schnittstelle für Vermieter von touristischen Regionen ein Netzwerk aufbauen und legte dabei den Fokus auf „Randzeiten“. „Was nicht leicht war“, wie Koxeder-Hessenberger gesteht. „In Nebensaisonen muss man Regionen finden, die attraktiv sind. Da haben wir viel Zeit hineingesteckt.“ Parallel dazu hat man Unternehmen angesprochen, die diese Benefits für ihre Mitarbeiter:innen ermöglichen wollten. Heute hat man Locations wie Kroatien, Mallorca, Italien und einige Orte innerhalb Österreichs im Repertoire, sowie drei Unternehmen als Kunden.

„Was denn noch?“

Wie aufmerksame Leser vielleicht mitbekommen haben, war „New Work“ im Zuge der Pandemie eine neue Größe in der Arbeitswelt, die diese auch am Laufen gehalten hat. Von Remote-Work, Home-Office über Achtsamkeit gab es beim Auslaufen von Covid-19 jene, die die neuen Tendenzen nicht mehr missen, aber auch Gegner davon, die zu alten Mustern zurückkehren wollten. In Gesprächen im Vorfeld der Gründung haben beide Founderinnen von Arbeitgebenden etwa oft hören müssen „was soll ich denn noch alles für meine Mitarbeiter machen?“.

„Workation ist noch immer etwas Neues und es herrscht eine große Unsicherheit“, erinnert sich Koxeder-Hessenberger. „Damit verbunden war es uns wichtig, dass Unternehmen bei unserer Lösung keinen großen Aufwand haben.“

Somit wurde das Netzwerk aufgebaut, das aus Unterkünften in Europa besteht, die sich sowohl für Workations als auch Urlaube eignen und somit ganz individuell beruflich und privat genutzt werden können. Arbeitgeber, die mit Places2be kooperieren, können so ihren Mitarbeiter:innen Aufenthalte zu stark reduzierten Preisen an den Standorten ermöglichen.

Einfach umsetzbar als Dogma

Denn, was Mitarbeiter heutzutage wollen würden und ein Großteil der klassischen Benefits nicht bieten könne, sei Zeit für sich, für Erholung, für neue Erlebnisse und Inspiration mit Freunden, mit der Familie oder mit Kolleginnen und Kollegen zu schaffen. Gleichzeitig aber sollten Benefits für Arbeitgeber möglichst einfach umsetzbar sein: „Unser Konzept ist mit keinem internen Aufwand und Budgetrisiko verbunden. Unternehmen legen ihr Budget flexibel fest und wir kümmern uns um den Rest“, erklärt Mühlberger.

Anders gesagt, eine Firma kann als Kunde von Places2be einen bestimmten Betrag X als Benefit festlegen. Mitarbeiter:innen ist es dann möglich über die Firmenmailadresse einen Urlaub oder eine Workation (bis zu 30 Prozent reduzierten Preisen) zu buchen. Solange bis das festgelegte Budget dafür aufgebraucht ist.

Telearbeitsgesetz

Arbeitsrechtlich beschränken sich die Unternehmen, die Places2be-Kunden sind, auf Europa als Zieldestination für Workation. Alles, was Interessierte zu dieser Thematik wissen möchten, wird per bereitgestelltem Whitepaper erklärt. Das sei grundsätzlich in der EU gar nicht so viel, sagt Koxeder-Hessenberger und verweist auf das Telearbeitsgesetz, das 2025 ausgeweitet wurde und im Paper erklärt wird. Darin heißt es:

„Telearbeit bzw. Workation wird in der Europäischen Union durch die sogenannte Rom I-Verordnung geregelt. Wenn Workation in einem Land stattfindet, mit dem Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen hat, was auf sämtliche EU-Staaten zutrifft, kann eine doppelte Besteuerung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Einkünfte vermieden werden.“

Beim Unfallversicherungsschutz gelten nach dem Telearbeitsgesetz ab 2025 unterschiedliche Regelungen:

  • Bei einer „Telearbeit im engeren Sinn“ – also in der eigenen Wohnung, bei Angehörigen oder in Coworking-Spaces – ist auch der Arbeitsweg unfallversicherungsrechtlich geschützt. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Örtlichkeiten „in der Nähe“ der eigenen Wohnung oder der Arbeitsstätte liegen bzw. die Entfernung dem üblichen Arbeitsweg entspricht.
  • Bei „Telearbeit im weiteren Sinn“ – also an allen anderen Orten – gibt es keinen Wegeschutz. Zwar sind die Arbeitnehmer:innen während der Verrichtung der Tätigkeit vor Ort im Falle eines Arbeitsunfalls versicherungsrechtlich geschützt. Am Weg selbst allerdings, etwa zu einem Hotel oder in ein Café, besteht kein Unfallversicherungsschutz. Es empfiehlt sich, eine zusätzliche Reiseversicherung abzuschließen.

Places2be: Neue Ziele in Aussicht

Das eigenfinanzierte Startup möchte künftig sein Netzwerk weiter ausbauen und dabei den Fokus darauf legen, dass sowohl „Mitarbeiter von Unternehmen Freude an anderen Destinationen haben, als auch Partner (Vermieter) neue Zielgruppen gewinnen, die zu unüblichen Zeiten in Regionen „urlauben“.

Neben den bisherigen Reisezielen sollen in Zukunft Frankreich, Südtirol und Portugal dazu kommen. Man befinde sich bereits in Gesprächen.

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