21.03.2024
INKLUSION

Fünf Faktoren, die Startups beachten sollten – und demnächst müssen

Menschen mit Behinderung werden kontinuierlich aus dem ersten Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Um sie zu integrieren, braucht es Politik und Unternehmer:innen, die inklusiv sind. Wie der Wettbewerbsfaktor Inklusion aussieht und wozu Unternehmen verpflichtet sind.
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Man sieht ein White-Board mit Post-Its darauf, auf denen die Aufgaben für inklusive Unternehmen notiert sind
Wie wichtig eine inklusive Arbeitswelt ist, erklärt Wolfgang Kowatsch von myAbility (c) wallis, pexels

Dieser Artikel erschien zuerst in unserem aktuellen brutkasten-Printmagazin (Download-Möglichkeit am Ende des Artikels).

121.617. So viele begünstigt behinderte Menschen – also jene, die einen Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent aufweisen – leben in Österreich. 57.440 von ihnen waren 2022 arbeitslos. 28.000 Menschen mit Behinderung arbeiten, statt am ersten Arbeitsmarkt, in speziellen Werkstätten, in denen sie bislang unterbezahlt werden, wie eine Studie der Wirtschaftsuniversität Wien zeigt. Dabei sind sie Teil eines riesigen Talentpools, sagt Wolfgang Kowatsch, Geschäftsführer  und Co-Founder von myAbility, einer Job- und Weiterbildungsplattform, die sich aktiv für eine inklusive Arbeitswelt einsetzt.

myAbility bietet weit über 5.000 Jobchancen für Menschen mit Behinderungen im gesamten DACH-Raum an (c) Renée del Missier

Viele Unternehmen nutzen diese Talente dennoch bisher kaum. Spätestens heuer allerdings müssen sie sich inklusiv zeigen, zumindest digital – denn am 28. Juni 2025 tritt die Novelle des digitalen Barrierefreiheitsgesetzes – European Accessibility Act (EAA) – in Kraft.

Was bedeutet das für Unternehmen und wie kann eine inklusive Unternehmenskultur gelingen? brutkasten hat nachgefragt und fünf Faktoren gefunden, die Unternehmen beachten sollten – und demnächst müssen.

#1 War for Talents – aber bitte barrierefrei

Menschen mit Behinderungen „formen einen großen Talentepool, werden aber trotz ihrer Qualifikationen und ihres Engagements häufiger übersehen oder nicht berücksichtigt“, sagt Wolfgang Kowatsch. Er ist überzeugt: Ein inklusives Arbeitsumfeld bringt Vorteile für alle Mitarbeitenden. Chancengleichheit sowie ein ausgeglichenes betriebliches Gesundheitsmanagement tragen dazu bei, Motivation und Produktivität beizubehalten beziehungsweise zu steigern sowie Krankenstände zu minimieren. Die Voraussetzung dafür ist barrierefreies Recruiting – also für alle zugängliche und verständliche Stellenanzeigen und das Abbauen von Berührungsängsten mit behinderten Menschen.

#2 Keine Angst vor „Behinderung“

Behindert? Ja, das darf man sagen. Umschreibungen wie „Handicap“ oder „besondere Bedürfnisse“ beschwichtigen, schaffen Distanz und stigmatisieren. Das sagen Gregor Demblin und Wolfgang Kowatsch von myAbility. Sie bezeichnen Sprache als „Reality Shaper“ (Realitäts-Former) der Inklusion maßgeblich beeinflusst. Die Devise inklusiver Arbeitswelten lautet also: Benennen statt Beschwichtigen. Was tatsächlich gesagt werden darf, sollte zwar in persönlichen Gesprächen individuell entschieden werden, der Leitfaden „Inklusives Wording“ bietet aber wichtige Anhaltspunkte dafür, welche Begriffe und Bezeichnungen (nicht) verwendet werden sollten.

Vor allem aber wird hier geraten, „keine Angst vor dem Wort Behinderung zu haben“. Dass inklusive interne Kommunikation zwangsläufig auch nach außen einen positiven Eindruck schafft, zeigen Umfragen, sagt Kowatsch: „Millennials beispielsweise bevorzugen Unternehmen mit inklusiver Unternehmenskultur.“

#3 Spaß an der Inklusion

Was vor Angst oder Zurückhaltung beim Thema Behinderung hilft, ist Wissen, das über die Grundbegriffe hinausgeht. Auch hier bietet die Plattform von myAbility Abhilfe: Über 200 Kompetenz- und Awareness-Kurse bietet sie jährlich an, Tendenz steigend. „Die Nachfrage in diesem Bereich ist sehr hoch“, erklärt Kowatsch. Das liege auch daran, dass mittlerweile ein breites virtuelles Angebot besteht. Um dem wachsenden Interesse an DisabilityManagement-Schulungen nachzukommen, entwickelte das myAbility-Team eine barrierefreie E-Learning-Lösung, die Basis- und Fachwissen zu Disability Inclusion vermittelt. Wichtig hierbei: Abwechslung. „Inklusion soll Spaß machen und abwechslungsreich sein. Die Zeiten von Monologen über rechtliche Rahmenbedingungen sind vorbei“, betont Kowatsch.

#4 Digitale Barrierefreiheit für alle

Wer nicht bereits eigeninitiativ an Inklusion gedacht hat, wird spätestens heuer handeln müssen, denn bis 2025 müssen Unternehmen mit mindestens zehn Mitarbeitenden oder einem Umsatz über zwei Millionen Euro jährlich digitale Inklusion im fixen Repertoire haben. Mit dem Inkrafttreten des European Accessibility Act (EAA) sind Unternehmen verpflichtet, sämtliche Ausschreibungen, Online-Dienstleistungen, Selbstbedienungsterminals und elektronische Kommunikationsdienste barrierefrei zu gestalten. Das betrifft also z. B. Websites und -shops, Apps und alle Softwarelösungen oder auch Endgeräte. „Accessibility wird damit ein wichtiges Erfolgskriterium im Produktdesign“, betont Kowatsch.

Man sollte auch rein aus wirtschaftlicher Sicht nicht 15 Prozent der Bevölkerung als Kund:innen ausschließen – denn so viele Menschen leben mit Behinderungen, wobei die ältere Bevölkerung und ihre Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen in dieser Zahl noch nicht einmal berücksichtigt sind

Wolfgang Kowatsch, Co-Founder von myAbility

#5 Zielgruppe expanded: Mehr Inklusion, mehr Wirtschaft

Neben der nötigen Inklusion schafft das digitale Angebot zudem eine deutlich erweiterte Zielgruppe. „Man sollte auch rein aus wirtschaftlicher Sicht nicht 15 Prozent der Bevölkerung als Kund:innen ausschließen – denn so viele Menschen leben mit Behinderungen, wobei die ältere Bevölkerung und ihre Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen in dieser Zahl noch nicht einmal berücksichtigt sind“, betont Kowatsch. Textbausteine, die für Screenreader eingebaut werden müssen, um Inhalte von Webseiten für alle zugänglich zu machen, verbessern zudem ganz nebenbei auch noch die Sichtbarkeit im Internet. Die unumgängliche Search Engine Optimization (SEO) wäre somit auch schon erledigt.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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