06.04.2016

Entrepreneurship Avenue: Pitchen & Teambuilding im Lab#2

30 Sekunden Pitches, heiße Diskussionen beim Teambuilding und ein überraschend hoher Frauenanteil prägten das dritte Lab der Entrepreneurship Avenue.
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(c) Sophia Auly
kooperation

Am Montag war es so weit – Pitchen stand bei der Entrepreneurship Avenue am Programm. 30 Jungunternehmer in Spe haben ihre Ideen vorgestellt, heiße Diskussionen in der Teambuildingphase ließen natürlich auch nicht auf sich warten.

30 Sekunden Pitch-Time

30 Sekunden bekamen die Studenten Zeit, um den 183 anwesenden Personen ihre Ideen zu pitchen. Als optisches Hilfsmittel war lediglich ein selbstgezeichnetes Poster zugelassen. Bei den Ideen gab es eine klare Tendenz in Richtung Apps und Social-Media-Plattformen. Vor allem rund ums Thema „Events & Party“ haben viele der Studenten ihre Geschäftsidee gebaut. Beispielsweise eine Art Tinder für Events.

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25 Prozent der Pitches von Frauen

(c) Sophia Auly

Die österreichische Startup-Szene gilt als sehr Männer-lastig. Ein Viertel der Pitches bei der Entrepreneurship Avenue kamen jedoch von Frauen. Auch im Publikum war das starke Geschlecht gut vertreten. „Wir fühlen uns in der Startup-Community sehr wohl. Unser Konzept steht bereits, wir sind jetzt nur noch auf der Suche nach einem Web-Developer“, sagt Kathrin Kaiser von „Hibou“ – einer Onlineplattform zum Lesen von Zeitungen und Magazinen.

„Let’s start the chaos“

Entrepreneurship Avenue-Organisator Rudolf Dömötör leitete die Teambuildingphase mit den Worten „Let’s start the chaos“ ein. An jeder Ecke des Hörsaals in der TU Wien gab es heiße Diskussionen über Businessmodelle, wie wer warum wo dazupassen könnte oder wie man dem Projekt weiter auf die Sprünge helfen könnte. Im Endeffekt bildeten sich sogar mehr als 30 Teams, um den Mentoren in zwei Wochen im Lab 3 ihre Ideen zu präsentieren.

+++Mehr zum Thema Entrepreneurship Av: Was die Studenten erwartet+++

Unverblümter Praxiseinblick

(c) Sophia Auly
(c) Sophia Auly

Alexander Streihammer, Co-Founder von Whataventure, gab den Studenten einen Einblick in die Startup-Welt. Er machte keinen Hehl darauf, dass jeden Startupler nach dem ersten Hype eine harte Phase mit vielen kräfteraubenden Learnings erwartet. Der Erfolg sei aber dann „awesome“. Anhand von plakativen Praxisbeispielen erklärte er, warum es so wichtig sei mit den Kunden zu sprechen, sich auf eine Kernzielgruppe zu konzentrieren und in einer eigenen Sache richtig gut zu sein und nicht jemand anders imitieren zu wollen. „Niemand benutzt mehr als drei verschiedene Waschgänge, warum also eine Waschmaschine mit 75 Tools erfinden“, so Streihammer.

„Niemand benutzt mehr als drei verschiedene Waschgänge, warum also eine Waschmaschine mit 75 Tools erfinden“

Gratis „Innovation Box“ von Whataventure

Whataventure stellt den Studenten eine „Innovation Box“ zur Verfügung, um deren Business-Idee in die richtige Bahn zu lenken. Mit Hilfe eines „Business Model Canvas“ werden die Projekte konkretisiert. Die Tools sollen dabei helfen:

  • Den Markt zu segmentieren
  • Die richtige Zielgruppe zu definieren
  • Eine handfeste Competitor-Analyse zu erstellen
  • Methoden und Inputs zu „Design Thinking“ liefern
  • Einblicke geben, was man sich als Startup ohne Ressourcen zulegen sollte
    und vieles mehr…

Lab 3 am 19. April

Das dritte Lab der Avenue findet am 19. April an der BOKU Wien statt. Mehr als 20 Gründer, Investoren und Startup-Experten geben den Studenten Feedback über ihre bisherige Arbeit. Neben inhaltlichen Inputs, können hier gute Kontakte für eine spätere Laufbahn geknüpft werden.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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