29.01.2016

Pitch

Pitchen ist eine Kunst für sich und für Startups enorm wichtig. Denn wer mit einem guten Pitch überzeugt, kann geeignete Investoren, neue Kunden aber auch andere Unterstützer für sein Unternehmen gewinnen. Pitch ist aber nicht gleich Pitch. Wie auch in der Kunst, kann einiges schief gehen.
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Ein Pitch sollte vor allem eines: Überzeugen! (kasto - Fotolia.com)

Pitch: Was ist das?

Der Pitch-Begriff stammt eigentlich aus der Agentur- bzw. Werbeagenturbranche. Denn Agenturen treten im Rahmen eines Pitchs vor einem potentiellen Kunden gegeneinander an, um den Kunden zu überzeugen und Aufträge zu ergattern. So hat sich der Begriff „Pitch“ in der Startup-Szene entwickelt. Gründer haben so die Möglichkeit, vor Investoren innerhalb kürzester Zeit ihre Geschäftsideen zu präsentieren und sie davon zu überzeugen.

Pitch: Welche Präsentationsarten gibt es?

  • Elevator Pitch
  • Startup Pitch
  • Speed-Pitching-Sessions

Was ist ein Elevator Pitch?

Beim Elevator Pitch (“Aufzugspräsentation”) handelt es sich um die kürzeste Präsentationsart des Pitchens. Hier geht es darum innerhalb kürzester Zeit – ca. 30 Sekunden – einen zusammenfassenden und informativen Überblick seiner Geschäftsidee bzw. seines Startups zu präsentieren, um Investoren von der Idee zu überzeugen.

Die Bezeichnung Elevator Pitch stammt daher, weil junge Unternehmer früher oft nur in kurzen Aufzugsfahrten die Möglichkeit hatten, erfolgreiche Geschäftsleute von ihren Ideen zu überzeugen. Auch heute noch hat man meist nur wenige Sekunden Zeit das Interesse eines potentiellen Investors zu wecken. Beim Elevator Pitch werden daher auch keine zusätzlichen Unterlagen oder Präsentationen (Keynote, Power Point, etc.) verwendet. Denn sie würden bei solchen Bedingungen eher hinderlich als hilfreich sein.

Was ist ein Startup Pitch?

Bei einem herkömmlichen Pitch, der zeitlich nicht so stark begrenzt ist wie der Elevator Pitch, dienen meist Präsentationen als zusätzliches Hilfsmittel. So kann die Geschäftsidee und ihre Zusammenhänge besser dargestellt werden. Zwar steht für die Präsentation mehr Zeit zur Verfügung, dennoch macht es auch hier Sinn, den Pitch eher kurz als zu lange zu halten. Denn viele Investoren hören dutzende Präsentationen am Tag und müssen sich auf jeden einzelnen Pitch konzentrieren. Die Aufmerksamkeitsspanne ist daher dann meist nach wenigen Minuten erschöpft.

Was sind Speed-Pitching-Sessions?

Oft finden Speed-Pitching-Sessions im Rahmen von Veranstaltungen statt. Gründerteams haben hier die Möglichkeit innerhalb kurzer Zeit – ca. drei bis fünf Minuten – einen möglichen Investor von ihrer Startup-Idee zu überzeugen. Danach wechselt man den Gesprächspartner, den Investor, und präsentiert seine Geschäftsidee noch einmal. Diese Art des Pitchens ist an das Prinzip des Speed-Datings angelehnt. Speed-Pitching-Sessions haben für Startups den Vorteil, die Geschäftsidee mehreren potentiellen Investoren vorstellen zu können.

Was ist ein Pitchdeck?

Als Pitch Deck werden die Präsentationsfolien eines Pitchs bezeichnet. Die Folien oder Slides können z.B. mit Keynote, Power Point oder Prezi erstellt werden. Wichtig dabei ist es, auf den Inhalt der Folien und deren Aufbau zu achten. Die Anzahl der präsentierten Folien sollte gering gehalten – ca. 10-13 Folien – und alle wichtigen Informationen auf ihnen kurz und bündig zusammengefasst werden. Dabei ist es sehr wichtig, die Folien nicht mit zu viel Text zu beladen, da sich die Aufmerksamkeit des Publikums sonst mehr auf den Text als auf den Vortragenden selbst richtet.

Hier ein Bespiel:

Unbenannt

Das Grundkonzept eines Pitchs ist also eigentlich gar nicht so schwer. Man versucht seine Geschäftsidee in kurzer Zeit überzeugend zu präsentieren. Gelingt einem das, hat man gute Chancen neue Kunden, passende Investoren oder andere Unterstützer für das Unternehmen zu gewinnen. Das klingt im ersten Moment zwar simpel, sieht aber in der Umsetzung etwas schwieriger aus. Denn obwohl es hilfreiche Präsentationsvorlagen – Pitch Decks – gibt, ist es wichtig, dass man dennoch heraussticht und mit seinem einzigartigen Pitch den Investoren bzw. dem Publikum in Erinnerung bleibt.

Pitch: Dos and Don’ts

  • Geschichten und Emotionen: Jeder liebt Geschichten, auch Investoren. Erzählt also eine Geschichte passend zu eurer Geschäftsidee.
  • Slides – weniger ist oft mehr: Versucht eure Slides nicht mit Informationen zu überladen. Das Publikum soll sich auf die Vortragenden konzentrieren und nicht durch die Präsentationsfolien zu sehr abgelenkt werden.
  • Erster Eindruck: Der erste Eindruck bei einer Präsentation ist enorm wichtig. Versucht in den ersten zwei bis drei Minuten von euch zu überzeugen und das Publikum nicht zu langweilen!
  • Team: Zeigt die Menschen hinter eurer Idee. Fokussiert euch dabei auf die herausragenden und interessanten Eigenschaften der Team-Mitglieder. Zu einer guten Geschäftsidee gehört auch ein erstklassiges Team!
  • Bleibt einheitlich: Gestaltet eure Präsentationsfolien im selben Design. Verwendet die gleichen Farben und Schriftarten.
  • Kennt eure Metrik und Zahlen: Kennzahlen sprechen mehr als Worte!
  • Keep it short & simple: Durchschnittlicher Pitch: 38 Slides. Durchschnittliche Investoren-Aufmerksamkeitspanne: 10 Slides. Die Rechnung ist also einfach!
  • Vorbereitung ist alles: Seid auf alle mögliche Fragen vorbereitet! Am Ende der Präsentation wird von Investoren gerne nachgehakt, um zu sehen, ob ihr euch auch wirklich umfassende Gedanken über eure Geschäftsidee gemacht habt. Hier sollt ihr Rede und Antwort stehen können.

Pitch Decks – Beispiele bekannter Startups

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Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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