25.08.2025
STARTUP-POLITIK

Zehetner im Interview: Wie es um den Dachfonds und die Reform der FlexCo steht

Interview. Wie geht es in der heimischen Startup-Politik weiter? Darüber haben wir mit der zuständigen Staatssekretärin Elisabeth Zehetner gesprochen - angefangen von der Reform der FlexCo bis zum geplanten Dachfonds.
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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher

Im Mai war Staatssekretärin Elisabeth Zehetner im brutkasten-Talk zu Gast und sprach über zwei Kernanliegen der Szene: die Reform der FlexCo und einen österreichischen Dachfonds (brutkasten berichtete). Nun skizziert sie den weiteren Fahrplan: Bei der FlexCo stehen rund 1.300 Gründungen seit Einführung zu Buche; für eine Evaluierung soll aber noch mehr Feedback aus der Szene eingeholt werden.

Beim Dachfonds erwartet Zehetner im September die EcoAustria-Studie zur Ausgestaltung. Diskutiert werden eine Zielgröße von rund einer halben Milliarde Euro, ein staatlicher Ankeranteil, die Gewinnung institutioneller Investoren, ein unabhängiges Management mit internationalem Mandat und der KfW als Referenzbeispiel.

Zudem haben wir mit Zehetner auch über die neue Rechtsform „European Startup and Scaleup“ (ESSU) auf europäischer Ebene gesprochen. Zum Hintergrund: Aktuell gibt es eine Diskussion darüber, ob sie künftig als Richtlinie oder Verordnung umgesetzt wird (brutkasten berichtete).


brutkasten: Im Regierungsprogramm ist eine Evaluierung bzw. etwaige Weiterentwicklung der flexiblen Kapitalgesellschaft verankert. Wie weit ist hier der aktuelle Stand?

Elisabeth Zehetner: Wir haben seit Einführung der Rechtsform rund 1.300 FlexCos. Erst sehr wenige arbeiten bereits ein ganzes Jahr in dieser Form. Für eine seriöse Evaluierung brauchen wir aber eine ausreichende Basis an Unternehmen mit Praxiserfahrung. Wir wollen uns genau ansehen: Reicht die Mitarbeiterbeteiligung aus? Wie einfach ist die Weitergabe von Gesellschaftsanteilen? Wir möchten von jenen lernen, die schon in der FlexCo sind: Was funktioniert, was nicht? Mit einer ordentlichen Evaluierung können wir starten, wenn genügend Fälle ein Jahr Praxis vorweisen.

Inwiefern ist hier auch der Startup-Rat eingebunden?

Diese Vorgehensweise ist auch mit dem Startup-Rat abgestimmt. Wir haben diskutiert und sind gemeinsam zum Schluss gekommen: Es ist noch zu früh, zu evaluieren, wenn es noch kaum Erfahrungswerte gibt. Wir wissen noch nicht, wie Investoren reagieren, ob es tatsächlich einfacher wurde oder wo Hürden bestehen – anders als ursprünglich gedacht. Die Reform ist jedenfalls im Regierungsprogramm festgehalten. Es gab anfangs Kritiker:innen, die sagten, die Mitarbeiterbeteiligung gehe nicht weit genug und die Weitergabe von Anteilen sei noch immer nicht einfach genug. Das sind zwei Punkte, die wir besonders genau prüfen – kombiniert mit Rückmeldungen aus der Praxis.

Eines der größten Projekte der Regierung im Bereich der Startup-Politik ist die Schaffung eines Dachfonds. Hier wurde angekündigt, dass von EcoAustria eine umfassende Studie zu einer möglichen Ausgestaltung präsentiert wird. Wann liegen hier die ersten Ergebnisse vor?

Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir im September die Ergebnisse präsentieren können. Wir sind ein gutes Stück weiter. Wir haben uns Dachfonds-Modelle in den USA, Europa und Asien angesehen. In den USA ist vieles auf privates Kapital fokussiert, mit schlanken Rahmenbedingungen, die private Investor:innen anziehen. In Europa beruhen viele Modelle auf Public-Private-Partnerships. Das größte Beispiel ist die KfW in Deutschland. Dort zielt man bis 2030 voraussichtlich auf ein Volumen von rund 13,6 Milliarden Euro ab. Deutschland ist zehnmal so groß wie Österreich, aber es ist eine deutliche Referenz.

Elisabeth Zehetner im Gespräch mit brutkasten | (c) Philipp Neuherz

Für uns geht es um Grundsatzfragen: Wenn wir etwa eine Zielgröße von einer halben Milliarde anpeilen – mit welchem Anteil geht der Staat als Ankerinvestor hinein, um die Bedeutung zu signalisieren? Wie gewinnen wir vor allem institutionelle Investoren – Banken, Versicherungen oder Pensionskassen?

Dafür schauen wir uns aktuell die nötigen Rahmenbedingungen an, um das möglichst attraktiv zu machen. Inhaltlich ist klar: Ein solcher Fonds funktioniert nur mit äußerst unabhängigem Management und wenn er auch international agieren kann. Der Fondsstandort muss natürlich in Österreich sein – dort liegt auch der Investment-Schwerpunkt. Zur Ansiedlung des Fonds kann ich nur so viel sagen: Das KfW-Modell in Deutschland gefällt mir als Referenz sehr gut.

Kommen wir zur EU Inc und der Diskussion über eine neue Rechtsform für Startups und Scale-ups. Hier wird aktuell auf europäischer Ebene diskutiert, ob es über eine Richtlinie anstatt einer Verordnung umgesetzt wird – was Vertreter:innen aus der Startup-Szene als Verwässerung kritisieren. Welche Linie vertritt hier Österreich: Plädieren Sie für eine Verordnung mit einheitlichen Regeln?

Wir warten auf die Details. Grundsätzlich sind die Stärkung des Binnenmarkts und der Abbau von Hürden innerhalb Europas sinnvoll – gerade vor dem Hintergrund von Handelskonflikten. Zur Frage Verordnung vs. Richtlinie: Eine neue Rechtsform muss in die nationalen Rechtsregime passen. Der konkrete Zuschnitt ist noch unklar. Wichtig ist, dass nationale Institutionen – etwa Banken – diese Rechtsform akzeptieren. Fragen zu Insolvenz- und Arbeitsrecht berühren stark nationale Zuständigkeiten; man kann nicht alles europäisch vereinheitlichen. Ich sehe den Grundgedanken positiv: Binnenmarkt stärken, Regulierungen harmonisieren, Markteintrittsbarrieren senken. Um zu beurteilen, ob die vorgeschlagene Rechtsform die richtige ist, braucht es einen fertigen, konkreten Vorschlag. Dann können wir gezielt Feedback geben.

Welche Rolle wird künftig die FlexCo haben, sofern eine neue europäische Rechtsform für Startups und Scaleups kommt?

Genau das ist zu prüfen: Worin unterscheidet sie sich? Brauchen wir mehrere parallele Rechtsformen? Mir liegt derzeit kein ausformulierter Rechtsvorschlag zur „European Startup and Scaleup“ (ESSU) vor – nur erste Ideen. Die europäische Startup- und Scaleup-Strategie umfasst mehrere Punkte: Regulierungs­harmonisierung, Fachkräftegewinnung – etwa über erleichterte Zuwanderung, einen europäischen Risikokapitalfonds und besseren Marktzugang – etwa durch die öffentliche Hand als Erstkundin für Pilotprojekte.

Bleiben wir beim Thema. Viele Startups wünschen sich den Staat häufiger als Auftraggeber. Grundtenor: Hier gibt es noch Aufholbedarf in Österreich. Was muss hier aus Ihrer Sicht noch getan werden?

Wir müssen analysieren, warum das derzeit noch zu selten passiert. Es gibt aber positive Beispiele, und eine öffentliche Pilotkundin kann eine Förderung ohne Zuschuss sein – oft mit gleicher oder größerer Wirkung: ein starker Referenzkunde und finanzierte Umsetzung. Gleichzeitig geht die öffentliche Hand mit Steuergeld um; Projekte müssen risikoarm sein. Wir müssen die Schwelle definieren: Wie viel Risiko ist vertretbar? Bei manchen Vorhaben braucht es Zuschüsse, Finanzierungen oder Garantien. Wo ein Proof of Concept vorliegt, kann ein großer Pilotkunde der effektivere Hebel sein. Das Thema steht auf der Agenda des Startup-Rats. Neben Vergabe-Experten wollen wir auch die Bereitschaft öffentlicher Einrichtungen stärken, First Customer zu sein.

Bis 2030 soll sich die Zahl der Uni-Spin-offs in Österreich verdoppeln. ETH Zürich und TU München gelten als Vorbilder — was braucht es in Österreich, damit wir hier anschließen können?

In der Bundesregierung gibt es dazu eine gemeinsame Sicht: Spin-offs sind extrem wichtig, Patente sollen nicht in der Schublade liegen, sondern zu Geschäftsmodellen werden. Es gibt bahnbrechende Erfindungen, aber Forschende brauchen oft lange, um bereit für den Schritt ins Unternehmertum zu sein. Deshalb sind Entrepreneurship-Education-Initiativen – u. a. von Rudi Dömötör und anderen – essenziell. Forschende brauchen ein unternehmerisches Mindset: Aus Grundlagenforschung Wertschöpfung schaffen.

Wir waren in Österreich bei Zielvorgaben für Universitäten spät dran. Inzwischen haben Hochschulen in Österreich, wie WU Wien oder TU, entsprechende Programme und vernetzen sich, um Ressourcen zu teilen, statt überall das Gleiche aufzubauen. Die gesetzten Maßnahmen werden ihre volle Wirkung erst in einigen Jahren entfalten. Ich habe das Gefühl, wir sind auf dem richtigen Weg – politisch und universitär – mit demselben Ziel: aus mehr Patenten Business-Chancen machen.

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Die 6 häufigsten Rechtsfallen für Startups im ersten Geschäftsjahr

Im ersten Geschäftsjahr konzentrieren sich Gründer:innen meist voll auf Produkt und Wachstum – rechtliche Risiken werden dabei leicht unterschätzt. Doch Rechtsfehler können schnell existenzgefährdend werden. brutkasten sprach dazu mit Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von ERGO Versicherung AG.
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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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