09.06.2021

Das geschieht beim Elevator Lab Demo Day der RBI

Die vierte Runde des "Elevator Lab"-Programms der Raiffeisen Bank International wird am 10. Juni mit dem "Elevator Lab Demo Day" abgeschlossen. Er findet online von 15.00 bis 17.15 Uhr statt.
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Der Elevator Lab Demo Day findet am 10. Juni statt
Der Elevator Lab Demo Day findet am 10. Juni statt | Foto: RBI
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Am kommenden Donnerstag, den 10. Juni 2021, ist es soweit: Der Elevator Lab Demo Day der Raiffeisen Bank International (RBI) findet von 15.00 bis 17.15 Uhr statt. Er wird vollständig online abgehalten. Die Veranstaltung ist der Abschluss der vierten Runde des Elevator-Lab-Programms der RBI.

Worauf kann man sich einstellen? Das Event wird einerseits die Ergebnisse des Fintech-Partnership-Programms des Elevator Lab aus dem Vorjahr vorstellen. Andererseits können sich auch die Gewinner der regionalen Elevator-Lab-Challenges in Bosnien & Herzegowina, Kroatien und Serbien präsentieren.

Doch das ist noch nicht alles: Beim Demo Day wird außerdem die neue Ausgabe des RBI FinTech Atlas vorgestellt – in einem neuen digitalen Format. Für Teilnehmer*innen gibt es die Möglichkeit, eine Stunde nach dem Event die virtuellen Booths aller teilnehmenden Fintechs zu besuchen und sich mit deren Mitarbeiter*innen auszutauschen.

Drei Tracks im Elevator Lab Partnership-Programm 2020

Das Elevator Lab Partnership-Programm untersützt Later-Stage-Startups im Fintech-Bereich über vier Monate und wird von der RBI mit ihren Tochterbanken im Raum Zentral- und Osteuropa (CEE) organisiert. Dabei werden die teilnehmenden Jungunternehmen unter anderem dabei unterstützt, einen Proof of Concept auszuarbeiten, sie erhalten Zugang zu echten Kundendaten und arbeiten in enger Abstimmung mit führenden Bank-Experten aus dem CEE-Raum.

2020 gab es dabei drei Tracks mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten: Einerseits „Value added Services for Large Corporates“, in dem der Fokus unter anderem auch Treasury-Lösungen, auf Risikomanagement und auf Ausgabenmanagement lag. Im Track „Analytics & Loyality Solutions for Companies“ wiederum wurden Startups aufgenommen, die mit fortschrittenen Datenanalyse-Ansätzen oder mit Lösungen zur Kundenbindung arbeiten. Dazu kam noch der „Bank as a platform“-Tracks, bei dem der Schwerpunkt unter anderem auf Marktplatz-Lösungen für Dienstleistungen sowohl innerhalb des Bankenbereichs als auch außerhalb lag.

Das Elevator Lab hat das größte Fintech-Netzwerk in der CEE-Region. „Das Elevator Lab ist ein visionäres und innovatives Programm, das von einem enthusiastischen Team geleitet wird, und bei dem man zeigen kann, was man wirklichen Unternehmen bieten kann“, sagt Ozkan Demir, CEO von Pisano, einem auf datenbasierten Kundenservice spezialisierten Startup, das 2018/19 an dem Programm teilgenommen hat.

Regionale Elevator Lab Challenge

Die Fintech-Challenge in Bosnien & Herzegowina, Kroatien und Serbien wiederum hat es sich zum Ziel gesetzt, ein Sprungbrett für die internationale Skalierung von Startups aus der Region zu sein. Die teilnehmenden Jungunternehmen haben dabei die Chance, mit Branchenexperten zu arbeiten und die entwickelten Lösungen ins System der regionalen Raiffeisenbanken einzubinden. Sowohl für den Gewinn der jeweiligen Länderwettbewerbe als auch für die regionale Challenge gab es im Vorjahr 5.000 Euro Preisgeld.

Der Elevator Lab Demo Day wird am kommenden Donnerstag, den 10. Juni 2021, von 15.00 bis 17.15 Uhr online abgehalten.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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