21.01.2020

DSGVO-Verstöße: Soviel Strafe wurde bislang tatsächlich verhängt

Mehr als eineinhalb Jahre nach dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO hält sich das Ausmaß der tatsächlich verhängten Strafen in Grenzen, wie eine Umfrage von DLA Piper ergibt. Österreich liegt relativ gesehen an der Spitze - mit nur einer relevanten Zahlung.
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DSGVO-Verstöße - so hoch waren die Strafen bislang tatsächlich
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Groß war die Panik im Vorfeld des Inkrafttretens der EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO am 25. Mai 2018. Kein Wunder: Zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes, in schwerwiegenden Fällen sogar 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes – das war bzw. ist das angedrohte Strafmaß für DSGVO-Verstöße. Dass dabei wieder einmal sprichwörtlich die Suppe heißer gekocht, als gegessen wurde, wurde schon schnell nach dem Inkrafttreten klar: In Österreich etwa wurde die Ahndung gleich im April 2018 massiv entschärft.

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DSGVO-Verstöße: Nur 114 Millionen Euro Strafe seit Inkrafttreten

Nach etwas mehr als eineinhalb Jahren kann konstatiert werden: Das tatsächlich verhängte Strafausmaß hält sich europaweit in Grenzen. Das geht nun aus einer Hochrechnung auf Basis einer Umfrage der internationalen Kanzlei DLA Piper hervor. Demnach wurden bislang insgesamt Bußgelder in der Höhe von 114 Millionen Euro verhängt – davon alleine 50 Millionen gegenüber Google, an dem Frankreich 2019 ein Exempel statuierte.

Österreich wird mit einer einzigen Strafe zum relativen Spitzenreiter

Trotz der oben genannten Entschärfung war Österreich beim Strafausmaß, relativ zur Landesgröße gesehen, Spitzenreiter. Nur in Frankreich (51 Mio. Euro inkl. Google) und Deutschland (24,5 Mio. Euro) wurden insgesamt höhere Straf-Beträge verhängt, als hierzulande, wo man auf stolze 18 Millionen Euro kommt. Allerdings: Ähnlich wie in Frankreich handelt sich dabei um eine einzige verhängte Strafe: Jene gegenüber der Post nach dem Datenskandal vergangenes Jahr. Nur in Deutschland wird also tatsächlich flächendeckend und relativ konsequent gestraft.

Viele Meldungen – wenige Strafen

Dabei sind die insgesamt wenigen verhängten Strafen nicht auf zu wenige Anzeigen zurückzuführen. Mehr als 160.000 Meldungen über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (Data Breach-Meldungen) gab es laut DLA Piper in den 28 EU-Mitgliedsstaaten sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein seit Einführung der DSGVO. Die meisten Meldungen gab es in den Niederlanden, Deutschland und Großbritannien. Österreich liegt mit 1644 Meldungen an 14. Stelle. Vergangenes Jahr gab es insgesamt im Durchschnitt 278 Meldungen pro Tag – mehr als in den ersten Monaten nach Inkrafttreten (durchschnittlich 247 pro Tag).

⇒ DLA Piper

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Die liebe Not mit AI-Act und anderen regulatorischen Anforderungen für Unternehmen in Österreich und der EU prägt die aktuelle Standort-Diskussion wie kaum ein anderes Thema. Dass man sich diese bürokratischen Hürden auch zu Nutzen machen und dabei anderen Unternehmen helfen kann, will das Wiener Startup Daiki beweisen – brutkasten berichtete bereits im Oktober über ein Millioneninvestment.

Zentrale Anwendung zur KI-Überwachung

Daiki launchte nun seine AI-Registry, wie das Startup heute bekanntgab. Die Anwendung, die über ein SaaS-Modell vertrieben wird, dokumentiert und überwacht sämtliche KI-Systeme, die im Unternehmen genutzt werden. Sie soll dabei einen umfassenden Überblick über KI-Risiken und Compliance schaffen, für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sorgen und klare Insights zur Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit der genutzten Systeme liefern.

“Detaillierter Katalog der KI-Systeme und -Modelle”

“Die KI-Registry ermöglicht es Unternehmen, einen detaillierten Katalog der KI-Systeme und -Modelle zu erstellen, die ihr Team verwendet oder entwickelt, indem es Vorlagen für gängige Modelle verwendet oder eigene Systembeschreibungen erstellt”, heißt es vom Startup. Nach der Fertigstellung erhielten Unternehmen ein Feedback von Daiki mit konkreten Verpflichtungen und Empfehlungen für das Qualitätsmanagement durch automatisches Benchmarking und die Überprüfung der Einhaltung durch Experten. Nach erfolgreicher Überprüfung erhalten die Unternehmen einen “trustworthiness score”.

Daiki-System auch für Unternehmen mit hohem Risiko laut AI-Act

Nicht nur reine Anwender, sondern auch Unternehmen, die gemäß EU-AI-Act als “Bereitsteller und Anbieter von KI-Systemen” mit hohem Risiko eingestuft werden, könnten mithilfe der AI-Registry alle regulatorischen Anforderungen erfüllen, betont man bei Daiki.

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