07.09.2021

Drogeriemarktbetreiber Rossmann regelt Unternehmensnachfolge

Dirk Roßmann, Gründer und Gesellschafter der Rossmann-Drogeriemärkte, übergibt die Geschäftsführungs-Agenden an seinen Sohn Raoul Roßmann und vollzieht damit eine fließende Übergabe der Unternehmensverantwortung.
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Rossmann: Dirk Roßmann und Raoul Roßmann
Dirk Roßmann (l.) übergibt die Geschäftsführung an seinen Sohn Raoul Roßmann. © Rossmann

Dirk Roßmann scheidet nach Vollendung seines 75. Lebensjahres mit 30. September 2021 als Geschäftsführer der Dirk Roßmann GmbH mit Firmensitz in Burgwedl bei Hannover aus. Als Sprecher der Geschäftsführung des Drogeriemarktbetreibers, der mit seinen europaweit 56.300 Mitarbeitern im Jahr 2020 10,35 Milliarden Euro erwirtschaftet hat, fungiert zukünftig sein jüngerer Sohn Raoul, der bereits in der Vergangenheit als Nachfolger angekündigt wurde.

Raoul Roßmann ist seit 2015 Geschäftsführungsmitglied

Der 36-Jährige verantwortet und prägt bereits seit einigen Jahren das operative Geschäft der über 4.200 Drogeriemärkte, von denen sich mehr als 2.200 in Deutschland befinden. Seit 2015 ist Raoul Roßmann Geschäftsführer für Einkauf und Marketing. Ebenfalls Teil der Geschäftsführung sind weiterhin Alice Schardt-Roßmann, Michael Rybak und Peter Dreher.

Dirk Roßmann, der sich künftig verstärkt der Schriftstellerei widmen wird, bleibt im Beirat der Rossmann-Drogeriemärkte sowie Geschäftsführer und Sprecher der Rossmann Beteiligungs GmbH. Diese befindet sich zu 100 Prozent im Familienbesitz der Gesellschafter Dirk Roßmann, Daniel Roßmann und Raoul Roßmann und hält einen Anteil von 60 Prozent an den Drogeriemärkten. Darüber hinaus gibt es 60 weitere, nennenswerte Beteiligungen.

Rossmann erster Standort
Am 17. März 1972 eröffnete in der Jakobistraße 6 in Hannover der erste „Rossmann-Markt für Drogeriewaren“ in Deutschland. © Rossmann
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Brief an Sporrer: Wundsam, Klinger, Hansmann und Co. drängen auf praxisnahe Umsetzung von EU Inc.

Mit einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer fordert das heimische Startup-Ökosystem sich für eine starke und moderne Ausgestaltung der EU Inc. einzusetzen und warnt vor einer Verwässerung durch "nationale Partikularinteressen".
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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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