21.04.2020

drinkbetter sorgt dafür, dass Körper „ungewollte“ Wirkstoffe aufnimmt

Mit dem Sportler-Getränk-System drinkbetter enerxxy treten der ehemalige Handball-Profi und -Weltmeister Jogi Bitter und der Ex-Hockey-Profi Christian Monzel bei "Die Höhle der Löwen" an.
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drinkbetter enerxxy bei Die Höhle der Löwen - Spezial-System für Inhaltsstoffe
(c) drinkbetter (Collage): Die Gründer Jogi Bitter und Christian Monzel

Konservierungsstoffe, Farbstoffe, Tierprodukte, Zucker, Gluten und Laktose sind nicht drinnen. Pantothensäure, Riboflavin, Vitamin B12, Ingwer- und Guarana-Extrakt sind drinnen. Das versprechen der Ex-Handball-Profi und -Weltmeister Jogi Bitter und der Ex-Hockey-Profi und nun -Trainer sowie Marketingexperte Christian Monzel mit ihrem Getränk-System drinkbetter enerxxy. Es sind Caps, die auf eine Flasche mit Leitungswasser geschraubt werden, wonach die Extrakte hineingeschüttelt werden, die die beiden diese Woche bei Die Höhle der Löwen präsentieren.

+++ Alles zu Die Höhle der Löwen +++

Ummantelung für „ungewollte“ Inhaltsstoffe

Mit einigen der Inhaltsstoffe gebe es aber ein Problem, erfährt man auf der drinkbetter-Page. Der menschliche Körper will sie nämlich nicht so recht aufnehmen. Grund dafür ist ihre schlechte Wasserlöslichkeit. Das führe bei Konkurrenzprodukten am Markt dazu, dass ihre Wirkstoffe ungenutzt wieder ausgeschieden werden. Bitter und Monzel wollen das mit ihrer „SoluSmart-Technologie“ aber gelöst haben. Die „ungewollten“ Stoffe werden damit laut dem Startup so ummantelt, dass der Körper sie viel einfacher aufnimmt, wodurch sie in die Blutbahn gelangen.

drinkbetter enerxxy-Zielgruppe: Eigentlich eh alle

Darüber, wie der laut Eigendefinition „Power-Drink“ genau wirkt, erfährt man auf der Page des Startups nichts. Wohl aber, dass es erwiesenermaßen keine offiziell als solche gelisteten Doping-Substanzen enthält (laut „Kölner Liste“). Die Zielgruppe ist jedenfalls relativ breit definiert. Das Getränk eigne sich, „ob bei der Arbeit (lange Tage, lange Meetings etc.) oder im Studium (z.B. Prüfungen), im Sport (vor Spielen, anstrengenden Trainingseinheiten), vor und nach dem Workout, vor einer langen Partynacht oder vor langen Fahrten mit dem Auto (Vielfahrer, Reise, Berufskraftfahrer). Im eigenen Online-Shop ist drinkbetter enerxxy bereits erhältlich. Bei Die Höhle der Löwen wollen Jogi Bitter und Christian Monzel 200.000 Euro für 20 Prozent ihrer Firmenanteile.

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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drinkbetter sorgt dafür, dass Körper „ungewollte“ Wirkstoffe aufnimmt

  • Ex-Handball-Profi und -Weltmeister Jogi Bitter und Ex-Hockey-Profi und nun -Trainer sowie Marketingexperte Christian Monzel versprechen mit ihrem Getränk-System drinkbetter enerxxy besondere Inhaltsstoffe.
  • Es sind Caps, die auf eine Flasche mit Leitungswasser geschraubt werden, wonach die Extrakte hineingeschüttelt werden, die die beiden diese Woche bei Die Höhle der Löwen präsentieren.
  • Der Körper kann einige der Stoffe aber nicht so einfach aufnehmen.
  • Die „ungewollten“ Stoffe werden damit laut dem Startup so ummantelt, dass der Körper sie viel einfacher aufnimmt, wodurch sie in die Blutbahn gelangen.
  • Bei Die Höhle der Löwen wollen Jogi Bitter und Christian Monzel 200.000 Euro für 20 Prozent ihrer Firmenanteile.

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