09.07.2020

Umstrittenes Gesetz zu Direktinvestitionen nimmt Hürde im Nationalrat

Das Investitionskontrollgesetz, welches ausländische Direktinvestitionen in Österreich regeln wird, wurde am Mittwoch im Nationalrat beschlossen.
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Nationalrat - Startup-Politik
© Parlamentsdirektion / Johannes Zinner

Das in der Startup-Szene umstrittene Investitionskontrollgesetz, welches strengere Regeln für ausländische Direktinvestitionen vorsieht, wurde am Mittwoch auch im Nationalrat beschlossen. Bei ausländischen Direktinvestitionen in „besonders sensiblen Bereichen“ wird somit in Zukunft die Prüfeintrittsschwelle von derzeit 25 Prozent auf 10 Prozent der Stimmrechtsanteile abgesenkt.

Gesetzestext des Nationalrats zum Download

Der Nationalrat reagiert damit laut Parlamentskorrespondenz „auf die zunehmende Zahl von Direktinvestitionen aus Drittstaaten, die eine Bedrohung für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellen können.“ Der gesamte Gesetzestext kann unter diesem Link abgerufen werden.

Die Gründe für das Investitionskontrollgesetz

Im Visier hat das Investitionskontrollgesetz neben dem Verteidigungsbereich vor allem das Betreiben kritischer Energieinfrastruktur, die Wasserversorgung, Systeme zur Gewährleistung der Datensouveränität sowie – befristet bis Ende 2022 – Forschung und Entwicklung im Bereich Arzneimittel und Medizinprodukte inklusive persönlicher Schutzausrüstung, heißt es seitens des Nationalrats: Wie Bundesministerin Margarete Schramböck betont, ermöglicht es das Gesetz, bereits im Vorfeld einer Übernahmebestrebung tätig zu werden, Informationen über die Identität der Investoren zu erhalten und gegebenenfalls Auflagen zu erteilen.

Stimmen von ÖVP und Grüne zum Investitionskontrollgesetz

Es gehe darum, wichtige Schlüsselunternehmen im Land zu halten und die Versorgung in kritischen Infrastrukturbereichen sicherzustellen, bestätigt Peter Haubner (ÖVP). Österreich müsse vor Fremdübernahmen gesichert werden, um einen Ausverkauf ans Ausland zu verhindern, pflichtet ihm seine Fraktionskollegin Carmen Jeitler-Cincelli bei. Sie spricht wie Andreas Ottenschläger (ÖVP) von einer „ausgewogenen Lösung, die auch die Attraktivität Österreichs als Investitionsstandort berücksichtige“.

Elisabeth Götze (Grüne) erinnert an den wachsenden, meist chinesischen Einfluss auf europäische Unternehmen und Infrastrukturbereiche und warnt, die Corona-Krise werde die Einkaufstouren internationaler Konzerne noch weiter beschleunigen. Ausdrückliche Zustimmung kam auch von Bundesministerin Leonore Gewessler.

SPÖ: „Raubzug der Großkonzerne“

Die Politik müsse in der Lage sein, Lebens- und Wirtschaftsbeziehungen zu gestalten, unterstreicht Christoph Matznetter (SPÖ). Es könne nicht sein, dass sich Großkonzerne in einer Art von Raubzug Technologie zum Schaden des Landes holen. Der SPÖ-Wirtschaftssprecher begrüßt die Vorlage, meint aber, eine generelle 10%-Schwelle wäre besser gewesen.

FPÖ: „Gut gedacht, aber schlecht gemacht“

„Gut gedacht, aber schlecht gemacht“, lautet hingegen das kritische Urteil von Erwin Angerer (FPÖ), der vor allem zahlreiche Unklarheiten ortet. So sei etwa nicht präzise geregelt, welche Bereiche nun unter die 10%-Schwelle fallen. In einem Entschließungsantrag, der allerdings keine Mehrheit fand, forderte Angerer deshalb eine generelle Senkung der Schwelle für die Genehmigungspflicht auf 10% für alle im Gesetz normierten Bereiche.

NEOS: Negative Auswirkungen für Startups

Karin Doppelbauer (NEOS) lehnt das Gesetz – insbesondere die 10%-Schwelle – als „überbordend“ ab und äußert die Befürchtung, dass sich die Ausnahmen für Kleinstunternehmen negativ auf die Eigenkapitalslage von Startups auswirken werden. Auch sei der beherrschende Einfluss nicht klar geregelt. Nicht durchsetzen konnte sie sich mit einem Entschließungsantrag auf Auflösung der Rücklage der Wirtschaftskammer.

Ausnahme für Startups

Dem Gesetzestext zufolge wurde eine kleine Ausnahme für Startups geschaffen. Dementsprechend heißt es wörtlich unter §2 (2):

„Keiner Genehmigungspflicht unterliegen ausländische Direktinvestitionen, bei denen das Zielunternehmen ein Kleinstunternehmen, einschließlich Start up-Unternehmen, mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von unter zwei Millionen Euro ist.“

Stimmen aus der Startup-Szene

Das Investitionskontrollgesetz baut auf einer EU-Verordnung auf und stieß nach der Vorstellung der Pläne innerhalb der Startup-Szene auf teils sehr heftige Kritik.  Zuletzt hatte auch Rudolf Kinsky, Präsident des österreichischen Venture Capital-Dachverbands AVCO, in einem Gastkommentar Bedenken bezüglich des Investitionskontrollgesetzes geäußert.

Auf diese Kritik hatte anschließend Bundesministerin Margarete Schramböck in einem Exklusiv-Videogespräch mit dem brutkasten reagiert (schriftliche Nachlese des Gesprächs unter diesem Link).

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QuantumDiamonds
Die Gründer von QuantumDiamonds: Fleming Bruckmaier (links) und Kevin Berghoff (rechts). Copyright: QuantumDiamonds GmbH.

Das Münchner Spinoff QuantumDiamonds holt sich insgesamt 91 Millionen Euro. 76 Millionen der Gesamtfinanzierung stammen aus einer Förderung im Rahmen des European Chips Acts der Europäischen Kommission, die gemeinsam vom deutschen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Freistaat Bayern bereitgestellt wird. Weitere 15 Millionen Euro sind Eigenkapital aus einer Series-A-Finanzierungsrunde, an der sich neben Bayern Kapital mit dem ScaleUp-Fonds Bayern auch der Lead-Investor World Fund sowie IQ Capital, Earlybird, First Momentum, UnternehmerTUM Funding for Innovators, Creator Fund, Onsight Ventures sowie mehrere Angel-Investoren beteiligt haben.

QuantumDiamonds mit Skalierungsplänen

Mit den Mitteln aus der Runde plant QuantumDiamonds, seine Technologie weiter zu skalieren und sein Ingenieurteam zu erweitern. Zudem wird das Unternehmen noch im Jahr 2026 den ersten Abschnitt eines neuen 152-Millionen-Euro-Produktionsstandorts in München in Betrieb nehmen.

QuantumDiamonds möchte sich allgemein als einer der am schnellsten wachsenden Entwickler von innovativer Präzisionsmesstechnik für die Chip-Industrie positionieren. Es wurde im Jahr 2022 als Spinoff der Technischen Universität München (TUM) gegründet.

Auf Basis synthetischer Diamanten

Die Technologie der Münchner kombiniert Quantensensorik und Bildgebung auf Basis von synthetischen Diamanten. Im Ergebnis könne QuantumDiamonds so komplexe Chip-Architekturen effizient und zerstörungsfrei prüfen, heißt es vom Unternehmen. Dabei nutzt das Quantensensorikverfahren des Spinoffs Stickstoff-Vakanzzentren in synthetischen Diamanten, um Magnetfelder mit höchster Präzision zu erkennen. Auf diese Weise lassen sich bisher nicht erkennbare Fehler in komplexen 3D-Chip-Architekturen identifizieren – mit einer Genauigkeit im Nanometerbereich, wie es heißt.

QuantumDiamonds arbeitet eigenen Angaben zufolge mit neun der zehn weltweit führenden Chip-Hersteller zusammen und unterstützt diese dabei, Fehlerursachen frühzeitig zu identifizieren, ihre Prozesseffizienz zu steigern und Energiekosten sowie Emissionen zu reduzieren. Dafür hat das Unternehmen im März und April 2026 nach Taiwan und Kalifornien expandiert.

„Quantensensorik in Chip-Fabriken weltweit zu etablieren“

„Diese Finanzierung ist ein wichtiger Schritt, um Quantensensorik in Chip-Fabriken weltweit zu etablieren“, sagt Kevin Berghoff, CEO und Mitgründer von QuantumDiamonds. „Das Feedback der führenden Chip-Hersteller spricht für sich: Sie sehen in der Technologie von QuantumDiamonds eine Effizienzsteigerung, die mit aktueller Technik nicht erreichbar wäre. Mit bereits laufenden Projekten in den USA und Taiwan und dem Hochfahren der Serienproduktion in München nimmt Europa nicht nur an der nächsten Phase des Chip-Zeitalters teil, sondern gestaltet diese maßgeblich mit.“

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Umstrittenes Gesetz zu Direktinvestitionen nimmt Hürde im Nationalrat

  • Das in der Startup-Szene umstrittene Investitionskontrollgesetz, welches strengere Regeln für ausländische Direktinvestitionen vorsieht, wurde am Mittwoch auch im Nationalrat beschlossen.
  • Bei ausländischen Direktinvestitionen in „besonders sensiblen Bereichen“ wird somit in Zukunft die Prüfeintrittsschwelle von derzeit 25 Prozent auf 10 Prozent der Stimmrechtsanteile abgesenkt.
  • Der Nationalrat reagiert damit laut Parlamentskorrespondenz „auf die zunehmende Zahl von Direktinvestitionen aus Drittstaaten, die eine Bedrohung für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellen können.“
  • Im Visier hat das Investitionskontrollgesetz neben dem Verteidigungsbereich vor allem das Betreiben kritischer Energieinfrastruktur, die Wasserversorgung, Systeme zur Gewährleistung der Datensouveränität sowie – befristet bis Ende 2022 – Forschung und Entwicklung im Bereich Arzneimittel und Medizinprodukte inklusive persönlicher Schutzausrüstung, heißt es seitens des Nationalrats.
  • Wie Bundesministerin Margarete Schramböck betont, ermöglicht es das Gesetz, bereits im Vorfeld einer Übernahmebestrebung tätig zu werden, Informationen über die Identität der Investoren zu erhalten und gegebenenfalls Auflagen zu erteilen.
  • Das Investitionskontrollgesetz baut auf einer EU-Verordnung auf und stieß nach der Vorstellung der Pläne innerhalb der Startup-Szene auf teils sehr heftige Kritik.

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