09.06.2020

Investitionskontrollgesetz: Das Kind mit dem Badewasser ausschütten?

Gastkommentar. Rudolf Kinsky, Präsident des österreichischen Venture Capital-Dachverbands AVCO, beurteilt das geplante Investitionskontrollgesetz aus VC-Sicht.
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AVCO-Präsident Rudolf Kinsky zum geplanten Investitionskontrollgesetz
(c) der brutkasten: AVCO-Präsident Rudolf Kinsky

Viel ist in den ersten Reaktionen zum geplanten Investitionskontrollgesetz („InvKG“) bereits gesagt worden. Jetzt gilt es, zu vertiefen und den Impact auf unser Ökosystem zu bewerten.

+++ Investitionskontrolle: Schramböck deutet EU-Verordnung zu Krisenabwehr um +++

Zweck ist der Schutz vor außereuropäischen Bedrohungen für die Sicherheit oder öffentliche Ordnung durch Investitionen in heimische Unternehmen. Anders ausgedrückt möchte die Regierung den Standort stärken und vor Abfluss von systemrelevanten Technologien schützen. Bei gewissen Großinvestitionen in Schlüsselindustrien ist dies auch nachvollziehbar. Bei Startups und innovativen KMU aber besteht die Gefahr, dass der Gesetzesentwurf genau das Gegenteil bewirkt, weil diese Unternehmen im raschen Wachstum auf internationale Investoren angewiesen sind. Es ist zu befürchten, dass Österreich als Innovations- und Startup-Standort nachhaltig Schaden nehmen würde.

Video-Talk zum geplanten Investitionskontrollgesetz:

Warum sehe ich das so dramatisch? Neben der grundsätzlichen Fragwürdigkeit einer Kapitalkontrolle in einer Marktwirtschaft, legt der Entwurf zum Investitionskontrollgesetz innovativen Unternehmen große Hindernisse zu lebenswichtigen Kapitalquellen aus nicht-EU Ländern in den Weg. Die sehr breite Erfassung von Industrien, die Definition der Gefährdung und die vorgesehenen Verfahrensbestimmung werden dazu führen, dass in Zukunft für erfolgreiche und wachsende Startups und innovative KMU keine ausreichenden Finanzierungen zur Verfügung stehen werden.

Bei Unternehmensverkäufen werden nicht-EU Investoren Zielunternehmen in Europa seltener ins Auge fassen. Es ist nicht auszuschließen, dass ausländische Käufer die aufwendige staatliche Prüfung, und damit die erhöhte Unsicherheit für Transaktionen, mögliche Mehrkosten und Zeitverlust in der Transaktionsabwicklung zumindest mit Bewertungsabschlägen abbilden werden. Was das Gesetz für europäische Private Equity oder Venture Capital Fonds mit großen Anteilen internationaler institutioneller Investoren (in den Fonds) bedeuten würde, ist aktuell noch unklar.

Alternativen zur Kapitalkontrolle

Besser als durch überbordende Kontrollen zu verhindern, dass Technologien bzw. Startups und KMU in ausländische Hände fallen, wäre vorrangig die Konzentration aller Kräfte und Ressourcen des Landes auf die Entwicklung marktgängiger und skalierbarer Technologien in Verbindung mit einem starken PE- und VC-Sektor. Wollen wir unseren zukünftigen Wohlstand nicht gefährden, müssen wir Innovationen weiter fördern, ausbauen und ausreichend mit Kapital ausstatten! Dazu braucht Österreich die Mobilisierung von institutionellen Anlegern durch verbesserte Rahmenbedingungen und Anreize für Pensionskassen, Versicherungen und Stiftungen. Insbesondere hochskalierbare Technologieunternehmen sollen international wachsen können und ein Umfeld vorfinden, ihren Sitz für immer hier zu behalten.

Die Investitionen aus Asien und den USA in europäische Startups machen aktuell 46 Prozent aller Startup-Investitionen in Europa aus – Tendenz steigend. Wenn wir unsere Innovationen nicht zu einem signifikanten Ausmaß von außereuropäischen Investoren finanziert sehen wollen, müssen wir für eine breit angelegte, gesetzlich incentivierte Eigenkapitalmobilisierung sorgen.

Investitionskontrollgesetz: Ausnahme für Startups und Scaleups

Das vorgesehene Genehmigungsverfahren erfasst grundsätzlich alle Direktinvestitionen von Investoren außerhalb der EU bzw. EWR bzw. Schweiz. Das heißt, es würde auch Investoren aus dem Londoner Markt betreffen. Ausgenomen sind Startups mit weniger als zehn MitarbeiterInnen und einem geringeren Umsatz als zwei Millionen Euro. Das hieße, dass alle Scaleups, insbesondere in den Bereichen DeepTech, MedTech, Energy, KI, Data Science, Life Science und BioTech, spätestens bei der ersten Anschlussfinanzierung (Series A) unter die Bestimmung des Gesetzes fallen würden. Genau dort, wo in Österreich bereits der Funding Gap beginnt! Vorschlag der AVCO: Diese Grenze sollte daher zumindest auf 100 Mitarbeiter und 20 Millionen Euro Umsatz oder Jahresbilanzsumme erhöht werden.

Die Genehmigungspflicht in den Bereichen Arzneimittel und Medizinprodukte (Zahl 6 auf der Liste besonders sensibler Bereiche) bereits bei einem Erwerb von zehn Prozent der Stimmrechte ist aus unserer Sicht zu niedrig. Es könnte breite Bereiche in BioTech und HealthTech betreffen. Eine entsprechende Beteiligung (also unter 25 Prozent) führt üblicherweise nicht zu einem Einfluss auf oder gar einer Kontrolle über ein Unternehmen. (Die zehn Prozent-Bestimmung in diesen Branchen tritt allerdings zum 31.12.2022 außer Kraft).

Gleichzeitig ist der Mindeststimmanteil nicht die einzige Barriere, kann es bei einem Erwerb eines „beherrschenden Einflusses“ auch zu einer Genehmigungspflicht kommen, wenn der Mindeststimmanteil gar nicht erreicht wurde. Dies führt zu einer unklaren Situation und damit Unsicherheit bei Investoren, sind doch Startup-Investmentverträge durch komplexe Corporate Governance-Regeln, insbesondere Zustimmungsrechte der Investoren, und Exit relevante Regelungen gekennzeichnet, die einen beherrschenden Einfluss alsbald vermuten lassen. Hier braucht es mehr Klarheit.

Staatliches Genehmigungsverfahren

Das zweiphasige, bis zu 3-Monate dauernde Genehmigungsverfahren bereitet uns Sorgen. Es wird zuerst in einem der zuständigen Ministerien geprüft und entschieden werden, ob es zu einem vertiefendem Prüfverfahren kommt. Dieser erste Schritt dauert jedenfalls einen Monat. In der zweiten Phase – sofern ein Verdacht vorliegt – kommt es zu einer eingehenden Untersuchung und vor Bescheid-Erteilung noch zur Befassung des Falles durch das „Komitee für Investmentkontrolle“, wo Mitglieder einer Reihe von Ministerien und Vertreter der betroffenen Bundesländer einen Sitz haben. Dabei können auch noch Sachverständige hinzugezogen werden, u.a. aus der ÖBAG. Das kann weitere zwei Monate dauern.

Das Genehmigungsverfahren ist zu kompliziert und die Dauer zu lang. Die Verpflichtung einer rascheren Abarbeitung und einer wesentlich kürzeren Gesamtdauer sind anzustreben. Begrüßenswert ist die Möglichkeit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, die allerdings auch zwei Monate dauert. Unklar ist, ob die im Entwurf vorgesehenen extensiven Kooperationsmechanismen mit der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten den Prozess nicht noch weiter verlängern (bis zu 40 Tage), auch weil man auf diese Instanz wenig Einfluss in Hinblick auf Zeit oder Effizienz hat.

Bedenklich erscheint u.a. auch §18 des Entwurfs, der ein Überwachungsregime durch das zuständige Ministerium postuliert. Danach können Beamte und „geeignete Sachverständige“ ohne gerichtlichem Beschluss Einrichtungen des überprüften Unternehmens betreten, Personal befragen und Einsicht in Dokumente nehmen. High-Tech Firmen dürfen nicht unter den Generalverdacht gestellt werden. Dieser Paragraph ist dringend zu überarbeiten.

Konsequenzen für ausländische Investoren

Es ist schwer vorstellbar, dass sich z.B. UK oder US-Investoren dem Kostenrisiko eines solchen Verfahrens von Amtswegen unterziehen wollen. Sie werden einfach nicht mehr investieren! Der mit dem Genehmigungsverfahren einhergehende zeitliche und finanzielle Aufwand, würde Investitionen und Exit-Angebote von Drittstaaten maßgeblich behindern, wenn nicht sogar verhindern. Allein die Unsicherheit hinsichtlich des Ausgangs des Verfahrens könnte potentielle Investoren dazu veranlassen, von Investitionsüberlegungen Abstand zu nehmen.

Ausländische Investoren verschaffen Startups strategische Vorteile, wie z.B. ortsspezifisches bzw. internationales Know-how, Netzwerke bei den Eintritten in neue Märkte. Die Wichtigkeit der Vernetzung in ausländische Märkte hat auch die WKÖ erkannt und Startup-unterstützende Programme weltweit entwickelt. Insofern konterkariert der Gesetzesentwurf die Bemühungen Österreichs, internationale Investorenkontakte herzustellen und Markteintritte zu unterstützen.

Investitionskontrollgesetz als Verletzung der Eigentumsrechte?

Der Entwurf zum Investitionskontrollgesetz ist im Lichte der Vertragsfreiheit und der Eigentumsrechte von Gründerteams und Investoren, die ihre Anteile veräußern wollen, kritisch zu sehen. Die so dringend benötigten Investitionen in das österreichische Startup-Ökosystem, gleichermaßen von europäischen und internationalen Investoren, werden nur getätigt, wenn diese davon ausgehen können, dass sie die so erworbenen Anteile bei einem späteren Unternehmensverkauf auch wieder mit einer marktgerechten und risikoadäquaten Rendite veräußern können. Der Zugang zum internationalen – vor allem dem anglo-sächsischen – M&A Markt ist daher entscheidend – und das schon für die erste Finanzierungrunde von Startups.

Mangelnde lokale Verfügbarkeit von privatem Kapital

Die zu erwartende Reduzierung von Investitionen aus Drittstaaten muss unbedingt mit Maßnahmen einhergehen, die auf die Mobilisierung heimischen Wagniskapitals abzielen. Im „OECD-Review of Innovation Policy Austria“ wurde auf die mangelnde private Eigenkapitalfinanzierung in Österreich für Innovationen bereits hingewiesen.

Wir brauchen dringend begleitende, kapitalmarkt-entwickelnde Maßnahmen, wie den von der AVCO vorgeschlagenen Dachfonds, der über eine Milliarde Euro an neuem Kapital hebeln und einen lokalen Finanzmarkt entstehen lassen würde. Andernfalls wären die Auswirkungen für die Zukunftsfähigkeit des Gründungsstandorts mit seiner Innovationskraft für die gesamte Wirtschaft fatal.

Ich hoffe, dass das Gesetz im Interesse der Startup Community noch wesentlich überarbeitet wird. Die AVCO wird im Rahmen der Begutachtung noch eine detaillierte Kommentierung abgeben und steht mit seinen Experten für Beratungen jederzeit zur Verfügung.


Zum Autor

Rudolf Kinsky ist geschäftsführender Präsident der AVCO – Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation. Darüber hinaus vertritt er als Senior Partner Austria die DPE Deutsche Private Equity GmbH, einen in München ansässigen GP mit Schwerpunkt auf mittelständische Transaktionen im deutschsprachigen Raum, ist Mitglied des Advisory Boards der APEX Ventures GmbH, eines in Wien ansässigen Wagniskapitalfonds und betreibt eine Advisory-Boutique, Kinsky Capital Management GmbH.

Kinsky blickt auf eine über 40-jährige internationale Karriere in den Bereichen Private Equity, Investment Banking und Unternehmensberatung in den USA, Großbritannien, Deutschland, Österreich und CEE zurück. Er arbeitete bei 3i Group, Charterhouse, der Dresdner Bank, McKinsey & Co. und der First Boston Corporation.

Kinsky lebt in Wien, verheiratet, 5 Kinder. Er erhielt einen Abschluss in Rechtswissenschaften von der Universität Salzburg, einen LL.M. von der Harvard Law School und einen MBA von der Harvard Graduate School of Business Administration.


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Das IKEA Business Network bringt einige Vorteile mit sich - sowohl für Unternehmen, als auch für Mitarbeitende. | © Inter IKEA Systems B.V. 2025

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Graue Wände, Papierstapel auf den Schreibtischen und absolute Ruhe: So sahen klassische Büros noch früher aus. Mittlerweile hat man erkannt, dass das Unternehmen davon profitiert, wenn sich die Mitarbeitenden im Büro wohlfühlen – Stichwort Employer Branding. Aus dem alten Büro wird nun vermehrt ein Wohlfühlort: helle Farben, ergonomische Stühle, höhenverstellbare Schreibtische, Pflanzen und praktische Aufbewahrungssysteme. Eine angenehme Arbeitsatmosphäre bedeutet nicht nur glückliche Mitarbeitende, sondern auch steigende Innovationskraft und Engagement im Unternehmen. 

Die richtige Einrichtung fördert nämlich Kreativität und Produktivität – egal ob im Großraumbüro oder im Home Office. Helfen kann dabei IKEA mit seinem IKEA Business Network. Die Mitgliedschaft bietet Unternehmen smarte Einrichtungslösungen, innovativen Service und exklusive Angebote. Nicht nur das Unternehmen selbst, sondern auch Mitarbeitende profitieren von der Mitgliedschaft. Sandra Gerold, Country Business Manager bei IKEA Austria, schildert im Gespräch mit brutkasten, was die fünf größten, aber vermeidbaren Fehler bei der Büroplanung sind. 

Fünf Tipps für deine Büroplanung

Tipp 1: Achte auf ergonomische und individuelle Bedürfnisse am Arbeitsplatz.

Sandra Gerold: Ein paar identische Tische und Stühle sind schnell angeschafft und in einem Raum platziert. Hierbei wird noch viel zu oft auf die individuellen Anforderungen von Mitarbeiter:innen vergessen, um ein optimales Arbeitsumfeld zu schaffen und langfristig Gesundheitsschäden vorzubeugen. Wer den Großteil seiner Arbeitszeit sitzend verbringt, hat ein höheres Risiko, Probleme in Schultern und Rücken zu bekommen. Ein ergonomischer Bürostuhl sollte vielfach verstellbar sein und sich an deine Mitarbeiter:innen anpassen lassen, um die Muskeln und Bandscheiben zu entlasten. Der Arbeitsbereich darf auf keinen Fall zu klein oder unflexibel sein und muss auch genügend Platz für z.B. eine extra Tischbeleuchtung etc bieten.

Mit der IKEA-Einrichtung wird man den Anforderungen von jedem Mitarbeitenden gerecht. | © Inter IKEA Systems B.V. 2025

Tipp 2: Verwende die richtige Beleuchtung.

Sandra Gerold: Ein helles und mit viel Tageslicht durchflutetes Büro wünscht sich wohl jeder und Sonnenlicht ist tagsüber meistens die optimale Beleuchtung. Den Schreibtisch aber direkt, frontal vor ein Fenster zu stellen, schafft zwar einen möglichen Ausblick nach draußen, aber das Tageslicht kann blenden und die Augen anstrengen. Hier sollte immer auf eine seitliche Ausrichtung geachtet werden, um Blendungen möglichst zu vermeiden. Auch wer an einer guten Beleuchtung spart, kann die Augen seiner Mitarbeiter:innen zusätzlich belasten. Zu vermeiden sind Blendung, Flimmern und große Helligkeitsunterschiede.

Tipp 3: Stelle sicher, dass du ausreichend flexibel nutzbaren Raum hast.

Sandra Gerold: Ein Großraumbüro fühlt sich nicht automatisch groß an, wenn es mit Möbeln und Menschen überfüllt ist und keine unterschiedlichen Bereiche und Flächen zur Verfügung stellt, wie z.B.: Einzel- und Teamräume. Aber man braucht auch nicht unbedingt eine große Fläche, um ein Büro geräumig zu planen und zu gestalten. Durch die richtige Planung des Layouts, Verwendung von Farbkonzepten und flexiblen Möbeln kann man ein gutes Raumgefühl schaffen. Modulare Bürosysteme geben die Möglichkeit von schneller Umgestaltung und das Ausprobieren von verschiedenen Szenarien. 

Die flexiblen Möbel von IKEA. | © Inter IKEA Systems B.V. 2025

Tipp 4: Achte auf ein passendes Raumklima.

Sandra Gerold: Ein offenes Büro in einer alten Lagerhalle ist schnell eingerichtet, hohe Decken und Stahlkonstruktionen sind ein toller Blickfang, aber ohne die richtige Einrichtung können schnell Probleme auftreten. Wenn die Temperatur am Arbeitsplatz nicht innerhalb der optimalen Werte zwischen 20-22 Grad liegt, kann es schnell ungemütlich werden. Auch die Luftfeuchtigkeit spielt eine entscheidende Rolle und sollte konstant zwischen 40-60 Prozent liegen. Auch Feinstaubbelastung und Pollenflug können in einem Büro zum Problem werden.  Luftbefeuchter und Luftreiniger können hier unterstützen, um zu einem besseren Klima beizutragen. Auch der richtige Einsatz von Pflanzen ist nicht nur ein Blickfang, sondern schafft ein angenehmes Raumklima.

Tipp 5: Unterschätze Hintergrundgeräusche nicht.

Sandra Gerold: In den meisten Großraumbüros ist viel los – Tastatur-Geklapper, Gespräche außerhalb von Meetingräumen, Diskussionen, Telefongeklingel oder Publikumsverkehr. Büros ohne Abtrennungen oder fehlender Struktur leiten Geräusche und Lärm ungefiltert weiter und können zu einer großen Belastung für Mitarbeiter:innen werden und auch auf Kund:innen nicht einladend wirken. Eine ständige Geräuschkulisse ist anstrengend und kann zu schlechter Konzentration und Fehlern führen, sowie zu Kopfschmerzen und Überanstrengung. 

Halbhohe Aufbewahrungsschränke oder Sideboards können Gliederung schaffen und Lärm reduzieren. Akustikpaneele & Schallabsorber sind wahre Superhelden gegen störenden Lärm. Sie dämpfen Geräusche, verbessern die Raumakustik und sorgen für ein angenehmes Klangbild.

IKEA Business Network bietet exklusive Angebote

Mit dem IKEA Business Network will IKEA in erster Linie Unternehmen unterstützen und das unabhängig von Größe, Umsatz und Branche. “Wir wollen also wirklich die Kleinen, die Startups und die mittleren Unternehmen unterstützen. Und auch ein sicherer und verlässlicher Partner für sie sein”, sagt Sandra Gerold. Die Mehrheit der Unternehmen, die dem Loyalty Club beitreten, seien tatsächlich Startups. 

Sandra Gerold, Country Business Manager bei IKEA Austria. | © Niklas Stadler

Kein Wunder, denn die Vorteile sind wie auf Startups zugeschnitten: Die Mitgliedschaft ist kostenlos und man erhält professionelle, persönliche und maßgeschneiderte Unterstützung beim Einrichten der Büroräumlichkeiten. Neben Rabatten und Angeboten gibt es kostenlose Design-Tipps und Online-Schulungen. Das IKEA Business Network wurde ins Leben gerufen, um Unternehmen mit innovativen Lösungen zu unterstützen, die Arbeitsräume attraktiver und funktionaler machen. Gemeinsam mit IKEA entwickeln die Mitgliedsunternehmen maßgeschneiderte Lösungen aus Produkten und Dienstleistungen, die optimal auf individuelle Anforderungen abgestimmt sind.

Business Pay Card erlaubt das Kaufen auf Rechnung

Employer Branding ist in der heutigen Business-Welt ein wichtiger Aspekt, um sich bei potenziellen Arbeitnehmer:innen als guter Arbeitgeber zu positionieren. Besonders beim IKEA Business Network können Mitarbeitende profitieren: Nach erfolgreicher Registrierung können auch sie exklusive Angebote bei IKEA und bei über 100 Partnerunternehmen genießen. Zudem erhalten alle Mitglieder (inklusive Mitarbeitende) spezielle IKEA Business Angebote in Form von Preisreduktionen. So kann man als Entrepreneur eine starke Unternehmenskultur aufbauen und das Team dazu inspirieren, sein Bestes zu geben.

Gerade in der Gründungs- oder Aufbauphase stehen viele Jungunternehmen vor finanziellen Herausforderungen. Anfangs können sich viele Rechnungen auf einmal anstauen. Hier soll die Business Pay Card als weiterer Benefit Jungunternehmen unterstützen. Die Bezahlkarte erlaubt es Mitgliedern, erst 40 Tagen nach dem Kauf zu bezahlen. Außerdem ist es möglich, ganz flexibel über verschiedene Wege bei IKEA zu bestellen – sei es über Mail, Telefon oder Chat. Dazu kommt, dass über 50 Prozent aller Speditionslieferungen von IKEA in Österreich emissionsfrei zugestellt werden – im Großraum Wien sogar schon 100 Prozent. Bis 2028 sollen weltweit 90 Prozent aller IKEA-Lieferungen ohne Treibhausgasemissionen durchgeführt werden – eine Möglichkeit, ohne großen Aufwand seinen CO2-Fußabdruck zu reduzieren.

Networking-Events

Gerade für Jungunternehmer:innen ist Networking in dieser Branche von großer Bedeutung. Doch der Einstieg gestaltet sich oft alles andere als leicht. Auch hier unterstützt das IKEA Business Network: Mit regelmäßigen Events schafft IKEA eine Plattform, auf der wertvolle Kontakte geknüpft und Erfahrungen ausgetauscht werden können. Ein besonderes Highlight: Interior Designerin Sonja Höretzeder wird vor Ort sein und einen inspirierenden Vortrag halten.

Das nächste Networking-Event findet am 25. April um 9 Uhr im IKEA Einrichtungshaus Graz statt – hier anmelden.

Oder am 23. Mai um 9 Uhr im IKEA Einrichtungshaus Vösendorfhier anmelden.

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