03.12.2019

Digitalsteuer: Österreich im Visier der US-Behörden – 100 Prozent-Strafzölle möglich

Der Handelskonflikt zwischen den USA und Frankreich erlangt nach einem Report der US-Handelsbehörde zur französischen Digitalsteuer die nächste Eskalationsstufe. In einer Aussendung, in der 100 Prozent-Zölle auf französische Güter in den Raum gestellt werden, wird Österreich explizit als mögliches nächstes Ziel der Behörden genannt.
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(c) Gage Skidmore - Donald Trump

Eigentlich sollte mit der zuvor von türkis-blau initiierten und im September vom Nationalrat beschlossenen „Digitalsteuer“ ja mehr Geld in die Staatskassen gelangen. Beziehungsweise sollte die fünfprozentige Steuer auf Online-Werbeumsätze im Inland eine gewisse Gerechtigkeit zwischen heimischen Unternehmen und US-Tech-Riesen wie Google, Facebook und Amazon herstellen. Denn laut Beschluss gilt sie ausschließlich für Unternehmen, die einen weltweiten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro bzw. einen jährlichen Umsatz aus Onlinewerbeleistungen von mindestens 25 Millionen Euro erzielen.

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US-Handelsbeauftragter statuiert Exempel an Frankreich

Eigentlich, denn der Beschluss könnte für Österreich ein böses Nachspiel haben und letztlich mehr kosten, als er bringt. An Frankreich statuiert US-Präsident Donald Trump mit seinen Behörden gerade ein Exempel. Nachdem zuvor von der Handelsbehörde ein Untersuchungs-Report zur französischen Digitalsteuer vorgelegt wurde, wurde der US-Handelsbeauftragte (USTR) in einer Aussendung sehr konkret. Im Wortlaut (übersetzt) heißt es dort:

„Der US-Handelsbeauftragte veröffentlicht eine Mitteilung des Bundesregisters, in der er erklärt, dass die französische Digitalsteuer aus den im Bericht dargelegten Gründen unangemessen, diskriminierend und belastend für den US-Handel ist. Die Bekanntmachung fordert die Öffentlichkeit auf, sich zu den vom USTR vorgeschlagenen Maßnahmen zu äußern, die zusätzliche Zölle von bis zu 100 Prozent auf bestimmte französische Produkte beinhalten“.

Zudem werden auch Abgaben auf französische Dienstleistungen ins Spiel gebracht. Eine zugrundegelegte Liste umfasse 63 Zoll-Positionen mit einem Handelswert von insgesamt 2,4 Milliarden US-Dollar.

Digitalsteuer: Ermittlungen gegen Österreich werden geprüft

Aus österreichischer Sicht ist in dieser Aussendung ein weiterer Absatz noch relevanter, wo Handelsbeauftragter Robert Lighthizer direkt zitiert wird:

„Die heutige Entscheidung des USTR sendet ein klares Signal, dass die Vereinigten Staaten Maßnahmen gegen digitale Steuersysteme ergreifen werden, die US-Unternehmen diskriminieren oder anderweitig unangemessene Belastungen auferlegen. Nun prüft der USTR, ob Ermittlungen nach Abschnitt 301 über die Steuern auf digitale Dienstleistungen in Österreich, Italien und der Türkei eingeleitet werden sollen“.

Man konzentriere sich darauf, dem „zunehmenden Protektionismus“ der EU-Mitgliedstaaten entgegenzuwirken, der sich „ungerechtfertigterweise“ gegen US-Unternehmen richte, sei es durch Steuern auf digitale Dienstleistungen oder andere Maßnahmen, die sich an führende US-Unternehmen für digitale Dienstleistungen richten, so Lighthizer weiter.

Das Schreiben ist damit klar als Drohung gegenüber Österreich aufzufassen. Ob tatsächlich Ermittlungen eingeleitet werden und welche Produkte im Ernstfall von Strafzöllen bedroht wären, kann derzeit freilich noch nicht gesagt werden.

⇒ Die Aussendung im Original

⇒ Der Untersuchungs-Report zur französischen Steuer

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Reploid-CEO Philip Pauer (r.) und -CBO Jonas Finck läuteten im Juli 2025 die Börsenglocke | (c) Wiener Börse AG / Alexander Felten

Im Juli 2025 ging das Welser Insektenzucht-Scaleup Reploid in einem durchaus ungewöhnlichen Schritt nur vier Jahre nach der Gründung am Direct Market Plus an die Wiener Börse. Ein Run auf die Aktie blieb damals aus – es gab keinen Trade am ersten Tag, wie brutkasten berichtete.

Große Meilensteine, aber noch immer wenig Handelsvolumen

Seitdem hat sich bei Reploid viel getan: Millionenfinanzierungen, geografische Expansion, neue große Kunden, zahlreiche Personalien und eine Steigerung auf rund neun Millionen Euro Gewinn im vergangenen Geschäftsjahr (brutkasten berichtete). Einzig: Die Liquidität der Aktie, die aktuell bei 1.700 Euro pro Stück steht, hält sich nach wie vor in Grenzen, wie ein Blick auf Daten der Wiener Börse verrät. Oft gibt es mehrere Tage lang keine Trades, nur an wenigen Handelstagen werden zweistellige Stückzahlen erreicht.

Aktiensplit geht mit Erhöhung des Grundkapitals einher

Doch das soll sich jetzt ändern. Denn wie Reploid per Aussendung bekanntgibt, plant man einen Aktiensplit im Verhältnis 1:15 – der Preis einer Aktie reduziert sich damit also auf ein Fünfzehntel des aktuellen Werts. Damit erhöht sich die Anzahl der Aktien von 110.881 auf 1.663.215, wobei auf jede Stückaktie weiterhin ein anteiliger Betrag am Grundkapital von einem Euro entfällt.

Das bedeutet auch: Das Grundkapital muss dafür von derzeit 110.881 Euro auf 1.663.215 Euro erhöht werden. Das soll ohne die Ausgabe neuer Aktien, sondern „durch Umwandlung eines Teilbetrags der nicht gebundenen Kapitalrücklagen, die sich aus dem im Geschäftsjahr 2025 gesteigerten Eigenkapital speisen“, erfolgen. Der Beschlussvorschlag dafür werde der ordentlichen Hauptversammlung am 14. September 2026 vorgelegt, heißt es von Reploid.

„Wollen die Reploid-Aktie speziell für Retail-Investoren leichter handelbar und attraktiver machen“

„Die Reploid-Aktie notierte zuletzt bei 1.700 Euro. Würden wir heute splitten, läge der Kurs bei etwa 113 Euro. Genau das ist unser Ziel: Wir wollen die Reploid-Aktie speziell für Retail-Investoren leichter handelbar und attraktiver machen“, kommentiert Gründer und CEO Philip Pauer.

Ob die gewünschte Wirkung erzielt wird, bleibt freilich abzuwarten. Die Liquidität im Direct Market Plus der Wiener Börse ist generell niedrig. Wohl aber zeigt ein Blick auf die Daten: Titel mit geringeren Stückkosten kommen tendenziell auf mehr Trades.

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Digitalsteuer: Österreich im Visier der US-Behörden – 100 Prozent-Strafzölle möglich

Eigentlich sollte mit der zuvor von türkis-blau initiierten und im September vom Nationalrat beschlossenen „Digitalsteuer“ ja mehr Geld in die Staatskassen gelangen. An Frankreich statuiert US-Präsident Donald Trump mit seinen Behörden gerade ein Exempel. Nachdem zuvor von der Handelsbehörde ein Untersuchungs-Report zur französischen Digitalsteuer vorgelegt wurde, wurde der US-Handelsbeauftragte (USTR) in einer Aussendung sehr konkret. Die Bekanntmachung fordert die Öffentlichkeit auf, sich zu den vom USTR vorgeschlagenen Maßnahmen zu äußern, die zusätzliche Zölle von bis zu 100 Prozent auf bestimmte französische Produkte beinhalten“. Zudem werden auch Abgaben auf französische Dienstleistungen ins Spiel gebracht. Man konzentriere sich darauf, dem „zunehmenden Protektionismus“ der EU-Mitgliedstaaten entgegenzuwirken, der sich „ungerechtfertigterweise“ gegen US-Unternehmen richte, sei es durch Steuern auf digitale Dienstleistungen oder andere Maßnahmen, die sich an führende US-Unternehmen für digitale Dienstleistungen richten, so Lighthizer weiter.

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