03.12.2019

Digitalsteuer: Österreich im Visier der US-Behörden – 100 Prozent-Strafzölle möglich

Der Handelskonflikt zwischen den USA und Frankreich erlangt nach einem Report der US-Handelsbehörde zur französischen Digitalsteuer die nächste Eskalationsstufe. In einer Aussendung, in der 100 Prozent-Zölle auf französische Güter in den Raum gestellt werden, wird Österreich explizit als mögliches nächstes Ziel der Behörden genannt.
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(c) Gage Skidmore

Eigentlich sollte mit der zuvor von türkis-blau initiierten und im September vom Nationalrat beschlossenen “Digitalsteuer” ja mehr Geld in die Staatskassen gelangen. Beziehungsweise sollte die fünfprozentige Steuer auf Online-Werbeumsätze im Inland eine gewisse Gerechtigkeit zwischen heimischen Unternehmen und US-Tech-Riesen wie Google, Facebook und Amazon herstellen. Denn laut Beschluss gilt sie ausschließlich für Unternehmen, die einen weltweiten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro bzw. einen jährlichen Umsatz aus Onlinewerbeleistungen von mindestens 25 Millionen Euro erzielen.

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US-Handelsbeauftragter statuiert Exempel an Frankreich

Eigentlich, denn der Beschluss könnte für Österreich ein böses Nachspiel haben und letztlich mehr kosten, als er bringt. An Frankreich statuiert US-Präsident Donald Trump mit seinen Behörden gerade ein Exempel. Nachdem zuvor von der Handelsbehörde ein Untersuchungs-Report zur französischen Digitalsteuer vorgelegt wurde, wurde der US-Handelsbeauftragte (USTR) in einer Aussendung sehr konkret. Im Wortlaut (übersetzt) heißt es dort:

“Der US-Handelsbeauftragte veröffentlicht eine Mitteilung des Bundesregisters, in der er erklärt, dass die französische Digitalsteuer aus den im Bericht dargelegten Gründen unangemessen, diskriminierend und belastend für den US-Handel ist. Die Bekanntmachung fordert die Öffentlichkeit auf, sich zu den vom USTR vorgeschlagenen Maßnahmen zu äußern, die zusätzliche Zölle von bis zu 100 Prozent auf bestimmte französische Produkte beinhalten”.

Zudem werden auch Abgaben auf französische Dienstleistungen ins Spiel gebracht. Eine zugrundegelegte Liste umfasse 63 Zoll-Positionen mit einem Handelswert von insgesamt 2,4 Milliarden US-Dollar.

Digitalsteuer: Ermittlungen gegen Österreich werden geprüft

Aus österreichischer Sicht ist in dieser Aussendung ein weiterer Absatz noch relevanter, wo Handelsbeauftragter Robert Lighthizer direkt zitiert wird:

“Die heutige Entscheidung des USTR sendet ein klares Signal, dass die Vereinigten Staaten Maßnahmen gegen digitale Steuersysteme ergreifen werden, die US-Unternehmen diskriminieren oder anderweitig unangemessene Belastungen auferlegen. Nun prüft der USTR, ob Ermittlungen nach Abschnitt 301 über die Steuern auf digitale Dienstleistungen in Österreich, Italien und der Türkei eingeleitet werden sollen”.

Man konzentriere sich darauf, dem “zunehmenden Protektionismus” der EU-Mitgliedstaaten entgegenzuwirken, der sich “ungerechtfertigterweise” gegen US-Unternehmen richte, sei es durch Steuern auf digitale Dienstleistungen oder andere Maßnahmen, die sich an führende US-Unternehmen für digitale Dienstleistungen richten, so Lighthizer weiter.

Das Schreiben ist damit klar als Drohung gegenüber Österreich aufzufassen. Ob tatsächlich Ermittlungen eingeleitet werden und welche Produkte im Ernstfall von Strafzöllen bedroht wären, kann derzeit freilich noch nicht gesagt werden.

⇒ Die Aussendung im Original

⇒ Der Untersuchungs-Report zur französischen Steuer

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Analyser, CSRD, EU-Taxonomie
(c) - PwC Österreich -Das Konsortium des Projekts "Analyser" beim Kick-Off.

Die Regeln der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die in den kommenden Jahren sukzessive schlagend werden, bedeuten für zahlreiche österreichische Unternehmen eine Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei vielen von diesen – auch jene, die freiwillig schon früher als erforderlich mit der Umsetzung starten – werden Schwierigkeiten erwartet, die Anforderungen zu erfüllen, da insbesondere KMU nicht über ausreichend Kapazitäten für interne Nachhaltigkeitsabteilungen verfügen würden.

CSRD und Taxonomie

Dies gilt im Besonderen für die EU-Taxonomie, die ergänzend zur CSRD anzuwenden ist. Gemäß ihr müssen die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens als nachhaltig oder nicht-nachhaltig deklariert werden.

Die Verordnung umfasst umfangreiche und detaillierte Kriterien, die für Ungeübte nicht leicht zu verstehen sind. Deshalb will in einem kürzlich gestarteten Forschungsprojekt namens “AI Enabled Sustainability Jurisdiction Demonstrator” (Analyser) ein Forschungskonsortium KI-basierte Module entwickeln. Die sollen es auch ungeschulten Anwenderinnen und Anwendern ermöglichen, die gesetzlichen Meldepflichten zu erfüllen. So soll eine Erleichterung für Unternehmen erzielt werden.

“Das oberste Ziel unseres Projekts ist es, die Zahl der KMU zu erhöhen, die selbstständig in der Lage sind, die EU-Taxonomie in guter Qualität zu berichten”, erklärt Maximilian Nowak, der das Projekt bei Fraunhofer Austria leitet.

Das Konsortium

Das Konsortium, bestehend aus Fraunhofer Austria, Universität Innsbruck, Technischer Universität (TU) Wien, Leiwand AI, PwC Wirtschaftsprüfgesellschaft, der Wirtschaftsagentur Niederösterreich ecoplus, Murexin und Lithoz wird dafür Teile des Prozesses mithilfe von Künstlicher Intelligenz automatisieren. Ein Chatbot, der auf einem eigens kreierten Sprachmodell beruht, soll mit den Anwenderinnen und Anwendern im Dialog stehen und sicherstellen, dass alle benötigten Dokumente vorliegen.

Es sind nämlich viele Fragen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu klären: Welche wirtschaftlichen Aktivitäten gibt es im Unternehmen? Wie umfangreich sind diese? Welche davon sind taxonomiefähig, können also überhaupt nach den Kriterien bewertet werden?

Josef Baumüller, der von Seiten der TU Wien an dem Projekt beteiligt ist, sagt: “Es ist vielen noch nicht bewusst, wie komplex die Anforderungen zunächst an die Datenerhebung und anschließend an die Klassifizierung sind. Die Prozesslandschaft im Unternehmen muss erfasst und auf die Vorgaben der EU-Taxonomie übergeleitet werden, darüber hinaus gilt es, relevante Datenbedarfe zu identifizieren und im Sinne der Effizienz v.a. bereits vorhandene Datenbestände zu nützen.”

CSRD-Berichterstattung eine Herausforderung

Dass eine Unterstützung der Unternehmen unumgänglich ist, sagt auch Stefan Merl von der PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: “Wir spüren bereits jetzt eine massive Zunahme in den Anfragen von Unternehmen, insbesondere von KMU, die sehen, dass die Erfüllung der CSRD-Berichterstattungspflichten eine große Herausforderung ist. Es führt kein Weg daran vorbei, eine automatisierte Lösung zu entwickeln, die weit über den Automatisierungsgrad bestehender Tools hinausgeht. Genau das wollen wir im Projekt ‘Analyser’ verwirklichen.”

Dabei ist essenziell, dass die im Tool eingesetzte KI fair, nachvollziehbar und korrekt arbeitet. Dafür soll Leiwand AI GmbH die nötige Expertise in das Projekt einbringen.

“In einer so kritischen Angelegenheit wie der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es besonders wichtig, dass auch Maßnahmen hinsichtlich einer zuverlässigen und fairen KI-Lösung getroffen werden. Durch den Einsatz verschiedener Methoden rund um nachhaltige und vertrauenswürdige KI werden wir dazu beitragen, dass der ‘Analyser’ gesicherte Informationen liefert, fair in Bezug auf Bias und Diskriminierung ist und im Einklang mit dem EU AI Act steht”, sagt Mira Reisinger, Data Scientist bei Leiwand AI.

Das Projekt ist im Herbst 2024 gestartet, läuft über drei Jahre und wird durch die FFG aus Mitteln des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gefördert.

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Digitalsteuer: Österreich im Visier der US-Behörden – 100 Prozent-Strafzölle möglich

Eigentlich sollte mit der zuvor von türkis-blau initiierten und im September vom Nationalrat beschlossenen “Digitalsteuer” ja mehr Geld in die Staatskassen gelangen. An Frankreich statuiert US-Präsident Donald Trump mit seinen Behörden gerade ein Exempel. Nachdem zuvor von der Handelsbehörde ein Untersuchungs-Report zur französischen Digitalsteuer vorgelegt wurde, wurde der US-Handelsbeauftragte (USTR) in einer Aussendung sehr konkret. Die Bekanntmachung fordert die Öffentlichkeit auf, sich zu den vom USTR vorgeschlagenen Maßnahmen zu äußern, die zusätzliche Zölle von bis zu 100 Prozent auf bestimmte französische Produkte beinhalten”. Zudem werden auch Abgaben auf französische Dienstleistungen ins Spiel gebracht. Man konzentriere sich darauf, dem “zunehmenden Protektionismus” der EU-Mitgliedstaaten entgegenzuwirken, der sich “ungerechtfertigterweise” gegen US-Unternehmen richte, sei es durch Steuern auf digitale Dienstleistungen oder andere Maßnahmen, die sich an führende US-Unternehmen für digitale Dienstleistungen richten, so Lighthizer weiter.

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