31.01.2020

Digitalsteuer in Österreich: Google wird Gebühr an Kunden weitergeben

Seit dem Inkrafttreten der "Digitalsteuer" mit 1. Jänner 2020 müssen Internet-Riesen wie Google, Facebook & Co in Österreich fünf Prozent auf Einnahmen aus Onlinewerbung zahlen. Wie nun bekannt wurde, möchte Google diese Gebühr an die Werbekunden weitergeben.
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Digitalsteuer - DSGVO-Strafe gegen Google
(c) Aleksei/ stock.adobe.com

Die österreichische Bundesregierung hat gestern zum Abschluss ihrer Regierungsklausur in Krems an der Donau ihre Pläne für die künftige Steuerreform präsentiert. Bundeskanzler Sebastian Kurz kündigte ein Entlasungsvolumen von vier Milliarden Euro an. Zudem soll bereits im Februar eine eigene „Task Force“ zur Ökologisierung zur Steuerreform eingesetzt werden – der brutkasten berichtete.

+++ Was die geplante Digitalsteuer für Startups bedeuten wird +++

Eine Steuer, die nicht im Rahmen der Regierungsklausur behandelt wurde, ist die sogenannte „Digitalsteuer“. Der Grund: Sie wurde noch im April letzten Jahres unter der türkis-blauen Regierung ankündigt, im Herbst 2019 im Nationalrat beschlossen und ist bereits mit 1. Jänner 2020 in Kraft getreten.

Die Steuer sieht eine Abgabe von fünf Prozent aus Einnahmen von Onlinewerbung vor. Kein unerhebliches Detail: Sie trifft nur Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von 750 Millionen Euro und einem jährlichen Online-Werbeumsatz in Österreich von 25 Million Euro. Das bedeutet de facto, dass lediglich die Big-Player wie Google, Facebook & Co zur Kasse gebeten werden.

Google gibt Gebühr weiter

Wie nun bekannt wurde, möchte Google die Gebühr von fünf Prozent an seine Werbekunden weitergeben. Der Preisaufschlag wird für jede Werbung fällig, die Nutzern in Österreich angezeigt wird. Dies entgeht einer E-mail, die Google seit Mittwoch an seine Kunden verschickt und dem brutkasten vorliegt. In der E-mail heißt es wortwörtlich:

Im Verlauf dieses Jahr (frühestens im zweiten Halbjahr 2020) werden wir eine Gebühr von 5 Prozent auf die Rechnungen an Werbetreibende für Anzeigen erheben, die Nutzern in Österreich angezeigt werden, unabhängig davon, wo auf der Welt sich der Werbetreibende befindet. Google erhebt diese Gebühr für Anzeigen, die von Nutzern in Österreich angesehen werden, da die Kosten für die Geschäftstätigkeit in Österreich aufgrund der Einführung der neuen Digital Service Tax um 5 Prozent gestiegen sind.“

Mit der E-Mail möchte Google seine Werbekunden auf die neue Gebühr vorbereiten. Wie der Internet-Riese betont, wird die Gebühr nicht rückwirkend angewandt. Ob weitere Big-Player wie Facebook nachziehen werden, ist bis dato noch nicht bekannt.

Google gegen Alleingänge

Google äußerte bereits in der Vergangenheit Kritik an der Steuer. In einem Blogpost vom Juni 2019 kritisierte der US-Konzern insbesondere den „Alleingang“ einzelner Regierungen. Eine einheitliche europäische Lösung ist im März letzten Jahres gescheitert. Durch die Alleingänge würde laut Google allerdings „ein Wettlauf nach unten einsetzen, der Handelsbarrieren schafft, grenzüberschreitende Investitionen verlangsamt und das Wirtschaftswachstum behindert.“


Brutkasten-Nachlese zur Digitalsteuer:


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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Digitalsteuer in Österreich: Google wird Gebühr an Kunden weitergeben

Seit dem Inkrafttreten der „Digitalsteuer“ mit 1. Jänner 2020 müssen Internet-Riesen wie Google, Facebook & Co in Österreich fünf Prozent auf Einnahmen aus Onlinewerbung zahlen. Wie nun bekannt wurde, möchte Google diese Gebühr an die Werbekunden weitergeben. Dem brutkasten liegt eine entsprechende E-mail vor, die Google derzeit an Werbekunden verschickt. Der Preisaufschlag wird für jede Werbung fällig, die Nutzern in Österreich angezeigt wird. Die Gebühr wird nicht rückwirkend angewandt.

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