31.01.2020

Digitalsteuer in Österreich: Google wird Gebühr an Kunden weitergeben

Seit dem Inkrafttreten der "Digitalsteuer" mit 1. Jänner 2020 müssen Internet-Riesen wie Google, Facebook & Co in Österreich fünf Prozent auf Einnahmen aus Onlinewerbung zahlen. Wie nun bekannt wurde, möchte Google diese Gebühr an die Werbekunden weitergeben.
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Digitalsteuer - DSGVO-Strafe gegen Google
(c) Aleksei/ stock.adobe.com

Die österreichische Bundesregierung hat gestern zum Abschluss ihrer Regierungsklausur in Krems an der Donau ihre Pläne für die künftige Steuerreform präsentiert. Bundeskanzler Sebastian Kurz kündigte ein Entlasungsvolumen von vier Milliarden Euro an. Zudem soll bereits im Februar eine eigene „Task Force“ zur Ökologisierung zur Steuerreform eingesetzt werden – der brutkasten berichtete.

+++ Was die geplante Digitalsteuer für Startups bedeuten wird +++

Eine Steuer, die nicht im Rahmen der Regierungsklausur behandelt wurde, ist die sogenannte „Digitalsteuer“. Der Grund: Sie wurde noch im April letzten Jahres unter der türkis-blauen Regierung ankündigt, im Herbst 2019 im Nationalrat beschlossen und ist bereits mit 1. Jänner 2020 in Kraft getreten.

Die Steuer sieht eine Abgabe von fünf Prozent aus Einnahmen von Onlinewerbung vor. Kein unerhebliches Detail: Sie trifft nur Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von 750 Millionen Euro und einem jährlichen Online-Werbeumsatz in Österreich von 25 Million Euro. Das bedeutet de facto, dass lediglich die Big-Player wie Google, Facebook & Co zur Kasse gebeten werden.

Google gibt Gebühr weiter

Wie nun bekannt wurde, möchte Google die Gebühr von fünf Prozent an seine Werbekunden weitergeben. Der Preisaufschlag wird für jede Werbung fällig, die Nutzern in Österreich angezeigt wird. Dies entgeht einer E-mail, die Google seit Mittwoch an seine Kunden verschickt und dem brutkasten vorliegt. In der E-mail heißt es wortwörtlich:

Im Verlauf dieses Jahr (frühestens im zweiten Halbjahr 2020) werden wir eine Gebühr von 5 Prozent auf die Rechnungen an Werbetreibende für Anzeigen erheben, die Nutzern in Österreich angezeigt werden, unabhängig davon, wo auf der Welt sich der Werbetreibende befindet. Google erhebt diese Gebühr für Anzeigen, die von Nutzern in Österreich angesehen werden, da die Kosten für die Geschäftstätigkeit in Österreich aufgrund der Einführung der neuen Digital Service Tax um 5 Prozent gestiegen sind.“

Mit der E-Mail möchte Google seine Werbekunden auf die neue Gebühr vorbereiten. Wie der Internet-Riese betont, wird die Gebühr nicht rückwirkend angewandt. Ob weitere Big-Player wie Facebook nachziehen werden, ist bis dato noch nicht bekannt.

Google gegen Alleingänge

Google äußerte bereits in der Vergangenheit Kritik an der Steuer. In einem Blogpost vom Juni 2019 kritisierte der US-Konzern insbesondere den „Alleingang“ einzelner Regierungen. Eine einheitliche europäische Lösung ist im März letzten Jahres gescheitert. Durch die Alleingänge würde laut Google allerdings „ein Wettlauf nach unten einsetzen, der Handelsbarrieren schafft, grenzüberschreitende Investitionen verlangsamt und das Wirtschaftswachstum behindert.“


Brutkasten-Nachlese zur Digitalsteuer:


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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Digitalsteuer in Österreich: Google wird Gebühr an Kunden weitergeben

Seit dem Inkrafttreten der „Digitalsteuer“ mit 1. Jänner 2020 müssen Internet-Riesen wie Google, Facebook & Co in Österreich fünf Prozent auf Einnahmen aus Onlinewerbung zahlen. Wie nun bekannt wurde, möchte Google diese Gebühr an die Werbekunden weitergeben. Dem brutkasten liegt eine entsprechende E-mail vor, die Google derzeit an Werbekunden verschickt. Der Preisaufschlag wird für jede Werbung fällig, die Nutzern in Österreich angezeigt wird. Die Gebühr wird nicht rückwirkend angewandt.

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