15.10.2020

Keine Angst vor dem digitalen Euro!

Die digitale Revolution macht vor unserem Geld nicht halt. Ein E-Euro kann viele Vorteile bringen - wenn er gut gemacht ist. Das Projekt jetzt schon zu verdammen, ist sicher der falsche Weg.
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Der digitale Euro wäre eine Alternative zu anderen Lösungen, wie Bitcoin, Libra und der digitale Dollar.
Der digitale Euro wäre eine Alternative zu anderen Lösungen, wie Bitcoin, Libra und der digitale Dollar. (c) (c) Adobe Stock/winyu/Georg Schober

Macht! Kontrolle! Microchips! Das Projekt „digitaler Euro“ oder E-Euro ist noch nicht mal richtig gestartet und schon gibt es die wildesten Gerüchte. Will die Europäische Zentralbank das Bargeld abschaffen? Soll jede einzelne unserer Ausgaben in Zukunft beobachtet werden? Sind wir alle bald gläserne Bürger? Und außerdem: Ist unser Geld nicht längst digital? Was soll das alles? Diese Fragen sind durchaus berechtigt, aber sie kommen stets mit Panik daher. Angst ist aber nie ein guter Ratgeber. Also sehen wir uns das Projekt des „E-Euro“ mal in Ruhe an.

Unser Geld wird sowieso digital

Erstens: Nichts und niemand kann die digitale Revolution aufhalten. Die EZB würde ihren Job verdammt schlecht machen, wenn sie sich nicht mit den Folgen für den Euro und das europäische Zahlungssystem beschäftigen würde. Ja, wir zahlen heute schon oft digital. Aber vor dem Gesetz ist eigentlich nur Bargeld ein zulässiges Zahlungsmittel. Bargeld ist eine Forderung gegen die Notenbank. Unser digitales Kontogeld (Buchgeld) ist eine Forderung gegen unsere Bank. In der Praxis merken wir den Unterschied nicht. Aber diese Praxis kann sich ändern. „Der Euro ist ein öffentliches Gut für die Menschen: Ein kostenloser Zugang zu einem einfachen, allgemein akzeptierten, risikofreien, verlässlichen Zahlungsmittel“, schreibt EZB-Direktoriumsmitglied Fabio Panetta: „Der digitale Euro muss dafür sorgen, dass dieses öffentliche Gut erhalten bleibt.“

Es geht im Kern also um ein digitales Bargeld-Äquivalent. Bitcoin-Freunde kennen das. Sie tragen die Schlüssel für ihr digitales Vermögen auf einem USB-Stick oder ihrem Handy mit sich herum. Wie genau ein digitaler Euro technisch umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Könnte die Blockchain eine Rolle spielen? Durchaus. Genauso gut ist eine zentralisierte Lösung vorstellbar. Es heißt ja nicht grundlos Zentralbank.

Der digitale Euro sollte schon jetzt geplant werden

Stellen wir uns vor, Bitcoin setzt sich rasend schnell als Zahlungsmittel durch – und verdrängt den Euro. Oder eine private Währung wie Facebooks Libra. Oder ein digitaler Dollar, den auch die Europäer nutzen können. Solche Szenarien stellen die Notenbanker vor gewaltige Herausforderungen. Sollten wir uns da nicht erwarten, dass die EZB in Frankfurt eine europäische Alternative entwickelt, die den hiesigen Gesetzen angepasst ist, die kostenfrei bleibt und unsere Privatsphäre in der digitalen Welt schützt? Die Wahrheit ist: Das digitale Geld kommt sowieso.

Ja, in Diktaturen wie China wird das Regime die Kontrollmöglichkeiten ausnützen, die das bietet. Das macht Angst. Aber um uns dagegen zu schützen, brauchen wir einen europäischen Gegenentwurf. „Ein digitaler Euro würde uns auch davor bewahren, dass staatliche oder privatwirtschaftliche digitale Zahlungsmittel, die aus Ländern außerhalb des Euroraums stammen oder von dort kontrolliert werden, bestehende Zahlungsmittel weitgehend verdrängen“, so Panetta.

Bargeld muss erhalten bleiben

Nach außen kann das auch viele Vorteile haben. Der Euro ist eine der wichtigsten und stabilsten Währungen weltweit. Viele Menschen in einer weniger glücklichen Lage wären froh, zumindest mit ihrem Kapital auszuwandern. „Der Euro würde attraktiver für Menschen außerhalb des Euroraums, er würde weltweit an Anziehungskraft gewinnen und damit das europäische Finanzsystem weiter stärken“, schreibt Panetta.

Beantwortet das alle Fragen? Bei Gott nicht. Wenn wir alle ein Konto bei der Notenbank führen, welche Auswirkung hat das auf das private Bankensystem? Und was, wenn die EZB auf geldpolitisch originelle Ideen kommt, und auch für private Guthaben negative Zinsen verlangt? Wie können wir sicherstellen, dass auch das Bargeld als ultimative Alternative erhalten bleibt? Ein Ausfall von Stromnetz oder Internet ist ja keine komplett verrückte Idee.

Der Währungswettbewerb wird immer offener

Der Weg zum digitalen Euro ist ein Prozess. Die EZB hat das Ziel keineswegs beschlossen, sondern sucht nach Input aus Banken, von Ökonomen und Bürgern. Weder die chinesische noch die amerikanische Notenbank sind da so offen und transparent. „Bei der Bewältigung dieser Herausforderungen dürfen wir nicht vergessen, dass der Wert des Geldes – sei es in herkömmlicher oder digitaler Form – immer auf dem Vertrauen der Menschen beruht“, schreibt Panetta. Und da hat er verdammt recht.

Der digitale Euro wird der Beitrag Europas zu einem immer heißer laufenden Währungswettbewerb. Auch unser Zugang zu Alternativen wie Dollar, Bitcoin, Libra oder neuen Konzepten wird sich in den kommenden Jahren massiv erleichtern. Europa hat zudem auch für einen sehr offenen physischen Goldmarkt gesorgt, damit die Bürger auch auf dieses „ewige Geld“ Zugriff haben. Es gibt also keinen Grund, sich zu fürchten – aber wach- und aufmerksam sollten wir bleiben. Immer.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

Über den Autor

Niko Jilch ist Finanzjournalist, Podcaster und Speaker. Website: www.nikolausjilch.com Twitter: @nikojilch

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Keine Angst vor dem digitalen Euro!

  • Das Projekt „digitaler Euro“ oder E-Euro ist noch nicht mal richtig gestartet und schon gibt es die wildesten Gerüchte.
  • Es geht im Kern also um ein digitales Bargeld-Äquivalent.
  • Wie genau ein digitaler Euro technisch umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.
  • Der Euro ist eine der wichtigsten und stabilsten Währungen weltweit.

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Keine Angst vor dem digitalen Euro!

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