02.06.2023

„Digital Austria Act“: Regierung kündigt u.a. Update für KI-Strategie an

Die Bundesregierung hat ihre Ziele und Grundsätze für die Digitalisierung in Österreich in einem Arbeitsprogramm ausformuliert, das im Ministerrat beschlossen wurde.
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Gesundheitsminister Johannes Rauch (l.) und Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky (r.)
Gesundheitsminister Johannes Rauch (l.) und Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky (r.) | Foto: Regina Aigner/BKA

117 Maßnahmen und 36 Digitalisierungsgrundsätze – so viel umfasst der von der Bundesregierung am Donnerstag im Ministerrat beschlossene „Digital Austria Act“. Dabei handelt es sich um das Arbeitsprogramm, das sich die Bundesregierung für die Digitalisierung in Österreich gegeben hat.

„Die Schwerpunkte des Digital Austria Act sind ressortübergreifend und betreffen alle Mitglieder der Bundesregierung und alle Lebensbereiche der Menschen“, sagte Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky (ÖVP), der das Arbeitsprogramm gemeinsam mit Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) präsentierte.

Die enthaltenen Maßnahmen reichen vom einem Update der Strategie für künstliche Intelligenz (KI) über Digitalisierung im Gesundheitsbereich bis hin zu einem allgemeinen „Digi-Check“, der die Digitalisierungstauglichkeit künftiger Gesetze sicherstellen soll.

KI-Strategie wird aktualisiert, Behörde kommt

Ihre KI-Strategie hatte die Bundesregierung ursprünglich 2021 präsentiert – damals unter teils scharfer Kritik aus der heimischen KI-Community (brutkasten berichtete). Im „Digital Austria Act“ wird nun eine Aktualisierung angekündigt. Die beiden federführenden Ressorts, das Finanzministerium und das Klimaschutzministerium, bewerten demnach gerade die Umsetzung der Strategie. Darauf aufbauend soll mit anderen Ministerien und mit Expert:innen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Sozialpartnern ein Update der KI-Strategie erarbeitet werden.

In Aussicht gestellt werden dabei mehrere Punkte: Die Verfügbarkeit und Nutzung von Daten soll erhöht werden, die nötigen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden. Die KI-Grundlagenforschung soll ausgeweitet werden. Dazu soll „ein Ökosystem“ bestehend aus Unternehmen, Wissenschaft und Forschung „geschaffen und finanziert“ werden. Angekündigt wird außerdem eine eigene Behörde für KI. Eine solche hatte Staatssekretär Tursky zuletzt bereits öffentlich gefordert. Auch soll das Thema KI im Rahmen der digitalen Kompetenzoffensive „besondere Berücksichtigung“ finden.

In den vergangenen Wochen hatte Expert:innen aus dem KI-Bereich wiederholt die Regierungspolitik kritisiert. Nachdem im März bei der “Cluster of Excellence”-Förderung des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) und des Wissenschaftsministeriums kein KI-Projekt zum Zug kam, attestierte AI-Austria-Mitgründer Clemens Wasner Wissenschaftsminister Martin Polaschek im brutkasten-Gespräch, den Job verfehlt zu haben. Günter Klambauer, KI-Forscher an der Johannes-Kepler-Universität in Linz, bezeichnete es als „besorgniserregend“, dass kein KI-Projekt ausgewählt wurde.

„Digi-Check“ soll Digitalisierungstauglichkeit von Gesetzen prüfen

Zu den weiteren Punkten des „Digital Austria Acts“ zählt abseits des KI-Themas unter anderem auch der „Digi-Check“. Damit will die Regierung sicherstellen, dass künftige Gesetze digitalisierungstauglich sind. Sofern dies auf bestehende Rechtsvorschriften ebenfalls nicht zutrifft, soll dies „bereinigt“ werden, wie es im „Digital Austria Act“ wörtlich heißt.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung von persönlichen Dokumenten und Nachweisen – Meldeauskunft, Strafregisterauszug, Heirats- oder Geburtsurkunden sollen künftig gratis über die bereits verfügbare App „Digitales Amt“ verfügbar sein.

Ärzt:innen können künftig digitale Gesundheits-Apps verschreiben

Auch im Gesundheitsbereich sieht der „Digital Austria Act“ unterschiedliche Maßnahmen vor. Das Ziel: „Die Menschen in Österreich sollen all ihre Gesundheitsdaten sicher und auf einen Blick digital einsehen können“, wie die beteiligten Ministerien in einer Aussendung schreiben. Dazu soll unter anderem die elektronische Gesundheitsakte (ELGA) weiterentwickelt werden.

Eine Veränderung kommt auch bei Gesundheits-Apps: Künftig werden Ärztinnen und Ärzte „qualitätsgesicherte digitale Gesundheitsanwendungen“ verschreiben können. Dies soll die telemedizinische Versorgung verbessern. „Digitale Gesundheitsberatung muss so einfach sein wie ein Online-Einkauf. Dann können wir damit auch Arztpraxen und Spitäler entlasten“, sagte Rauch.

Aus dem Archiv: Was es für Gesundheits-Apps braucht

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Vlnr: Mag. Markus Manz (CEO SCCH Innovations GmbH) und die Gründer*innen von LUML, Nikita Gonchar, Oleh Kostromin und Iryna Kondrashchenko | (c) SCCH

Das Software Competence Center Hagenberg forscht als COMET-Zentrum seit Jahren für Industriepartner wie Siemens, Bosch oder Fronius. Mit der SCCH Innovations GmbH will das oberösterreichische Forschungszentrum seine Ergebnisse zusätzlich auch selbst in Unternehmen überführen, statt sie ausschließlich an Auftraggeber weiterzugeben. „Es war mir immer ein besonderes Anliegen, dass die Ergebnisse unserer Forschung nicht mit dem Abschluss eines Forschungsprojekts enden, sondern ihren Weg in die wirtschaftliche Anwendung finden“, sagt Markus Manz, CEO der SCCH Innovations GmbH.

Rund 30 Unternehmen als Ziel

Im Gespräch mit brutkasten formuliert Manz ein ambitioniertes Zielbild: Rund 30 Beteiligungen sollen bis 2030 und darüber hinaus realisiert bzw. aufgebaut  werden. Die Vision beschreibt er als Unendlichsymbol (∞), welches das Forschungs- und das Gründerökosystem iterativ verbindet. Tiefe Technologien aus der angewandten Forschung sollen in Unternehmensgründungen überführt werden, die Rückflüsse daraus wiederum die Forschung speisen. Es gehe dabei nicht darum, eine App zu entwickeln, betont Manz, sondern darum, tiefe Technologien aus der eigenen Forschung mit Industriepartnern und Universitäten in Unternehmensgründungen zu bringen. Ein vergleichbares Modell, bei dem ein angewandtes Forschungszentrum eine eigene Beteiligungsgesellschaft betreibt, kenne er aus seiner Recherche nicht.

Die Gesellschaft soll zu Beginn mit rund 500.000 Euro kapitalisiert werden. Große Einzelinvestments sind damit nicht geplant: Die Ticketgröße für Erstinvestments liegt laut Manz bei maximal 100.000 Euro. Das Startkapital soll Gründer:innen helfen, die erste Phase zu überbrücken, Förderungen einzureichen und das Produkt weiterzuentwickeln. Noch heuer sind drei weitere Beteiligungen geplant, zwei davon im Deep-Tech-Bereich und eine im Dienstleistungsbereich, um schneller rekapitalisieren zu können.

Die Wege in den Markt

Die SCCH Innovations GmbH verfolgt mehrere Beteiligungsmodelle. Bei klassischen Spinoffs aus Forschungsprojekten setzt das Forschungszentrum bewusst auf externe, erfahrene Gründer:innen statt auf die eigenen Forscher:innen. Diese erhalten die Mehrheit der Anteile, während sich das SCCH einen bis zu einem vereinbarten Unternehmenswert nicht verwässerbaren Minderheitsanteil sichert. Dazu kommen Joint Ventures mit Unternehmenspartnern, etwa die gemeinsam mit TÜV AUSTRIA gegründete TRUSTIFAI, der österreichische Prüf- und Zertifizierungshub für KI-Systeme, sowie strategische Beteiligungen ohne Kapitalfluss.

Das vierte Modell heißt Research for Equity: Das SCCH bringt Forschungs- und Entwicklungsleistungen in ein Startup ein und erhält dafür, ganz oder teilweise anstelle einer klassischen Vergütung, Unternehmensanteile. „Mit diesen unterschiedlichen Modellen schafft die SCCH Innovations GmbH neue Möglichkeiten für den Transfer von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft“, so Manz.

Erste Beteiligungen

Wie das in der Praxis aussieht, zeigt die erste Beteiligung der neuen Gesellschaft. Oleh Kostromin, Data Scientist am SCCH, hat gemeinsam mit Iryna Kondrashchenko und Nikita Gonchar die LUML FlexCo gegründet. Die entwickelte Plattform soll Data Scientists helfen, Machine-Learning-Modelle schneller in die Praxis zu bringen, und ist von Anfang an darauf ausgelegt, dass Menschen und KI-Agenten gemeinsam an ML-Projekten arbeiten. „LUML läuft auf der Infrastruktur des jeweiligen Unternehmens. Die Daten und Modelle verlassen die Unternehmensumgebung nicht“, sagt Kostromin.

An LUML hält die SCCH Innovations GmbH auf brutkasten-Nachfrage fünf Prozent, als reine strategische Beteiligung ohne Kapitalfluss. Laut Manz bringt das SCCH dafür vor allem Zugang zu seinem Industrienetzwerk, eine gemeinsame Vermarktungskampagne und Mitarbeiterstunden ein und setzt die Plattform in eigenen Forschungsprojekten ein. Zusätzliches Kapital habe das Startup nicht benötigt, weil das Produkt bereits fertig entwickelt war. Der bewusst niedrige Anteil soll LUML für spätere Investoren attraktiv halten. Das Wachstum soll vorerst gebootstrapped erfolgen, je nach Entwicklung sind laut SCCH aber auch eigene Finanzierungsrunden denkbar.

Das SCCH gehört als Mitglied des UAR Innovation Network zu den Beteiligungsgesellschaften der Upper Austrian Research GmbH und beschäftigt derzeit rund 130 Mitarbeiter:innen. Bereits im Jänner hatte sich das Forschungszentrum am KI-Spin-off Responsible Annotation Services beteiligt (brutkasten berichtete) und hält weitere Beteiligungen, die zukünftig auf die SCCH Innovations GmbH übertragen werden sollen.

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Der „Digital Austria Act“ hat das Ziel, die Digitalisierung in Österreich voranzutreiben und betrifft daher viele Lebensbereiche der Menschen. Die enthaltenen Maßnahmen betreffen unter anderem die KI-Strategie, den Digi-Check für gesetzeskonforme Digitalisierung, die Digitalisierung von persönlichen Dokumenten und Nachweisen sowie die Entwicklung von Gesundheits-Apps. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen soll eine verbesserte Versorgung und Digitalisierungstauglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger in Österreich erreicht werden. Somit hat der „Digital Austria Act“ eine positive gesellschaftspolitische Auswirkung, indem er auf eine zukunftsfähige und fortschrittliche digitalisierte Gesellschaft abzielt.

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Der „Digital Austria Act“ umfasst 117 Maßnahmen und 36 Digitalisierungsgrundsätze und betrifft alle Mitglieder der Bundesregierung sowie alle Lebensbereiche der Menschen. Einige der Maßnahmen umfassen unter anderem eine Aktualisierung der KI-Strategie, die Erweiterung der KI-Grundlagenforschung und die Schaffung einer eigenen Behörde für KI. Zudem werden künftige Gesetze auf ihre Digitalisierungstauglichkeit geprüft und persönliche Dokumente und Nachweise sollen über die App „Digitales Amt“ verfügbar gemacht werden. Das Programm zielt darauf ab, die Digitalisierung in Österreich voranzutreiben und könnte langfristig positive wirtschaftliche Auswirkungen auf die Branche haben.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Für dich als Innovationsmanager:in bedeutet der „Digital Austria Act“, dass du in Zukunft mit einer stärkeren Unterstützung der österreichischen Regierung im Bereich der Digitalisierung in Österreich rechnen kannst. Dazu gehören beispielsweise ein Update der KI-Strategie samt Schaffung einer eigenen Behörde, ein „Digi-Check“ zur Überprüfung der Digitalisierungstauglichkeit von Gesetzen sowie die Digitalisierung von persönlichen Dokumenten und die Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA). Zudem erhalten Ärzt:innen künftig die Möglichkeit, qualitätsgesicherte digitale Gesundheitsanwendungen zu verschreiben, um die telemedizinische Versorgung zu verbessern. Als Innovationsmanager:in solltest du daher die neuesten Entwicklungen in der Digitalisierung verfolgen und dich auf mögliche Chancen und Veränderungen in deinem Unternehmen einstellen.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Als Investor:in bietet der „Digital Austria Act“ Potenzial für Investitionen in künstliche Intelligenz, Technologie und digitale Gesundheitsanwendungen in Österreich. Die angekündigte Aktualisierung der KI-Strategie, Einschätzung der Umsetzung der Strategie und die Ankündigung einer eigenen Behörde für KI können langfristige Investitionsmöglichkeiten schaffen. Auch die Vorhaben zur Verbesserung der Digitalisierung von Gesetzen und persönlichen Dokumenten sowie die Ankündigung, dass Ärzt:innen zukünftig digitale Gesundheits-Apps verschreiben können, können Investitionsmöglichkeiten in entsprechende Unternehmen eröffnen.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Als Politiker:in solltest du den „Digital Austria Act“ im Auge behalten und die darin enthaltenen Maßnahmen und Grundsätze zur Digitalisierung in Österreich auf ihre Umsetzung hin überwachen und gegebenenfalls politisch beeinflussen. Insbesondere die geplanten Aktualisierungen der KI-Strategie und die Schaffung einer eigenen KI-Behörde sind dabei von Interesse, da sich daraus wichtige Impulse und Entwicklungschancen für Wirtschaft und Gesellschaft ergeben können.

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Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Der „Digital Austria Act“ der österreichischen Bundesregierung ist ein umfassendes Arbeitsprogramm zur Digitalisierung in Österreich, das 117 Maßnahmen und 36 Digitalisierungsgrundsätze enthält. Es umfasst zahlreiche Bereiche wie Künstliche Intelligenz, Digitalisierung im Gesundheitswesen, Digitalisierungstauglichkeit von Gesetzen und die Digitalisierung von persönlichen Dokumenten. Ein Update der KI-Strategie ist angekündigt sowie die Schaffung einer eigenen Behörde für KI. Ziel ist es, die Digitalisierung in allen Bereichen des Lebens voranzutreiben und Österreich als führende digitale Nation zu etablieren.

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Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

  • Florian Tursky (Digitalisierungs-Staatssekretär)
  • Johannes Rauch (Gesundheitsminister)
  • Clemens Wasner (AI-Austria-Mitgründer)
  • Günter Klambauer (KI-Forscher an der Johannes-Kepler-Universität in Linz)
  • Martin Polaschek (Wissenschaftsminister)

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Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

  • Bundesregierung
  • ÖVP
  • Grüne
  • AI-Austria
  • Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF)
  • Wissenschaftsministerium
  • Johannes-Kepler-Universität Linz

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