02.06.2023

„Digital Austria Act“: Regierung kündigt u.a. Update für KI-Strategie an

Die Bundesregierung hat ihre Ziele und Grundsätze für die Digitalisierung in Österreich in einem Arbeitsprogramm ausformuliert, das im Ministerrat beschlossen wurde.
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Gesundheitsminister Johannes Rauch (l.) und Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky (r.)
Gesundheitsminister Johannes Rauch (l.) und Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky (r.) | Foto: Regina Aigner/BKA

117 Maßnahmen und 36 Digitalisierungsgrundsätze – so viel umfasst der von der Bundesregierung am Donnerstag im Ministerrat beschlossene „Digital Austria Act“. Dabei handelt es sich um das Arbeitsprogramm, das sich die Bundesregierung für die Digitalisierung in Österreich gegeben hat.

„Die Schwerpunkte des Digital Austria Act sind ressortübergreifend und betreffen alle Mitglieder der Bundesregierung und alle Lebensbereiche der Menschen“, sagte Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky (ÖVP), der das Arbeitsprogramm gemeinsam mit Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) präsentierte.

Die enthaltenen Maßnahmen reichen vom einem Update der Strategie für künstliche Intelligenz (KI) über Digitalisierung im Gesundheitsbereich bis hin zu einem allgemeinen „Digi-Check“, der die Digitalisierungstauglichkeit künftiger Gesetze sicherstellen soll.

KI-Strategie wird aktualisiert, Behörde kommt

Ihre KI-Strategie hatte die Bundesregierung ursprünglich 2021 präsentiert – damals unter teils scharfer Kritik aus der heimischen KI-Community (brutkasten berichtete). Im „Digital Austria Act“ wird nun eine Aktualisierung angekündigt. Die beiden federführenden Ressorts, das Finanzministerium und das Klimaschutzministerium, bewerten demnach gerade die Umsetzung der Strategie. Darauf aufbauend soll mit anderen Ministerien und mit Expert:innen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Sozialpartnern ein Update der KI-Strategie erarbeitet werden.

In Aussicht gestellt werden dabei mehrere Punkte: Die Verfügbarkeit und Nutzung von Daten soll erhöht werden, die nötigen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden. Die KI-Grundlagenforschung soll ausgeweitet werden. Dazu soll „ein Ökosystem“ bestehend aus Unternehmen, Wissenschaft und Forschung „geschaffen und finanziert“ werden. Angekündigt wird außerdem eine eigene Behörde für KI. Eine solche hatte Staatssekretär Tursky zuletzt bereits öffentlich gefordert. Auch soll das Thema KI im Rahmen der digitalen Kompetenzoffensive „besondere Berücksichtigung“ finden.

In den vergangenen Wochen hatte Expert:innen aus dem KI-Bereich wiederholt die Regierungspolitik kritisiert. Nachdem im März bei der “Cluster of Excellence”-Förderung des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) und des Wissenschaftsministeriums kein KI-Projekt zum Zug kam, attestierte AI-Austria-Mitgründer Clemens Wasner Wissenschaftsminister Martin Polaschek im brutkasten-Gespräch, den Job verfehlt zu haben. Günter Klambauer, KI-Forscher an der Johannes-Kepler-Universität in Linz, bezeichnete es als „besorgniserregend“, dass kein KI-Projekt ausgewählt wurde.

„Digi-Check“ soll Digitalisierungstauglichkeit von Gesetzen prüfen

Zu den weiteren Punkten des „Digital Austria Acts“ zählt abseits des KI-Themas unter anderem auch der „Digi-Check“. Damit will die Regierung sicherstellen, dass künftige Gesetze digitalisierungstauglich sind. Sofern dies auf bestehende Rechtsvorschriften ebenfalls nicht zutrifft, soll dies „bereinigt“ werden, wie es im „Digital Austria Act“ wörtlich heißt.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung von persönlichen Dokumenten und Nachweisen – Meldeauskunft, Strafregisterauszug, Heirats- oder Geburtsurkunden sollen künftig gratis über die bereits verfügbare App „Digitales Amt“ verfügbar sein.

Ärzt:innen können künftig digitale Gesundheits-Apps verschreiben

Auch im Gesundheitsbereich sieht der „Digital Austria Act“ unterschiedliche Maßnahmen vor. Das Ziel: „Die Menschen in Österreich sollen all ihre Gesundheitsdaten sicher und auf einen Blick digital einsehen können“, wie die beteiligten Ministerien in einer Aussendung schreiben. Dazu soll unter anderem die elektronische Gesundheitsakte (ELGA) weiterentwickelt werden.

Eine Veränderung kommt auch bei Gesundheits-Apps: Künftig werden Ärztinnen und Ärzte „qualitätsgesicherte digitale Gesundheitsanwendungen“ verschreiben können. Dies soll die telemedizinische Versorgung verbessern. „Digitale Gesundheitsberatung muss so einfach sein wie ein Online-Einkauf. Dann können wir damit auch Arztpraxen und Spitäler entlasten“, sagte Rauch.

Aus dem Archiv: Was es für Gesundheits-Apps braucht

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Goldene Houskapreis-Statue, Foto: Alexander Müller

Gute Forschung entsteht in Österreich viel. Was seltener gelingt, ist der Schritt danach: dass aus einer Erkenntnis ein Produkt wird, ein Verfahren, ein Unternehmen. Genau an dieser Schnittstelle setzt der Houskapreis der B&C Privatstiftung an. Ausgezeichnet werden Projekte, die wissenschaftliche Qualität mit konkreter wirtschaftlicher Wirkung verbinden. Mit einem Gesamtpreisgeld von 760.000 Euro ist er Österreichs größter privater Preis für anwendungsnahe Forschung.

Nun geht der Preis in seine 22. Runde. Die Einreichphase für den Houskapreis 2027 ist im September gestartet und läuft bis einschließlich 28. Oktober 2026. Eingereicht wird ausschließlich online unter www.houskapreis.at.

Warum der Fokus auf Anwendung? Erich Hampel, Vorstandsvorsitzender der B&C Privatstiftung, erklärt es so: „Forschung und Innovation sind wesentliche Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes. Gerade in einem zunehmend technologiegetriebenen internationalen Umfeld wird es für Österreich entscheidend sein, wissenschaftliche Erkenntnisse erfolgreich in die wirtschaftliche Praxis zu überführen. Dafür braucht es wissenschaftliche Exzellenz ebenso wie unternehmerisches Denken und den Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Mit dem Houskapreis zeichnen wir Projekte aus, die diese Verbindung erfolgreich herstellen und wirtschaftliche Wirkung entfalten.“

Forschungspreis in drei Kategorien

Vergeben wird der Houskapreis 2027 in den Kategorien Hochschulforschung, Außeruniversitäre Forschung sowie Forschung & Entwicklung in KMU. Teilnahmeberechtigt sind österreichische staatliche und private Universitäten inklusive Fachhochschulen, Christian Doppler Labors, die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), das Institute of Science and Technology Austria (ISTA), heimische außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Gemeinsame Voraussetzung: Die wesentlichen Forschungsleistungen müssen in Österreich erbracht worden sein.

Auch der Houskapreis 2027 wird im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung vergeben, am 20. April 2027 in Wien | (c) Alexander Müller

Wie weit ein Projekt sein muss, hängt von der Kategorie ab. In der Hochschulforschung reicht es, wenn die wirtschaftliche Umsetzung unmittelbar bevorsteht oder bereits erfolgt ist. In der außeruniversitären Forschung muss sie schon passiert sein. Bei KMU muss das Projekt zusätzlich abgeschlossen sein und bereits Umsätze am Markt erzielen.

Was KMU wissen müssen

Für Unternehmen gelten klare Voraussetzungen. Sie müssen der KMU-Definition von EU und FFG entsprechen, ihren Firmensitz und ihre wesentlichen Forschungsaktivitäten in Österreich haben, maximal 249 Mitarbeiter:innen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro ausweisen. Außerdem müssen sie seit mindestens zwei Jahren bestehen, also vor dem 31. Dezember 2024 im Firmenbuch eingetragen worden sein, und dürfen in keinem Beteiligungsverhältnis zur B&C-Gruppe stehen.

Die Kategorie steht auch jüngeren Unternehmen offen, sofern sie die genannten Voraussetzungen erfüllen. Entscheidend ist, dass das Unternehmen seit mindestens zwei Jahren besteht und mit seiner Innovation schon Umsätze erzielt. Wie realistisch die Chancen sind, hat der Vorjahresjahrgang gezeigt: Alle drei Nominierungen in der KMU-Kategorie gingen an heimische innovative Unternehmen, den ersten Platz holte sich das Linzer Unternehmen sendance.

Bewertung und Einreichung

Die Bewertung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren durch Fachbeiräte pro Kategorie und eine international renommierte Jury aus Wirtschaft und Wissenschaft. Gewichtet wird dabei je nach Kategorie unterschiedlich: Bei der Hochschulforschung zählt die wissenschaftliche Qualität am meisten, bei KMU der wirtschaftliche Erfolg, der mit 40 Prozent in die Bewertung einfließt.

Vier Trophäen, vier Auszeichnungen: Der Houskapreis 2027 wird in drei Kategorien vergeben, dazu kommt der mit 10.000 Euro dotierte Mariella-Schurz-Preis, über den eine Oberstufenklasse entscheidet. | (c) Alexander Müller

Für die Einreichung braucht es je ein einseitiges Abstract auf Deutsch und Englisch sowie ein Dossier von maximal zehn Seiten. KMU dürfen das Dossier auf Deutsch oder Englisch verfassen, in den beiden anderen Kategorien ist Englisch vorgeschrieben. Hochschulen legen mindestens einen Letter of Intent eines Wirtschaftspartners bei, außeruniversitäre Einrichtungen mindestens einen Kooperationsnachweis. In allen Anträgen ist zudem der Beitrag zu den SDGs zu beschreiben.

Preisgeld und Termine

Pro Kategorie werden drei Projekte nominiert, und alle drei gehen mit Preisgeld nach Hause: 150.000 Euro für den ersten Platz, 70.000 Euro für den zweiten, 30.000 Euro für den dritten. Die Erstplatzierten bekommen von der B&C Privatstiftung zusätzlich die goldene Houskapreis-Statue überreicht.

Darüber hinaus vergibt die B&C Privatstiftung den mit 10.000 Euro dotierten Mariella-Schurz-Preis an eines der nominierten Projekte, das eine Oberstufenklasse auswählt. Die Preisgelder gehen an die Institutionen und kommen dort weiteren Forschungsarbeiten zugute.

Die Nominierten werden im Februar 2027 bekannt gegeben, die Verleihung findet am 20. April 2027 in Wien statt. Wer sich vorab informieren will, hat am 5. Oktober 2026 um 14 Uhr bei einer weiteren Online-Informationsveranstaltung Gelegenheit dazu, Anmeldung unter [email protected]. Im Vorjahr gingen die ersten Plätze an die TU Wien, das AIT Austrian Institute of Technology und das Unternehmen sendance. brutkasten hat über die neun Nominierungen für den Houskapreis 2026 berichtet.

Einreichung: bis 28. Oktober 2026 unter www.houskapreis.at
Kontakt: [email protected]

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„Digital Austria Act“: Regierung kündigt u.a. Update für KI-Strategie an

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Der „Digital Austria Act“ hat das Ziel, die Digitalisierung in Österreich voranzutreiben und betrifft daher viele Lebensbereiche der Menschen. Die enthaltenen Maßnahmen betreffen unter anderem die KI-Strategie, den Digi-Check für gesetzeskonforme Digitalisierung, die Digitalisierung von persönlichen Dokumenten und Nachweisen sowie die Entwicklung von Gesundheits-Apps. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen soll eine verbesserte Versorgung und Digitalisierungstauglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger in Österreich erreicht werden. Somit hat der „Digital Austria Act“ eine positive gesellschaftspolitische Auswirkung, indem er auf eine zukunftsfähige und fortschrittliche digitalisierte Gesellschaft abzielt.

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Der „Digital Austria Act“ umfasst 117 Maßnahmen und 36 Digitalisierungsgrundsätze und betrifft alle Mitglieder der Bundesregierung sowie alle Lebensbereiche der Menschen. Einige der Maßnahmen umfassen unter anderem eine Aktualisierung der KI-Strategie, die Erweiterung der KI-Grundlagenforschung und die Schaffung einer eigenen Behörde für KI. Zudem werden künftige Gesetze auf ihre Digitalisierungstauglichkeit geprüft und persönliche Dokumente und Nachweise sollen über die App „Digitales Amt“ verfügbar gemacht werden. Das Programm zielt darauf ab, die Digitalisierung in Österreich voranzutreiben und könnte langfristig positive wirtschaftliche Auswirkungen auf die Branche haben.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Für dich als Innovationsmanager:in bedeutet der „Digital Austria Act“, dass du in Zukunft mit einer stärkeren Unterstützung der österreichischen Regierung im Bereich der Digitalisierung in Österreich rechnen kannst. Dazu gehören beispielsweise ein Update der KI-Strategie samt Schaffung einer eigenen Behörde, ein „Digi-Check“ zur Überprüfung der Digitalisierungstauglichkeit von Gesetzen sowie die Digitalisierung von persönlichen Dokumenten und die Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA). Zudem erhalten Ärzt:innen künftig die Möglichkeit, qualitätsgesicherte digitale Gesundheitsanwendungen zu verschreiben, um die telemedizinische Versorgung zu verbessern. Als Innovationsmanager:in solltest du daher die neuesten Entwicklungen in der Digitalisierung verfolgen und dich auf mögliche Chancen und Veränderungen in deinem Unternehmen einstellen.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Als Investor:in bietet der „Digital Austria Act“ Potenzial für Investitionen in künstliche Intelligenz, Technologie und digitale Gesundheitsanwendungen in Österreich. Die angekündigte Aktualisierung der KI-Strategie, Einschätzung der Umsetzung der Strategie und die Ankündigung einer eigenen Behörde für KI können langfristige Investitionsmöglichkeiten schaffen. Auch die Vorhaben zur Verbesserung der Digitalisierung von Gesetzen und persönlichen Dokumenten sowie die Ankündigung, dass Ärzt:innen zukünftig digitale Gesundheits-Apps verschreiben können, können Investitionsmöglichkeiten in entsprechende Unternehmen eröffnen.

„Digital Austria Act“: Regierung kündigt u.a. Update für KI-Strategie an

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Als Politiker:in solltest du den „Digital Austria Act“ im Auge behalten und die darin enthaltenen Maßnahmen und Grundsätze zur Digitalisierung in Österreich auf ihre Umsetzung hin überwachen und gegebenenfalls politisch beeinflussen. Insbesondere die geplanten Aktualisierungen der KI-Strategie und die Schaffung einer eigenen KI-Behörde sind dabei von Interesse, da sich daraus wichtige Impulse und Entwicklungschancen für Wirtschaft und Gesellschaft ergeben können.

„Digital Austria Act“: Regierung kündigt u.a. Update für KI-Strategie an

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Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Der „Digital Austria Act“ der österreichischen Bundesregierung ist ein umfassendes Arbeitsprogramm zur Digitalisierung in Österreich, das 117 Maßnahmen und 36 Digitalisierungsgrundsätze enthält. Es umfasst zahlreiche Bereiche wie Künstliche Intelligenz, Digitalisierung im Gesundheitswesen, Digitalisierungstauglichkeit von Gesetzen und die Digitalisierung von persönlichen Dokumenten. Ein Update der KI-Strategie ist angekündigt sowie die Schaffung einer eigenen Behörde für KI. Ziel ist es, die Digitalisierung in allen Bereichen des Lebens voranzutreiben und Österreich als führende digitale Nation zu etablieren.

„Digital Austria Act“: Regierung kündigt u.a. Update für KI-Strategie an

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Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

  • Florian Tursky (Digitalisierungs-Staatssekretär)
  • Johannes Rauch (Gesundheitsminister)
  • Clemens Wasner (AI-Austria-Mitgründer)
  • Günter Klambauer (KI-Forscher an der Johannes-Kepler-Universität in Linz)
  • Martin Polaschek (Wissenschaftsminister)

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Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

  • Bundesregierung
  • ÖVP
  • Grüne
  • AI-Austria
  • Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF)
  • Wissenschaftsministerium
  • Johannes-Kepler-Universität Linz

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