12.12.2022

Diesen Haftungsrahmen müssen Startups beim AI Act beachten

Im zweiten Teil ihres Startup-Updates klärt Rechtsanwältin und AI Austria- und European AI-Mitglied Jeannette Gorzala über den Haftungsrahmen auf, der sich in den KI-Regulierungen der EU abzeichnet.
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Jeannette Gorzala gibt Überblick über den Haftungsrahmen für Startups mit Blick auf den AI Act der EU © fotomek/AdobeStock & Jeannette Gorzala
Jeannette Gorzala gibt Überblick über den Haftungsrahmen für Startups mit Blick auf den AI Act der EU © fotomek/AdobeStock & Jeannette Gorzala

Ein großes Hindernis für Startups ist die Haftungsfrage. Wer haftet für Verletzungen, die Pflegeroboter ihren Patient:innen aufgrund von Softwarefehlern zufügen? Wer haftet für ein psychisches Trauma, wenn das Smart Home seine Bewohner:innen aus ‘Rache’ für ein Update eine Woche im Keller in der Dunkelheit einschließt? Wer haftet, wenn KI-basierte HR-Systeme zur Unterstützung weiblicher Kandidatinnen überfeministische Tendenzen entwickeln und radikal alle anderen Bewerber* aussortieren?

Offene Fragen und Lücken im Haftungssystem sollen durch die Richtlinie zur Anpassung von Bestimmungen über die außervertragliche zivilrechtliche Haftung zur künstlichen Intelligenz (AI Liability Directive, AILD) und den Entwurf einer neuen Produkthaftungsrichtlinie (Product Liability Directive, PLD) gelöst werden. Dieser Beitrag gibt einen Kurzüberblick.

Software ist ein Produkt!

Die Produkthaftungsrichtlinie aus 1985 soll durch die PLD auf Stand gebracht werden und neue Entwicklungen, wie KI und IoT (Internet of Things) berücksichtigen. Daher soll Software künftig explizit auch als Produkt gelten. Geschädigte sollen auf Basis der Produkthaftung verschuldensunabhängig Ersatz für Schäden durch KI-Systeme fordern können.

Ersatzfähig sollen neben Schäden aus dem fehlerhaften Produkt inklusive Personenschäden auch Sachschäden, Datenverluste und medizinisch anerkannte psychische Schädigungen sein. Grundrechtsverstöße fallen nicht in den Anwendungsbereich der PLD, jedoch soll die AILD bei der Geltendmachung unterstützen. Die aktuelle Schwelle, dass nur Schäden über EUR 500 ersatzfähig sind, entfällt und die Dauer für eine Geltendmachung soll allgemein 10 Jahre, im Ausnahmefall 15 Jahre, betragen.

Fehlerhaftigkeit – woran hat’s gelegen?

Der Bewertungskatalog, wann Software fehlerhaft ist, wird ausgeweitet. In die Beurteilung sollen unter anderem auch folgende Umstände miteinfließen:

  1. Fähigkeit der Software, weiter zu lernen
  2. Vorhersehbare Verwendung und missbräuchliche Verwendung
  3. Anforderungen an Produkt und Cybersicherheit

Damit wirken PLD und der AI Act insbesondere bei Hochrisiko KI-Systemen (z.B. HR, Bildung, Banken, Versicherungen, Justizwesen, Sicherheitskomponenten bei bestimmten Maschinen, etc.) zusammen.

Show me the evidence!

Neu ist eine Verpflichtung, dass Unternehmer:innen verpflichtet sind, Beweismittel offenzulegen, die ein Kläger oder eine Klägerin zum Nachweis von Ansprüchen benötigt. Der Wissensvorsprung von Hersteller:innen gegenüber Verbraucher:innen soll dadurch abgebaut werden. In der Praxis kritisch wird hier die Balance von Informationsrechten und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sein sowie die Verhinderung von Missbrauch dieses Instruments.

Achtung vor den Vermutungen der PLD und AILD!

Die Beweispflicht für Fehlerhaftigkeit des Produkts, Schaden und Kausalität zwischen Fehlerhaftigkeit und Schaden trägt grundsätzlich der Kläger. Die PLD führt jedoch eine Reihe von Vermutungen für das Vorliegen einer Fehlerhaftigkeit sowie das Bestehen eines Kausalitätszusammenhangs ein, die vom Beklagten selbstverständlich widerlegt werden können.

Ebenso führt die AILD für die verschuldensabhängige Haftung drei unterschiedliche Kategorien von widerlegbaren Vermutungen des Kausalzusammenhangs ein, nämlich allgemein, speziell für Hochrisiko KI-Systeme und in Ausnahmefällen für KI-Systeme in der persönlichen Verwendung. Die Vermutungen in der PLD und AILD sind jeweils komplex mit einer Vielzahl an Voraussetzungen und Abhängigkeiten gestaltet, weshalb hier auf die nähere Behandlung verzichtet wird – außer bei Interesse.

What’s next?

Die Konsultationen und der Gesetzesprozess laufen noch. Unabhängig in welcher konkreten Form das neue Haftungsregime kommt ist es wichtig, für alle Programmierer:innen, Softwareentwickler:innen, Startups und Unternehmer:innen, die Komponenten oder ganze Systeme selbst erstellen, liefern oder anbieten, ihre eigene Position und die Position ihrer Produkte und Dienstleistungen in dem geplanten Haftungsregime zu finden. Darauf aufbauend können Haftungsrisiken im Unternehmen identifiziert, abgefedert und gezielt gesteuert und gemanaged werden.

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Man sieht wie ein E-Auto aufgeladen wird von ELOOP
(c) Eloop

Mehr als 200 Teslas sind derzeit noch für Eloop unterwegs. Mit seiner in den vergangenen Jahren sukzessive wachsenden Flotte hat es das Wiener Carsharing-Startup geschafft, eine Größe im heimischen Markt zu werden. Mit der Tokenisierung von Fahrzeugen sorgte das Unternehmen in nicht nur für viel Aufmerksamkeit im Krypto-Segment, sondern auch für eine stärkere Kundenbindung. Das Konzept zog auch einige Investor:innen an – erst im vergangenen September verkündete das Startup zuletzt ein Millioneninvestment – bei weitem nicht das erste.

“Wachstum nur schwer möglich”

Doch wie es in einer Mail des Startups an Crowdinvestor:innen heißt, stellt Eloop den Flottenbetrieb nun gänzlich ein. Das Geschäft lasse sich momentan nicht profitabel betreiben, heißt es dort. In den aktuellen Marktbedingungen sei ein Wachstum “nur schwer möglich”. “Deshalb mussten wir uns schweren Herzens dazu entscheiden, das Carsharing einzustellen, auch wenn wir nach wie vor daran glauben, dass das die Zukunft der urbanen Mobilität sein wird”, so das Team.

Schäden an Fahrzeugen als finanzielles Problem für Eloop

Als problematischen Kostenpunkt führt Eloop dabei auch Schäden an Fahrzeugen an, die teilweise nicht von der Versicherung gedeckt seien. Man habe “vermehrt mit schweren Fahrzeugschäden bis zu Totalschäden zu kämpfen”. “In vielen Fällen, wie z.B. Account-Weitergabe an unter 23-Jährige, steigt die Versicherung aus und Eloop trägt die gesamten Kosten”, heißt es in der Mail. “Schäden dieser Art eliminieren allerdings jegliche operativen Gewinne und erhöhen zusätzlich die Versicherungskosten.”

Sanierungsverfahren angekündigt: Eloop-Crowdinvestor:innen dürften um Geld umfallen

Neben der Einstellung des Sharing-Angebots kündigt das Startup auch die Beantragung eines Sanierungsverfahrens an, ist also offensichtlich insolvent. Ein entsprechender Antrag scheint aktuell noch nicht öffentlich auf. Gerade die Crowdinvestor:innen, an die sich die Mail richtet, dürften bei einem solchen Verfahren um ihr Geld umfallen, wie auch seitens des Startups eingeräumt wird. “Das Investment und die damit verbundenen Zinsansprüche sind nachrangig. Das bedeutet bei einer Insolvenz, dass erst die anderen Gläubiger vollständig befriedigt werden müssen, bevor Zahlungen an die Crowd geleistet werden dürfen”, heißt es in der Mail.

“Teilbetriebsschließung” – künftig wohl Fokus auf Plattform zur Tokenisierung von Maschinen geplant

Man wolle den Schaden der Crowdinvestor:innen aber minimieren, indem man sie “bei der Weiterführung des Eloop-Networks” integriere. Das Startup spricht bei der Einstellung des Carsharing-Betriebs auch von einer “Teilbetriebsschließung”. Erst im März hat das Startup ein neues Geschäftsmodell präsentiert, wie brutkasten berichtete: Eine Plattform zur Tokenisierung von Maschinen. Ob es tatsächlich damit weitergeht hängt freilich davon ab, ob das Sanierungsverfahren angenommen und in weiterer Folge erfolgreich umgesetzt wird.

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