02.12.2022

AI Act: EU will KI stärker fördern, aber auch viel stärker reglementieren

Mit dem AI Act, der in Kürze verhandelt wird, will die EU einen klaren Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz schaffen.
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Fahne der Europäischen Union
Foto: Adobe Stock

In der KI-Forschung steht die EU – wie auch in anderen Forschungsbereichen – gut da. Der Staatenbund bringt weltweit die meisten wissenschaftlichen Papers zum Thema hervor. In anderen relevanten Bereichen, etwa bei Investitionen, sieht es aber – wie so oft – anders aus. An China und die USA wird die EU auch dann nicht herankommen, wenn sie ihr Ziel, im Laufe des Jahrzehnts auf 20 Milliarden Euro Investment in AI pro Jahr zu kommen, erreicht. Unter anderem hier soll ein neuer “AI Act” (KI-Verordnung) der Europäischen Union Verbesserung bringen – der brutkasten berichtete bereits. Zum Gesetzeswerk liegt ein Vorschlag der EU-Kommission vor, der kommende Woche erstmals abgestimmt wird, um dann in die Trilogverhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und EU-Kommission zu gehen.

“Balanceakt” zwischen Förderung und Regulierung

Auffallend ist im Entwurf zum AI Act vor allem der Versuch, Künstliche Intelligenz sehr genau – und auch relativ streng – zu reglementieren. Der Rechtsrahmen soll künftig sowohl für öffentliche als auch für private Akteure gelten – innerhalb und außerhalb der EU, “sofern das KI-System in der EU in Verkehr gebracht wird oder Menschen in der EU von seiner Verwendung betroffen sind”. Zu diesem Spannungsfeld zwischen Förderung und Reglementierung meinte Digitalisierungs-Staatssekretär Florian Tursky bei einem heutigen Pressetermin, es sei ein Balanceakt in den Verhandlungen, das richtige Maß an Regulierung zu finden.

Staatssekretär Florian Tursky beim heutigen Presetermin | © BMF

Einteilung in vier Risikostufen

Ob eine KI-Anwendung überhaupt zugelassen wird, soll nach dem AI Act-Entwurf vom von dieser ausgehenden Risiko abhängig sein, das in vier Klassifizierungen unterteil werden soll: Unannehmbares Risiko, Hohes Risiko, Geringes Risiko und Minimales Risiko. Anwendungen mit unannehmbarem Risiko sollen demnach verboten werden, etwa “social Scoring”. Die Einstufung als hohes Risiko führt zu strengen Vorgaben vor Inverkehrbringen. KI-Systeme mit geringem Risiko treffen gewisse Transparenzverpflichtungen.

Der Großteil der Anwendungen stellen Systeme mit minimalem Risiko dar, wird angeführt. Für diese gilt die freie Anwendung auf Basis der bestehenden rechtlichen Verpflichtungen ohne zusätzliche Auflagen. Dem Hochrisikobereich gehören laut EU-Kommission 15 Prozent aller Anwendungen an. Fragen zur Haftung von KI-Systemen werden im Rechtsakt übrigens nicht verankert. Hierzu wurde erst kürzlich eine gesonderte KI-Haftungs-Richtlinie vorgelegt.

In Österreich verschiedene Behörden für Ahndung von AI Act-Verstößen zuständig

Personen und Unternehmen sollen bei mutmaßlichen Verstößen gegen die geplante KI-Verordnung künftig Beschwerde bei der zuständigen Marktaufsichtsbehörde einreichen können. “In Österreich ist die Marktüberwachung je nach Produkt bei einer unterschiedlichen Stelle angesiedelt”, heißt es vom Staatssekretäriat für Digitalisierung in einer Aussendung.

Staatssekretär Tursky kommentiert dort: “Die KI-Verordnung ist ein wichtiger Schritt für Europa, um in diesem Zusammenhang für Rechtssicherheit zu sorgen. Ziel ist es, einerseits die Entwicklung von KI in Europa zu fördern. Gleichzeitig müssen aber die öffentlichen Interessen, wie Grundrechte und Sicherheit gewährleistet sein”. Ein klarer europaweiter Rechtsrahmen sei beim Thema Künstliche Intelligenz unerlässlich. Er schaffe sowohl für Entwickler die Sicherheit klarer Regeln für die Gestaltung, als auch für die Endnutzer die Sicherheit, mit einer sicheren und vertrauenswürdigen KI-Anwendung zu interagieren.

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(c) EY

Ab sofort ist die denkstatt Gruppe nach einer Übernahme Teil des EY-Netzwerks. Mit gesamt 170 Mitarbeitenden wird die denkstatt Gruppe künftig unter der Marke EY denkstatt am Markt auftreten. Ergänzt durch bestehende Fachexpert:innen mit Fokus auf Nachhaltigkeit aus weiteren Servicebereichen von EY, wie die Beratungsorganisation am Dienstag bekannt gab.

Laut Firmenbuch hält Ernst & Young Advisory Services GmbH mit Sitz in Wien 100 Prozent an der denkstatt GmbH. Christian Plas, Co-Gründer und Managing Partner der denkstatt Gruppe, wird künftig Partner bei EY denkstatt und das gemeinsame Nachhaltigkeitsteam bei EY Österreich leiten.

EY denkstatt verfügt über interdisziplinäres Team

EY denkstatt bietet künftig laut eigenen Angaben ein “vollumfängliches Servicepaket” für das Beratungsfeld der Nachhaltigkeit – von der nachhaltigen Ausrichtung von Geschäftsmodellen über technische und wissenschaftliche Expertise bis hin zu regulatorischen Themen oder auch “Green Taxes” und darüber hinaus. Neben Österreich ist EY denkstatt künftig auch in Bulgarien, Rumänien, Ungarn und der Slowakei aktiv.  

Die Teams sind multidisziplinär und werden laut EY denkstatt je nach Kundenanforderungen spezifisch zusammengesetzt. Dazu zählen klassische Managementberater:innen, Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen über Expert:innen zu ESG-Reporting, Nachhaltigkeitsregulatorik, EHS-Management, Ökobilanzierung und Footprinting, Kreislaufwirtschaft oder auch ESG-Software bis hin zu technischen Ingenieur:innen, Data-Scientists und Architekt:innen.

“In dieser Konstellation können wir die Unternehmensstrukturen unserer Kund:innen eins zu eins spiegeln, sie entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette begleiten und End-2-End-Lösungen für ihre Probleme und auch spezialisiert auf ihre Branche bieten”, so Gunther Reimoser, Country Managing Partner von EY Österreich.

Auch heimische Startups- und Scaleups nutzen das Angebot

Die denkstatt Gruppe wurde 1993 in Wien gegründet und hat sich seither zu einem der führenden Beratungsunternehmen für Nachhaltigkeit am österreichischen und europäischen Markt mit rund 170 Mitarbeitenden und Büros in fünf Ländern entwickelt.

Seit fast 20 Jahren bietet auch EY Dienstleistungen im Bereich Nachhaltigkeitsprüfung und -beratung an und begleitet Kund:innen bei ihrer nachhaltigen Transformation. Dazu zählen auch Player der heimischen Startup- und Scaleup-Landschaft. Mit dem “EY Startup-up-Barometer” liefert die Unternehmensberatung zudem auch in regelmäßigen Abständen einen Überblick zu Finanzierungsrunden in Österreich – darunter auch spezifische Zahlen zu ClimateTech-Startups (brutkasten berichtete).

Erst 2021 wurde das Portfolio im Bereich Nachhaltigkeitsberatung stark um weitere Dienstleistungen wie beispielsweise Strategie, Steuern, M&A und Förderungen sowie die Umsetzung regulatorischer Vorschriften rund um EU-Taxonomie, CSRD oder CSDDD erweitert.


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