15.12.2020

Notarielle Tätigkeiten bleiben dauerhaft online möglich

Nach einer vorübergehenden Regelung im Zuge der Coronakrise, wurde nun der Beschluss gefasst, die notariellen Online-Tätigkeiten ins Dauerrecht zu überführen.
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Michael Umfahrer zur Austria Limited - die notariellen Tätigkeiten bleiben dauerhaft online möglich
Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer. (c) ÖNK / R. Tanzer

„Notare sind so digital wie nie zuvor – zumindest bis 31. Dezember“ titelte der brutkasten im August. Der Hintergrund: Nachdem u.a. die GmbH-Gründung bereits seit 2019 digital möglich war, kam im Frühling Lockdown-bedingt mit einem Schlag eine ganze Reihe von weiteren notariellen Amtshandlungen als Online-Angebot hinzu, die sonst schrittweise eingeführt worden wären. Allerdings war die den digitalen Amtshandlungen zugrunde liegende Gesetzesänderung bislang bis 31. Dezember 2020 befristet.

Nationalrat beschloss Überführung in Dauerrecht

Das änderte sich nun mit einem entsprechenden Nationalratsbeschluss. „Die Beschränkung auf eine spezialgesetzliche Normierung (wie im GmbHG) als Voraussetzung für ein Tätigwerden auf dem ‚Online-Weg‘ wurde aufgehoben. Weiters wurde der § 90a NO so geändert, dass auch auf Wunsch der Parteien eine notarielle Amtstätigkeit ‚online‘ stattfinden kann; die gesetzliche Formpflicht als Voraussetzung für eine ‚Online-Tätigkeit‘ des Notars – wie dies im derzeitigen § 90a NO vorgesehen ist – wurde gestrichen“, heißt es dazu in einem Schreiben der Notariatskammer.

Schon in der Übergangsregelung und auch weiterhin von der Möglichkeit ausgenommen sind letztwillige Verfügungen, sprich Testamente. „Die gegenständliche Gesetzesänderung bestätigt den Weg, den der Berufsstand in den letzten Jahren in Bezug auf die Digitalisierung gegangen ist – nämlich diese Möglichkeit, Klienten und Klientinnen zu bieten, aber keine Abstriche bei der Rechtssicherheit und der Qualität unserer Urkunden zu akzeptieren“, schreibt Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer.

Umfahrer: „Nebeneinander“ von analogen und digitalen notariellen Angeboten

Es liege auch auf der Hand, dass es über viele Jahre ein Nebeneinander der herkömmlichen Art, Urkunden zu errichten, mit der digitalen Urkundenerrichtung geben werde. „Ich bin mir jedoch sicher, dass das Notariat diese Herausforderung zur Zufriedenheit Ihrer Klientinnen und Klienten jedenfalls meistern wird und damit auch weiterhin ein wichtiger Teil der Rechtsvorsorge für die Wirtschaft und die Bevölkerung bleiben wird“, so Umfahrer.

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Majourny
© Majourny - Severin Bergsmann und Fabian Pischinger.

Es begann mit einer App, die KI zur automatischen Routenerstellung nutzte. Basierend auf ihren Interessen bekamen Nutzer:innen Empfehlungen für Hotels, Restaurants und Aktivitäten in der ausgewählten Stadt. Die Routen konnten dann in einem Feed geteilt werden, um Vertrauen zu schaffen und die App von rein algorithmischen Planern zu unterscheiden. Das Ziel der beiden Gründer Fabian Pischinger und Severin Bergsmann war es, als B2C-Reiseplaner Endkund:innen zu erreichen. Doch dann sprach man mit den Hotels.

Majourny-Founder: „Haben nicht im Office überlegt“

„Je mehr wir mit Hotels gesprochen haben, desto klarer wurde: Die Gäste sind längst digital, die Betriebe dahinter oft noch nicht. Dort geht jeden Tag enorm viel Zeit für Telefonate, Zettel und Nachfragen verloren“, sagt Pischinger. Also pivotierte man und versteht sich jetzt als B2B-Plattform für Hotels. Das Wissen über die Erwartungen digitaler Gäste nahm das Team mit. „Die Gen Z will ihre Anliegen digital erledigen, zu jeder Uhrzeit. Gleichzeitig hat das Personal schlicht keine Kapazität mehr, alles händisch abzufangen.“

Seit Ende 2025 entsteht die Software direkt im Hotelalltag, gemeinsam mit dem Stift Schlägl und dem Boutiquehotel Königswieserhof im Bezirk Freistadt. Als dritter Pilotbetrieb kamen die ARVE Chalets auf der Turracher Höhe dazu.

„Wir haben nicht im Büro überlegt, was Hotels brauchen könnten. Wir waren im Betrieb und haben gesehen, wo jeden Tag Zeit verloren geht“, ergänzt Pischinger. Unterstützt wird die Entwicklung durch ein FFG-Kleinprojekt, das Projektvolumen beläuft sich auf 150.000 €. Das Ziel des Projektes ist es, Hotels autonomer zu gestalten und Abläufe mittels KI-Agenten zu vereinfachen.

Daten automatisch ins System

Majourny wird an das bestehende Property-Management-System (PMS) des Hotels angebunden. Anreisen, Zimmernummern und Aufenthaltsdaten fließen somit automatisch ins System, eine zusätzliche Insellösung entstehe nicht. Der TeamHub bündelt Aufgaben, Übergaben und Kommunikation zwischen Rezeption, Housekeeping, Haustechnik und Küche. Eine KI-Wissensdatenbank soll auch neuen oder saisonalen Mitarbeiter:innen Antworten zum Haus liefern, und über einen digitalen Concierge erreichen Gäste das Hotel rund um die Uhr.

Zielgruppe sind der Aussendung zufolge Boutiquehotels, inhabergeführte Hotels und Chalets, also Betriebe, in denen wenige Menschen viele Rollen übernehmen und für eine eigene IT-Abteilung kein Platz ist.

Mit Version 1.0 startete im September auch der Vertrieb. Langfristig sollen KI-Agenten einen großen Teil der Back-Office-Arbeit in Hotels selbstständig erledigen. Die Verantwortung bleibe dabei beim Menschen: Entscheidungen über Preise, Kulanz oder Beschwerden treffe weiterhin das Hotel. „Die KI soll niemanden ersetzen“, so die Founder. „Sie soll die Arbeit übernehmen, die keiner gerne macht, damit wieder mehr Zeit für die Gäste bleibt.“

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AI Summaries

Notarielle Tätigkeiten bleiben dauerhaft online möglich

  • „Notare sind so digital wie nie zuvor – zumindest bis 31. Dezember“ titelte der brutkasten im August.
  • Der Hintergrund: Nachdem u.a. die GmbH-Gründung bereits seit 2019 digital möglich war, kam im Frühling Lockdown-bedingt mit einem Schlag eine ganze Reihe von weiteren notariellen Amtshandlungen als Online-Angebot hinzu, die sonst schrittweise eingeführt worden wären.
  • Allerdings war die den digitalen Amtshandlungen zugrunde liegende Gesetzesänderung bislang bis 31. Dezember 2020 befristet.
  • Das änderte sich nun mit einem entsprechenden Nationalratsbeschluss.
  • „Die gegenständliche Gesetzesänderung bestätigt den Weg, den der Berufsstand in den letzten Jahren in Bezug auf die Digitalisierung gegangen ist – nämlich diese Möglichkeit, Klienten und Klientinnen zu bieten, aber keine Abstriche bei der Rechtssicherheit und der Qualität unserer Urkunden zu akzeptieren“, schreibt Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer.
  • „Ich bin mir jedoch sicher, dass das Notariat diese Herausforderung zur Zufriedenheit Ihrer Klientinnen und Klienten jedenfalls meistern wird und damit auch weiterhin ein wichtiger Teil der Rechtsvorsorge für die Wirtschaft und die Bevölkerung bleiben wird“, so Umfahrer.

AI Kontextualisierung

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  • Allerdings war die den digitalen Amtshandlungen zugrunde liegende Gesetzesänderung bislang bis 31. Dezember 2020 befristet.
  • Das änderte sich nun mit einem entsprechenden Nationalratsbeschluss.
  • „Die gegenständliche Gesetzesänderung bestätigt den Weg, den der Berufsstand in den letzten Jahren in Bezug auf die Digitalisierung gegangen ist – nämlich diese Möglichkeit, Klienten und Klientinnen zu bieten, aber keine Abstriche bei der Rechtssicherheit und der Qualität unserer Urkunden zu akzeptieren“, schreibt Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer.
  • „Ich bin mir jedoch sicher, dass das Notariat diese Herausforderung zur Zufriedenheit Ihrer Klientinnen und Klienten jedenfalls meistern wird und damit auch weiterhin ein wichtiger Teil der Rechtsvorsorge für die Wirtschaft und die Bevölkerung bleiben wird“, so Umfahrer.

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  • „Notare sind so digital wie nie zuvor – zumindest bis 31. Dezember“ titelte der brutkasten im August.
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