15.12.2020

Notarielle Tätigkeiten bleiben dauerhaft online möglich

Nach einer vorübergehenden Regelung im Zuge der Coronakrise, wurde nun der Beschluss gefasst, die notariellen Online-Tätigkeiten ins Dauerrecht zu überführen.
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Michael Umfahrer zur Austria Limited - die notariellen Tätigkeiten bleiben dauerhaft online möglich
Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer. (c) ÖNK / R. Tanzer

„Notare sind so digital wie nie zuvor – zumindest bis 31. Dezember“ titelte der brutkasten im August. Der Hintergrund: Nachdem u.a. die GmbH-Gründung bereits seit 2019 digital möglich war, kam im Frühling Lockdown-bedingt mit einem Schlag eine ganze Reihe von weiteren notariellen Amtshandlungen als Online-Angebot hinzu, die sonst schrittweise eingeführt worden wären. Allerdings war die den digitalen Amtshandlungen zugrunde liegende Gesetzesänderung bislang bis 31. Dezember 2020 befristet.

Nationalrat beschloss Überführung in Dauerrecht

Das änderte sich nun mit einem entsprechenden Nationalratsbeschluss. „Die Beschränkung auf eine spezialgesetzliche Normierung (wie im GmbHG) als Voraussetzung für ein Tätigwerden auf dem ‚Online-Weg‘ wurde aufgehoben. Weiters wurde der § 90a NO so geändert, dass auch auf Wunsch der Parteien eine notarielle Amtstätigkeit ‚online‘ stattfinden kann; die gesetzliche Formpflicht als Voraussetzung für eine ‚Online-Tätigkeit‘ des Notars – wie dies im derzeitigen § 90a NO vorgesehen ist – wurde gestrichen“, heißt es dazu in einem Schreiben der Notariatskammer.

Schon in der Übergangsregelung und auch weiterhin von der Möglichkeit ausgenommen sind letztwillige Verfügungen, sprich Testamente. „Die gegenständliche Gesetzesänderung bestätigt den Weg, den der Berufsstand in den letzten Jahren in Bezug auf die Digitalisierung gegangen ist – nämlich diese Möglichkeit, Klienten und Klientinnen zu bieten, aber keine Abstriche bei der Rechtssicherheit und der Qualität unserer Urkunden zu akzeptieren“, schreibt Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer.

Umfahrer: „Nebeneinander“ von analogen und digitalen notariellen Angeboten

Es liege auch auf der Hand, dass es über viele Jahre ein Nebeneinander der herkömmlichen Art, Urkunden zu errichten, mit der digitalen Urkundenerrichtung geben werde. „Ich bin mir jedoch sicher, dass das Notariat diese Herausforderung zur Zufriedenheit Ihrer Klientinnen und Klienten jedenfalls meistern wird und damit auch weiterhin ein wichtiger Teil der Rechtsvorsorge für die Wirtschaft und die Bevölkerung bleiben wird“, so Umfahrer.

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(c) BKA / Valentin Brauneis

Rund 60 kostenlose Bildungsangebote, mehr als 145 Kurse und über 1.200 Stunden digitale Lerninhalte: Das ist der Umfang des ersten Maßnahmenpakets der DKO-Wirtschaftsplattform, das Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll am Dienstag im Bundeskanzleramt präsentiert hat. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft unterzeichnete er den DKO-Pakt für digitale Kompetenzen.

Die Angebote sind für die gesamte österreichische Bevölkerung kostenlos und laut Staatssekretariat zu mehr als 70 Prozent orts- und zeitunabhängig online absolvierbar. Inhaltlich stehen Künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, Programmieren, digitale Grundkompetenzen und Datenkompetenz im Mittelpunkt, ergänzt um Themen wie digitale Barrierefreiheit, Finanzbildung und Nachhaltigkeit. Gebündelt werden die Angebote zentral auf der Plattform digitalaustria.gv.at. 15 Partner haben bereits konkrete Angebote in das erste Paket eingebracht.

„Digitale Kompetenz entscheidet über gesellschaftliche Teilhabe, berufliche Chancen und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts“, so Pröll. Durch den Schulterschluss zwischen Staat und Wirtschaft übernehme man „gemeinsam Verantwortung für die Zukunft des Standorts“.

Konzerne als Content-Lieferanten

Auffällig ist die Zusammensetzung der 30 Partner: Neben Ministerien, Sozialpartnern und heimischen Playern wie A1, ÖBB oder Dynatrace prägen vor allem US-Techkonzerne das Angebot, darunter Google, Microsoft, Amazon, Apple, IBM, Oracle und Cisco. Auch das südkoreanische Unternehmen Samsung ist dabei. Viele der eingebrachten Programme wie IBM SkillsBuild oder die Google Zukunftswerkstatt bestanden bereits und werden nun unter dem staatlichen Dach zusammengeführt. Als konkret neues Commitment kündigte Google 2.000 zusätzliche Stipendien für Google Career Certificates über die Plattform The Female Factor an.

Der Pakt selbst verfolgt drei Ziele: die digitalen Basiskompetenzen der Bevölkerung zu heben, mehr Menschen für IT-Berufe zu gewinnen und digitale Kompetenzen anhand gemeinsamer Standards vergleichbar zu machen. Als Orientierung dienen der Nationale Referenzrahmen Digitale Kompetenzen, der europäische Rahmen DigComp und das österreichische KI-Basiscurriculum.

Das Bildungsangebot ist der erste von drei Umsetzungsschritten. Im September soll ein zentraler Infopoint zu IT-Berufswegen folgen, der Informationen zu Ausbildungen mit Praxisangeboten wie Praktika und Schulbesuchen bündelt. Für November sind österreichweite Aktionstage zu KI-Kompetenzen mit Workshops und Open Company Days geplant, bei denen die Bevölkerung Künstliche Intelligenz unmittelbar ausprobieren kann.

„Die DKO-Wirtschaftsplattform ist damit nicht nur ein Bekenntnis, sondern eine gemeinsame Arbeits- und Umsetzungsplattform“, so Pröll abschließend.

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Notarielle Tätigkeiten bleiben dauerhaft online möglich

  • „Notare sind so digital wie nie zuvor – zumindest bis 31. Dezember“ titelte der brutkasten im August.
  • Der Hintergrund: Nachdem u.a. die GmbH-Gründung bereits seit 2019 digital möglich war, kam im Frühling Lockdown-bedingt mit einem Schlag eine ganze Reihe von weiteren notariellen Amtshandlungen als Online-Angebot hinzu, die sonst schrittweise eingeführt worden wären.
  • Allerdings war die den digitalen Amtshandlungen zugrunde liegende Gesetzesänderung bislang bis 31. Dezember 2020 befristet.
  • Das änderte sich nun mit einem entsprechenden Nationalratsbeschluss.
  • „Die gegenständliche Gesetzesänderung bestätigt den Weg, den der Berufsstand in den letzten Jahren in Bezug auf die Digitalisierung gegangen ist – nämlich diese Möglichkeit, Klienten und Klientinnen zu bieten, aber keine Abstriche bei der Rechtssicherheit und der Qualität unserer Urkunden zu akzeptieren“, schreibt Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer.
  • „Ich bin mir jedoch sicher, dass das Notariat diese Herausforderung zur Zufriedenheit Ihrer Klientinnen und Klienten jedenfalls meistern wird und damit auch weiterhin ein wichtiger Teil der Rechtsvorsorge für die Wirtschaft und die Bevölkerung bleiben wird“, so Umfahrer.

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  • „Die gegenständliche Gesetzesänderung bestätigt den Weg, den der Berufsstand in den letzten Jahren in Bezug auf die Digitalisierung gegangen ist – nämlich diese Möglichkeit, Klienten und Klientinnen zu bieten, aber keine Abstriche bei der Rechtssicherheit und der Qualität unserer Urkunden zu akzeptieren“, schreibt Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer.
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