15.12.2020

Notarielle Tätigkeiten bleiben dauerhaft online möglich

Nach einer vorübergehenden Regelung im Zuge der Coronakrise, wurde nun der Beschluss gefasst, die notariellen Online-Tätigkeiten ins Dauerrecht zu überführen.
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Michael Umfahrer zur Austria Limited - die notariellen Tätigkeiten bleiben dauerhaft online möglich
Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer. (c) ÖNK / R. Tanzer

„Notare sind so digital wie nie zuvor – zumindest bis 31. Dezember“ titelte der brutkasten im August. Der Hintergrund: Nachdem u.a. die GmbH-Gründung bereits seit 2019 digital möglich war, kam im Frühling Lockdown-bedingt mit einem Schlag eine ganze Reihe von weiteren notariellen Amtshandlungen als Online-Angebot hinzu, die sonst schrittweise eingeführt worden wären. Allerdings war die den digitalen Amtshandlungen zugrunde liegende Gesetzesänderung bislang bis 31. Dezember 2020 befristet.

Nationalrat beschloss Überführung in Dauerrecht

Das änderte sich nun mit einem entsprechenden Nationalratsbeschluss. „Die Beschränkung auf eine spezialgesetzliche Normierung (wie im GmbHG) als Voraussetzung für ein Tätigwerden auf dem ‚Online-Weg‘ wurde aufgehoben. Weiters wurde der § 90a NO so geändert, dass auch auf Wunsch der Parteien eine notarielle Amtstätigkeit ‚online‘ stattfinden kann; die gesetzliche Formpflicht als Voraussetzung für eine ‚Online-Tätigkeit‘ des Notars – wie dies im derzeitigen § 90a NO vorgesehen ist – wurde gestrichen“, heißt es dazu in einem Schreiben der Notariatskammer.

Schon in der Übergangsregelung und auch weiterhin von der Möglichkeit ausgenommen sind letztwillige Verfügungen, sprich Testamente. „Die gegenständliche Gesetzesänderung bestätigt den Weg, den der Berufsstand in den letzten Jahren in Bezug auf die Digitalisierung gegangen ist – nämlich diese Möglichkeit, Klienten und Klientinnen zu bieten, aber keine Abstriche bei der Rechtssicherheit und der Qualität unserer Urkunden zu akzeptieren“, schreibt Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer.

Umfahrer: „Nebeneinander“ von analogen und digitalen notariellen Angeboten

Es liege auch auf der Hand, dass es über viele Jahre ein Nebeneinander der herkömmlichen Art, Urkunden zu errichten, mit der digitalen Urkundenerrichtung geben werde. „Ich bin mir jedoch sicher, dass das Notariat diese Herausforderung zur Zufriedenheit Ihrer Klientinnen und Klienten jedenfalls meistern wird und damit auch weiterhin ein wichtiger Teil der Rechtsvorsorge für die Wirtschaft und die Bevölkerung bleiben wird“, so Umfahrer.

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(v. l.) AT-Styria-Vorsitzender Herbert Ritter, BrightFlare-CEO Markus Seme, GMAR-Präsidentin Ulrike Haslauer, DCCS-Geschäftsführer Thomas Edlinger, Joanneum Research-Geschäftsführer Heinz Mayer und AT Styria-Geschäftsführer Helmut Röck © Lukas Elsneg

Der Cluster AT Styria (Plattform Automatisierungstechnik Steiermark), ein branchenübergreifendes Netzwerk von 120 Unternehmen, die in der Automatisierungstechnik tätig sind, hat bei den „European Robotics and Automation Talks“ in Graz seinen Plan für eine Robotik-Testregion vorgestellt. Dort soll die nächste Robotergeneration unter realen Produktionsbedingungen bis zur industriellen Einsatzreife entwickelt werden.

Ziel: Industrielle Einsatzreife

Mit an Bord sind unter anderem Joanneum Research, TU Graz, FH Campus 02, Magna Steyr, der KI-Softwareanbieter DCCS und der Security-Spezialist BrightFlare. Über die „Area Süd“ werden Kärntner Partner eingebunden. Dazu kommen das slowenische Netzwerk SRIP Factories of the Future, das italienische DITEDI, mit dem im Juli 2026 ein Memorandum of Understanding unterzeichnet wurde, sowie Bayern Innovativ.

Aus Sicht von AT-Styria-Vorsitzendem Herbert Ritter, der auch Vizepräsident der WKO Steiermark ist, wird KI-gestützte Robotik zur zentralen Standortfrage. „Wir wollen Kooperationen erzeugen, als Enabler wirken und dafür sorgen, dass neue Technologien schneller in den Betrieben ankommen“, sagt er.

18 Millionen Euro aus Horizon Europe

Das Konsortium bewirbt sich um das einzige europaweite Leitprojekt, das Horizon Europe für die industrielle Integration KI-gestützter Robotik vorsieht. Horizon Europe ist das Forschungs- und Innovationsprogramm der Europäischen Union und läuft von 2021 bis 2027. Mit einem Budget von rund 95 Milliarden Euro ist es eines der größten Förderprogramme dieser Art weltweit. Gefördert werden Projekte, in denen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus mehreren Ländern zusammenarbeiten.

Die Ausschreibung öffnet im November 2026, dafür stehen rund 18 Millionen Euro bereit. Der Antrag soll im Frühjahr 2027 eingereicht werden, die Förderentscheidung fällt im Sommer. Bei einer Zusage könnte das Projekt 2028 starten.

Drei Pilotprojekte als Rückgrat

Geplant sind drei industrielle Pilotprojekte. Im ersten arbeiten humanoide Roboter an mehreren Arbeitsplätzen einer Fertigung, bedienen Maschinen und wechseln Werkstücke. Der zweite Pilot widmet sich der innerbetrieblichen Logistik mit autonomen mobilen Robotern. Im dritten übernehmen KI-Systeme Aufgaben in Qualitätskontrolle, Inspektion und Instandhaltung.

Heinz Mayer, Geschäftsführer von Joanneum Research, erklärt das Ziel: „Jeder Pilot setzt bei einem konkreten Engpass im Betrieb an. Am Ende steht eine klare wirtschaftliche und technische Bilanz: Welche Taktzeit erreicht das System, wie zuverlässig arbeitet es, welchen Integrationsaufwand verursacht es und wann rechnet sich die Investition? Genau diese Antworten brauchen Unternehmen, bevor sie eine neue Technologie in größerem Maßstab einsetzen.“

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Notarielle Tätigkeiten bleiben dauerhaft online möglich

  • „Notare sind so digital wie nie zuvor – zumindest bis 31. Dezember“ titelte der brutkasten im August.
  • Der Hintergrund: Nachdem u.a. die GmbH-Gründung bereits seit 2019 digital möglich war, kam im Frühling Lockdown-bedingt mit einem Schlag eine ganze Reihe von weiteren notariellen Amtshandlungen als Online-Angebot hinzu, die sonst schrittweise eingeführt worden wären.
  • Allerdings war die den digitalen Amtshandlungen zugrunde liegende Gesetzesänderung bislang bis 31. Dezember 2020 befristet.
  • Das änderte sich nun mit einem entsprechenden Nationalratsbeschluss.
  • „Die gegenständliche Gesetzesänderung bestätigt den Weg, den der Berufsstand in den letzten Jahren in Bezug auf die Digitalisierung gegangen ist – nämlich diese Möglichkeit, Klienten und Klientinnen zu bieten, aber keine Abstriche bei der Rechtssicherheit und der Qualität unserer Urkunden zu akzeptieren“, schreibt Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer.
  • „Ich bin mir jedoch sicher, dass das Notariat diese Herausforderung zur Zufriedenheit Ihrer Klientinnen und Klienten jedenfalls meistern wird und damit auch weiterhin ein wichtiger Teil der Rechtsvorsorge für die Wirtschaft und die Bevölkerung bleiben wird“, so Umfahrer.

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  • Allerdings war die den digitalen Amtshandlungen zugrunde liegende Gesetzesänderung bislang bis 31. Dezember 2020 befristet.
  • Das änderte sich nun mit einem entsprechenden Nationalratsbeschluss.
  • „Die gegenständliche Gesetzesänderung bestätigt den Weg, den der Berufsstand in den letzten Jahren in Bezug auf die Digitalisierung gegangen ist – nämlich diese Möglichkeit, Klienten und Klientinnen zu bieten, aber keine Abstriche bei der Rechtssicherheit und der Qualität unserer Urkunden zu akzeptieren“, schreibt Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer.
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