15.12.2020

Notarielle Tätigkeiten bleiben dauerhaft online möglich

Nach einer vorübergehenden Regelung im Zuge der Coronakrise, wurde nun der Beschluss gefasst, die notariellen Online-Tätigkeiten ins Dauerrecht zu überführen.
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Michael Umfahrer zur Austria Limited - die notariellen Tätigkeiten bleiben dauerhaft online möglich
Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer. (c) ÖNK / R. Tanzer

„Notare sind so digital wie nie zuvor – zumindest bis 31. Dezember“ titelte der brutkasten im August. Der Hintergrund: Nachdem u.a. die GmbH-Gründung bereits seit 2019 digital möglich war, kam im Frühling Lockdown-bedingt mit einem Schlag eine ganze Reihe von weiteren notariellen Amtshandlungen als Online-Angebot hinzu, die sonst schrittweise eingeführt worden wären. Allerdings war die den digitalen Amtshandlungen zugrunde liegende Gesetzesänderung bislang bis 31. Dezember 2020 befristet.

Nationalrat beschloss Überführung in Dauerrecht

Das änderte sich nun mit einem entsprechenden Nationalratsbeschluss. „Die Beschränkung auf eine spezialgesetzliche Normierung (wie im GmbHG) als Voraussetzung für ein Tätigwerden auf dem ‚Online-Weg‘ wurde aufgehoben. Weiters wurde der § 90a NO so geändert, dass auch auf Wunsch der Parteien eine notarielle Amtstätigkeit ‚online‘ stattfinden kann; die gesetzliche Formpflicht als Voraussetzung für eine ‚Online-Tätigkeit‘ des Notars – wie dies im derzeitigen § 90a NO vorgesehen ist – wurde gestrichen“, heißt es dazu in einem Schreiben der Notariatskammer.

Schon in der Übergangsregelung und auch weiterhin von der Möglichkeit ausgenommen sind letztwillige Verfügungen, sprich Testamente. „Die gegenständliche Gesetzesänderung bestätigt den Weg, den der Berufsstand in den letzten Jahren in Bezug auf die Digitalisierung gegangen ist – nämlich diese Möglichkeit, Klienten und Klientinnen zu bieten, aber keine Abstriche bei der Rechtssicherheit und der Qualität unserer Urkunden zu akzeptieren“, schreibt Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer.

Umfahrer: „Nebeneinander“ von analogen und digitalen notariellen Angeboten

Es liege auch auf der Hand, dass es über viele Jahre ein Nebeneinander der herkömmlichen Art, Urkunden zu errichten, mit der digitalen Urkundenerrichtung geben werde. „Ich bin mir jedoch sicher, dass das Notariat diese Herausforderung zur Zufriedenheit Ihrer Klientinnen und Klienten jedenfalls meistern wird und damit auch weiterhin ein wichtiger Teil der Rechtsvorsorge für die Wirtschaft und die Bevölkerung bleiben wird“, so Umfahrer.

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Neoh-Co-Founder und CEO Manuel Zeller | (c) Neoh / Thomas Hofmann-Primavesi/Canva

Weniger Inhalt, sinkende Qualität, größere Verpackungen bei gleichem Preis. Die Profit-Tricks der Lebensmittelhersteller sind zahlreich. Milka zeigte es letztes Jahr: Ihre Tafeln schrumpften um mehrere Gramm, der Preis wurde sogar erhöht. Auf Fälle wie diese macht der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit der Wahl zu „Konsum-Ente“ jedes Jahr aufmerksam. 2026 ist mit Neoh ein bekanntes heimisches Scaleup nominiert. Konsument:innen würden laut VKI bei dem Neoh-Crunch-Riegel „aufgrund der Verpackungsgröße mehr oder größere Riegel“ erwarten.

Fünf Riegel, eine Verpackungsmaschine

CEO und Gründer Manuel Zeller äußerte sich nun auf LinkedIn dazu. Alle fünf Riegel des Unternehmens hätten aufgrund unterschiedlicher Dichte auch unterschiedliche Größen. So sei der „luftige“ Cocos-Riegel viel größer als der Crunch-Riegel.

„Dennoch hat unser Produzent nur einen Verpackungsautomaten auf dieser Linie für uns. Ein zusätzlicher Verpackungsautomat oder die Individualisierung der Werkzeuge ist eine riesige Investition. Deshalb verwenden wir für alle Riegel dasselbe Format, und können noch nicht individuell auf die unterschiedlichen Volumina eingehen“, erklärt Zeller, der ankündigt, die Verpackung in Zukunft an die Größe der Riegel anzupassen. Das dürfte aber noch dauern, denn Neoh stehe grundsätzlich vor einer „Mammutaufgabe“, die Industrie zu weniger Zucker zu transformieren.

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AI Summaries

Notarielle Tätigkeiten bleiben dauerhaft online möglich

  • „Notare sind so digital wie nie zuvor – zumindest bis 31. Dezember“ titelte der brutkasten im August.
  • Der Hintergrund: Nachdem u.a. die GmbH-Gründung bereits seit 2019 digital möglich war, kam im Frühling Lockdown-bedingt mit einem Schlag eine ganze Reihe von weiteren notariellen Amtshandlungen als Online-Angebot hinzu, die sonst schrittweise eingeführt worden wären.
  • Allerdings war die den digitalen Amtshandlungen zugrunde liegende Gesetzesänderung bislang bis 31. Dezember 2020 befristet.
  • Das änderte sich nun mit einem entsprechenden Nationalratsbeschluss.
  • „Die gegenständliche Gesetzesänderung bestätigt den Weg, den der Berufsstand in den letzten Jahren in Bezug auf die Digitalisierung gegangen ist – nämlich diese Möglichkeit, Klienten und Klientinnen zu bieten, aber keine Abstriche bei der Rechtssicherheit und der Qualität unserer Urkunden zu akzeptieren“, schreibt Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer.
  • „Ich bin mir jedoch sicher, dass das Notariat diese Herausforderung zur Zufriedenheit Ihrer Klientinnen und Klienten jedenfalls meistern wird und damit auch weiterhin ein wichtiger Teil der Rechtsvorsorge für die Wirtschaft und die Bevölkerung bleiben wird“, so Umfahrer.

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  • „Die gegenständliche Gesetzesänderung bestätigt den Weg, den der Berufsstand in den letzten Jahren in Bezug auf die Digitalisierung gegangen ist – nämlich diese Möglichkeit, Klienten und Klientinnen zu bieten, aber keine Abstriche bei der Rechtssicherheit und der Qualität unserer Urkunden zu akzeptieren“, schreibt Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer.
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